Gibson Les Paul Tribute: Kopfplattenbruch nach Transport -> welche Wertminderung?

  • Ersteller EAROSonic
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Der Haken daran:
Wenn ihr da z.B. bei DHL verschickt hattet und die Gitarre "DHL-konform" verpackt wurde, kannst du das Geld auch von denen zurückbekommen …
Kein Mensch war je in der Lage eine Les Paul DHL-konform zu verpacken.
 
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So siehts aus. Ich bin ja der Meinung, es geht nur mit einem Castor, mit dem sie Atommüll und sonstige gefährliche/gefährdete Teile transportieren.
 
Wenn ich Gitarren verschicke, schließe ich eine Haftung meinerseits für Transportschäden immer aus und versichere aber eine sorgfältige Verpackung, die ich auch mit Fotos dokumentiere. Ist das möglich oder wiege ich mich da nur vermeintlich in Sicherheit?

Mache ich auch so. Ich weise darauf explizit im Angebot hin und mache auch bei Kauf noch einmal deutlich, dass ich (offensichtlich anders als im vorliegenden Fall) vorbildlich verpacke und mich dann als der Auftraggeber bei DHL um etwaige Ansprüche bemühe, aber ansonsten keine Verantwortung für den Versand übernehme.
Dann muss der Käufer entscheiden, ob er das Risiko übernimmt, Abstand vom Kauf nimmt oder doch eine persönliche Abholung in Erwägung zieht.
Für das Versandrisiko haften möchte ich jedenfalls nicht, das ist mir zu spannend.
 
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Man kann schon ziemlich sicher verpacken, sonst wäre ein Versand gar nicht möglich.
Aber wenns blöd läuft, kommt auch noch Pech dazu.
Saiten entspannen und alles abpolstern ist immer ne gute Idee.
Mein Kopfplattenbruch nach einem Sturz vom Ständer 20181106_132932.jpghatte mich 230 Eur gekostet, war nachher aber praktisch unsichtbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Gibson handelt es sich wie beschrieben "nur" um eine Tribute. Wäre mir noch fast egal, ob man den Bruch nachher groß sieht. Hauptsache man spürt ihn nicht mehr. Das ist mir wichtiger.

Hier mal das gute Stück nahezu in einem Stück:

20220406_081953_K.jpg


Optisch finde ich sie schon schön, mit ihrem besseren Paintop. Sie erhält zudem noch konventionelle Tuner mit Kunststoffbuttons von Faber. Es ist schon echt blöde, sie zu Hause zu haben und nicht spielen zu können. Bis zum ersten gemeinsamen Tone wird noch etwas Zeit ins Land gehen.
 
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Eigentlich war ja nach dem Wertverlust nach einem Halsbruch gefragt und nicht danach, wie man DHL konform verpackt oder die einzelnen Versender mit Reklamationen nach einer Beschädigung umgehen, da gibt es doch zahllose Threads, wo man seine Tipps unterbringen kann, muss ja nicht alles wieder und wieder durchgekaut werden.
 
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Gestern ging die Tribute zum Verleimen. Er sieht zu, dass er diese noch vor Ostern schafft. Danach sehen wir dann, ob und in wie weit Retuschen notwendig werden sollten. Bei Interesse stelle ich gerne Fotos der Arbeiten hier ein.
 
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Für mich hat der Fall zwei Aspekte:

1. Kaputte Gitarre: so ist sie nichts wert und man muss sie reparieren lassen, was Geld kostet. 60 Euro finde ich jetzt schon extrem günstig (inkl. Schleifen und Lackausbesserung?). Da würde ich noch Überprüfen der Elektronik, neue Saiten und Einstellen dazu rechnen. Mit allen Aufwand (inkl. hin und her bringen etc.) sähe ich schon 250 Euro reell.

