Granufink
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Wenn noch Garantie auf die Gitarre ist, würde ich keine Anstalten haben, denen ordentlich auf die Füße zu treten - immerhin wurde die Reparatur nicht korrekt durchgeführt.
Als Sperrgut muss man die Gitarre auch nicht verschicken, denn solange die Form quaderförmig ist, kann man die Sendung als normales Paket deklarieren (ein Bekannter hatte mal was ähnliches, er wollte eine Gitarre in dem üblichen, trapezförmigen Karton verschicken. Da die Post dieses wegen der abweichenden Form mit einem saftigen Sperrgutzuschlag belegen wollte, hat er einfach seitlich Pappstücke angeklebt und in dem Hohlraum sein Altpapier entsorgt), ganz davon abgesehen, dass meiner Meinung der erneute Versand sowieso vom Händler getragen werden müsste (siehe auch hier: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ121010812011855/link7059A.html).
Als Sperrgut muss man die Gitarre auch nicht verschicken, denn solange die Form quaderförmig ist, kann man die Sendung als normales Paket deklarieren (ein Bekannter hatte mal was ähnliches, er wollte eine Gitarre in dem üblichen, trapezförmigen Karton verschicken. Da die Post dieses wegen der abweichenden Form mit einem saftigen Sperrgutzuschlag belegen wollte, hat er einfach seitlich Pappstücke angeklebt und in dem Hohlraum sein Altpapier entsorgt), ganz davon abgesehen, dass meiner Meinung der erneute Versand sowieso vom Händler getragen werden müsste (siehe auch hier: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ121010812011855/link7059A.html).