Allgemeine Warnung vor Betrugsfällen im Internet

So ist es. Als Verkäufer will ich kein Risiko (ich weiß von mir, dass ich ehrlich bin), bestehe also auf Überweisung oder PayPal-Freund,
Die eigene IBAN bekannt zu geben und Banküberweisung zu vereinbaren ist für beide Seiten sehr sicher, solange die Sicherheitsempfehlungen der Bank beachtet werden.

Als Verkäufer achte ich auf übereinstimmende Namen des Käufers, des absendenden Kontoinhabers und der Empfängeranschrift bei Versand. Käme mir im Ablauf des Geldtransfers dennoch etwas komisch vor, würde ich dazu umgehend bei meiner Bank nachfragen.

Gruß Claus
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ja, letztendlich spricht aber ja nichts gegen die Bezahlung mit paypal für Waren mit Käuferschutz. Da wird das Geld "geparkt", bis der Käufer den Erhalt der Waren bestätigt und erst dann dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben und freigegeben. Im Betrugsfall muss das Geld also nicht vom Verkäufer zurückgeholt werden, sondern wird einfach nur aus der "Parksituation" an den Käufer zurückgegeben (ohne die ggf. bezahlten Gebühren natürlich - die sind also in jedem Fall weg, aber halt nur 4.5 % + 0,35 € bei Kleinanzeigen und bei ebay soweit ich grad im Kopf habe nichts). Wie es genau mit der Geld-Rückerstattung bei Rücksendung eines erhaltenen Artikels läuft weiß ich nicht. Es wird auf jeden Fall überwacht, ob der Verkäufer überhaupt eine Sendung beauftragt und die auch auf den Weg geht.

Das ist in meinen Augen die sicherste Art, zu bezahlen, weil bei Nichtlieferung oder anderen Problemen halt der gesamte Betrag zurückerhalten wird.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Wieso? Der Verkäufer kann den Zustand der Ware vor dem/beim Verpacken dokumentieren (ist grundsätzlich und auch für eventuelle Ansprüche gegenüber dem Versanddienstleister empfehlenswert) und den Versand nachweisen. Wenn das alles passt, wird der Empfänger die Freigabe des Geldes nicht verhindern können. Als Empfänger muss man darauf achten, die Ware nach Erhalt zu prüfen, bevor man den Erhalt bestätigt. Das hatte ich bei ebay-Käufen jetzt etliche Male und hat immer auch für den Verkäufer gut funktioniert. Der Verkäufer hat ja zudem die Sicherheit, dass das Geld tatsächlich bereitsteht. Bei tatsächlichem Erhalt der Ware und unberechtigter Reklamation wird sicher das Geld nicht sofort und mir nichts dir nichts an den Käufer zurückbezahlt, sondern es müssen schon klare Nachweise erbracht werden, dass die Ware vom Verkäufer fehlerhaft verschickt wurde.
 
Als Empfänger muss man darauf achten, die Ware nach Erhalt zu prüfen, bevor man den Erhalt bestätigt.
DIe Ware gilt doch als "empfangen", sobald DHL/Hermes/etc. sagen sie ist ausgeliefert.
Da ist doch dann leider immer die potentielle Lücke wenn dann das Paket nicht das enthält was es enthalten sollte. Der verkäufer kann gegenüber dem Bezahldienst behaupten, dass er die Wahre korrekt verschickt hat und das sie korrekt geliefert wurde. Wenn der Käufer dann bei PayPal (oder K.A.) das Geld zurückfordert kann der Verkäufer auf die erfolgte Lieferung verweisen.
Einfacher für Betrüger ist es natürlich, zu versuchen, dass der Kunde gar nicht erst mit Käuferschutz bezahlt, aber 100% Sicherheit gibt Käuferschutz m.M.n. auch nicht.
 
