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Was passiert, wenn das Finanzamt die Abrechnung als Liebhaberei einstuft.

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Vorab: Ich weiss, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet!

In meiner Steuerbescheinigung wurden meine Einkünfte als vorläufig eingestuft, weil das Finanzamt wohl Zweifel an meinen Gewinnerzielungsabsichten hat. Wenn ich jetzt weiter, wie bisher mit Verlusten abschliesse, wird es wohl meine Tätigkeit als Liebhaberei einstufen. Ich weiss, dass dann Steuernachzahlungen auf mich zu kommen. Aber was mache ich denn in Zukunft? Kann ich weiterhin Rechnungen ausstellen? Ich mache Musik in Altersheimen und auf Geburtstagen, aber in sehr kleinem Ausmass. Habe mir aber in der Vergangenheit Equipment angeschaft, sodass ich in der Abrechnung in den letzten 3 Jahren ins Minus gegangen bin (aber unter 1000,00€).

Es wäre schön, wenn jemand etwas dazu sagen könnte!
 
Steuerberater, nicht Rechtsanwalt! Aber jemand, der so etwas schonmal durchdacht haben könnte. Meine Erfahrung: Steuerberater haben auch nicht alle Lebenslagen im Blick.

Alternative: Mit dem Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin sprechen, die genau diesen Bescheid erstellt hat.
 
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Es wäre schön, wenn jemand etwas dazu sagen könnte!
Meiner Erfahrung nach sind drei Jahre im Minus in dieser Größenordnung Anfangs kein Problem, wenn Du gleichzeitig zumindest die eine oder andere Einnahme vorweisen kannst. Steuerbescheide sind (meines Wissens) oft als "vorläufig" gekennzeichnet - zumindest war das bei mir so.
Ich führe schon seit Jahren nebenberuflich eine freiberufliche Tätigkeit, bei der immer wieder mal Jahre mit Minus dabei waren.

Ich würde an Deiner Stelle zusehen, dass Du im 4ten und im 5ten Jahr mit einem (kleinen aber deutlichen) Plus rausgehst - und wenn es dafür sein müsste, dass Du nicht alle Ausgaben angibst.

Keine Gewähr für diese Beratung, denn es handelt sich nicht um eine Beratung, sondern nur um einen Erfahrungsbericht und quasi einen Tipp unter Freunden.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Alternative: Mit dem Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin sprechen, die genau diesen Bescheid erstellt hat.
Da wäre ich vorsichtig, denn Du könntest schlafende Hunde wecken!
 
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Meine erfahrungsbasierte Sichtweise:
  1. Das Schreiben und die Sichtweise des FA ist vollkommen klar und verständlich
    Es gibt Musiker*innen, Photograph*innen, Clowns und Puppenspieler*innen usw. wie Sand am Meer, die ihre Ausgaben (die zum Teil im Bereich von über 10.000 € liegen), gerne von der Steuer absetzen wollen, indem sie anstreben, dass sie so viel Einnahmen haben, dass es mindestens die Kosten ausgleicht oder die dies zumindest behaupten. Ein Hobby ist und bleibt es dann, wenn über mehrere Jahre ersichtlich ist, dass das nicht passiert. Dass da ein FA nicht mitgehen will, ist klar.
  2. Was Du in jedem Fall machen solltest
    Rechne mit dem Fall, dass die finanzielle Situation (Ausgaben höher als Einnahmen) mehr oder weniger so bleibt und Du dann den Betrag, den Du steuermindernd angegeben hast, dem FA zurückzahlen musst. Das kann bei insgesamt 1.000 € Ausgaben ja nicht so viel sein. Es geht ja nur um die Steuern, die Du auf diese 1.000 € hättest zahlen müssen. Dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
  3. Was Du machen kannst 1
    Siehe post #3. Und überlege, ob Du ernsthaft an die Schwelle eines Nebenverdienstes gehen willst mit Deinem jetzigen Hobby. Rechne Dir aus, wie viele Auftritte Du machen müsstest, um zumindest alle Kosten zu decken (plus etwas, was tatsächlich in die Nähe von einem Honorar kommt). Wenn Du siehst, dass Du das eigentlich nicht willst, dann bleib bei Deinem Hobby und gut ist.
  4. Was Du machen kannst 2
    So lange der derzeitige Status noch so ist wie bisher, kannst Du auch weiter Rechnungen schreiben wie bisher. Das FA wehrt sich ja nicht gegen Deine Einnahmen, sondern fragt sich, ob diese jemals in der Lage sein werden, Deine Ausgaben wettzumachen (siehe Punkt 1).
Noch etwas eins: Rechne einfach mal aus, wie hoch die Summe ist, die Du dem FA im Fall der Fälle zurückzahlen müsstest. Und betrachte bitte dieses Problem genau mit dieser Dimension.
Noch etwas zwei: Ich war mal als Existenzgründer-Coach unterwegs. Meine Erfahrung ist, dass die Bedeutung der Frage, ob das, was man tut, "eine ernsthafte (Neben-) Beschäftigung ist" oder ob man mit dieser tatsächlich wirtschaftlich auf einen grünen Zweig kommt, zu etwa 90% mit etwas zu tun hat, das mit der Frage, ob und wann etwas ein Beruf ist oder werden soll, extrem wenig zu tun hat. Sehr viel hat damit zu tun, dass man die Bedeutung, die man selbst dem beimißt, was man tut, an irgendetwas festmachen will, oder dass man denkt, "erst dann wäre es etwas Richtiges/Wichtiges/Bedeutendes", wenn es berufsmäßig geschieht oder dass man sich erst dann richtig ernst genommen und bestätigt fühlt.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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In meiner Steuerbescheinigung wurden meine Einkünfte als vorläufig eingestuft
Die Einkünfte oder der Steuerbescheid?
Auch wenn meine 13-jährige Selbstständigkeit fast zehn Jahre her ist, meine ich mich zu erinnern, dass die Steuerbescheide immer vorläufig waren.
Du solltest, wie schon von den Anderen angemerkt, einen Steuerberater hinzuziehen.
 
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bei meinem Kollegen mußte dieser jetzt diese Gewinnerzielungsabsicht nachweisen. Trotz der Bemühungen wurde dann Liebhaberei festgestellt.

Er muß das Gewerbe nicht abmelden, darf keine Kosten mehr geltend machen & kann Einnahmen erzielen ohne weitere EÜR.

So wurde wohl gefragt, ob er einen erkennbaren Firmensitz hat, ob er weitere Anstrengungen zur Akquise etc unternommen hat. Hat er - aber das war offenbar nicht ausreichend.

Ein sog. "positives" Gesamtergebnis bei Abschreibungen & weiteren Kosten würde nicht erreicht.

Also das Wichtigste. Er kann weiter agieren, kann Einnahmen erzielen & ist dem Finanzamt keine Rechenschaft mehr schuldig, darf aber keine weiteren Kosten geltend machen incl. Verlustvorträgen.

Wir haben das ausgefüllt, nach dem dann dieser Frageboxen kam. Das ist eine übliche Wohnung mit einer Umnutzungserklärung der Garage, also eine typ. Garagenfirma. So hat der Vermieter natürlich keine großen Werbetafeln erlaubt
 
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Ja, auch ohne konkrete Rechtsberatung lässt sich sagen, dass man es sich gezielt ergoogeln kann: wenn das Finanzamt Liebhaberei feststellt, sind auch die Einnahmen aus diesem Hobby schlicht nicht mehr relevant für die Steuer. Rechnungen kann man weiter schreiben, aber die Einkünfte müssen nirgends mehr angegeben werden.

Ich würde aber auf jeden Fall die Belege für Ausgaben sorgsam sammeln, um jederzeit nachweisen zu können, wie defizitär mein Hobby ist.

