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Als Bandgründer und Komponist die Band verlassen

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EmDabbeljuh
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Hallo zusammen,

Ich habe, als Gitarrist, vor fünf Jahren eine Band gegründet. Zuerst waren wir nur ein Trio (Gitarre, Bass, Vocals, Drumcomputer), haben uns nach einem Jahr von dem Sänger getrennt, ein Jahr als Duo weitergemacht und währenddessen neue Mitglieder gesucht. Mittlerweile sind wir seit knapp drei Jahren zu fünft (2x Gitarre, Bass, Vocals, Drums). In diesen drei Jahren, als Band, haben wir gerade einmal drei Lieder zustande bekommen weil mMn die Prioritäten einiger Bandmitglieder woanders liegen. Der mangelnde Einsatz für die Band; es betrifft auch andere Bereiche wie Gigs organisieren, Social Media, Recording etc; hat mich schon länger darüber nachdenken lassen, die Band zu verlassen. Ich habe diese Themen bereits mehrmals angesprochen, ecke dadurch auch regelmäßig an aber außer Reden ist nicht viel dabei rumgekommen, sodass ich jetzt einen Schlußstrich ziehen möchte.
Nun:
1. Wir spielen live ein Set aus neun Liedern, von denen sechs instrumental von mir geschrieben wurden. Ich habe diese Songs zuhause per Interface, DAW und PlugIns eingespielt, arrangiert und Drums dazu programmiert. Sozusagen vorproduziert. So, wie sie geschrieben wurden, wurden sie dann auch im Proberaum von der Band umgesetzt. Die Texte der Lieder habe ich nicht verfasst. Zwei dieser Lieder, inkl Text, sind sogar noch aus der Zeit als Trio. Die Texte wurden uns damals vom ersten Sänger überlassen.
Ich habe schon ein wenig in den entsprechenden Foren gelesen, möchte aber noch sicher gehen: Alle Vorproduktionen dieser Songs, was die Gitarrenparts die Drumprogrammierung und das Arragement betrifft, befinden sich in meinem Besitz/auf meinem Rechner und wurden ausschließlich von mir erstellt. Zähle ich unter diesen Umständen als Urheber der sechs Songs? Es geht mir dabei nicht um die Texte der Lieder.

2. Wir haben bisher drei Songs veröffentlicht, wobei alle drei von mir geschrieben (Text ausgenommen) und vorproduziert wurden. Die Aufnahmen für den Release (ich habe die einzelnen Bandmitglieder im Proberaum aufgenommen und Midi Drums vom Drummer erhalten) und auch die Vorproduktionen dieser Songs befinden sich in meinem Besitz. Ich habe das Editing, den Mix, das Mastering und die Veröffentlichung via Recorjet (unter Bandnamen) durchgeführt. Wie steht es um diese Veröffentlichungen, sollte ich die Band verlassen und nicht wollen, dass die Band sie weiter nutzt?

Kurz: Ich möchte, die von mir gegründete Band, verlassen und die von mir nachweislich erstellten Songs mitnehmen. Ich möchte nicht, dass die Band diese Songs weiterhin live spielt und auch nicht, dass sie unter dem Bandnamen veröffentlicht bleiben.

Ich weiß, dass ich hier keine rechtlichen Fragen stellen darf, daher bitte ich um Erfahrungen oder auch Tipps, wie man diese Situation am Besten handhaben könnte. Danke
 
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Kannste die drei Tracks hier verlinken? Würde gerne mal reinhören!
 
Ich möchte nicht, dass die Band diese Songs weiterhin live spielt
In D darf jeder Stücke live covern, ohne das dafür das Einverständnis des Urhebers notwendig ist. Sofern die Titel im GEMA Repertoire angemeldet sind, erhält der Author dafür GEMA Tantiemen.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Du wirst Dich mit deinen ex-Mitstreitern irgendwie anders einigen müssen (im Sinne einer fairen Trennung).
 
