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Dazu auch eine Frage:
Wenn man privat seine Gitarren verkauft (jedenfalls innerhalb Deutschlands) greifen doch diese Bestimmungen nicht wie oben genannt?
Jedenfalls nicht, wenn man die Seite des Bundesamtes für Naturschutz liest:
http://bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/cites/Info_Dalbergia_nigra.pdf
Zitat daraus: "Buchführungspflicht in Deutschland
Wer in Deutschland gewerbsmäßig - auf Gewinnerzielung ausgerichtet - Produkte aus Rio-Palisander erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, muss hierüber ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch führen. Die zuständigen Landesbehörden erhalten dadurch die für ihre Überwachungsaufgaben notwendigen Informa-tionen, insbesondere zur Herkunft und zum Verbleib der jeweiligen Exemplare." Zitat Ende
Ein Privatverkauf ist doch nicht gewerbsmäßig im Sinne des Gesetzes.
Abgesehen davon kann ja kein Rio-Griffbrett-Nachweis gebracht werden, weil es zu früheren Zeiten den Schutz noch nicht gab, keiner einen nachträgliches Zertifikat vom "Exhändler" bekommt und drittens kann ja auch ein Griffbrett nachträglich erneuert worden sein.
Stimmt das so in etwa?
Bin kein Experte und kann daher auch nur spekulieren... Ich würde aber eher darüber stolpern, dass man eine "Vermarktungsbescheinigung" für den Handel innerhalb der EU benötigt... Da wird nämlich privat und kommerziell nicht unterschieden (sofern ich nichts übersehen habe).
Die "Buchführungspflicht" halte ich ersteinmal (ohne Gewähr) nicht für problematisch, wenn man tatsächlich nur mal eine seiner Gitarren verkaufen will... Wann das allerdings bei regelmäßigem privaten Kauf und Verkauf von Gitarren dann zur dauerhaften Tätigkeit, mit Gewinnerzielungsabsicht wird, weiß ich nicht...
@ olerabbit
Wie gesagt... falls Händler zukünftig häufiger mal kontrolliert werden sollten, wird dort vermutlich der Druck auf die verschiedenen Hersteller erhöht werden, derlei Nachweise zu liefern... Wir warten mal ab, ob genügend Kunden ihren Händlern entsprechende Fragen stellen und es dementsprechend zu den Herstellern durchdringt.