Epiphone Custom Midnight gebraucht gekauft - Mängel?!

Wollt noch was zu den Mängeln meiner Prophecy sagen, bei der ersten war der Sattel nicht richtig auf dem Hals aufgeklebt, er stand ein wenig über auf einer Seite, bei der zweiten war auf der Mitte des Korpus die Wölkchendecke nich richtig anenader geleimt, so das optisch ca. 1mm gefehlt hat, bzw. wie ein heller Strich aussah,
 
Na super, der Verkäufer sagt er hat die Gitarre nach besten Absichten verkauft, hat Detailsfotos zugeschickt und die Gitarre selbst untersucht.

Bei seiner Selbstuntersuchung hat er keine Makel gefunden (ich glaubs auch). Auf den Detailfotos war es so nicht zu erkennen (man sieht sowas ja nur auf Makroaufnahmen ...).

Da bin ich ja mal gespannt was da noch geht...
 
Also wenn er selber keine Mängel gefunden hat, dann würde ich ihm mal einen Link zu Fielmann schicken ;)

Für die Macken brauche ich keine Makroaufnahmen, die bekomme ich sogar mit der Handycam vernünftig eingefangen ;)

Ne, also Spaß beiseite...wenn er sich da so stur stellt und das steif und fest behauptet, würde ich mich wirklich mal, mit den Fotos und dem Text bewaffnet, zu einem Anwalt aufmachen. Mal schauen, was der so sagt!!
Ich mein, die Mängel könne ja schlecht erst auf dem Transportweg entstanden sein.
 
Das tut mir leid für Dich. Es macht keinen Spass, sich wegen so etwas herum ärgern zu müssen. Anwalt mag ja funktionieren, aber der kostet sicher mehr, als dass er Dir einbringt. Dann sag ihm einfach klipp und klar, dass Du von dem Kauf zurücktreten möchtest, weil die geliefrte Ware nicht der Beschreibung entsprochen hat. Fordere klipp und klar das Geld zurück und schicke die Gitarre retour. SONST gehst Du zum Anwalt und schickst die Rechung zu ihm... Er verliert dann ja garnicht mal so viel, wenns garnicht anders geht, kannst Du ihm ja bei den Versandkosten entgegenkommen, aber sonst weiss ich nicht weiter - ausser, dass ich nie eine Gitarre im Netz bestellen werde. Gebraucht scon gar nicht. Das soll jetzt aber nicht altklug klingen, sondern ich ziehe das aus Deiner Erfahrung für mich als Lehre. Vor diesem Thread hätte ich es evtl. doch mal gemacht...
 
Hallo,

danke für die vielen Tipps. Ich warte mal ab, wie er reagiert und ob ich "freundlich" mit ihm die Sache klären kann. Habe aufjedenfall eine nette Mail mit einigen Augenzwinkern geschickt. Reagiert er stur, werde ich leider die rechtliche Schiene fahren müssen.
 
Ihr legt hier aber auch Sachen auf die Goldwaage. Soll die Gitarre gespielt werden oder Leute in der Vitrine beeindrucken? Wenn das die einzigen Mängel sind, noch nicht einmal Kratzer dran, hat der Verkäufer meiner Meinung nach Rechtens gehandelt. Spiel die Gitarre ein Jahr vernünftig dann sieht die ganz anders aus. Manche Leute zahlen für Aging sogar ein Heidengeld.
Das scheint so dass Gitarren hier nur nach ihrem Aussehen und nicht nach Bespielbarkeit bewertet werden.
Es gibt wohl mehr Mimöschen unter den Gitarristen als ich bisher angenommen habe ;)
 
@schmaude: Sorry, aber du redest wirklich völligen Quatsch und hast dir scheinbar nicht durchgelesen, welche Mängel ich gelistet habe. Wenn ich für eine neuwertige Gitarre X Geld bezahle, dann habe ich eine neuwertige Gitarre gekauft.
Wer sagt denn dann, wenn er eine Gitarre mit diversen Mängeln bekommt: Na gut, super, ist ja nicht schlimm dass die Gitarre Macken hat, so ist das halt und durch mich hätte sie eh Macken bekommen.