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Lass sie die Lieder doch spielen,dann kassierst du die GEMA.aber so wie sich das liest,wird sich die Band kurz nach deinem Ausstieg eh auflösen,da die sich ja um nix kümmern
 
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Es ist keine schlechte Idee solche Dinge vorher zu klären bzw unmittelbar wenn jemand mit einer eigenen Komposition an die Band herantritt. Aber ich weiß, das hat ein bisschen was von einem Ehevertrag, man denkt ja immer erst super positiv und wird schon alles für alle Zeiten gut gehen mit der Band. Es wäre vielleicht eine gute Idee du sprichst mal mit den anderen und ihr einigt euch. Vielleicht gehst du auch mal in dich und findest für dich heraus wie viel Anteil du wirklich bei den Songs hattest oder ob nicht jemand aus der Band auch noch musikalisch kreative Beiträge in Form von Solis, kleinen Änderungen im Ablauf, kleine Details wie Breaks und und Feinheiten am groove, oder leichte Änderung oder Verfeinerung in den Harmonien mit beigetragen hat. Auch sowas kann ja durchaus musikalischen Wert haben wie das feine abschmecken des gourmetkochs bevor er sein Menü serviert. Viel Glück für euch und ein schönes Weihnachtsfest!
 
Hi, keine Rechtsberatung :) Lass uns das ganze gemäß der Forenregeln erstmal auf eine fiktive Ebene heben.

1. Wir spielen live ein Set aus neun Liedern, von denen sechs instrumental von mir geschrieben wurden. [...]
Ich habe schon ein wenig in den entsprechenden Foren gelesen, möchte aber noch sicher gehen: Alle Vorproduktionen dieser Songs, was die Gitarrenparts die Drumprogrammierung und das Arragement betrifft, befinden sich in meinem Besitz/auf meinem Rechner und wurden ausschließlich von mir erstellt. Zähle ich unter diesen Umständen als Urheber der sechs Songs? Es geht mir dabei nicht um die Texte der Lieder.
Die Person, die den schützungsfähigen Teil einer Komposition (wie etwa Melodien) geschrieben hat, ist Urheber. Egal wo die Dateien gespeichert sind. Nachweis der Urheberschaft ist ein anderes Thema. Natürlich schliesst das nicht aus, dass bsp. die Gitarristin später bei der Aufnahme noch ein Gitarrensolo beigesteuert hat, das Schöpfungshöhe besitzt und sie damit auch Teil-Urheberin wird. Drumparts, Arrangements, Gitarrenchords etc. sind im Regelfall übrigens nicht schutzfähig. Sollte es noch einen Sänger geben, so hat dieser eventuell Urheberrechte an der Gesangslinie (Komposition) und den Texten. Kein Urheber kann alleine entscheiden, was mit dem Song passiert, es braucht den Konsens.

2. Wir haben bisher drei Songs veröffentlicht, wobei alle drei von mir geschrieben (Text ausgenommen) und vorproduziert wurden. Die Aufnahmen für den Release (ich habe die einzelnen Bandmitglieder im Proberaum aufgenommen und Midi Drums vom Drummer erhalten) und auch die Vorproduktionen dieser Songs befinden sich in meinem Besitz. Ich habe das Editing, den Mix, das Mastering und die Veröffentlichung via Recorjet (unter Bandnamen) durchgeführt. Wie steht es um diese Veröffentlichungen, sollte ich die Band verlassen und nicht wollen, dass die Band sie weiter nutzt?
Kann die Band nicht nachweisen, dass der/die Produzent/in die Masterrechte an der Produktion zu 100% an die übrigen Mitglieder übertragen hat, kann sie die Aufnahmen auch nicht nutzen.
Im Umkehrschluss darf der/die Produzentin das übrigens auch nicht, da die Musiker ihrerseits Rechte an den Aufnahmen haben, sie sind dort schliesslich zu hören.
Die Alben müssten also entweder gelöscht werden oder man einigt sich auf einen Deal, nach dem zukünftige Tantiemen aufgesplittet werden.

