Richtig schlimm wird es, wenn es sich um einstürzende Bühnenneubauten handelt. Sind denn die professionell aufgetürmten Boxenkisten im Link von Post #48 wenigstens durch Zurrgurte gesichert? Ich seh da leider keine. Und wie ist dieses Bühnendach gesichert? Hoffentlich nicht nur mit den Trussliften, die mit Sicherheit damit überfordert sind, vor allem wenn da Wasser von oben und Wind von unten kommt. *kopfschüttel*
Zum aktuellen Fall: Die Bühne stammt von einem professionellen Verleiher und wurde durch diesen auf- und abgebaut. Es handelt sich um eine Alphastage 36.
Bei den Boxen muss ich jetzt mal überlegen. Die hat die Band bzw. deren technischer Dienstleister mitgebracht und aufgebaut (ebenso das Licht). Ich meine die beiden oberen kleinen Boxen waren hinten mit Spanngurten zusammengehalten.
Der Teil darunter war so schwer, der hat sich keinen Millimeter mehr bewegt.
Hier ist die Band inkl. Technik beim "Tanz in den Mai" der FF im Einsatz.
Bevor wir letztes Jahr durch Glück die Bühne bekommen konnten, haben wir auch nur mit einem LKW-Anhänger vom THW gelebt. (Der ist im Sommer an jedem Wochenende bei Vereinsfesten im Einsatz)
(...) und warum zum Teufel muss man aufgrund des Fehlargumentes "das ist eine Benefiz VA und darf nix kosten" die Regeln ausser Kraft setzen?!
Weil sich die VA nicht mehr lohnen würde, wenn ich z.B. 600 € für eine Trailerbühne zahlen muss, die VA aber nur 300€ für die Vereinskasse einbringt. Den LKW Anhänger bekomme ich von der Spedition für umme, weil der am WE eh auf dem Hof steht. Und ehrlich, bei uns hat sich da noch keine Band beschwert. Die sind schon froh, wenn zumindest irgendwas da ist, was bühnenähnlich ist.
Getreu dem kölschen Motto:
Et hätt noch emmer joot jejange.
(
https://de.wikipedia.org/wiki/Das_Rheinische_Grundgesetz)
Dies Art VA wird i.d.R. von Ehrenamlichen organisiert. Die ganzen Konzepte der VAs gehen nicht mehr auf, wenn die jetzt für alles Mögliche Profis engagieren sollen. Dann gäbe es kein Sommerfest im Kleingartenverein oder "offenes" Singen im Advent.
Sicher bin ich auf eurer Seite, dass unsichere Aufbauten nicht sein sollten und man auch die Verantwortlichen darauf ansprechen muss. Aber hier sollte sich mal jemand trauen, eine solche VA beim Ordnungsamt (o.ä.) zu melden. a) sind die am Wochenende eh nicht erreichbar b) ist auf die eh keiner gut zu sprechen, dass die es gar nicht erlauben würden hier eine Veranstaltung zu beenden. Das gäb sowas von negative Presse für die Stadt...
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Die VAs welche ich hauptsächlich betreue haben solche mehr oder minder wasserdichte Gastspielverträge, in denen dann auch geregelt ist, dass die Bühne und all verwendeten Hilfsmittel den gültigen Vorschriften entsprechen müssen und bei Beanstandung das Gastspiel auf Kosten des Veranstalters nicht stattfindet.
Wie ich bereits oben schrieb: Wenn die Anforderungen bekannt und klar geregelt sind. Dann kann man das so machen. Bei unseren VA sind das aber alles Handschlagverträge: "Könnt/ wollt ihr am WE bei uns spielen?" - "Klar. 200 wie immer?" - "Passt".
Letzes Jahr hatten wir erstmals eine Band, mit der wir einen "richtigen" Vertrag geschlossen haben. Da steht auch drin, dass Bühne und Elektrik fachgerecht sein müssen. Aber man sieht auch, wie es gelebt wird: Bei uns haben sie eine 36m² Bühne mit Drumriser bekommen. Bei der Feuerwehr nur einen LKW-Anhänger. Bei beiden haben sie gepielt. (Bei der FF schon seit min. 5 Jahren)