klaus111
Mod Emeritus
- Zuletzt hier
- 16.11.15
- Registriert
- 17.02.09
- Beiträge
- 1.590
- Kekse
- 17.838
Ein Segen dass sich die Beatles nicht um Kompositionsregeln geschert haben.
Das haben sie wohl! Natürlich haben sie diese nicht aus einem Buch geholt, sondern sie haben gecovert, was das Zeug hält, sich mit verschieden Stilrichtungen (Rock-'n'-Roll, Blues, Folk) auseinandergesetzt und diese sowie deren Gesetzmäßigkeiten verinnerlicht.
(Im Rock müssen natürlich keine Quintparallelen beachten werden, da gelten andere Gesetze.)
Dann sind sie allmählich dazu übergegangen, eigene Stücke zu schreiben und haben dabei Elemente aus verschiedenen Stilrichtungen vereinigt. Näheres dazu habe ich hier genauer beschrieben:
https://www.musiker-board.de/threads/harmonik-in-der-rockmusik.528302/page-3#post-6437894
Da wurde auch die Harmonik von "Hey Joe" erklärt.
Die Beatles waren außerordentlich kreativ, doch selbstverständlich ist ihr Stil (bzw. ihre Stilrichtungen) durch Gesetzmäßigkeiten gekennzeichnet.
kann leider nicht mehr lange spielen, ohne Schmerzen zu bekommen und habe auch kein Gefühl und keine Kraft mehr im Zeigefinger, welches gerade dem Greifen von Barreegriffen nicht sehr dienlich ist, sowie im Mittelfinger.
Wenn ich Dich richtig verstehe, so warst du bisher die einzige Gitarristin und Du kannst die Barrée-Griffe in Fis-Dur auf Dauer nicht ohne Schmerzen spielen?
Das könnte ja jetzt Mr.Guitar erledigen und ihr könntet den Song mit der Ganzton-Rückung von Janis Joplin (transponiert) spielen. Ich sehe keinen Grund, warum eine Rückung um eine Kleinterz, die aus der Not geboren war, bei diesem Song besser sein soll; und die Halbtonrückung, die Mr.Guitar favorisierte, ist einfach zu abgedroschen. Letztere könnte auch an Bohlen oder Schlager erinnern...
Na, werden Deine Songs so häufig von anderen "bearbeitet", wie die, welche Du selbst "bearbeitest"?Jeder darf meine Songs so spielen wie er will. Das gleiche mach ich mit anderer Leute Songs auch.
Je mehr Geld dabei im Spiel ist, desto eher wirst Du mit Anwälten zu tun haben, falls Du keine Erlaubnis vom Urheber oder dessen Vertreter hast:
Das neue Arrangement eines Musikwerkes ist stets abhängige Bearbeitung nach § 3 UrhG oder – bei fehlender Schöpfungshöhe des Arrangements – eine abhängige andere Umgestaltung im Sinne von § 23 UrhG. In beiden Fällen ist die Einwilligung des Originalkomponisten erforderlich.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arrangement#Rechtsfragen
Viele Grüße
Klaus
Zuletzt bearbeitet: