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Songcover auf Youtube "legal?"

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Angusthejack
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Cover-Upload bei Youtube: Illegal oder legal?!​

Hallo, wer kennt sich aus oder weiß Bescheid ob es legal ist auf Youtube eigene Songcover zustellen.
Gibt ja etliche davon... gibt aber auch etliche spitzfindige Anwälte.
Find im ganzen Netz keine aktuelle Aussage.... von 2009 oder 2010, alles andere wäre ja wahrscheinlich dann doch schon wieder überholt....
Danke :evil:
 
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Hi Zusammen,

sehen wir das einmal so. Wir sind alle Musiker und haben auch sicher eigene songs komponiert. Man stellt diese in YT vor und merkt plötzlich, das damit Unsinn getrieben wird. Andere covern die usw. Was würdet ihr jetzt dazu sagen ?

Ich kann nur jedem raten, sobald songs verbreitet werden (Homepage, YT & Co.) das bei der Gema anzumelden. Kostet für eine Band nicht die Welt. Habe das jetzt gerade gemacht. 172,-- Eur für ein Jahr. Beinhaltet 120.000 klicks. Nach dem Jahr muss die definitive Klickzahl gemeldet werden. Ist es mehr, zahlt man eben nach.

Man muss das auch so sehen. Eine Band will mit Homepage-, YT-Videos etc. an gigs herankommen. Also Umsatz generieren. Dann fällt diese chose unter Werbung, ist fair und man kommt mit dem Gesetz nicht in Konflikt.
 
sehen wir das einmal so. Wir sind alle Musiker und haben auch sicher eigene songs komponiert. Man stellt diese in YT vor und merkt plötzlich, das damit Unsinn getrieben wird. Andere covern die usw. Was würdet ihr jetzt dazu sagen ?

Fände ich super. Andere Bands müssen darum kämpfen, überhaupt zur Kenntnis genommen zu werden.

Ich kann nur jedem raten, sobald songs verbreitet werden (Homepage, YT & Co.) das bei der Gema anzumelden. Kostet für eine Band nicht die Welt. Habe das jetzt gerade gemacht. 172,-- Eur für ein Jahr. Beinhaltet 120.000 klicks. Nach dem Jahr muss die definitive Klickzahl gemeldet werden. Ist es mehr, zahlt man eben nach.

Das ist zweischneidig, weil man nämlich - wenn man es genau nimmt - dann auch keine eigenen Songs mehr auf YouTube hochladen darf, sofern man die Wahrnehmungsrechte für Online-Verwertung nicht aus dem GEMA-Vertrag streicht. (Das ist ja hier in der Diskussion auch schon thematisiert worden.)
 
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Um dem Thema mal eine kleine Wendung zu geben: die große Mehrheit der User hier komponiert ja eigene Musik und verspricht sich von YT u.a. auch den eigenen Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Von daher wäre es vielleicht gar nicht das Schlechteste wenn YT sämtliche nicht autorisierten Covers rigoros löschen würde. Das würde die Chance nämlich drastisch erhöhen, dass selbst komponierte Songs nicht unter all den Millionen von Katy Perry-Covers etc. untergehen würden. Genau das wird YT aber nicht tun, denn schließlich ist das 8-jährige Mädel mit der süßen Katze, das im Wohnzimmer mit Kulleraugen ein Celine Dion Cover zum Besten gibt, für Millionen von Klicks gut, was wiederum Werbeeinnahmen generiert. Von daher behaupte ich mal YT agiert wie folgt: aus ökonomiscghen Gründen wird zunächst jedes Cover "aktiv geduldet". Sollte ein Urheber sich aber bei YT über ein Cover beklagen, wird YT vermutlich drakonisch reagieren (Videolöschung, Verwarnung, womöglich Kanalsperre) um sich bloß nicht dem Verdacht auszusetzen, dass es von solchen Covers profitiert (was es defacto aber tut).
Auf der anderen Seite ist aber auch die Motivation der Urheber eher begrenzt, Covers zu unterbinden. Schließlich sorgen diese ja auch für die Verbreitung eines Songs und können indirekt auch wieder Verkäufe generieren.
 
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die große Mehrheit der User hier komponiert ja eigene Musik

Aha...woher nimmst du diese Daten? Die große Mehrheit...das muss ja eine Mortz Umfrage gewesen sein die du seit deiner Anmeldung letzte Woche gemacht hast...

um sich bloß nicht dem Verdacht auszusetzen, dass es von solchen Covers profitiert

Natürlich profitiert Youtube von solchen Covern, das hat doch nichts mit Verdacht zu tun, es ist offensichtlich und wird von Seiten Youtube auch gar nicht bestritten. Wovon sollte es sonst profitieren wenn nicht allen hochgeladenen Videos?

Um dem Thema mal eine kleine Wendung zu geben:

Welche Wendung meinst du jetzt?
 
Aha...woher nimmst du diese Daten? Die große Mehrheit...das muss ja eine Mortz Umfrage gewesen sein die du seit deiner Anmeldung letzte Woche gemacht hast...

Erstens würde ich mal ganz verwegen vermuten, dass auf einer Website für Musiker ein erheblicher Teil auch eigene Stücke schreibt und zweitens lese ich hier schon deutlich länger mit.

Natürlich profitiert Youtube von solchen Covern, das hat doch nichts mit Verdacht zu tun, es ist offensichtlich und wird von Seiten Youtube auch gar nicht bestritten. Wovon sollte es sonst profitieren wenn nicht allen hochgeladenen Videos?

Du scheinst nicht verstanden zu haben, was ich meine: klar profitiert YT von oft angeklickten Covern. Den Kernpunkt hast Du aber nicht zitiert: WENN ein Rechteinhaber ein solches Cover bei YT als Verstoß meldet, wird YT in Überlichtgeschwindigkeit die Seiten wechseln und das gestern noch gehätschelte YT Teenisternchen kalt abservieren. Ein Bauernopfer um sich nicht mit den großen Labels ins Gehege zu kommen.

Welche Wendung meinst du jetzt?
Hatte ich ebenfalls erläutert und kann man ggf. oben nachlesen. Lassen wir's einfach gut sein...
 
Ich wollte nicht unhöflich zu dir sein...du hast nur nichts neues gesagt und dazu eben noch Vermutunge aufgestellt....das hilft hier halt einfach nicht weiter. Aber nichts für ungut!
 
Also die Vermutung ist sicherlich richtig. Allerdings wohl nicht sicher genug, um einer eventuellen Strafe zu entgehen? Denn wo kein Kläger, da kein Richter. Was wenn einen ein windiger Anwalt anzeigt? Das nennt sich Pech, wird dann wohl aber unangenehm und teuer für den Künstler...

Zahlt man als Solokünstler dann weniger Gebühr? Und zählen die 120.000 Klicks für ein Video? Muss man also für jedes hochgeladene Video 172,00 Euro zahlen oder ist da alles mit drin?

Kann man dann auch diese Videos überall verlinken, einbetten und alles ist geregelt?

Würde man die Songs auf einer anderen Plattform auch hochladen, muss man dann erneut Gebühren zahlen?

Dann darf auch quasi Geld bei youtube damit verdienen?
 
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Hallo,

sehr interessantes Thema!
Der letzte Beitrag hier liegt ja nun einige Jahre zurück, weiß jemand ob es zwischen der GEMA und Youtube nun wieder eine Einigung gibt?

Weiß jemand ob es ebenfalls verboten ist einen gecoverten Song (also sagen wir mal als Beispiel ein Playback des Originals, zu dem man selbst den Original-Text singt) aufzunehmen und das dann an Freunde und entfernt Bekannte per eMail zu verschicken?
Gilt das Verschicken per eMail rechtlich gesehen als Veröffentlichen?

Gruß
Tim
 
ob es zwischen der GEMA und Youtube nun wieder eine Einigung gibt?
Die Sperrtafel wurde soweit ich weiß als Rechtswidrig eingestuft. Was genau das bedeutet habe ich noch nicht herausgefunden. Die Sperrtafeln erscheinen ja nach wie vor.
Youtube macht aber auch keine gescheiten Angebote zur Vergütung. Also wird sich das noch ziehen.

und das dann an Freunde und entfernt Bekannte per eMail zu verschicken?
An Freunde und Bekannte etwas zu schicken ist nichts rechtswidrig, da es keine öffentliche Aufführung/Veröffentlichung ist. Da bewegst du dich immer noch im privaten Raum, also Anfertigung einer Privatkopie.
 