Das ist meine Meinung. Wenn du dir ein neuwertiges Auto kaufst und es Beulen, Kratzer und Lackschäden hat, dann fühlst du dich auch verarscht oder etwa nicht? Und das Auto sieht nach nem Jahr auch nicht mehr so gut aus wie am Anfang ;)

Hat auch nichts mit Mimöschen zu tun. Oder ist es cool, abgeranztes Equipment zu haben? Finde ich absolut nicht cool, ich pflege mein Eigentum lieber. (Und ich spiel in ner Metal-Band, die live ziemlich "aufs-maul" gibt)
 
Ihr legt hier aber auch Sachen auf die Goldwaage. Soll die Gitarre gespielt werden oder Leute in der Vitrine beeindrucken? Wenn das die einzigen Mängel sind, noch nicht einmal Kratzer dran, hat der Verkäufer meiner Meinung nach Rechtens gehandelt. Spiel die Gitarre ein Jahr vernünftig dann sieht die ganz anders aus. Manche Leute zahlen für Aging sogar ein Heidengeld.
Das scheint so dass Gitarren hier nur nach ihrem Aussehen und nicht nach Bespielbarkeit bewertet werden.
Es gibt wohl mehr Mimöschen unter den Gitarristen als ich bisher angenommen habe ;)

Bist Du der Verkäufer? ;-)
 
Ok, ich schalt mal einen Gang zurück ;)
Wenn man ein 2 1/2 Jahre altes Instrument kauft kann dieses meiner Meinung nicht kratzerfrei sein. Selbst eine Gitarre, die man wie seinen Augapfel hütet und das Haus nicht verläßt wird Spielspuren aufweisen, sofern man darauf spielt.
Und so wie du die Gitarre beschrieben hast ist sie auch nicht abgeranzt (ich pflege meine Sachen auch wohlgemerkt). Wenn das Griffbrett und der Hals gelitten haben und du das nicht gesäubert bekommst (was natürlich eigentlich seine Arbeit gewesen wäre...), das wäre Mist, klar. Ich glaube wir haben unterschiedliche Auffassungen bzgl. neuwertiger Zustand, 2 1/2 Jahre alt...
Ich würde gerne mal auf einem Foto das komplette Instrument sehen, wie auffällig denn dieses "häßliche" Binding ist...
Ich denke nur du hast keinerlei Handhabe gegen den Verkäufer und es ist leider, leider, leider immer ein Risiko etwas zu kaufen das man nicht gesehen hat.

p.s.: Ich bin nicht der Verkäufer
 
Was "Neuwertig" heisst, sollte eigentlich bei uns Boardern keine so grosse Diskussion auslösen... Was kann unter "NEUwertig" bitte anderes verstanden werden, als
1. Sauber
2. Keine Risse
3. Keine Dellen
4. Keine lackfehler
?
Neuwertig heisst schlicht und einfach: Kein Unterscheid zu einer neuen Gitarre. punkt.

Ich denke, aCradi hätte sich nicht beschwert, wenn diese Abweichungen von einer NEUEN Gitarre beschrieben worden wären. Allerdings hätte er dann sicher auch nicht den vollen Preis geboten.
 
Ich seh' das Problem eher darin, dass die Mängel nicht auf den Verkäufer zurückzuführen sind, sondern schlicht auf schlampige Verarbeitung von Epiphone. Die braunen Flecken am Griffbrettrand halte ich, wie Osborne weiter oben schon sagte, für Beize oder womit auch immer das Griffbrett eingepinselt wurde. Die Risse am Kopfplattenübergang sind, wie schon erwähnt, vermutlich rein oberflächliche und unbedenkliche Lackrisse und nicht auf ein Umfallen o.ä. zurückzuführen und auch die schlampige Arbeit am Binding liegt außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers.

Unterm Strich bleibt nur die (vermeintliche, da auf den Fotos nicht richtig erkennbare) Verschmutzung von Griffbrett etc. und die Eingangs erwähnte "Delle" im Griffbrett. Ich denke nicht, dass Du da viel machen kannst und auch den Weg über einen Anwalt halte ich aus genannten Gründen für wenig erfolgversprechend.

Bleibt Dir wahrscheinlich nur abzuwarten und hoffen, dass der Verkäufer kulant ist, den Rücknahmeausschluss vergessen hat oder der Weiterverkauf.
 
Die braunen Flecken am Griffbrettrand ...
Die Risse am Kopfplattenübergang...
die Eingangs erwähnte "Delle" im Griffbrett...
sind Dinge, die dem Wort "neuwertig" nicht gerecht werden. Hätte er das Wort nicht geschrieben, sondern eine gebrauchte Gitarre verkauft, hätte sich aCardi werde beschweren können, noch hätte er es getan.

Bleibt Dir wahrscheinlich nur abzuwarten und hoffen, dass der Verkäufer kulant ist, den Rücknahmeausschluss vergessen hat oder der Weiterverkauf.

Das stimmt wahrscheinlich trotzdem. Anwalt lohnt vermutlich nicht.
 
Wie ich schrieb glaube ich, dass die braunen Flecken am Griffbrett von der Fertigung stammen, also sehr wohl zum Neuzustand gehören. Die Lackrisse sind bestimmt nicht schön, aber auch die findest Du bei laden-neuen Instrumenten und die "Delle" in Griffbrett hab' ich nicht gesehen - kann ich nicht beurteilen. Ich bleib dabei - den Weg zum Anwalt würde ich mir sparen.

Nebenbei:

sind Dinge, die dem Wort "neuwertig" nicht gerecht werden. Hätte er das Wort nicht geschrieben, sondern eine gebrauchte Gitarre verkauft[...]

Neuwertig ≠ Neu !

Es wurde eine neuwertige, gebrauchte Gitarre und keine neue Gitarre zum Verkauf angeboten. Schmodderig sollte diese natürlich nicht sein, aber für einige der genannten Mängel ist nicht der Verkäufer sondern der Hersteller verantwortlich.
 
Also so weit gehe ich eh nicht, mir einen Anwalt zu nehmen. Trotzdem ist es nicht in Ordnung.

Bei den Rissen auf der Rückseite handelt es sich nicht um kleine Kratzer, die man sieht, wenn man die Klampfe gegen das Licht hält, sondern es sind wirklich tiefe Risse. (zwei Stück)
Auch die Delle im Binding ist alles andere als neuwertig.

Fakt ist: Der Verkäufer spricht von neuwertig OHNE Gebrauchsspuren. Eine solche Gitarre habe ich gekauft. Der Verkäufer hat mir folgende Makel verschwiegen:

1. Die Delle im Griffbrett und Binding
2. Die Kratzer (tiefe) auf der Rückseite
3. Die Risse beim Halssteg
4. Lackspuren im weißen, oberen Binding

Kein Wort von diesen Makel ist schlichtweg Betrug. Auch, wenn die Lackspuren von Werk her sind. Dies ist ein Mangel! (Seitens Epiphone) und hätte mit dem Käufer kommuniziert werden müsse.
 
den Weg zum Anwalt würde ich mir sparen.

Nebenbei:


Neuwertig ≠ Neu !

Bei Punkt eins sind wir uns einig.
Zu Punkt zwei: Definiere bitte neuwertig. Evtl. habe ich da tatsächlich ein Begriffsproblem...

Edit: hab jetzt gegoogelt. Neuwertig scheint tatsächlich "wie neu, aber schon mal ausgepackt/drauf gespielt, allerdings ohne Fingerabdrücke, Kratzer, Dellen und Co." zu heissen. Der Verküfer hat demnach definitiv FALSCHE Angaben gemacht, was den Käufer zur Rückgabe berechtigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nebenbei:
Neuwertig ≠ Neu !

Es wurde eine neuwertige, gebrauchte Gitarre und keine neue Gitarre zum Verkauf angeboten. Schmodderig sollte diese natürlich nicht sein, aber für einige der genannten Mängel ist nicht der Verkäufer sondern der Hersteller verantwortlich.

Stimmt wohl, das beides nicht die exakt gleiche Bedeutung hat, aber sollte ein Produkt Mängel aufweisen, so sind sie in der Verkaufsbeschreibung auch aufzuführen. Da der Verkäufer aber geschrieben hat, daß die Gitarre nicht einmal Kratzer habe (übliche Gebrauchsspuren), hat er offensichtlich Mängel verschwiegen, egal wie schwerwiegend sie nun auch sein mögen! Ebenso egal ist es in dem Fall auch ob diese schon beim Kauf vorhanden waren und ob dafür der Hersteller die Verantwortung trägt.
Fakt ist: Verkaufe ich eine Gitarre habe ich auf ALLE Mängel hinzuweisen und sie nicht zu verschweigen, ansonsten begehe ich einen Betrug!
 
Gibt es denn eine wirkliche Definition? Ich meine halt, dass "Neu" mindestens Ladenneu bedeutet, wobei hier realistischerweise wohl ebenfalls eher "neuwertig" angebracht wäre im Laden ausgestellte Instrumente meist auch durch mehrere Hände gehen und gespielt werden bevor sie endgültig verkauft werden. Im privaten (z.B. eBay) Sprachgebrauch würde ich bei dem Begriff neuwertig davon ausgehen das unvermeidliche, normale Gebrauchsspuren, bei Gitarren bspw. oberflächliche Kratzer und sonstige Spielspuren, vorzufinden sind. Speziell wenn, wie in diesem Fall, der Verkauf von einer Privatperson und nicht von einem Händler erfolgt.

Aber genug der Erbsenzählerei, ich denke wir sind uns (fast) alle einig: Die Sache ist unschön für aCardi. Fairerweise muss man allerdings auch sagen, dass der Verkäufer bspw. das fleckige Binding vielleicht (z.B. aus Unwissenheit) nicht einmal als Mangel eingestuft hat. Gesetzt den Fall er wäre der Erstkäufer hat er das Instrument entweder so aus dem Laden mitgenommen oder nicht von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht. Ich hätte (früher?) bestimmt genauso reagiert wie aCardi und stimme auch zu, dass der Verkäufer verpflichtet ist jeglich Mängel anzugeben. Inzwischen sehe ich lieber vom (Gebraucht-) gitarrenkauf ohne Möglichkeit der Rückgabe und und des Ausprobierens ab. Es kann immer sein das man ein Montagsmodell bekommt.

Bei Schäden die der Erst-, Zweit-...-Käufer zu verantworten hat liegt der Fall natürlich viel klarer da der Verkäufer sich nicht auf Unwissenheit (auch wenn diese nicht vor Strafe schützt) berufen kann.
 
Gibt es denn eine wirkliche Definition? Ich meine halt, dass "Neu" mindestens Ladenneu bedeutet, wobei hier realistischerweise wohl ebenfalls eher "neuwertig" angebracht wäre im Laden ausgestellte Instrumente meist auch durch mehrere Hände gehen und gespielt werden bevor sie endgültig verkauft werden. Im privaten (z.B. eBay) Sprachgebrauch würde ich bei dem Begriff neuwertig davon ausgehen das unvermeidliche, normale Gebrauchsspuren, bei Gitarren bspw. oberflächliche Kratzer und sonstige Spielspuren, vorzufinden sind. Speziell wenn, wie in diesem Fall, der Verkauf von einer Privatperson und nicht von einem Händler erfolgt.

DEFINITIV NEIN!

Und auch der Laden bittet Dich oft Jacke und Gürtel auszuziehen, wenn Du spielen willst, um Kratzer zu vermeiden. Wenn Du iregndwie eine Delle in die Gitarre fmachst, wird der Laden Dich bitte sie zu kaufen oder die Reperatur von der haftpflicht zahlen zu lassen - eben weil sie danach nicht mehr als neuwertig verkauft werden kann.

Kratzer und Spielspuren sind nicht neuwertig. Mich wundert ausserordentlich, dass wir so lange darüber diskutieren müssen! Und es ist vollkommen wurscht, ob der laden, der erst, zweit oder zehntkäufer die Kratzer reingemacht hat.

Für Gitarren mit Kratzern und sonstigem gibts übrigens den Begriff "gebraucht". schon mal gehört? Was wäre Deiner Meinung nach eine "Gitarre mit Gebrauchsspuren", wenn bei Dir schon eine "neuwertige" Kratzer, Dellen und Risse haben darf?
 
Ich muss auch zugeben, dass ich nicht nachvollziehen kann, wie wir über sowas hier diskutieren müssen :) Kratzer, Risse und Dellen sind nicht neuwertig. Das ist ja wohl eindeutig.

Bei der Farbe auf dem Binding kann ich verstehen, dass es auch bei einer neuen Gitarre passieren kann. Allerdings ist z.B. Thomann dann auch verpflichtet, das Instrument aufgrund des Sachmangels auszutauschen. Genauso ist der Verkäufer verpflichtet, seinen Käufer darüber zu informieren.
Unwissenheit ist ein Argument. Aber mal ganz ehrlich ... der Kerl hat mir die krassen Kratzer auf der Rückseite (welche ja angeblich nichtmal einen Kratzer z.B. von Gürteln habe, Zitat Artikelbeschreibung), eine Beule im Griffbrett und Risse auf beiden Seiten des Bundsteges verschwiegen. Ich glaube nicht ernsthaft, dass dieser Person auch die krassen Griffbrettlackspuren nicht aufgefallen sind ;)

Wir müssen hier auch nicht über das rechtliche diskutieren. Ich bin mir im Klaren, in welcher rechtlichen Lage ich mich befinde (habe genug Know-How in diesem Bereich). Es ging mir viel mehr darum, zu erfahren, was genau das für Mängel sind und vorallem wie viel Preisnachlass man dafür verlangen könnte. Dies wurde getan.

Vielen Dank! :)
 
Nur mal kurz als Info. Verkäufer sieht nicht ein, Gitarre zurückzunehmen oder Preisnachlass zu geben :( Er sagt die Makel kamen nicht durch ihn.
Ärgerlich ...
 

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