EVH Look geschützt?

  • Ersteller Bassman_94
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Hallo Leute,

Mir gefällt das "Eddie van Halen Streifen Design" echt extrem gut und ich denke ernsthaft darüber nach,mir meine Gitarre in diesem Design zu lackieren.
Nun zum eigendlichen Problem :
Ist dieses Streifen Design geschützt oder kann ich es munter auf meinen Korpus pinseln ohne dass es Probleme gibt?

Freue mich auf Rückmeldung

lg
haha als ob irgendjemand einen fliegenschiss gibt was irgendein typ in ner localband mit seiner gitarre oder sonstwas anstellt.
 
ich glaub net das vanhalen genau zu dir kommen wird um dich zu verklagen..^^
 
@grünes blau:
laut der aktuellen guitar hat EVH gerade Nike verklagt weil sie Sportschuhe mit so einem Design herausgebracht haben :rolleyes:

Wie das wohl ausgehen wird. Sonst würde Eddie noch angeklagt, weil er die Converse Allstar-form geklaut habe.
Aber ich denke, dass nichts passieren wird. Egal, wo man das Design verwendet.
Klar, wenn man bekannt ist und nen Plattenvertrag hat, dann könnte es gefährlich werden. aber das ist dann was anderes.
 
Na Eddie verklagt ihn vielleicht nicht aber seine Anwälte :) EIn Freund von mir ist Gitarrenabuer und hat die Frankensteinstrat nachgebaut und via ebay in den Staaten verkauft. Der hatte ganz schnell eine Unterlassungserklärung am Hals. Er musste die Auktion dann canceln und die Sache war erledigt.

Die Anwält meinten nur, sie würden nicht jedem Plagiat hinterherrennen, nur den Guten!:D Steht dem Threadersteller also frei wie gut er "arbeitet" solange er das Ergebnis nicht verkauft ist alles in Ordnung...


Matze
 
das mit der Gitarre fällt doch unter die Sparte "wo kein Kläger, da kein Richter..." -Gruß
 
das mit der Gitarre fällt doch unter die Sparte "wo kein Kläger, da kein Richter..." -Gruß

Der Gefahr sollte man sich trotzdem bewusst sein.
Man begeht schließlich trotzdem eine Straftat, da führt kein Weg dran vorbei.

[e] Deswegen geh ich hier auch so vehement gegen "kann nichts passieren"-Posts vor.
Es stimmt einfach nicht, es ist schon genug passiert und es wird auch wieder passiern.
Ob man das Risiko einer Straftat wegen des minimalen Risikos auf sich nehmen will, muss jeder selbst entscheiden. So zu tun als wär das Risiko =0 is aber einfach falsch und behämmert.
 
Der Gefahr sollte man sich trotzdem bewusst sein.
Man begeht schließlich trotzdem eine Straftat, da führt kein Weg dran vorbei.
Auch wenn du grundsätzlich Recht hast möchte ich auf das folgende hinweisen:

http://bundesrecht.juris.de/geschmmg_2004/__40.html

§ 40 Nr. 1 GeschmMG Die Rechte können nicht geltend gemacht werden ggü Handlungen die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden.

Greetz

Teachdaire
 
Zuletzt bearbeitet:
Haja, wenns halt so einfach wär ^^

Es gibt da -wie so oft in der schlandschen gesetzesgebung- mehrere Fälle die zutreffen KÖNNEN.
Natürlich steht da dass es erlaubt ist wenns ausschließlich um privates geht. Plagiate herzustellen ist trotzdem strafbar - und Herstellen mit Verkaufs_absichten_ langt auch schon.

Das kommt dann eben immer auf den Einzelfall an, leider.
Ich würde mich auf jeden fall sicher nicht drauf verlassen dass es AUCH eine Äußerung gibt, die das ganze legalisiert ;)

Zumal du in so Sachen mit xxx-"Absichten" sehr zügig reinrutschst.
Uns ham se fast mal ~50.000 € Förderung nachzahlen lassen wollen weils nach n paar Jahren hieß, wir renovieren das Haus nicht aus Vermietungsabsichten, sondern zum Spaß.
Und dann stehste erstmal da und darfst das Beweisen anfangen...
Wenn sowas nach 5 Jahren bei ebay drinsteht, einfach "weils nicht mehr gefällt" wirds dann irgendwann auch mal RICHTIG schwer, zu behaupten das wär so nicht geplant gewesen ;)

Nur mal so als Beispiel.

