Uhu Stick
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Für genau das, was du geschaffen hast: Ja.Zähle ich unter diesen Umständen als Urheber der sechs Songs?
Für Aufnahmen gilt wieder was Anderes. Da kommts dann wieder drauf an, ob du jemand anderen beauftragt hast, oder nicht, die Sache mit den Verbundenen Werken etc.. Und allgemein sind solche Sachen: Person A spielt ein, Person B drückt den Aufnahmeknopf - juristisch spitzfindig.
Wahrscheinlich könnte an den Aufnahmen eine Miturheberschaft von euch beiden vorliegen.
„Coverversionen sind unbedenklich, wenn der Urheber Mitglied der GEMA ist. Ansonsten benötigt man auch hier eine Genehmigung“, so der Musikexperte. „Werke, die bei der GEMA gelistet sind, werden durch den Kontrahierungszwang der GEMA für Coverversionen freigegeben.Wie steht es um diese Veröffentlichungen, sollte ich die Band verlassen und nicht wollen, dass die Band sie weiter nutzt?
Urheberrecht & Musik: Was beim Covern & Sampling erlaubt ist
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Und noch was Persönliches: Es ist doch fäkalienegal ob der Rest der Band nichts, cents, oder Unsummen damit macht. Es ist auch egal, wie locker andere Menschen dies handhaben.
Wenn jemand ein Anspruch hat, und diesen durchsetzen möchte, hat dieser ein Anspruch diesen durchzusetzen.
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