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Oder eher an Yoda, der hat auch, bei all seiner angeblichen Weisheit, keinen geraden Satz zustande gebracht.Mich haben die Formulierungen eher an 'rechtssichere' Schreiben aus Behörden o.ä. erinnert.
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Oder eher an Yoda, der hat auch, bei all seiner angeblichen Weisheit, keinen geraden Satz zustande gebracht.Mich haben die Formulierungen eher an 'rechtssichere' Schreiben aus Behörden o.ä. erinnert.
um meinen damals schon pensionierten, wieder reaktivierten Latein- und Französischlehrer (Mangel in den frühen 1970er Jahren) zu zitieren: "Wer nicht klar reden kann, kann auch nicht klar denken..."Kein Mensch hier, versteht, was das soll und das zeigt einfach nur, dass Du mit dem Werkzeug Sprache nicht funktional umgehen kannst.
... aber das gekonntOder eher an Yoda, der hat auch, bei all seiner angeblichen Weisheit, keinen geraden Satz zustande gebracht.
Danke x-Riff - genau DAS ist der Sachverhalt. Das mit dem '(zu)schauen' ist jedoch so 'ne Sache .Andererseits: warum nicht mal einen thread starten, der keine Erwartungen erfüllen will, außer dass die, die wissen, um was es geht, wissen, um was es geht und der threadersteller und der andere Teil des Publikums schaut mal, was noch passiert ...
da es keinerlei Institution gibt, welche die Musiker und Sänger 'repräsentiert'.
Das hilft Dir nicht, weil der Labelcode von der GVL vergeben wird, der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Beim Leistungsschutzrecht geht es um das Aufführen/Nachspielen von Musik und nicht um das Urheberrecht an selbstgeschriebenen Kompositionen. Von den 13 Verwertungsgesellschaften in Deutschland ist nur die GEMA für Komponisten und Texter zuständig, da führt kein Weg daran vorbei.
du solltest erst mal recherchieren, was der Unterschied zwischen Urheber und Interpret ist und wer in den jeweiligen Ländern die beiden Berufsgruppen vertritt.Urheberrechte werden 'einzig' im Bezug auf Komponisten und Textdichter vollzogen, NICHT jedoch im Bezug auf Musiker und Sänger.
Danke - freut mich, daß des Wesens Kern dessen doch (an)erkannt wird .
Na und ?Urheberrechte werden 'einzig' im Bezug auf Komponisten und Textdichter vollzogen, NICHT jedoch im Bezug auf Musiker und Sänger.
Na ja, Urheber eines Musikstücks, beispielsweise eines Liedes, sind alle, die an Komposition und Textdichtung beteiligt waren. Das können eine oder mehrere Personen sein, je nachdem. Aber die, die nur an einer Aufführung beteiligt sind, ohne komponiert oder getextet zu haben (Sänger, Instrumentalisten, Ton- und Lichttechniker, Roadies, Saalordner, LKW-Fahrer, Caterer, wo will man da eigentlich eine Grenze ziehen?), können keine Urheber des aufgeführten Werks sein.Urheberrechte werden 'einzig' im Bezug auf Komponisten und Textdichter vollzogen, NICHT jedoch im Bezug auf Musiker und Sänger.
Sie sind aber bildliche Darstellungen von Musik und taugen (geeignete Form vorausgesetzt) als Beleg oder Referenz dafür, dass eine bestimmte Person sie erfunden hat und damit ihr Urheber ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese Person für ihre schöpferische Leistung Tantiemen bekommt und weiterhin schöpferisch tätig sein kann. Alle anderen, die oben genannt wurden, sind eben keine Schöpfer, sondern sind nur reproduzierend tätig. Was die künstlerische Leistung der Musiker nicht schmälern soll, aber für diese Reproduktion werden sie bereits aus Ticketverkäufen bezahlt und brauchen die Urheberrechts-Tantiemen daher nicht.Musiknoten und Text sind 'selbst' jedoch gar keine Musik, usw. - wie gesagt: alles verdreht!
Das ja, aber es ändert nichts am Prinzip, dass der Komponist der Urheber ist und nicht ein Aufführender.Ich halte es für einen Fortschritt, dass die Urheberschaft einer Komposition auch mittels Aufnahme nachgewiesen/hinterlegt werden kann, weil es etliche Musiker*innen gibt, die keine Noten lesen/schreiben können.
Eben nicht. Urheberrecht ist ein juristischer Begriff, der genau definiert ist, und darstellende Künstler (zu denen Sänger und Musiker gehören) haben daran keinen Anteil. Das kannst du nicht wegargumentieren, damit schaffst du neue Rechtsbegriffe.Was ist das erschaffene Werk und worüber gelangt es dazu, ist das Zugrundliegende, worüber sich auch das Urheberschutzrecht fundiert.
Beim Sänger ist es dieser selbst über seine Stimme;
beim Musiker ist es dieser selbst über das Musikinstrument;
Auch hier nein. Das "Werk" im urheberrechtlichen Sinn ist nicht das physikalische Schallereignis, sondern die geistige Leistung des Liederschreibens. Tut mir leid, aber so isses.beim Komponisten und Lyriker sind es hingegen, 'rein' die Werke der Sänger und Musiker!
Es gibt auch keinen rechtlichen Unterschied zwischen klassischen Orchesterwerken und Popliedern. Wenn die Pop-Komponisten mal 70 Jahre tot sind, sind ihre Werke genauso gemeinfrei wie heute die von Mozart und Beethoven.Es ist eine Sache, wenn es sich hierin um orchestrale Verhältnisse handelt, wobei hingegen gerade darin doch Musiknoten und -text die Norm sind und nach Vorgaben sich reine (ausführungestechnische) Interpretationen vollziehen, jedoch eine völlig andere, wenn es sich um organi(satori)sche Verbünde handelt und jeder hierin seinen ureigenen Teil einbringt
Zumindest war das wohl der Versuch. Es fehlen aber die Paragraphen, Absats xy, Satz xy, dann könnte ich damit etwas anfangen.Mich haben die Formulierungen eher an 'rechtssichere' Schreiben aus Behörden o.ä. erinnert.