fpmusic22
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Vorab: Ich weiss, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet!
In meiner Steuerbescheinigung wurden meine Einkünfte als vorläufig eingestuft, weil das Finanzamt wohl Zweifel an meinen Gewinnerzielungsabsichten hat. Wenn ich jetzt weiter, wie bisher mit Verlusten abschliesse, wird es wohl meine Tätigkeit als Liebhaberei einstufen. Ich weiss, dass dann Steuernachzahlungen auf mich zu kommen. Aber was mache ich denn in Zukunft? Kann ich weiterhin Rechnungen ausstellen? Ich mache Musik in Altersheimen und auf Geburtstagen, aber in sehr kleinem Ausmass. Habe mir aber in der Vergangenheit Equipment angeschaft, sodass ich in der Abrechnung in den letzten 3 Jahren ins Minus gegangen bin (aber unter 1000,00€).
Es wäre schön, wenn jemand etwas dazu sagen könnte!
In meiner Steuerbescheinigung wurden meine Einkünfte als vorläufig eingestuft, weil das Finanzamt wohl Zweifel an meinen Gewinnerzielungsabsichten hat. Wenn ich jetzt weiter, wie bisher mit Verlusten abschliesse, wird es wohl meine Tätigkeit als Liebhaberei einstufen. Ich weiss, dass dann Steuernachzahlungen auf mich zu kommen. Aber was mache ich denn in Zukunft? Kann ich weiterhin Rechnungen ausstellen? Ich mache Musik in Altersheimen und auf Geburtstagen, aber in sehr kleinem Ausmass. Habe mir aber in der Vergangenheit Equipment angeschaft, sodass ich in der Abrechnung in den letzten 3 Jahren ins Minus gegangen bin (aber unter 1000,00€).
Es wäre schön, wenn jemand etwas dazu sagen könnte!