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Hans_3
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b) ist die Ansage "damit Dein Song nicht Copyright-geschützt ist" schlicht falsch. Ich empfehle dringend, das Urheberrecht nochmal anzusehen.
Klimpere ich mir irgendwas eigenes zusammen ist das - die notwendige Schöpfungshöhe mal vorausgesetzt - automatisch urheberrechtlich geschützt. Dafür ist es vollkommen unerheblich, ob ich Mitglied einer Verwertungsgesellschaft bin oder nicht.
Da haben die Roländer einfach mal Urheberrecht und Verwertung in einen Topf geworfen
Richtig wäre der Hinweis gewesen, dass generell kein Fremdmateriel verwendet werden darf und auch kein Eingematerial, das bei der GEMA oder einer ähnlichen Insitution anderer Länder zur Verwertung angemeldet ist.