Im Regelfall lohnt es sich m.M.n. nicht wegen solcher Dinge ein Faß aufzumachen. Lieber nochmal ein klärendes Gespräch führen, sich in die Augen schauen und gemeinsam ein gutes Ende der Sache durchziehen, ohne sich von Frust und Verbitterung zu rechtlichen Drohgebährden hinreissen zu lassen.
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In D darf jeder Stücke live covern, ohne das dafür das Einverständnis des Urhebers notwendig ist. Sofern die Titel im GEMA Repertoire angemeldet sind, erhält der Author dafür GEMA Tantiemen.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Du wirst Dich mit deinen ex-Mitstreitern irgendwie anders einigen müssen (im Sinne einer fairen Trennung).
Nein, ein generelles Recht besteht nicht. Wenn Deine Stücke nicht bei der GEMA gemeldet sind, darf niemand die covern, ohne Deine Erlaubnis einzuholen. Die GEMA ist dafür da, diesen Prozess zu erleichtern, da die Erlaubnis quasi (gegen Gebühr) generell erteilt wird und nicht bei jeder Nutzung umständlich eingeholt werden muss, das ist schon korrekt. Der Threadstarter hat aber keine GEMA-Mitgliedschaft erwähnt.
 
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Zähle ich unter diesen Umständen als Urheber der sechs Songs? Es geht mir dabei nicht um die Texte der Lieder.
So wie du es schilderst, bist du meiner Privatmeinung nach der Komponist, also Miturheber. Es wird ja auch bei Verwertungsgesellschaften zum Beispiel unterschieden zwischen Komponist und Texter.
Ich möchte nicht, dass die Band diese Songs weiterhin live spielt und auch nicht, dass sie unter dem Bandnamen veröffentlicht bleiben
Darüber weiß ich so viel, dass ein Aufführungsverbot rechtlich sehr kompliziert wird, wenn eine gemeinsame Urheberschaft besteht - wie hier in dem Fall, dass einer die Musik macht und der andere Text beisteuert.
Es handelt sich möglicherweise auch in Deinem Fall um ein sogenanntes "verbundenes Werk". Keiner kann ohne triftigen Grund dem anderen Urheber die künftige Verwertung verbieten. Anspruch auf angemessene Vergütung für die Komposition besteht aber weiterhin.
 
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2. Wir haben bisher drei Songs veröffentlicht, wobei alle drei von mir geschrieben (Text ausgenommen) und vorproduziert wurden.
Ergänzend als juristischer Laie: Das Urheber-Recht, also die Gesamtheit aus Gesetz und Urteilen, kennt auch das Mit-Urheber-Recht. Das ist eine Frage der Schöpfungshöhe, denn es kennt auch den "Gehilfen".

Beispiel dazu:
  • Eine Person (P, Moderator/in) interviewt eine andere (G, Gastperson)
  • G antwortet und schöpft dabei Antworten (was gerade so einfällt) - Urheber
  • P liest vorbereite Fragen ab, ohne Eigenleistung - Gehilfe
  • P entwickelt daraus eigene Fragen - Mit-Urheber
Übertragen:
  • lagen die Texte sozusagen durch die Musik "in der Luft"? - Band wohl eher Gehilfen
  • oder war eigene schöpferische Leistung dabei? - Band wohl eher Mit-Urheber
Wie immer: Es kommt darauf an.
 
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Hi MS-SPO, interessant. Was wären denn die Konsequenzen für die Praxis?
Ich habe von Hierarchien mit "Gehilfen" und "Mit-Urhebern" im Musik/GEMA-Kontext noch nie gehört.
Oder ist das eher hohes juristisches Material für theoretische und komplexe Fälle, nicht anwendbar auf Musik?
Kannst Du da was zu sagen?
 