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youtube_gema_hinweis-271ef72cfa638f85.jpg

Das ist damit gemeint. Vielleicht nennt man dieses Ding auch Youtube-Sperrtafel, wäre aber trotzdem nichts anderes als eine Diffamierung der GEMA.
Man kann von der GEMA halten was man will und die machen auch nicht alles richtig, aber darauf zu beharren, dass Youtube Geld an die GEMA abdrückt, damit Künstler wenigstens ein bisschen Geld vom Streaming bekommt.
Soundcloud, Spotify und Konsorten haben ja auch Verträge mit der GEMA geschlossen, nur YT weigert sich auf die Forderungen einzugehen.

Mittlerweile ist glaube ich auch die Haftbarkeit geklärt worden. Zuerst konnte man "Youtube" zur Rechenschaft ziehen wenn Urheberrechtsverstöße begangen wurden. Aus diesem Grund auch die Sperrtafeln. Aber ich meine letztens gelesen zu haben, dass jetzt die einzelnen Uploader für Verstöße haftbar gemacht werden können. Man möge mich aber berichtigen wenn ich das falsch aufgefasst habe.
 
Soweit ich weiß waren/sind nicht die Sperrtafeln als solche als rechtswidrig eingestuft, sondern die ehemalige Formulierung, sodass diese geändert werden musste.

Warum sollte eine Verteilung via E-Mail keine Veröffentlichung darstellen?
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Es ist doch seit jeher so, dass jedes Internet-Portal in seinen AGB darauf hinweist, dass man im Besitz der nötigen Rechte sein muss, wenn man etwas hochläd.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Der letzte Beitrag hier liegt ja nun einige Jahre zurück,

Ja, ja, ja...
 
Warum sollte eine Verteilung via E-Mail keine Veröffentlichung darstellen?

Wenn man mit den E-Mail-Empfängern "durch persönliche Beziehungen verbunden" ist, wendet man sich damit nicht an die Öffentlichkeit.

"Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist." (https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html)
 
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Wenn man mit den E-Mail-Empfängern "durch persönliche Beziehungen verbunden" ist, wendet man sich damit nicht an die Öffentlichkeit.

Konkret, wenn man jemand hier im Forum kennt, die Person aber nie persönlich im realen Leben kennengelernt hat, ist es dann rechtlich gesehen eine "persönliche Beziehung" oder nicht?
 
Konkret, wenn man jemand hier im Forum kennt, die Person aber nie persönlich im realen Leben kennengelernt hat, ist es dann rechtlich gesehen eine "persönliche Beziehung" oder nicht?

Ich weiß es nicht genau, aber ich denke, die Anforderungen sind höher. Ist vielleicht nicht unmittelbar vergleichbar, aber die GEMA legt bei der Frage, ob eine Veranstaltung "öffentlich" oder "privat" ist, auch immer sehr hohe Maßstäbe an.
 
*g* dann wäre das quasi ein Berufsverbot für Studiomusiker. Wie soll man ihnen Spuren schicken, auf die sie ihr Zeug dudeln, wenn man das Material damit rechtlich quasi veröffentlicht?!?
 
Naja, bei einem einzelnen Empfänger ist es klar, aber die Rundmail an meine 20 Forenbekanntschaften ist dann sicher doch wieder was anderes
 
20 ist sicherlich eine Menge, nur wenn man ein Feedback zu seinem aktuellen Können haben möchte, wird man vermutlich mehrere Fragen.
Ist das in gewisser Weise dann nicht eine Art Lernsituation (Schüler - Lehrer...), auch wenn man den Empfänger nicht persönlich aus dem realen Leben kennt?
 
Ihr diskutiert hier angesichts standardmäßiger SSL-Verschlüsselung von Emails und geltendem Privatsphäreschutz aber schon ein sehr verkopftes Problem.
 
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