G
guitarslider
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 14.12.14
- Registriert
- 12.07.09
- Beiträge
- 383
- Kekse
- 0
Hi!
Vorweg:
Wenn Gitarrenstücke von Ferdinado Carulli, an denen die Rechte ja schon abgegolten sind, von einem Verlag bearbeitet und veröffentlicht werden, liegen ja "neue" Rechte bei dem Verlag, oder? oder liegen die beim bearbeiter?
Nun zur eig. Frage:
wenn auf dem Stück steht "aufführungsrechte vorbehalten", sind dann auch die Rechte vorbehalten, die es einem erlauben, dass gespielte stück zu verkaufen?
Und gilt es als bearbeitung, wenn man das stück zwar nicht eigentlich bearbeitet, aber nach "seinem stil" spielt, also ein paar noten anders?
Viele Grüße,
Guitarslider
Vorweg:
Wenn Gitarrenstücke von Ferdinado Carulli, an denen die Rechte ja schon abgegolten sind, von einem Verlag bearbeitet und veröffentlicht werden, liegen ja "neue" Rechte bei dem Verlag, oder? oder liegen die beim bearbeiter?
Nun zur eig. Frage:
wenn auf dem Stück steht "aufführungsrechte vorbehalten", sind dann auch die Rechte vorbehalten, die es einem erlauben, dass gespielte stück zu verkaufen?
Und gilt es als bearbeitung, wenn man das stück zwar nicht eigentlich bearbeitet, aber nach "seinem stil" spielt, also ein paar noten anders?
Viele Grüße,
Guitarslider
- Eigenschaft