olerabbit
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Am 13.03.2012 kontrollierte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) Hamburg die Instrumente im No.1 Guitar Center GmbH bzgl. der Verwendung besonders geschützter Holzarten. Hier der Link, wer dazu mehr wissen will: http://us2.campaign-archive2.com/?u=66a82b91ff1c411db14b08c57&id=4532521039.
Diese Vorkommnisse zeigen, wie sensibel das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie die Länderbehörden bei diesem Thema sind. Sie zeigen aber auch, wie schnell und unerwartet uns das treffen kann, selbst Jahre später.
Ich habe vor diesem Hintergrund das Gespräch mit dem Bundesamt für Naturschutz gesucht und dort mit der zuständigen Stelle telefoniert. Hier meine Zusammenfassung:
Wer Gitarren verkauft, ist dafür verantwortlich, daß die angebotene Ware geltendem Recht entspricht.
Was z.B. die Legalität der verbauten Hölzer angeht, regelt das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) bzw. die entsprechende EG-Verordnung 338/97 die Rechtslage.
Das betrifft auch (und insbesondere) private Verkäufe abseits des offiziellen Handels über Internet-Plattformen wie z.B. Ebay.
Wer eine Gitarre kauft, ist dafür verantwortlich sicherzustellen, daß der Verkäufer seinen o.g. Verpflichtungen nachgekommen ist.
Auch wir Gitarristen müssen uns also beim Kauf einer Gitarre vergewissern, daß das Produkt geltendem Recht entspricht. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht.
Die beste und einfachste Möglichkeit ist es, vom Verkäufer eine entsprechende Bestätigung zu verlangen.
Das wäre z.B. durch ein zusätzliches Schriftstück möglich oder - noch einfacher - einen Text direkt auf dem Kaufbeleg (Rechnung).
Im Fall der Fälle hätten wir mit diesem Beleg einen eindeutigen Nachweis, unserer Käuferpflicht nachgekommen zu sein - aber auch eine Chance auf Schadenersatz.
Wer will, kann sich beim Bundesamt für Naturschutz über das Internet (www.bfn.de) oder telefonisch (0228 - 84 91 0) selbst näher informieren.
Oder er kann seine zuständige Landesbehörde kontaktieren, insbesondere, wenn es um konkrete Fälle geht.
Diese Vorkommnisse zeigen, wie sensibel das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie die Länderbehörden bei diesem Thema sind. Sie zeigen aber auch, wie schnell und unerwartet uns das treffen kann, selbst Jahre später.
Ich habe vor diesem Hintergrund das Gespräch mit dem Bundesamt für Naturschutz gesucht und dort mit der zuständigen Stelle telefoniert. Hier meine Zusammenfassung:
Wer Gitarren verkauft, ist dafür verantwortlich, daß die angebotene Ware geltendem Recht entspricht.
Was z.B. die Legalität der verbauten Hölzer angeht, regelt das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) bzw. die entsprechende EG-Verordnung 338/97 die Rechtslage.
Das betrifft auch (und insbesondere) private Verkäufe abseits des offiziellen Handels über Internet-Plattformen wie z.B. Ebay.
Wer eine Gitarre kauft, ist dafür verantwortlich sicherzustellen, daß der Verkäufer seinen o.g. Verpflichtungen nachgekommen ist.
Auch wir Gitarristen müssen uns also beim Kauf einer Gitarre vergewissern, daß das Produkt geltendem Recht entspricht. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht.
Die beste und einfachste Möglichkeit ist es, vom Verkäufer eine entsprechende Bestätigung zu verlangen.
Das wäre z.B. durch ein zusätzliches Schriftstück möglich oder - noch einfacher - einen Text direkt auf dem Kaufbeleg (Rechnung).
Im Fall der Fälle hätten wir mit diesem Beleg einen eindeutigen Nachweis, unserer Käuferpflicht nachgekommen zu sein - aber auch eine Chance auf Schadenersatz.
Wer will, kann sich beim Bundesamt für Naturschutz über das Internet (www.bfn.de) oder telefonisch (0228 - 84 91 0) selbst näher informieren.
Oder er kann seine zuständige Landesbehörde kontaktieren, insbesondere, wenn es um konkrete Fälle geht.
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