Ich stimme da @VoidPointer zu. Theoretisch ist es natürlich perfekt, wenn man die Möglichkeit hat, das Paket nach Erhalt im Beisein des Zustellers direkt auszupacken und zu prüfen. In der Praxis haben aber zumindest "meine" Zusteller nicht die Zeit, zu warten, bis die Begutachtung erledigt ist. Selbst "unser" DHL-Mensch, dem ich immer einen Espresso anbiete, den er aber erst einmal und gehetzt angenommen hat, ist meist unter Zeitdruck und bestrebt, seine tägliche Arbeitszeit zumindest in das gesetzlich maximal vorgeschriebene Zeitfenster verpackt (was ein Wortspiel...) zu bekommen, dass er wohl noch beim Auspacken und Bitte zum Warten schnell das Weite und die nächste Lieferadresse sucht.
Der überteuerte Ziegelstein fällt dann erst auf, wenn er schon wieder weg ist.
Daher:
100% Sicherheit gibt Käuferschutz m.M.n. auch nicht.
Das gilt selbst bei der sichersten Variante Barzahlung und Abholung
 
Das gilt selbst bei der sichersten Variante Barzahlung und Abholung
führt aber leicht ins OT, würde ich sagen ... die Welt ist ein Platz, in dem Unsicherheit zuhause ist :D Mit Betrug und ohne.
 
=
paypal für Waren mit Käuferschutz.
… dann hat der Käufer den Schutz und der Verkäufer leider weniger Schutz … letztlich ist es immer die Frage, wer den max. Schutz hat, der Verkäufer oder der Käufer. Beides wird nur mit Notar gehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Momentan werden bei Kleinanzeigen (vormals eBay Kleinanzeigen) verdächtig günstige Deals zu beliebten Gitarren eingeblendet.
Beim Versuch, mehr über diesen Shop zu erfahren, bin ich auf die Warnung von usm-musik.de gestoßen.
1000005400.jpg
 

Anhänge

  • Screenshot_20240219_124755_Chrome.jpg
    Screenshot_20240219_124755_Chrome.jpg
    93,2 KB · Aufrufe: 162
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
letztlich ist es immer die Frage, wer den max. Schutz hat,
.. ich meine ja, der den leichter konvertierbaren Anteil (Geld) gibt, braucht mehr Schutz. Wenn ich das richtig beobachte sind Betrügerreien auf Verkaufsplattformen auch weniger Diebstahlsdelikte, sondern haben als Ziel die unrechtmäßige Aneignung von Geld.
Beides wird nur mit Notar gehen.
... und auch damit nicht, denn es würde den Handel, wie wir ihn kennen, komplett zum Erliegen bringen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Kann mich auch an vielerlei Links erinnern, die Kleinanzeigen und Ebay nach Suchergebnissen gezeigt haben, die direkt zu Betrügerseiten gingen... und die nach Hinweis trotzdem nicht gelöscht wurden... das hätte wahrscheinlich einen Praktikanten zuviel gebraucht, dem allem nachzugehen. Ähnlich gelagert Quoka, das inzwischen weitgehend unmoderiert läuft.
 
ich meine ja, der den leichter konvertierbaren Anteil (Geld) gibt, braucht mehr Schutz
… ja, kann man (ziemlich technisch) meinen; man könnte aber auch einfach meinen, der ehrliche braucht mehr Schutz.( Da wird es zirkulär 😉)
Diebstahlsdelikte, sondern haben als Ziel die unrechtmäßige Aneignung
… das überfordert mich, wie ist denn der Unterschied zwischen Diebstahl und unrechtmäßiger Aneignung definiert? Vermutlich ist der schon seeehr juristisch …
 
... und die nach Hinweis trotzdem nicht gelöscht wurden...
Wo meldet man die bei 'Kleinanzeigen'? Ich werde direkt auf diese FAQ Seiten umgeleitet, eine echte Kontaktmöglichkeit (sowas mit Menschen) scheint es da gar nicht zu geben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
... ach, Menschen. Kostet doch nur Geld, da jammert der shareholder. Ich kann mich erinnern, als ich vor nen halben Jahr an den Support von Kleinanzeigen geschrieben hab, hab ich nur zwei Monate später eine vorgefertigte Nachricht zurückbekommen, die am Thema vorbei ging, aber positive Stimmung verbreitet hat. Hüstel, hüstel...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Vermutlich ist der schon seeehr juristisch …
ich bin ja auch kein Jurist, aber nach meinem Rechtsverständnis: das Ding mit der unrechtmäßigen Aneignung fremder beweglicher Sachen: Diebstahl, Geld bekommen ohne die zugesagte Leistung zu erbringen: Betrug. Der Schaden ist aber am Ende immer ärgerlich, also wumpe ..
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Hallo Musik-Freunde,