2. Reparierte Gitarre: Grundsätzlich ist eine Gitarre mit einem reparierten Halsbruch natürlich weniger wert als eine unbeschädigte Gitarre. Einen generellen Abschlag/Prozentsatz sehe ich da nicht. Eine Gitarre, die ich immer noch beliebig oft zum normalen Preis unbeschädigt bekommen kann, sehe ich bei ca. 1/3 des Wiederbeschaffungspreises. Eine reparierte originale 59er LP (oder alles mögliche um dieses Baujahr herum - also kein Re-issue!) läge für mich bei einem Abzug von 10 bis 25 % (je nach konkretem Modell und ursprünglichem Preis - hier muss man eben überlegen, ob man den alten Hals mit Reparaturstelle lässt oder einen (nicht zeitgemäßen) neuen Hals montiert.
1. Ich habe Videos gesehen wie sowas fachgerecht repariert wird und kann mir überhaupt nicht vorstellen wie der Preis von 60.- annähernd realistisch sein kann.
(Edit: so wie ich verstanden habe wird der Bruch einfach nur geklebt, hält das denn langfristig?)
2. Klingt zwar arschmäßig, aber mit dem Schaden hätte ich überhaupt kein Interesse die Gitarre zu behalten. Wie Du sagst, dass Ding ist ja keine Rarität oder eine hammergeile Gitarre die man nicht mehr bekommt..
Wie ist das denn rechtlich, kann er die zurückschicken und der andere trägt die Versandkosten? Der Deal war ja eigentlich: Er bezahlt für die Ware wie angeboten und den Versand. Oder muss ich mich mit dem Transportunternehmen auseinandersetzen? Dann wird es bestimmt kompliziert, wahrscheinlich braucht man dann eine Rechnung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur zur Richtigstellung, die 60 € beziehen sich alleine für das Kleben. Da sind noch keine sonstigen Retuschearbeiten beinhaltet. Wenn sie wieder in einem Stück erscheint, entscheide ich, ob noch was zu tun ist oder eben nicht. Sollte das der Fall sein, wird es natürlich teurer.

Hab das mal so in der Schule gelernt "Warenschulden sind Holschulden". D.h., das Transportrisiko trage ich. Ist nix anderes, als eine ab Werk Lieferung. An der Bordsteinkante geht die Gefahr auf mich über.
 
Ich habe darüber in der Schule nichts gelernt. Heißt das, ich könnte Dir eine kaputte Gitarre schicken und mich auf Dein Transportrisiko berufen? Es wird wohl nicht an der Bordsteinkante passiert sein.
 
Ich habe darüber in der Schule nichts gelernt. Heißt das, ich könnte Dir eine kaputte Gitarre schicken und mich auf Dein Transportrisiko berufen?
Hast Du den Thread gelesen? Das wurde schon rauf und runter diskutiert, wie sowas entstehen kann.
 
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Moin,
nur abschließend und bewusst allgemein formuliert (um OT zu beenden):
Das nennt sich Drittschadensliquidation. Eigentlich gilt: Wenn der Schaden beim Transport passiert ist, dann hätte der Verkäufer einen Anspruch gegen den von ihm beauftragten Transporteur (weil da der Vertrag geschlossen ist), aber keinen Schaden, den er geltend machen kann (er ist nicht mehr Eigentümer der Gitarre), beim Käufer wäre es anders herum (kein Anspruch, aber Schaden). Jetzt wird rechtlich der Schaden zum Anspruch gezogen und der Verkäufer könnte ihn dadurch doch beim Transporteur geltend machen. Er kann stattdessen auch seinen Anspruch gegen den Transporteur an den Käufer abtreten, der ihn dann direkt gegen den Transporteur richten kann.
Dem gegenüber wäre aber nachzuweisen, dass die Gitarre vor Übergabe an ihn ordnungsgemäß verpackt und noch nicht kaputt war.
Immer gelten aber die AGB des Transporteurs, die -sofern wirksam- eine Haftung weitgehend ausschließen.
Der Käufer hätte auch einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer, wenn er ihm eine schlechte Verpackung oder einen Schaden schon vor Versendung nachweisen kann.
Problem ist immer der Nachweis.

