Hallo!
Heute habe ich Antwort von meinem Händler bekommen, in dem er sich im wesentlichen auf Fender beruft, der jegliche Garantie- oder Kulanzleistung weiter ausschließt; (siehe brauner Satz). Aus meiner untenstehenden Antwort an den Händler geht hervor wie es weitergeht.....
"Die Antwort der Fa. Fender ist unsinnig und geht absolut an meiner Reklamation vorbei, bzw. lässt den von mir unterstellten Zusammenhang der Lackrisse durch mangelhafte Lackhaftung am Holzkorpus einfach unbeantwortet:
"[FONT="]der Kunde hat als Laie einen Reparaturversuch unternommen, welcher misslungen ist. Die Reparatur wurde nicht von uns (Fender) durchgeführt. Ein Ersatzanspruch besteht daher nicht."[/FONT]
Ich verlange keinen Ersatz für den Schaden der bei der Reparatur entstanden ist, sondern für einen Verarbeitungs=Lackierungsmangel der durch den Reparaturversuch erst offensichtlich wurde; außerdem kann ich mich an kein Angebot der Fa. Fender die Reparatur durchzuführen erinnern.....
Die Antwort der Fa. Fender unterstellt einen durch mich als Laien verursachten Schaden, für den dann natürlich keine Gewährleistung besteht.... Aber darum geht´s ja gar nicht. Sondern um die im Zuge dieses Rep.versuches festgestellte
nicht sachgerechte Lackierung die erst ermöglichte, daß ein derartig grosses Lackstück, sich bei Abziehen eines Klebebandes lösen kann, bzws. sich vorher durch Spannungen Risse bilden konnten, wie sie bei einer korrekten Lackierung auszuschließen sind. Und darum, daß ich (durch welche Umstände auch immer) fehlerhafte Lackierung festgestellt habe, die in Zukunft zu weiteren Problemen durch sich lösende Lackstücke
führen wird. Man kann schon jetzt an den Bruchstellen mit den Fingernägeln den Lack anheben.
Die Fa. Fender missversteht mein Anliegen bewußt um sich ihrer
Garantiepflicht zu entziehen. Möglicherweise, auch weil sie Angst vor
einem Präzidenzfall hat, weil diese Schäden von abblätternden Lack durch mangelhafte Untergrundhaftung + Untergrundverbindung zum Holz bei Fender Gitarren des öfteren vorkommen. Die Firma Fender mußte nur kaum Ersatz leisten, weil dieser Mangel meist erst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsspflicht ersichtlich wird.
(Das dies Beleg für ein äußerst unseriöses Verhalten von Fender ist, da die Schäden ja eindeutig auf die Fertigung zurückgehen und nur zu spät erkannt werden, steht auf einem anderen Blatt).
Aus meiner Antwort geht auch hervor, dass ich Sie nicht für Verantwortlich halte, weil die Schadensursache bei der Fabrikation liegt
und nicht später. Ich wende mich an Sie als Händler deshalb auch nicht, weil ich ihnen ein Fehlverhalten vorwerfe, sondern weil ich die Gitarre nicht beim Importeur direkt sondern bei Ihnen eingekauft habe, womit Sie auch mein Ansprechpartner bei Garantiefällen sind.
Ich als Händler habe in keiner Weise etwas zum Schaden Ihrer Gitarre beigetragen und das Produkt in neuwertigem Zustand (ohne Mangel!) verkauft.
Sie haben nichts zum Schaden der Gitarre beigetragen - da stimme ich ihnen zu, aber Sie haben nach meiner Auffassung eine Gitarre mit einem versteckten Mangel verkauft; wenn auch ohne es zu wissen.
Ich bin wie sie der Meinung, daß der Verursacher des Schadens für diesen Aufkommen muß, und dies ist die Fa. Fender. Es ist jedoch an Ihnen, wenn der Hersteller sich seiner Gesetzlichen Pflicht für Produkthaftung entziehen will, dies nicht zuzulassen = dagegen vorzugehen. Ich habe keine Geschäftsbeziehung zur Fa. Fender sondern zu Ihnen.
Die Sache mit dem Riss war strittig, die Sache mit der mangelhaften Lackierung ist eindeutig, weshalb ich die Angelegenheit zwecks
Durchsetzung meiner Rechte nun meinem Anwalt übergebe, ohne dass ich mich ein weiteres Mal vorher von der Fa. Fender an der Nase herumführen lasse.
Sie können diese Schreiben jedoch gerne der Fa. Fender vorlegen."