Wenn man ein KFZ führen möchte, dann braucht es einen entsprechenden Führerschein. PUNKT.
Wenn man einen Laser, insbesondere auf VAs betreiben möchte, braucht es einen LSB Schein. Allerdings wird dies oftmals ignoriert. Kontrolliert ja eh so gut wie keiner. Auch sind die Anforderungen zum Erhalt eines LSB Scheines unterirdisch. Nur mal so am Rande.
Letztendlich ist ein LASER kein Spielzeug und gehört auch nicht wirklich in den öffentlichen Handel. Bei Geräten wie den beiden ersten aus Post 8 gehe ich mit Tobias konform, allerdings unter der noch folgenden Bedingung.
Bei dem letzten Link sehe ich es ebenso wie Tobias und würde gar sagen, dass der Verkauf nur unter Vorlage eines gültigen LSB Scheins erfolgen darf. Das sind prinzipiell (Licht)Waffen.
Wenn so etwas bei einer öffentlichen VA mit Publikum eingesetzt wird, dann sollte das mittlerweile unter Strafe stehen, so wie das Führen eines KFZ ohne gültigen Führerschein. So einfach ist das.
Fährlässig ist es auch, so etwas im Privaten einzusetzen und man sollte dies ganz einfach unterlassen. Es gibt mittlerweile wunderschöne Lichteffekte auch ohne Laser als Lichtquelle.
Im übrigen, so manche LED Quelle sollte man auch als Quasi Laser ansehen und auch so behandeln. Was mittlerweile an Lichtleistung aus diesen Dingern rauskommt ist erschreckend.
Jetzt zu der Bedingung bzw. zum wichtigsten Hinweis bei all den günstigen Lasern.
Es handelt sich hierbei um gepumpte Diodenlaser, welche als Pumpquelle IR Laserdioden einsetzen. Sollte bekannt sein, zumindest wenn man einen LSB Schein hat oder mehr. Der nachfolgende Festkörperkristall dient lediglich als Frequenzverdoppler oder wird eben durch die Pumpdiode(n) entsprechend angeregt. Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Festkörperlaser
Das schöne dabei ist, dass diese Laser sehr einfach und billig mittlerweile herzustellen sind und im Betrieb sehr stabil und robust sind. Auch der Wirkungsgrad ist recht günstig. Soviel zu den Vorteilen.
Der Nachteil, und dies ist der Hauptknackpunkt neben der ausgekoppelten sichtbaren Lichtleistung, ist die Pumpleistung, welche im IR Bereich liegt, also nicht sichtbar. Hiervon wird oftmals ein nicht unerheblicher oder großer Anteil mit ausgekoppelt. Gerade bei Billigprodukten fehlen die entsprechenden IR Filter (Kostenfaktor). Die austretende Lichtleistung im IR Bereich, gerade bei Kleinstleistungslasern in der Kategorie 2M, 3R, 3B, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit das Auge schädigen, wenn eben diese Filter nicht eingesetzt oder mangelhaft sind, vor allem bei einem feststehenden Strahl. Auch Prismen helfen recht wenig, da die Brechungsindexe und auch die Durchlässigkeit wellenlängenabhängig ist Dies ist einfache Schulphysik:
https://physik.cosmos-indirekt.de/Physik-Schule/Brechungsindex
Daher nochmals und immer wieder: Finger weg von Lasern, wenn man keine Ahnung hat. Laser sind keine Spielzeuge!