Jetzt aber bitte wieder btt, okay?
 
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Hier einmal die ersten Fotos des reparierten Halsbruchs:

IMG-20220416-WA0000.jpg
IMG-20220416-WA0001.jpg
IMG-20220416-WA0002.jpg


Hat sich doch etwas Lack unerlaubter Weise von der Baustelle entfernt. Aber zum Glück kein Holz. Wie schwierig ist es denn jetzt, den Riss hauptsächlich am Hals nahezu unsichtbar zu machen? Und den im Veneer? Denke nicht, dass ich hier ein neues benötige. Damit, dass sie nicht wieder wie vorher aussehen wird, habe ich mich ja schon fast abgefunden.

Was würdet Ihr jetzt noch machen lassen?
 
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Was würdet Ihr jetzt noch machen lassen?

Angesichts der extrem strukturierten Oberflächen die der Premiumhersteller Gibson hier hinterlassen hat, würde ich genau gar nichts machen weil jeder Retuscheversuch im Ansatz zum scheitern verurteilt ist.

Also aus meiner Sicht: Lass es wie es ist. Solche Reparaturen sehen oft viel schlimmer aus, also noch ein kleines nachträgliches Kompliment an Deinen Gitarrenbauer, der das für sehr kleines Geld ordentlich ausgeführt hat wie es scheint.

*
 
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...würde ich genau gar nichts machen weil jeder Retuscheversuch im Ansatz zum scheitern verurteilt ist.
Hab mir Deine Wort zu Herzen genommen, denn genau das werden wir aller Voraussicht nach tun. Mein Tech meinte zudem bei der Übernahme des Aufrages, dass es bei Mattlacken schwierig sein würde, Ausbesserungen wirklich unsichtbar zu machen. Ich denke zudem, dass das Anbringen eines neuen Veneer zu kostspielig wird. Bei einer R7, 8 oder 9 angebracht, aber bei der Tribute...?!?

Von daher, die Fotoaufnahmen sind riesig. Im wahren Leben werden die Schäden weit weniger zu sehen sein und mit der Zeit spielen sich auch die Lackkanten rund. Ist nun mal so, man kann die Zeit nicht zurückdrehen und da es sich bei der Tribute für mich nicht um den heiligen Gral handelt, kann ich damit leben. An einen Wiederverkauf denke ich erst einmal nicht und außerdem braucht man schon eine Gibson mit Kopfplattenbruch in der Sammlung, damit man mitschwätzen kann :biggrinB:. Schade nur, dass ich keinen vorher/nachher-Vergleich im Sinne von "eine Gibson klingt erst nach einem Bruch richtig gut!" anstrengen konnte. Sehr wahrscheinlich nur ein sich selbst froh machen, ob der Geschehnisse :ROFLMAO:.
 
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Also sollte ich jemals mit einer kopfplattengebrochenen Gibson auflaufen, dann weiß ich ja, an wen ich mich vertrauensvoll wenden kann bei dieser klasse Arbeit. :great:
 
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Musst sie nur ein gutes Stück weit versenden 😊.

Jetzt wollte ich heute die Gitarre wieder einsammeln, schrieb mir mein Tech "aber die ist bei weitem nicht fertig, da ist noch nichts verschliffen etc.". Und damit hat er mich nun doch irritiert. Schleifen heißt für mich Lack abtragen und damit die Frage verbunden, wie sieht es hernach aus? Diese Frage stellte ich ihm und bin nun auf seine Antwort gespannt. Hab da natürlich immer noch @Bassturmator Wort im Ohr, die ich mehr als nur nachvollziehbar finde. Ich will mich am Ende nicht darüber ärgern, dass sich der Riss dann vielleicht etwas geschmeidiger anfühlt, aber man die Lackunterschied auf 3 Meter erkennt. Zumal mein Tech auch davon berichtete, dass Mattlack für Ausbesserungsarbeiten suboptimal wäre.
 

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