Ein bisschen lustig finde ich dieses sehr konstruierte Szenario: Es ist ja denkbar, dass Einkünfte und Ausgaben gleichermaßen absurd anwachsen, aber immer noch Verluste auflaufen. Dann kann die Situation eintreten, dass die Einkünfte für die Einkommensteuer weiter egal sind, aber trotzdem Umsatzsteuer anfällt, weil die rein an Beträge und nicht an Gewinnerzielung gekoppelt ist. :-D Sehr theoretisch, aber ganz origineller Auswuchs der deutschen Bürokratie, wie ich finde.
 
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aber trotzdem Umsatzsteuer anfällt, weil die rein an Beträge und nicht an Gewinnerzielung gekoppelt ist
Nope, Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer möchte das Finanzamt von Dir durchgereicht bekommen, wenn Du bei den Rechnungen eben diese ausweist.
Du musst diese einkassierte Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer dem Finanzamt anmelden, machst Du es nicht, ist die Einschätzung Deines Hobbys/Deiner Erwerbstätig von Seiten des Finanzamtes als „Liebhaberei“ Dein kleinstes Problem.
Ich würde dem TE dringend raten einen fachkundigen Steuerberater zu konsultieren. Das Finanzamt macht keine wie auch immer geartete steuerliche Beratung. Und das Finanzamt kennt absolut keinen Spaß, wenn es darum geht die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer nicht entsprechend abzuführen. Es ist Steuerhinterziehung!
 
Mal bitte erst bei @fpmusic22 nachfragen, ob er die Kleinstunternehmerregel in Anspruch genommen oder ob er bei seinen Rechnungen (und dann bei den Kosten) die Umsatzsteuer geltend gemacht hat.

Da er ja schon Rechnungen eingereicht hat, wird das ja wohl leicht zu beantworten sein.

x-Riff
 
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Ich habe in meiner Rechnung diesen Satz stehen : "Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.". Also habe ich keine Umsatzsteuer geltend gemacht.
 
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Perfekt. Dann sind wir auch nicht auf der Ebene der Umsatzsteuer. Vereinfacht die Sache.
 
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Jo, das vereinfacht deutlich.
Aber ein ernstes Vier-Augen-Gespräch mit einem Steuerberater jetzt, damit Du dem Finanzamt die Zweifel an deiner Gewinnerzielungsabsicht austreiben und zukünftig Deine Ausgaben geltend machen kannst, wäre schon sinnvoll. Zu verschenken haben wir ja alle nichts.
 
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*erledigt*
 
Grund: neue Kenntnisse durch zwischenzeitliche Posts
Mmh, ich glaube wenn ich zukünftig Rechnungen für meine kleinen Auftritte erstellen könnte, obwohl mir die Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen wird, wäre ich zufrieden. Auch wenn da ne Steuernachberechnung kommt. Aber dann wäre ich vom Finanzamt frei.

Erstmal vielen Dank für die Erfahrungsberichte und Tipps!
 
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@fpmusic22

Erfahrungen aus meiner Zeit in D (selbstverständlich keine Rechtsberatung !!!, sondern nur eine Erzählung über einen Leidensgenossen aus althergebrachten Tagen...

( Heute würde man das als "fiktive" Realsatire, basierend auf deutschem Steuerrecht verstehen ! ;) )
:

Folgende Fabel gilt es zu beachten, bzw. trällerte einst ein Troubadour...: :popcorn2:

Es ergab sich einst, dass ein fahrender Geselle 3 Jahre in Folge zwar gute Einkünfte, allerdings auch Ausgaben (Investitionen in Equipment) erleiden mußte, die höher waren.

Somit gab der Troubadour mehr Taler aus, als er eingenommen hatte und musste sich deswegen beim Geldverleiher etwas ausborgen, die Verluste wurden dem Zöllner (FA) offen deklariert.

Nach dem 3. Jahr "vermutete" der Zöllner deswegen "Liebhaberei" (als Staatsbediensteter kennt man die unternehmerischen Zwänge mit Up & Downs schlicht nicht...).

