Ukiwa
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Hallo Lenny
Du hast Recht.
Die Vermietung von Musik- und Partyanlagen ist nicht meine Haupttätigkeit, sondern dient nur als Nebenverdienst (vielleicht ändert sich das ja mal).
Vermieten tue ich hauptsächlich für private Events, wie 18er Partys, Hüttenfeste oder Hochzeiten. Ab und zu ist vielleicht auch mal eine Vereinsaktivität dabei.
Für 18er Partys, Hüttenfeste, Fastnacht, usw. vermiete ich meine 'Billigboxen' (Marke E-Lektron). Die sind robust, laut, können einiges einstecken und kommen auch bei meinen Kunden gut an.
Für Hochzeiten und ähnliche feierliche Anlässe wollte ich die ALTO-Anlage benutzen, da es bei diesen Festlichkeiten eher auf klangliche Qualitäten und weniger auf maximale Lautstärke ankommt.
Ist natürlich bei privaten Kunden unsinnig, die Bestätigung für eine Haftpflichtversicherung einzufordern oder eine solche als Voraussetzung festzulegen.
Ich selbst bin auch nicht versichert (man möge mich dafür vielleicht steinigen). Den Kunde bitte ich dann zur Kasse, wenn er mutwillig oder nachweislich fahrlässig die gemieteten Geräte beschädigt, Teile 'verschlampt' oder die gemietete Anlage nicht wie vereinbare zurück bringt. Darauf weise ich ihn ausdrücklich hin. Dafür unterschreibt er einen Vertrag und hinterlegt eine Kaution. In der Regel reicht schon das allein, dass die Anlage in einem einigermaßen ordentlichen Zustand den Weg zurück findet.
Von einer Vermietung für öffentliche Veranstaltungen sehe ich momentan ab.
Das ist mir schon klar, dass ich dafür definitiv anderes Material brauche.
Du hast Recht.
Die Vermietung von Musik- und Partyanlagen ist nicht meine Haupttätigkeit, sondern dient nur als Nebenverdienst (vielleicht ändert sich das ja mal).
Vermieten tue ich hauptsächlich für private Events, wie 18er Partys, Hüttenfeste oder Hochzeiten. Ab und zu ist vielleicht auch mal eine Vereinsaktivität dabei.
Für 18er Partys, Hüttenfeste, Fastnacht, usw. vermiete ich meine 'Billigboxen' (Marke E-Lektron). Die sind robust, laut, können einiges einstecken und kommen auch bei meinen Kunden gut an.
Für Hochzeiten und ähnliche feierliche Anlässe wollte ich die ALTO-Anlage benutzen, da es bei diesen Festlichkeiten eher auf klangliche Qualitäten und weniger auf maximale Lautstärke ankommt.
Ist natürlich bei privaten Kunden unsinnig, die Bestätigung für eine Haftpflichtversicherung einzufordern oder eine solche als Voraussetzung festzulegen.
Ich selbst bin auch nicht versichert (man möge mich dafür vielleicht steinigen). Den Kunde bitte ich dann zur Kasse, wenn er mutwillig oder nachweislich fahrlässig die gemieteten Geräte beschädigt, Teile 'verschlampt' oder die gemietete Anlage nicht wie vereinbare zurück bringt. Darauf weise ich ihn ausdrücklich hin. Dafür unterschreibt er einen Vertrag und hinterlegt eine Kaution. In der Regel reicht schon das allein, dass die Anlage in einem einigermaßen ordentlichen Zustand den Weg zurück findet.
Von einer Vermietung für öffentliche Veranstaltungen sehe ich momentan ab.
Das ist mir schon klar, dass ich dafür definitiv anderes Material brauche.