stoffl.s
Mod Emeritus
Da ist jetzt schon einiges an Kaffeesudleserei dabei. Wir wissen nicht ob @Badtzy die Gitarre gleich nach Erhalt zurückgeschickt hat oder doch erst nach 29 Tagen. Und wie sie verwendet wurde in der Zwischenzeit. Da er die Kratzer für nachvollziehbar hält, dürften sie ja erst bei ihm entstanden sein, sonst sehe ich keinen Grund für ihn da eine Minderung der Rückerstattung zu akzeptieren.
Und mit Gewährleistung hat das Rückgaberecht nichts zu tun, das ist das Recht bei einem Onlinekauf - das Thomann großzügig auf 30 Tage, statt der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage ausdehnt. Ist eigentlich ein Rücktrittsrecht vom Vertrag - und die Ware ist dann in ordentlichem Zustand zurückzugeben, wieviele Gebrauchsspuren der Händler zu akzeptieren hat ist wohl hier die Streitfrage.
Wäre ja auch interessant ein Photo nicht nur vom Griffbrett zu bekommen, sondern auch von den Kratzern. Die aber möglicherweise dem TE gar nicht aufgefallen sind, sonst hätte er sie wohl dokumentiert...
Und mit Gewährleistung hat das Rückgaberecht nichts zu tun, das ist das Recht bei einem Onlinekauf - das Thomann großzügig auf 30 Tage, statt der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage ausdehnt. Ist eigentlich ein Rücktrittsrecht vom Vertrag - und die Ware ist dann in ordentlichem Zustand zurückzugeben, wieviele Gebrauchsspuren der Händler zu akzeptieren hat ist wohl hier die Streitfrage.
Wäre ja auch interessant ein Photo nicht nur vom Griffbrett zu bekommen, sondern auch von den Kratzern. Die aber möglicherweise dem TE gar nicht aufgefallen sind, sonst hätte er sie wohl dokumentiert...