Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
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Auf der Herstellerseite gibt es keine direkten Preisangaben, aber die Produkte sind via Google auf vielen internationalen Handelsplattformen zu finden:

https://grandtechnology.en.made-in-...959-Slp-Handmade-Tube-Amplifier-Head-50W.html
https://www.dhgate.com/store/product/marhsalll-style-plexi-1959-super-lead-reissue/404966199.html

Die Preise schwanken teilweise etwas, aber Versand ist meist überall inkludiert.
Ich finde gerade die Handwired Sachen sehen sehr ordentlich aus (gerade Kabelführung, Turret-Board, etc.), auch wenn ich mich da nur laienhaft auskenne.
 
dhgate ist bekannt als Verkaufsplattform für Fakes aller Art.....

Ich würde das Problem aber weniger bei dhGate suchen, als bei den Anbietern (welche sicherlich zum Großteil asiatische Kopien von Markenware anbieten => Sportbekleidung, Schuhe, Kommunikationselektronik etc. )

Ich wollte auch nicht den kompletten "China Wholesale" Sektor infrage stellen, mir ging es eher um Erfahrungen bezüglich des Ampkaufs. (Ich würde mir auch nicht in den Sinn kommen lassen z.B. besagten Hosenknopf (meinetwegen mit bekanntem Markenlogo versehen) über dhGate zu bestellen und dann davon auszugehen, dass ich ein echtes "Markenprodukt" erhalte).

Bei Grand Technology scheint es sich aber um einen "ganz gewöhnlichen" OEM Hersteller zu handeln.
Rein theoretisch: warum sollte ein handwired Plexi von Grand Technology Schrott sein, wenn aus dem gleichen Werk auch z.B. ein Joyo Mjolnir, Beale Street, oder die komplette "Wangs" (und die werden teils knapp unter vierstellig verkauft im US und UK Raum) Linie kommt ?!
Auch wenn ich nicht Elektrotechnik studiert habe, denke ich schon rein optisch beurteilen zu können ob etwas "sauber" aufgebaut ist. Und die Amps der "Handwired" Serie sahen nicht nach "Kraut und Rüben" aus auf der Homepage.
 
Auch wenn ich nicht Elektrotechnik studiert habe, denke ich schon rein optisch beurteilen zu können ob etwas "sauber" aufgebaut ist. Und die Amps der "Handwired" Serie sahen nicht nach "Kraut und Rüben" aus auf der Homepage.

Nur zur Info am Rande: ich habe schon China-Fake-Seiten gesehen, die von meiner Website meine Fotos meiner Gitarren geklaut haben, und das dann als Produktfoto "von uns gebaut" auf die Seite gestellt haben. Sogar noch mit der Frechheit, ein Wasserzeichen über das Bild zu nageln. Hierbei hat es sich um Steinberger Vollcarbon-Gitarren gehandelt, welche die Knaben ganz sicher nicht liefern können, sondern in Holz billigst nachbauen. Form stimmt nicht, Hardware stimmt nicht, nix stimmt. Aber dolles Produktfoto. Insofern kommt der Vorgang des "Beurteilens" erst, wenn du die Kiste in der Hand hast. Fotos können von irgendwoher stammen.

Grüße,
Bernd
 
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Kann es sein das das cites gesetz sich entlich etabliert hat? Da mann jetzt wieder bei promusictools rw gitarren in die schweiz bestellen kann?
 
Die CITES Regulierung in der jetzigen Fassung gilt seit 1.1.2017, auch in der Schweiz. Das Verfahren für Import/Export ist hier beschrieben:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/hom.../importe-artengeschuetzte-tiere-pflanzen.html

Schau Dir auch den dortigen link "Musikinstrumente aus geschütztem Holz" an.

Das ist alles mit viel Papierkram verbunden, ob Fa. promusictools da mitspielt - Ausfuhrbewilligung Herkunftsland -, kann ich nicht beantworten, da musst Du mal anfragen. Macht aber nur Sinn, wenn CITES II relevante Hölzer verbaut sind. Alternativ nach Deutschland fahren, das Instrument kaufen und im Reisegepäck mitnehmen, dann gilt die beschriebene 10kg Freigrenze.
 
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Alternativ nach Deutschland fahren, das Instrument kaufen und im Reisegepäck mitnehmen, dann gilt die beschriebene 10kg Freigrenze.


Verstehe ich die Ausnahme nach Absatz b falsch oder müssten dafür die Hölzer in Deutschland der Natur entnommen werden? Habe auf jeden Fall eine Anfrage an den BLV gestellt :)

4. Abschnitt: Ausnahmen von der Anmelde- und der Bewilligungspflicht

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20121349/index.html
h.
Bubinga-Holz (Guibourtia demeusei, G. pellegriniana, G. tessmannii) oder Palisander-Holz (Dalbergia spp.) von Arten, die nicht unter Artikel 22 Absatz 4 VCITES fallen: 10 kg.

und Absatz 4 vom Artikel 22
Die Ausnahme nach Absatz 1 gilt nicht:
a.
für Exemplare von Arten nach Anhang I CITES1, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer sie ausserhalb des Staates ihres oder seines gewöhnlichen Aufenthaltes erworben hat und die Exemplare in diesen Staat eingeführt werden;
b.
für Exemplare von Arten nach Anhang II CITES, wenn:
1.
die Eigentümerin oder der Eigentümer sie ausserhalb des Staates ihres oder seines gewöhnlichen Aufenthaltes erworben hat,
2.
sie in den Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes der Eigentümerin oder des Eigentümers eingeführt werden,
3.
sie im Staat, in dem sie erworben wurden, der Natur entnommen wurden, und
4.
der Staat, in dem sie der Natur entnommen wurden, für ihre Ausfuhr Ausfuhrbewilligungen vorschreibt.
5 Absatz 4 kommt nicht zur Anwendung bei Exemplaren, die im Vorerwerb erworben wurden.
 
Antwort erhalten. Ist ja alles viel einfacher als angenommen.
Ausnahme: Für Importe im privaten Reiseverkehr braucht es für Instrumente, welche pro Stück weniger als 10 kg der geschützten Dalbergia-Holzarten* und Bubinga (Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegriniana und Guibourtia demeusei) enthalten, keine Einfuhrbewilligung und keine Artenschutzkontrolle.
* Dies gilt nicht für Dalbergia nigra, Dalbergia cochinchinensis und die mexikanischen Populationen von Dalbergia spp. bei Direkteinfuhren aus Mexiko.

Komisch das in den entsprechenenden Artikeln das ganze anderst beschrieben ist. Öffnet aber ganz neue Möglichkeiten :)
https://www.blv.admin.ch/blv/de/hom...-gebrauchsgegenstaenden/musikinstrumente.html
 
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Darauf hatte ich ja schon in #1246 hingewiesen, einfach den link verfolgen.
 
Das hört sich doch gut an.....

CITES II Update: Instrumente werden eine Ausnahme sein

Es wird eventuell wieder legal, Palisander zu verarbeiten · Quelle: Cites.org
Das sind doch endlich mal angenehme Nachrichten für Gitarristen und Co: Bisher hatte die CITES Richtlinie den Herstellern, Händlern und Besitzern Kopfzerbrechen und Mehrkosten bereitet. Mit CITES II könnte damit Schluss sein.

https://www.gearnews.de/cites-ii-update-instrumente-werden-eine-ausnahme-sein/
 
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hmm....gerade mal auf den Kalender geschaut. Erster April ist heute nicht. Klingt wirklich gut. Dann kann man evtl. auch wieder leichter/bzw. überhaupt Instrumente importieren.
Bei meiner Suche in den USA musste ich ja feststellen das selbst Händler nicht in die EU verschicken wollten,von privaten Verkäufern brauchen wir da garnicht reden.
Man darf gespannt sein .
 
Bin mit der Nomenklatur "CITES II" im gearnews link nicht ganz glücklich, da dieser eigentlich dem Anhang II von CITES zusteht, das führt mit Sicherheit zu Mißverständnissen.
 
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das selbst Händler nicht in die EU verschicken wollten,von privaten Verkäufern brauchen wir da garnicht reden.

Na ja, die haben fast ein Jahr gebraucht um 'CITES-II' zu 'registrieren'....
dann sollten wir denen auch ein paar Monate geben um Aktualisierungen wahrzunehmen :D
wenn sie denn so kommen
 
Das dass eine gaaanze Weile dauern wird ist klar. Ich habe ja letztes Jahr ein Instrument gesucht welches man fast ausschließlich in den USA bekommt.
Durch Cites-II wollten selbst die großen Händler nicht nach Deutschland verschicken...ob ich die Mehrkosten bereit bin zu zahlen (war kein sonderlich teures Instrument) wurde ich garnicht gefragt.
Hin und wieder gibt es ja,je nach Hersteller bestimmte Modelle oder Sondermodelle nicht in Europa.
Aber,stimmt schon, warten wir erstmal ab was genau daraus wird. Würde mich nicht wundern wenn noch irgendwelche Verbände oder Umweltschutzorganisainen oder die Pau Ferro Interessenvertretung :rolleyes: da Widerspruch einlegt und nochmal alles überarbeitet wird und der Hersteller....nein besser noch der Endverbraucher immer einen Nachweis dabei haben muss das die verwendeten Materialien nicht aus Raubbau stammen und die Bäume nicht in der Brutzeit von einheimischen Vögeln,nur unter Einhaltungen der von irgendwem festgelegten Arbeitsschutzbestimmungen und nur im Zeitraum von 07:00 -15:00 Uhr gefällt wurden.
Am Ende hätte es ja gereicht wenn für alle Instrumente die vor dem Stichtag gebaut wurden eine Ausnahmeregelung getroffen worden wäre.
 
Würde mich nicht wundern wenn noch irgendwelche Verbände oder Umweltschutzorganisainen oder die Pau Ferro Interessenvertretung :rolleyes: da Widerspruch einlegt und nochmal alles überarbeitet wird und der Hersteller....nein besser noch der Endverbraucher immer einen Nachweis dabei haben muss das die verwendeten Materialien nicht aus Raubbau stammen und die Bäume nicht in der Brutzeit von einheimischen Vögeln,nur unter Einhaltungen der von irgendwem festgelegten Arbeitsschutzbestimmungen und nur im Zeitraum von 07:00 -15:00 Uhr gefällt wurden.
Am Ende hätte es ja gereicht wenn für alle Instrumente die vor dem Stichtag gebaut wurden eine Ausnahmeregelung getroffen worden wäre.

Also bei mir persönlich (und auch im Namen meiner Kinder gesprochen) hat Artenschutz, Tierschutz und auch Arbeitsschutz einen hohen Stellenwert. Wenn das bei Dir anders ist, ist es halt so.

Auch wenn die Anteile an schützenswerten Hölzern in Instrumenten (im Vergleich z.B. zu Möbeln) sehr gering sind, hat doch CITES gezeigt, dass die Hersteller durchaus Alternativen anbieten können. Ohne einen regulatorischen Zwang hätte sich dort sicherlich nichts bewegt.
 
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Auch wenn die Anteile an schützenswerten Hölzern in Instrumenten (im Vergleich z.B. zu Möbeln) sehr gering sind, hat doch CITES gezeigt, dass die Hersteller durchaus Alternativen anbieten können. Ohne einen regulatorischen Zwang hätte sich dort sicherlich nichts bewegt.

Für mich stellt sich die Frage ob es bei den Möbelbauern, die das Zeug tonnenweise verarbeiten auch was bewegt hat....:confused:
Nur dann macht es (auch) bei den Gitarrenbauern Sinn
 
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Also bei mir persönlich (und auch im Namen meiner Kinder gesprochen) hat Artenschutz, Tierschutz und auch Arbeitsschutz einen hohen Stellenwert. Wenn das bei Dir anders ist, ist es halt so.
Nur damit es nicht von anderen falsch verstanden wird. Es gibt nicht nur schwarz und weiß,aber gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht.
Und irgendwie neigt man inzwischen dazu aus Prinzip lieber zu übertreiben und sich an Kleinigkeiten aufzuhängen wärenddessen anderen Ortes sonst was getrieben wird.
Es hätte ja auch eine sinnvolle Lösung gegeben ohne die Besitzer/Käufer/Verkäufer mit irgendwelchen Zertifikaten zu gängeln und dennoch ein umdenken in der Gitarrenbranche zu errreichen.
 
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hallo zusammen.
möchte gerne WARMOTH Parts bzw eine Gitarren Hals bestellen ......
Kann bitte jemand mit Sicherheit sagen welche Holzarten 100% zugelassen sind für das Griffbrett ohne CITES . ?
Zb Weiß ich das Pao Ferro ist geeignet aber ich wünschte mir ein dunkler Holz .
 
Das, was nicht zugelassen ist, wird hier erwähnt

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/cites/Dokumente/Barrierefrei-Holzinformation-COP-17.pdf

Dazu kommen noch CITES I Hölzer, wie Rio Palisander (Dalbergia nigra).

Als dunkles Holz wäre noch Ebenholz möglich. Selbstverständlich dürfen auch Instrumente mit CITES II Hölzern (z. Bsp. Ind. Palisander, Dalbergia latifilolia pp) gehandelt werden, wenn der Händler eine Vorerwerbsbescheinigung hat.

Mr. 513 war schneller....
 

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