Ich will hier niemandem was vermiesen, hab im ersten Post selbst gesagt, dass ichs ohne mit der Wimper zu zucken selbst machen würde.

Will nur nicht dass in 3 Monaten einer ankommt weil er ne Klage am Hals hat und dann meckert weil hier ja alle gesagt haben es könne nichts passiern. :rolleyes:
 
Haja, wenns halt so einfach wär ^^

Wenn es das wäre, würd mir mein Examen nicht so eine Sch*** Angst machen :)

Es gibt da -wie so oft in der schlandschen gesetzesgebung- mehrere Fälle die zutreffen KÖNNEN.

Deswegen sagte ich ja das grundsätzlich Recht hast.

Natürlich steht da dass es erlaubt ist wenns ausschließlich um privates geht. Plagiate herzustellen ist trotzdem strafbar - und Herstellen mit Verkaufs_absichten_ langt auch schon.

Das kommt dann eben immer auf den Einzelfall an, leider.
Ich würde mich auf jeden fall sicher nicht drauf verlassen dass es AUCH eine Äußerung gibt, die das ganze legalisiert ;)

Um Gottes willen, ich hoffe das macht keiner, aber auf der Gegenseite mag ich mir jetzt nicht vorstellen was passiert wenn alle Leute Ihre Eigenbauten verschrotten nur weil sie Muffe vor einer Gebrauchsmusterverletzung haben (leicht übertrieben dargestellt)

Zumal du in so Sachen mit xxx-"Absichten" sehr zügig reinrutschst.
Uns ham se fast mal ~50.000 € Förderung nachzahlen lassen wollen weils nach n paar Jahren hieß, wir renovieren das Haus nicht aus Vermietungsabsichten, sondern zum Spaß.
Und dann stehste erstmal da und darfst das Beweisen anfangen...
Wenn sowas nach 5 Jahren bei ebay drinsteht, einfach "weils nicht mehr gefällt" wirds dann irgendwann auch mal RICHTIG schwer, zu behaupten das wär so nicht geplant gewesen ;)

Damn, so was ist natürlich ärgerlich... zumal ich die Erfahrung gemacht habe, dass behördliche Sachbearbeiter häufig allzu sehr von der Richtigkeit ihres Tuns überzeugt sind... Hoffe es ist gut ausgegangen.

Ich will hier niemandem was vermiesen, hab im ersten Post selbst gesagt, dass ichs ohne mit der Wimper zu zucken selbst machen würde.

Will nur nicht dass in 3 Monaten einer ankommt weil er ne Klage am Hals hat und dann meckert weil hier ja alle gesagt haben es könne nichts passiern. :rolleyes:

So wie ich will das jeder weiß, dass es nach dem Willen des Gesetzgebers ursprünglich als erlaubt angesehen ist. Aber Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei verschiedene Paar Schuhe, und jeder sollte sich darüber im Klaren sein das ein Restrisiko besteht.

Und wer sich bei rechtlichen Unsicherheiten ausschließlich auf die Aussagen in einem Forum verlässt... naja, beweist auf jeden Fall Mut zum Risiko :D

Greetz

Nico
 
Ich sehe wir sind einer Meinung ^^ :great:

Und ja, wir habens hingekriegt.
Mussten halt ranklotzen und die Arbeit von 5 Jahren in einem erledigen weil diese Spackos nicht denken können :rolleyes:
 
@grünes blau:
laut der aktuellen guitar hat EVH gerade Nike verklagt weil sie Sportschuhe mit so einem Design herausgebracht haben :rolleyes:

Schließlich trägt Eddie diese Schuhe bereits seit 17 Jahren

l_b54dae0440df415886e4c734b2c2d1c4.jpg
 
grünes blau;3984423 schrieb:
ändere es leicht ab und Niemand kann dich noch anschulidgen. schliesslich sind Rot, Scharz und Weiss nicht patentiert, streifen auch nid :D

Leicht abändern ist lustig :D Kriegt man doch eh nie genauso hin wie das original :p

meine ist SEHR abgeändert^^

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Ich mach die Tage ein pic....gerne....:D
 
@fruchtquark....

