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Gast252951
Guest
Nun ja, darin habe ich meinen Glauben inzwischen auch ein wenig verloren. Es kommt so oft vor, dass verschiedene Gerichte einen gleich gelagerten Fall vollkommen anders bewerten. Gesetze sind so stark interpretierbar, dass ich der Meinung bin, dass die Auslegung des Richters bei der Urteilsfindung leider einen größeren Anteil hat, als das Gesetz.Die einzig entscheidende Frage ist, ob der Hersteller gesetzeskonformn agiert, oder nicht.
Nun kann man natürlich
Diese Preisbindung ist nach Art. 101 Abs. 1 AEUV grundsätzlich verboten. Das gilt in D. über die Verknüpfung von § 81 GWB.
Danke, habe es mir eben mal durchgelesen. Ich frage mich, warum dann nicht viel eher und viel öfter Beschwerden kommen. So etwas kann man auch als anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft hinterlegen. Eigentlich müssten Händler dann ja die ersten sein, die sich das Gestz zu Nutze machen.
Aber eine Sache interessiert mich aber wirklich. @stoffl.s hatte das in einer Antwort angerissen.
Diese ganzen automatisierten Preisanpassungen bei so gut wie allen Onlinehändler sind doch im Grunde nichts anderes als eine Kartellbildung, denn defacto kostet alles bei allen das gleiche. Und es muss noch nicht einmal etwas abgesprochen sein. Es passiert ständig, millionenfach automatisiert pro Tag. Theoretisch müsste man diese Software im Sinne der verbotenen Preisabsprachen und dem Käuferschutz verbieten, findet ihr nicht ?