Kannst Du da was zu sagen?
Das erinnere ich als eins der vielen Beispiele aus Beck's Kommentar UrhR.

1735149036109.png

Kannst Du da was zu sagen?
Leider nicht: Da braucht's einen Juristen.

Aber betrachte es einmal vom maximal möglichen Streitwert her:
  • geht's dabei um Hunderte, Tausende, Millionen von Euros?
  • je nachdem werden auch anwaltliche Anfragen ausfallen ...
Oft hilft ja der alte Kaufmannsspruch, Frieden zu finden: "Weg mit Schaden" (und auf zu neuen Ufern).
 
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Danke, für die zahlreichen Antworten.
Habe vergessen zu erwähnen, dass die Lieder nicht bei der GEMA gemeldet sind.
Ja, in gewisser Weise geht es mir darum, dass ich nicht möchte, dass die Band weiterhin meine kreative Arbeit nutzt.
 
Hm ... so, wie Du die Band schilderst ... besteht diese Möglichkeit real denn? Oder gewinnt die Faulheit?

Grüße
 
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Danke, für die zahlreichen Antworten.
Habe vergessen zu erwähnen, dass die Lieder nicht bei der GEMA gemeldet sind.
Ja, in gewisser Weise geht es mir darum, dass ich nicht möchte, dass die Band weiterhin meine kreative Arbeit nutzt.

Der Texter hat sich jetzt aber die Arbeit gemacht und sollte auch darauf vertrauen können, dass das nicht wegen deiner schlechten Laune umsonst gewesen ist. Das ist so in etwa der Geist hinter der Regelung für ein "verbundendes Werk" im Urheberrecht.
 
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Also ich würde sofern noch möglich mit den verbleibenden Musikern das offen besprechen.
Wenn die vernünftig sind werden sie das akzeptieren und umsetzen.

Wenn nicht macht es sicherlich Sinn alles zu dokumentieren um im falle einer auseinandersetzung alles schon parat zu haben, ich hoffe aber dennoch, dass ihr eich einvernehmlich einigt.

Im schlimmsten fall musst du nen Anwalt kontaktieren, der weiß was zu tun ist, möglicherweise würde hoer ein einfaches schreiben schon reichen.

Aber unterm Strich ist nach wie vor das beste sich zusammenzusetzen und auf augenhöhe zu reden, im zweifelsfall die Abmachungen als Vertrag festzuhalten.

Möglicherweise gilt die GBR die eine Band sein kann nach ausstieg eines Mitglieds als aufgelöst, falls kein vertrag besteht ist ein blick ins gesetzbuch sicherlich sinnvoll
 
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mein Gott sind das alles so wichtige Menschen...!

Ich hab das ein Leben lang so gehalten: Die Lücke, die ich hinterlasse ersetzt mich vollständig.
Ich habe dabei Nerven geschont und immer gut geschlafen.

Vielleicht besitze ich auch nur die Gabe, anderen was zu gönnen...?
 
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Hm ... so, wie Du die Band schilderst ... besteht diese Möglichkeit real denn? Oder gewinnt die Faulheit?

Grüße
Kann man nicht genau sagen. Kommt wohl drauf an, wer mich ersetzt und wie motiviert derjenige ist.
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mein Gott sind das alles so wichtige Menschen...!

Ich hab das ein Leben lang so gehalten: Die Lücke, die ich hinterlasse ersetzt mich vollständig.
Ich habe dabei Nerven geschont und immer gut geschlafen.

Vielleicht besitze ich auch nur die Gabe, anderen was zu gönnen...?
Also anders ausgedrückt, macht es dir nichts aus wenn du im Job alle Arbeiten erledigst und deine Kollegen dafür die Gehaltserhöhung bekommen?