Nach Rücksprache mit einem sehr weisen alten :opa: (Steuerberater mit dem der Musiker die nächsten 35 Jahre erfolgreich zusammenarbeitete...), wurde deswegen im 4. Jahr ein "künstlicher" Gewinn generiert, indem einige Ausgaben nicht mehr "über die Bücher" liefen, d.h. die erneuten Verluste wurden verheimlicht = kleiner Gewinn.

Dem launischen, aber sehr mächtigen Zöllner war das jedoch suspekt und er schickte seinen Büttel los, um sich das Ganze aus der Nähe zu betrachten (Steuerprüfung).

Der Büttel schaute sich die Bücher sehr, sehr genau an und wollte zum Abschluss noch die letzten Zweifel ausmerzen und sich die Musikkammer (kleines Studio) und den Ort des Übens (Proberaum) betrachten...

Mit der Musikkammer konnte der Büttel kaum etwas anfangen, waren doch soviele Gerätschaften vorhanden, die ihm beinahe Furcht einflössten, soviele unbekannte blinkende Zauberlichter, die ihm jedenfalls sehr befremdlich und höchst geheimnisvoll düngten...

Der Ort des Übens allerdings begeisterte den Büttel ganz unerwartet, standen dort doch soviele wohlklingende Klanginstrumente herum, die er sich alle vom Troubadour vorführen liess.

Der Troubadour hatte zuvor schon viele ferne Länder bereist und hatte gelernt, die Vorlieben und Schwächen der jeweiligen Bürger zu lesen und erkannte daher, dass der Büttel insgeheim die Trommel liebte...

Also bot er dem Büttel an, die Trommel schlagen zu dürfen, was dieser mit Begeisterung (und leider fehlendem Talent...) dann auch tat.

Nach einer - dem Troubadour unendlich vorkommenden - langen Zeit, beendete der Büttel sein Trauerspiel und zog zufrieden von dannen.


(mit dem positiven Ergebnis, dass eine "Liebhaberei" nicht vorlag !)

Und genau dieser Punkt ist ultra wichtig !!!

Einmal durch das FA in die "Liebhaberei" versetzt, kommt man da nicht mehr 'raus und die Existenz ist ruiniert!

Umsatzsteuerrückerstattungen sind dann nämlich nicht mehr möglich, ebenso wenig die Ausstellung einer Rechnung mit ausweisbarer Umsatzsteuer.

Professionelle Auftraggeber arbeiten aber nur unter dieser Voraussetzung, sonst gibt`s keine Zusammenarbeit !!!

Ergo: falls möglich, eine zeitlang den Gürtel enger schnallen und sein Business stetig ausbauen.


Epilog
(für alle, die wissen möchten, wie es dem Troubadour danach ergangen ist...) :

Der Zöllner und der Troubadour wurden niemals Freunde (lag vorwiegend am Troubadour...:evil:), aber der Zöllner kam nicht umhin, den Troubadour in Zukunft gewähren zu lassen.
Der Troubadour traf dann auf seinen vielen Reisen eine ganz wunderbare Frau, in die er sich unsterblich verliebte, so auch die wunderbare Frau.
Sie schenkte ihm vier ebenso wunderbare Töchter und er - der Troubadour - konnte ihnen und seinem geliebten Weib mit seiner Kunst ein holdes Heim bereiten.
Als seine Töchter heiratsfähig wurden, hatte der Troubadour ihnen zuvor - mittels seiner Kunst - lange Jahre gelehrte Weise Frondienste leisten lassen, denn die Töchter hatten nicht nur die Schönheit ihrer Mutter geerbt, sondern also auch ihre Klugheit.
:popcorn2:


RJJC
 
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kommt drauf an, was der Starter in Zukunft machen möchte, wenn er ernsthaft dem Musikgeschäft nachgehen will, dann die Fabel von Real-JJCale aufmerksam lesen!!