...bitteschön, ist aber schon sehr verblasst nach all den jahren:D
 

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Du kannst dir das Eddie Design ohne weiters auf deine Gitarre machen, ändere es ein wenig ab und niemand kann dir was!! Alles andere ist purer Quatsch! Ist genau wie bei allen möglichen Kopien von Paulas oder Strats, andere Kopfplatte und fertig ist! Da kann niemand was wollen! Das gibt es quer durch die ganze Industrie und ist nicht strafbar!
 
Jein.

Du machst dich strafbar, sobald du ein erkennungsmuster kopierst.
Da MXR inzwischen die EVH-Streifen-idee aufgegriffen hat, nehme ich mal an, dass jenes Muster inzwischen IRGENDWO von IRGENDWEM geschützt wurde.

Stimmt so nicht ganz, bzw. ist in diesem Fall nicht gegeben und kommt hier nicht zur Anwendung!
Dann gäbe es keine Fame Amps oder Gitarren, keine Tommys Special, keine Morgain Strats oder 1000 andere von "originalen" abgeleitete Modelle!
 
Stimmt so nicht ganz, bzw. ist in diesem Fall nicht gegeben und kommt hier nicht zur Anwendung!
Dann gäbe es keine Fame Amps oder Gitarren, keine Tommys Special, keine Morgain Strats oder 1000 andere von "originalen" abgeleitete Modelle!

Ich glaube du pauschalisierst das zu sehr. Auch wenn wir wohl alle einig sind, das allein auf Grundlage des "Wo kein Kläger, da kein Richter" Prinzips wohl niemand einen Gitarristen verklagen wird weil er versucht mit seiner Gitarre nahe an die des Idols zu kommen, ist die juristische Betrachtung doch schwieriger. Allein da es um die Frage der "Verwechslungsgefahr" und der "gewerblichen Nutzung" geht, welche beide nicht gerade scharf umrissen oder gar absolut sind.

Da gab es doch auch mal ein schönes Verfahren über die Les Paul Form. Ich werd mal sehen ob ich die Entscheidung noch irgendwo rumfliegen habe.

Gruß

Nico
 
Ich glaube du pauschalisierst das zu sehr. Auch wenn wir wohl alle einig sind, das allein auf Grundlage des "Wo kein Kläger, da kein Richter" Prinzips wohl niemand einen Gitarristen verklagen wird weil er versucht mit seiner Gitarre nahe an die des Idols zu kommen, ist die juristische Betrachtung doch schwieriger.

Gruß

Nico

Da gibt es keinerlei Probleme! Zuerst einmal darf ich mir mein Eigentum gestalten wie immer ich möchte, von irgendwelchen technischen sowie von anderen Verordnungen betroffene Gegenstände mal ausgenommen, wie zb. Autos oder Häuser!
Ich darf auf meinen Mercedes ein BMW Zeichen basteln und auch umgekehrt! Ich darf auch versuchen eine "Mona Lisa" zu malen oder mein T-Shirt mit einem "Ed Hardy" Motiv (würg) verschandeln ohne das mir jemand was kann! Auch darf auch auf meine Fender einen Gibson Schriftzug kleben und umgekehrt! Ich darf auch meine Coca Cola in eine Pepsi Flasche füllen und umgekehrt! Und wenn ich auf meine Puma Schuhe drei streifen kleben möchte kann mir das kein Mensch verbieten! Der Discounter Aldi lebt von dem Prinzip! Nach eurer These hätte Nuspli seine Creme nicht braun machen dürfen wie Nutella ;) !
Und Gitarren machen da keine Ausnahme, ich darf mir einen Monkey Grip reinsägen, ich darf auf meine Fender Strat einen Mesa Boogie Aufkleber pappen wenn mir danach ist, ich darf mir das Snakepit Logo auf meine Epi kleben, ich darf mir einen Fender Hals auf meine Ibanez schrauben und "SRV" auf meine Gibson kleben usw.......!
Solange ich das für mich mache und es nicht verkaufen möchte gibt es keinerlei Probleme oder rechtliche Handhabe!!
 
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