Der Texter hat sich jetzt aber die Arbeit gemacht und sollte auch darauf vertrauen können, dass das nicht wegen deiner schlechten Laune umsonst gewesen ist. Das ist so in etwa der Geist hinter der Regelung für ein "verbundendes Werk" im Urheberrecht.

Ergänzend als juristischer Laie: Das Urheber-Recht, also die Gesamtheit aus Gesetz und Urteilen, kennt auch das Mit-Urheber-Recht. Das ist eine Frage der Schöpfungshöhe, denn es kennt auch den "Gehilfen".

Beispiel dazu:
  • Eine Person (P, Moderator/in) interviewt eine andere (G, Gastperson)
  • G antwortet und schöpft dabei Antworten (was gerade so einfällt) - Urheber
  • P liest vorbereite Fragen ab, ohne Eigenleistung - Gehilfe
  • P entwickelt daraus eigene Fragen - Mit-Urheber
Übertragen:
  • lagen die Texte sozusagen durch die Musik "in der Luft"? - Band wohl eher Gehilfen
  • oder war eigene schöpferische Leistung dabei? - Band wohl eher Mit-Urheber
Wie immer: Es kommt darauf an.
Die Texte wurden immer erst auf die fertige Vorproduktion geschrieben.
 
Also anders ausgedrückt, macht es dir nichts aus wenn du im Job alle Arbeiten erledigst und deine Kollegen dafür die Gehaltserhöhung bekommen?

naja was spülen den deine Lieder für "unsummen" ein? ich kann beide seiten verstehen, ich habe mich von Bands auch im Guten getrennt und da war mir wurst ob und was die von mir noch genutzt haben. aber das ist halt was seher Individuelles subjektives, d.H. ich kanns auch verstehen wenn du das nicht so gut findest.

wenn du Urheber bist greift vermutlich das Urheberrecht und du kannst deine Werke nutzen wie du magst.

Die Texte wurden immer erst auf die fertige Vorproduktion geschrieben.
da wurde mir mal vor längerem der Hinweis gegeben mich über die Begrife "verbundene Werke" klickmich und "gemeinsame Werke" klickmich schlau zu machen, wenn der Text auf fertige Songs kommt könnte ersteres zutreffen, bei "gemeinsamen werken" könnte ein Blick auf die definition von Miturheberrecht wichtig sein.

aber für mich klingt das fast danach, dass ein Konflikt welcher art auch immer im Raum steht und du deswegen nichts deiner Kompositionen bei der Band lassen willst.


wie gesagt, ich denke ihr solltet sofern es noch möglich ist eine Art Auflösungsvertrag machen, und festhalten wer was wie nutzen darf, am Besten in einem Gespräch auf Augenhöhe, damit es kein Böses Blut gibt. wenn du Urheber bist kannst du das ja ins gespräch mit einfließen lassen und dich vorher entsprechend informieren, möglicherweise hier-Klickmich, ggf. auch fürs gespräch notizen machen

wenn ihr in der Band untereinander keinen Vertrag hattet könnte das GBR Recht greifen, da findest du z.B. einen Artikel der IHK Hier-Klickmich unter anderem unter dem Absatz ausscheiden eines Gesellschafters sind möglicherweise Wichtige Informationen für dich.


Welche Gehaltserhöhung bekommen deine Ex-Bandkollegen?
wahrscheinlich keine, :ROFLMAO: aber wenn sie Gagen bei der Aufführung wegen dieser Stücke bekommen und man sich nicht mehr grün ist kann man das möglicherweise echt uncool finden. wir kenne ja alle nicht die Vorgeschichte
 
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Die Texte wurden immer erst auf die fertige Vorproduktion geschrieben.
Aber "Vorproduktion" heißt jetzt nur Musik und kein Text, oder?

In anderen ähnlichen Fällen ist das meiner privaten Meinung nach ein verbundenes Werk und dem Texter kann nicht einfach verboten werden, das Werk aufzuführen.
 
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