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Tutorial: GEMA-Gebühren für Band-Websites mit Hörbeispielen

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Hi all,

war die letzten Wochen ziemlich beschäftigt und kann mich erst jetzt einklinken. Zum Hoax wegen der GEMA-Horrormeldung ("arbeitslose Rechtsanwälte auf der Suche nach nicht gemeldeten Songs auf Bandwebsites" und Strafen von bis zu 25.000 €") haben wir folgende Info veröffentlicht, die die wichtigsten Fallbeispiele nochmals kurz bündelt:

******

Rock.Büro SÜD-Info
zur Bandproblematik von
GEMA-Gebühren im Internet

Liebe Musikerinnen und Musiker,

in den letzten Wochen explodierte ein GEMA-Horror-Hoax in Euren eMail-Postfächern. Inhalt: Die GEMA habe arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, Websites auf nicht angemeldete Hörbeispiele zu kontrollieren. Musiker hätten schon Strafen von bis zu 25.000 € erhalten usw…

KEINE PANIK! Wir dürfen Euch die Regularien aufgrund zahlreicher Nachfragen kurz zusammenfassen.

BEISPIEL 1 / Nicht-GEMA-Mitglieder:
Keiner in Eurer Band ist GEMA-Mitglied und ihr spielt nur Eigenkompositionen, die Ihr auch zu Promotionzwecken in Eure Website eingebunden habt.

In diesem Falle hat die GEMA keinerlei Ansprüche gegen Euch!
Solltet Ihr eine urheberrechtlich geschützte Fremdkomposition online stellen wollen, dann gilt "Beispiel 2"!



BEISPIEL 2 / Coverbands:
Keiner von Euch ist bei der GEMA, aber Ihr seid eine Coverband, die aus dem Live-Programm auch zu Promotionzwecken Hörbeispiele von geschützten Songs in die Band-Website eingebunden hat.


HINWEIS: Die Sondervereinberung bzgl. Cover-Bands ist seit dem 01.07.2006 zwar von der GEMA-Website verschwunden und die Sonderkonditionen standen offenbar auch zur Disposition, aber wie die GEMA Generaldirektion uns mitteilt, bleibt die nachfolgend beschriebene Sonderregelung für Coverbands auch weiterhin bestehen! 03.08.2006 / Rock.Büro SÜD

Hierfür fallen GEMA-Gebühren an, die aber überschaubar sind (angesichts der Umsatzzahlen vieler Coverbands)!
Für eine JAHRESPAUSCHALE von 100 € (zzgl. 7 % UST) könnt Ihr bis zu 5 geschützte Songs mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten als Hörbeispiele anbieten.
Solltet Ihr nur Anspielbeispiele anbieten wollen, könnt Ihr alternativ bis zu 10 so genannte Werkteile mit einer Länge von maximal 1:45 Minuten einstellen.
Ihr könnt auch variieren - z.B. 2 komplette Songs (bis max. 5 Minuten) PLUS 6 Anspielbeispiele (bis max. 1:45 Minuten) oder 3+4 etc.. Zwei Werkteile zählt die GEMA hier wie ein komplettes Werk.
(lt. GEMA können 50% der Songs innerhalb eines Jahres ausgetauscht werden.

Bitte beachten: Man muss die GEMA immer informieren BEVOR man die Streams online stellt!

WICHTIG: Die Hörbeispiele dürfen nicht für den Download angeboten werden und auf der Seite sollten keinerlei Erträge (z.B. durch Werbebanner, Bestellmöglichkeit für Tonträger) erzielt werden! Dann fällt man unter einen anderen Tarif und dann wird es auch erheblich teurer



BEISPIEL 3 / GEMA-Mitglied
Eure Band spielt Eigenkompositionen und die komponierenden und textenden Bandmitglieder sind auch GEMA-Mitglied. Sprich: sie haben einen so genannten Berechtigungsvertrag unterschrieben und damit die Verwertungsrechte Ihrer Werke (z.B. Live, CD-Vervielfältigung, Internet etc.) an die GEMA abgetreten. Diese Werke wollt Ihr zu Promotionzwecken als Hörbeispiele auf Eurer Bandwebsite einbinden.

Für GEMA-Mitglieder gibt es hier eine Sondervergütungsregelung, die finanziell kaum ins Gewicht schlägt.

Für eine JAHRESPAUSCHALE von lediglich 25 € (zzgl. 7 % UST) könnt Ihr 10 urheberrechtlich geschützte Songs als Hörbeispiele in Eure Website mit einbinden.

Auch hier gilt: solltet Ihr nur Anspielbeispiele anbieten wollen, könnt Ihr alternativ bis zu 20 so genannter Werkteile mit bis zu 1:45 Minuten Spieldauer einbinden (auch hier zählen zwei Werkteile wieder wie ein Werk und man kann variieren: z.B. 4 Songs + 12 Anspielbeispiele bis 1:45 Min. oder 3+14 oder 6+8 etc.).


Bitte beachten: Man muss die GEMA immer informieren BEVOR man die Streams online stellt!


WICHTIG: Aber auch hier gilt, dass die Hörbeispiele nicht für den Download angeboten werden und durch die Seite auch keinerlei Erträge (z.B. durch Werbebanner) erzielt werden sollten! Dann fällt man unter einen anderen Tarif und dann wird es auch erheblich teurer


ÄNDERUNG seit 01. Juli 2006
Die GEMA-Generalversammlung hat am 30. Juni 2006 beschlossen, dass das Streaming für GEMA-Mitglieder zur "Eigenpräsentation" KOSTENLOS sei.
Diese Sonderregelung ist ab sofort gültig und zunächst bis 31. Dezember 2007 befristet. Ab 01. Januar 2008 will die GEMA ein neues Tarifmodell präsentieren.

Voraussetzung für die KOSTENLOSE PROMO durch Streaming ist aber, dass der Künstler/die Band auf seiner Website "keinen e-commerce betreibt" oder in keiner Verbindung mit anderen Websites steht, über die e-commerce abgewickelt wird.

Das ist eigentlich Quatsch, weil ein Künstler damit auf seiner Seite nicht einmal mehr T-Shirts oder Aufkleber anbieten dürfte. Deshalb bin ich schon mal gespannt, wie sich die GEMA das in der Praxis vorstellt. Denn selbst ein Link zu Amazon wäre dadurch schon untersagt. Weltfremder Bürokratismus!


ZUDEM müssen GEMA-Mitglieder, die diesen kostenlosen Service in Anspruch nehmen, auf ihrer Website folgenden Vermerk einbinden: "Es gelten die Vorschrifften des deutschen Urheberrechts in seiner jeweiligen Fassung. Alle Rechte der Urheber an den geschützten Werken, die auf der Website enthalten sind, bleiben vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung dirch die GEMA darf eine weitergehende Nutzung der Werke, über das Anhören der eingestellten Musikwerke hinaus, nicht erfolgen".

Bitte weiterhin beachten: Man muss die GEMA immer informieren BEVOR man die Streams online stellt!




BEISPIEL 4 / FAN-WEBPAGES u.ä.:
Fans von Euch - im GEMA-Jargon "Private Websites" - wollen Eure urheberrechtlich geschützten Songs (die Autoren in Eurer Band sind also GEMA-Mitglied) in die Fan-Club-Seite als Hörbeispiele einbinden.

Hier tritt der GEMA-Tarif "VR-W1" (für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites zu Präsentationszwecken) in Aktion. Dieser Tarif gilt für "Websites, die Privatpersonen in nicht-gewerblichem Zusammenhang unterhalten oder unterhalten lassen".

Die GEMA-Lizenzgebühr für diese Nutzung beträgt "je Werk aus dem GEMA-Repertoire" 25,00 € (zzgl. 7 % UST) pro JAHR!
Einschränkung: Ist die Zahl der Zugriffe höher als 2.000 Clicks/Monat, so verdoppelt sich die Jahresgebühr.
Weitere Einschränkung: Ist das Hörbeispiel länger als 5:00 Minuten, muss für jede weiter Minute ein Aufschlag von 5,00 € bezahlt werden.
Dritte Einschränkung: es dürfen nur maximal 10 Hörbeispiele pro Website angeboten werden. Sind es mehr, wird man unter "gewerbliche Websites" eingestuft (dann kostet jeder Song PRO MONAT 25,00 € - also eine Verzwölffachung!).

Bitte beachten: Man muss die GEMA immer informieren BEVOR man die Streams online stellt!

