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Gast 502215
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Jetzt bin ich endlich auch dazu gekommen, mich einmal kundig zu machen, wie das eigentlich hier bei uns im Freistaat Allgäu gehandhabt wird. Mir wurde erklärt, dass durch die Blöderalismusreform die Zuständigkeit für die Umsetzung des nationalen Akkordeonrechts (siehe erster Beitrag von Balgseele) auf die kommunalen Behörden (Landratsämter, Stadtverwaltungen) in Marktoberdorf (Ostallgäu), Sonthofen (Oberallgäu), Mindelheim (Unterallgäu) sowie den kreisfreien Städten Kaufbeuren, Kempten und Memmingen übertragen wurde. Es hat mir bisher die Zeit gefehlt, überall dort nachzufragen - meine Recherchen blieben leider bislang auf den Landkreis Ostallgäu und die kreisfreie Stadt Kaufbeuren begrenzt. Dennoch erhielt ich nicht uninteressante Informationen:
Zuständig im Ostallgäu ist Frau Knöterich vom Amt für Subkulturförderung, Spielsuchtprophylaxe und öffentliche Unordnung im Landratsamt Marktoberdorf. Zum Thema Akkordeonbesitzkarte erklärte sie mir, dass im Allgäu zwar nicht zwischen Standardbass-, Melodiebass und Kompressorakkordeons unterschieden werde, dass jedoch Ende 2010 zusätzlich zur grünen, gelben und roten ABK noch die blaue ABK für zugereiste Akkordeonist/-innen und Touristen-Akkordeonisten bzw. Touristinnen-Akkordeonistinnen eingeführt wurde. Grund hierfür sei die Tatsache gewesen, dass es wiederholt zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen dem genannten Personenkreis und Allgäuer Braunvieh bezüglich der Lautstärke der emittierten Klangfülle gekommen sei. Um die (- im Übrigen nur für je eine Saison gültige -) blaue ABK zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
a) Nachweis eines gültigen Akkordeonscheins (Bedingungen kann ich Euch gerne auf Wunsch nachreichen).
b) Ständiges Mitführen einer mindestens 38 Zoll großen Kuh- bzw. Schumpen-(=Jungvieh)-Glocke, um beim Tragen eines Akkordeon-Gigbags auf dem Rücken ein frontales Gegengewicht sicherzustellen und so die Gefahr eines Stürzens auf den Hinterkopf zu vermeiden, vor allem jedoch um nach jedem gespielten Stück die verstörten Tiere durch vertrautere Geräuschemissionen wieder beruhigen zu können.
c) Fehlerfreies Vorspiel des brandneuen von der Allgäu Regionalvermarkter Marketing GmbH herausgegebenen Voralpenhymne "Wo d'Kuahglock' klingt, d'r Kuahpflada schdinkt, jo do sen mir dahoe…" vor einer Jury, bestehend aus je einem Allgäuer Abbeter (zur Behandlung linguistischer Fehltritte), einer Allgäuer Jungbäuerin mit Konfektionsgröße > 46 und Frau Knöterich persönlich, die für eine perkussive Begleitung ständig zwei Suppenlöffel und einen Wanderstock mit Neuschwanstein-Knauf vorhält.
d) Letztendlich darf ausschließlich mit blauen "Griaß-Di…"-T-Shirts und entweder in Lederhosen oder Jeans gespielt werden, wobei im letzteren Falle zur Identifikation des / der Zureise- bzw. Touri-Akkordeonisten / -in ein weithin sichtbares, weißblaues, mittels Reißnägeln am Balg befestigtes Schnupftuch oder ein Hut mit Gamsbart und mindestens silberner Akkordeonspange getragen werden muss.
Fortsetzung folgt, wenn gewünscht. Vor allem in der kreisfreien Stadt Kaufbeuren ergaben sich noch weitere hochinteressante spezifische Aspekte, die insbesondere mit der Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit dem hier ansässigen Bezirkskrankenhaus (Fachklinik für Psychiatrie, Neurologie und Hörschädigungen) zu tun haben.
Liebe Grüße einstweilen vom Markus!
Zuständig im Ostallgäu ist Frau Knöterich vom Amt für Subkulturförderung, Spielsuchtprophylaxe und öffentliche Unordnung im Landratsamt Marktoberdorf. Zum Thema Akkordeonbesitzkarte erklärte sie mir, dass im Allgäu zwar nicht zwischen Standardbass-, Melodiebass und Kompressorakkordeons unterschieden werde, dass jedoch Ende 2010 zusätzlich zur grünen, gelben und roten ABK noch die blaue ABK für zugereiste Akkordeonist/-innen und Touristen-Akkordeonisten bzw. Touristinnen-Akkordeonistinnen eingeführt wurde. Grund hierfür sei die Tatsache gewesen, dass es wiederholt zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen dem genannten Personenkreis und Allgäuer Braunvieh bezüglich der Lautstärke der emittierten Klangfülle gekommen sei. Um die (- im Übrigen nur für je eine Saison gültige -) blaue ABK zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
a) Nachweis eines gültigen Akkordeonscheins (Bedingungen kann ich Euch gerne auf Wunsch nachreichen).
b) Ständiges Mitführen einer mindestens 38 Zoll großen Kuh- bzw. Schumpen-(=Jungvieh)-Glocke, um beim Tragen eines Akkordeon-Gigbags auf dem Rücken ein frontales Gegengewicht sicherzustellen und so die Gefahr eines Stürzens auf den Hinterkopf zu vermeiden, vor allem jedoch um nach jedem gespielten Stück die verstörten Tiere durch vertrautere Geräuschemissionen wieder beruhigen zu können.
c) Fehlerfreies Vorspiel des brandneuen von der Allgäu Regionalvermarkter Marketing GmbH herausgegebenen Voralpenhymne "Wo d'Kuahglock' klingt, d'r Kuahpflada schdinkt, jo do sen mir dahoe…" vor einer Jury, bestehend aus je einem Allgäuer Abbeter (zur Behandlung linguistischer Fehltritte), einer Allgäuer Jungbäuerin mit Konfektionsgröße > 46 und Frau Knöterich persönlich, die für eine perkussive Begleitung ständig zwei Suppenlöffel und einen Wanderstock mit Neuschwanstein-Knauf vorhält.
d) Letztendlich darf ausschließlich mit blauen "Griaß-Di…"-T-Shirts und entweder in Lederhosen oder Jeans gespielt werden, wobei im letzteren Falle zur Identifikation des / der Zureise- bzw. Touri-Akkordeonisten / -in ein weithin sichtbares, weißblaues, mittels Reißnägeln am Balg befestigtes Schnupftuch oder ein Hut mit Gamsbart und mindestens silberner Akkordeonspange getragen werden muss.
Fortsetzung folgt, wenn gewünscht. Vor allem in der kreisfreien Stadt Kaufbeuren ergaben sich noch weitere hochinteressante spezifische Aspekte, die insbesondere mit der Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit dem hier ansässigen Bezirkskrankenhaus (Fachklinik für Psychiatrie, Neurologie und Hörschädigungen) zu tun haben.
Liebe Grüße einstweilen vom Markus!