vielleicht ist einer von euch auch schon mal über den Online-Shop USM-Musik (https://www.usm-musik.com/) gestolpert.
Ich kannte den Shop bisher nicht, und es gibt dazu nicht viel Informationen im Netz.
Mich führte das Angebot eines Universal Audio LA-2A Pedals mit dem besten Preis auf die Webseite.
https://www.usm-musik.com/Universal-Audio-UAFX-LA-2A-Studio-Compressor/C77RUCJK104N
Die Webseite und alle Angebote sehen erstmal sehr professionell, wenn auch nicht perfekt aus. Es gibt ein ordentliches Impressum, Datenschutzerklärung, etc.
Der Geschäftsstand der USM Musik GmbH ist in Göppingen. Man kann problemlos einen Account erstellen.
Kontakt ist allerdings nur per Telefon von 12.00 bis 17.00 Uhr oder Kontaktformular möglich.
Es gibt viele gute Produkte zu sehr attraktiven Preisen.

Also ran an die Bestellung, dachte ich mir. Bezahl-Optionen Kreditkarte, Klarna-Rechnung, oder Vorab-Überweisung klingt gut. Versand soll per DPD erfolgen.
Dann kamen die ersten Zweifel, da Kreditkartenzahlung und auch Klarna aus ungenannten Gründen abgelehnt wurden.
Da der Shop recht zuverlässig aussah, wählte ich also Überweisung. Es wird sogar ein QR-Code für die Bank-App zur Online-Zahlung zur Verfügung gestellt.
Dann kam aber die absolute Red-Flag 😱
Zahlungsempfänger wäre ein osteuropäisch klingender Name mit Bank-Konto in Litauen!!
Also sofort alles gestoppt und die Order storniert, was problemlos klappte und unverzüglich per e-mail bestätigt wurde.

Ich habe dann online versucht zum Shop zu recherchieren. Man findet bei der allseits bekannten Suchmaschine schnell auch einen Post beim Musiker-Board, der aber ins Leere führt.

MB-Post.JPG


Warum dieser Post gelöscht wurde, ist mir unklar.
Man findet aber auch eine Webseite, wo sich eine Firma USM Musikvertrieb GmbH von der Webseite www.usm-musik.com distanziert, weil ihr Web-Auftritt missbraucht wurde.
https://www.usm.gaarz.org/

Ich hoffe, dieser kleine Erfahrungsbericht hilft Musikern, die auf diese Seite gestoßen sind oder stoßen werden, etwas weiter.
Es bleibt jedem überlassen, ob er da kaufen möchte, oder nicht. Ich lasse jedenfalls definitiv die Finger davon.
Es lehrt mich auch für die Zukunft, mit unbekannten Shops, sollte das Auftreten auch noch so professionell erscheinen, sehr vorsichtig und zurückhaltend zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
  • Interessant
Reaktionen: 6 Benutzer
Was man grundsätzlich noch nutzen kann, ist northdata.de für die Recherche ob eine Firma seriös ist.
Aber in diesem Fall, sieht auch dort auf den ersten Blick alles seriös aus. Lediglich die Gewinnzahlen empfinde ich als erstaunlich gering. Damit lässt sich kein nachhaltiges Geschäft aufbauen.
Ich will dir keinesfalls wiedersprechen und du hast auf die "Redflag" auch korrekt reagiert. Wenn es wirklich ein Fake-Shop ist, ist es gut gemacht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Moin,
ich werde morgen meine Bestellung stornieren, Fernabgesetz.
Es spaziert seit fast einer Woche nichts.
Die Bankverbindung.....mit DE, muss also eine deutsche Bankverbindung sein.
Freitag versuche ich das Geld via meiner Bank zurück zu holen.

Die Telefonnummern Dir man im Netz findet sind ungültig, und Handynummer ständig besetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben