Der Schnäppchen Thread für E-Gitarren

Nur ne kurze Nachfrage ohne Bedarf, in eine längere Diskussion einzusteigen:
Es haben sich ja sicher einige, die hier mitlesen, die Tech 21 VT112 Boxen zugelegt. Beim Spielen eines Basses über den VT500 Verstärker und so eine Box habe ich den Hochtöner ab- und wieder angeschaltet. Dabei hab' ich eher einen ahnbaren als einen hörbaren Unterschied festgestellt. Sollte da was kaputt sein? Hab' ich da ungünstig gesessen (oder muss ich gar zum Ohrenarzt :eek: )? Wie groß ist der Effekt bei euch?
 
Ich habe mir heute einen circa 2 Jahre alten Marshall JVM 215C für 400€ ergattern können. Neupreis knapp 1200€, die günstigsten Gebrauchtpreise bei Ebay momentan um die 800€.

Tolles Teil auf jeden Fall. Gefällt mir bis jetzt ausgesprochen gut
 
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Nachtrag zum Tech21 VT500: Über PA grandios. Imho besser weil deutlich amp-liker als die VT Pedale und auch als der TC Spectradrive. Bin sehr beeindruckt. Über die Box hab ich ihn noch nicht getestet.
 
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Meine Bestellung wurde um 5:54 storniert. Der Verkäufer hat den Preisfehler wohl leider bemerkt :cry:
 
Sagt einem der gesunde Menschenverstand bei so einem unrealistischen Tiefpreis nicht, dass das nur ein Fehler sein kann? 4,00 €...pfff...:rolleyes:
 
Sagt einem der gesunde Menschenverstand bei so einem unrealistischen Tiefpreis nicht, dass das nur ein Fehler sein kann? 4,00 €...pfff...:rolleyes:
Das ist doch erstmal egal... es kam ein Kaufvertrag zustande
 
Das ist doch erstmal egal... es kam ein Kaufvertrag zustande
Nö, nur wenn dir bestätigt wurde, dass schon ein Kaufvertrag zustande kam. Online sieht es etwas anders aus als vor Ort im Laden.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Bei Truefire gibt es wieder einen Schwung 5 Dollar Kurse.

https://truefire.com/525
 
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Ging mir auch so... bin mir nur nicht ganz sicher, ob das rechtlich so ok ist...
Ggf. erstattet Amazon die Differenz zum korrekten Preis. Habe einen Fall per Chat aufgemacht und um Klärung mit dem Marketplace-Verkäufer gebeten. Mal sehen, wie das ausgeht. Amazon ist ja für seine Kundenorientierung bekannt.
Mit der Bestellbestätigung wurde ausdrücklich gesagt, dass diese alleine noch kein Zustandekommen eines Kaufvertrages bedeutet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit der Bestellbestätigung wurde ausdrücklich gesagt, dass diese alleine noch kein Zustandekommen eines Kaufvertrages bedeutet.
Tja. So ist das. Ohne eine rechtliche Beratung abgeben zu wollen:

Die Preisangabe in Supermärkten als auch online sind eine so genannte „invitatio ad offerendum“, also eine Einladung an potenzielle Käufer zu dem angegebenen Preis ein Angebot an den Verkäufer abzugeben. Deshalb ist in Jura-Klausuren der klassische Fall bei Kaufverträgen immer die Frage, wann im Supermarkt ein Kaufvertrag zustande kommt.

Online wird durch die Bestellbestätigung erstmal nur der Eingang der Bestellung bestätigt. Die Annahme der Bestellung (und somit die Fixierung des Preises) wird erst durch die Auftragsbestätigung durchgeführt.
Preisirrtümer sind auch in AGBs eines Anbieters normalerweise immer geregelt. („Irrtümer vorbehalten“)

Heißt: meiner Meinung nach wirst du keine Chance haben.
 
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