Das ist ein ungeklärtes Thema. Ich hatte in den Jahren 2002 bis 2004 selbst samples im Programm und zwar welche vom Korg N1 und EMU Plat Phat. Die hatte ich gesampelt, um am Computer damit arbeiten zu können, wenn der Phat mal abraucht oder die Stimmzahl nicht reicht oder ich die Klangeinstellung nicht mehr hinbekomme. Um die ganze Arbeit wieder reinzukriegen, wurden dann CDs davon verkauft - leider nur sehr wenige, weil die dann die Runde gemacht haben.
Die Firma Creative, die EMU zuletzt besessen hatte, hat auf meinen Hinweis nicht reagiert, als ich nachfragte, ob das ein Problem sei - daher also "offen". Jahre später stiess ich mal auf ein Urteil, wo Creative jemanden verklagt hatte, allerdings ging es da um geklaute Soundfonts, die der nur gekauft und einfach kopiert hatte - also "nix kopieren"!
In einem anderen Urteil war es hingegen ausdrücklich erlaubt, von gekauften Keyboards Samples aufzunehmen, sie unbearbeitet zur Verfügung zu stellen. Tenor "Jede Musikdarbietung ist ebenfalls Verkauf von Klängen aus dem Keyboard". In einem wieder anderen Urteil war das vor allem deshalb gestattet, weil "eine wesentliche Bearbeitung" vorlag, also Transponierung, Umsampeln, Neuscheiden, Zeitkorrektur und das Beispiel war damals "Vangelis" der ebenfalls "rein Musik aus Elektronikgeräten" produziert - ohne Gesang, nur durch Tastendrücken.
Generell würde ich sagen, ist die Nutzung eines Klangs, der im Keyboard eingebaut ist, mit dessen Erwerb bezahlt. Wenn ich den aufnehme und als Musikstück verkaufe, muss ich R, Y, K oder andere nicht mehr beteiligen. Ich sehe keinen Unterschied darin, Musik zu verkaufen, oder jede einzelne Taste nacheinander aufzunehmen und als 10min-WAV zur Verfügung zu stellen. Natürlich ist das keine künstlerische Leistung. Selbst wenn man sie schneidet, ist das noch keine wesentliche Leistung. Es ist eben eine Arbeitsleistung, die man erbringt und die der Kunde bezahlt.
Andererseits haben wir ein Urheberrecht und jeder kann bestimmen, was mit seiner Arbeit geschieht. Man kann z.B. keine Zeitungen und Bilder abfotografieren und ins Netz stellen.
Wie auch immer: Inzwischen haben wir ja das Urteil um Moses P und die Nutzung von Samples (das ich z.B. problematisch finde, das aber jetzt halt mal so gilt): Danach DARF man samplen und benutzen, muss aber den Urheber beteiligen. Damit haben wir einen Widerspruch in der Nutzung, wenn man Samples aus Keybords nicht benutzen dürfte, bzw müsste festlegen, wie hoch die Beteiligung sein muss. Denn: Ein Keyboard ist ja sogar dafür da, dass die Samples abgespielt und aufgezeichnet werden, während die CD nur dazu gedacht ist, gehört zu werden. Es kann also sein, dass man was zahlen muss, aber es müsste deutilich weniger sein und wenn man gar keine Einnahmen damit macht, wäre der Anteil null.(?)
Die Frage ist jetzt, was passiert, wenn ich die Musik von Herrn Pelham nutze, sample und vertreibe - an der Musik aber nichts verdiene? Wieviel von "Nichts" muss ich abgeben? Gfs setzt dann ein Richter einen virtuellen Wert fest. (?) und gfs. passiert das auch bei Keyboards?
Für mich ist das noch ein weiterer Grund, meinen eigenen Synthesizer zu nehmen und alles selber zu bauen (auch die Waves für die Wavetable).
Aber eine Frage in die Runde:
Kann es sein, dass in den AGBs der Hersteller bei den neueren Keyboards etwas zur Nutzung der Samples steht? Früher war da nie was zu lesen - vermutlich weil es das Problem nicht gab.