Wenn er das wirklich nur als Hobby handhaben möchte, dann einfach die Liebhaberei vom FA akzeptieren und im Zweifel die Steuern nachzahlen. Je nach dem, wie die Verluste die Steuern beeinflußt haben, kann das auch etwas mehr/weniger sein, als die reine Differenz aus den Musikverlusten. Aber große Abweichung wirds nicht sein bei diesem relativ kl. Betrag.

Wie weiter oben schon geschrieben: danach sorgfältig ALLE Belege sammeln, Ausgaben UND Einnahmen, wer mag kann auch gerne noch jährlich eine (Excel-)Liste anfertigen und beilegen.
Wie weiter oben schon bemerkt, als Liebhaber kommt er nicht mehr an Profi-Jobs.
 
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Mit meinem "Tontechnik"-Neben-Nebenjob komme ich nie über die Kleingewerbe-Einkommensgrenze. Da ich die Kleingewerberegelung in Anspruch nehme - und immer so gehandhabt habe -, weise ich keine Umsatzsteuer aus.
Bis heute habe ich damit keinen Kunden vergällt, auch wenn tatsächlich schon mal deswegen nachgefragt wurde. Für die Kunden, egal ob gewerblich oder nicht, zählt im Endeffekt der Preis.

Im Übrigen bekam ich auch schon mal ein Schreiben des FA in dem mir die Einstufung der "Liebhaberei" in Aussicht gestellt wurde, weil ich über drei Jahre keinen Gewinn erwirtschaftet hatte. In meiner Stellungnahme dazu habe ich auf meiner Gewinnerzielungsabsicht bestanden und vor allem darauf hingewiesen, dass die Verluste bei der letzten vorliegenden Steuererklärung vor allem durch die Abschreibungen verursacht wurden. Die Investitionen lagen da schon einige Jahre zurück, der Abnutzungszeitraum war aber noch nicht abgeschlossen, so dass die Verluste der Vergangenheit zu der negativen Bilanz führten. Rechnete man diese beispielhaft heraus, waren die Einnahmen wohl positiv. In Wirklichkeit blieben die Abschreibungsverluste natürlich in der Bilanz, das ging ja nicht zu ändern, aber scheinbar konnte meine Argumentation bzw. Beispielrechnung überzeugen, denn das FA akzeptierte meine Einlassung. Ich hatte den alten Verlusten immerhin im fraglichen Jahr keine neuen hinzu gefügt.

Fürderhin habe ich immer darauf geachtet, möglichst positive Bilanzen vorzuweisen. Mitunter mag es dabei auch passiert sein, dass ich mal vergessen habe, irgendein Gerät in die Einnahme-Überschuss-Rechnung aufzunehmen. :engel:
 
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ein einmaliger Gewinn genügt da auch nicht. Es geht um ein positives Gesamtergebnis. Bei Gewerbeabmeldung wäre gezogene Vorsteuer auch zurückzuzahlen - meist wegen nicht auskömmlicher Gewinne & fehlender Perspektive. Dann wird das Restvermögen bewertet & geht ins Privateigentum über
 
Nope, Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer möchte das Finanzamt von Dir durchgereicht bekommen, wenn Du bei den Rechnungen eben diese ausweist.
Ich meinte den anderen Fall, dass Umsatzsteuerpflicht fürs Folgejahr automatisch dadurch entsteht, weil die Umsätze 22.000 Euro übersteigen. Aber das muss man ohne Gewinnerzielungsabsicht erstmal schaffen.
Wie gesagt, ein etwas konstruiertes Beispiel und schon ziemlich off-topic, das wohl leider unnötig Verwirrung gestiftet hat. Sorry dafür.
 
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wir hatten auch auf Abschreibungen hingewiesen sowie die Corona Pandemie & auf Alarmstufe Rot der Branche verwiesen.


Seit 2020 lief dann fast gar nichts, weil die Veranstaltungen verboten waren.

Zudem hatte auch in keinen Anspruch auf diese Novemberhilfen etc durch Nebengewerbe.
 

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