WICHTIG: Aber auch hier gilt, dass die Hörbeispiele nicht für den Download angeboten werden und durch die Seite auch keinerlei Erträge (z.B. durch Werbebanner, Bestellung der Tonträger) erzielt werden sollten! Dann fällt man unter einen anderen Tarif und dann wird es auch erheblich teurer.



SCHLUSSBEMERKUNG zum Hoax!

Wenn die Quelle eher aus dem Bereich der Portale kommt, die bislang MP3-Uploads ermöglicht hatten ohne sich um die Klärung der Urheberrechtsfrage zu kümmern, dann bleibt nur ein Kommentar: selber schuld!

Wir haben z.B. mit unserem eigenen Onlineportal Congratulation seit 1996 mit der GEMA verhandelt, um Hörbeispiele auf unserer Site bei den Künstlerportraits einbinden zu können. Da die GEMA-Vorstellungen total überhöht und für uns non-kommerzielles Portal nicht finanzierbar waren, haben wir auf Streams verzichtet. Bis wir dann 2004 zu einer auch für uns tragfähigen Lizenzvereinbarung gekommen sind.
Seither können Bands auf Congratulation ein kostenloses Portrait posten, das neben Infos, Bildern, Gigdaten etc. auch 3 Streams von maximal 1:45 Minuten Länge enthält. Die GEMA-Lizenzkosten tragen wir!

Wenn andere vorpreschen ohne sich um die Klärung rechtlicher Grundsatzfragen zu kümmern, dann kommt irgendwann das System und schlägt zurück!
Wollt Ihr, dass jemand mit Euren Ideen davon prescht und damit womöglich Geld verdient - ohne dass Ihr davon auch etwas abbekommt? Ich kann mir das nicht leisten!

Apropos System: die Notiz mit den "arbeitslosen Rechtsanwälten" ist nach unseren Informationen ein Fake. Die GEMA hat nach unserem Wissen keine Sonderaktion laufen, um nicht gemeldete Hörbeispiele im Internet aufzuspüren. Klar ist aber auch, dass man den GEMA-Mitarbeitern das Surfen nicht verbieten kann. Wenn die GEMA also auf eine nicht gemeldete Musiknutzung von urheberrechtlich geschützten Songs stößt, dann bekommt man nach unseren Erfahrungen einen "hellblauen" Brief, worin man auf die Pflicht zur Anmeldung aufmerksam gemacht wird. Nachforderungen - insbesondere in den Hoax-Dimensionen - sind uns bislang nicht bekannt geworden.


Wer das Rock.Büro SÜD kennt, der weiß, dass wir seit Jahren bundesweit oftmals der letzte Rettungsanker von Clubs und Veranstaltern sind, wenn diese sich mit GEMA-Mahnbescheiden und sonstigen kaum tragbaren Lizenzforderungen konfrontiert sehen. Und in fast allen Fällen ist es uns gelungen, hier Kompromisse zu erzielen, die für Clubs und GEMA beiderseits tragbar waren und sind.
Entsprechend pflegen wir einen konstruktiv-kritischen Dialog zur GEMA. Die Wahrung der Rechte von Komponisten und Textern ist für deren Existenzgrundlage elementar wichtig. Dass dabei manchmal auch über das Ziel hinaus geschossen wird, ist leider nicht zu vermeiden (siehe die GEMA-Online-Lizenzvorstellungen der letzten Jahre). Aber dann kann man reden und findet auch in der Regel praktikable Lösungen.

ABER es gibt ganz konkrete Gerüchte, dass die IFPI (Bundesverband der Phonografischen Wirtschaft) im Zuge der Piraterieverfolgung seit Jahren Server automatisch scannen lässt, um Songbeispiele ausfindig zu machen.


Es ist also jeder gut beraten, erst die Rechte für urheberrechtlich geschützte Werke einzuholen, bevor er solche Hörbeispiele auf Websites einbindet.

Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD
www.allmusic.de
 
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Gute Sache, vielen Dank für die Aufklärung Bernd.
Sehr informativ geschrieben und sehr gut aufgemacht.

Wieder ein kleines Stück schlauer
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Gruss... Martin
 
Jo, super vielen Dank!! Endlich mal etwas Durchblick im Gema-Dschungel.

Und das Portal ist auch super!! Wir melden uns da gleich mal an.

Gruß Chris
 
Nun ja, diese Unterscheidung zwischen Download und Stream durch die GEMA ist nicht mehr zeitgemäß. Jeden MP3-Stream kann man z.B. mit Winamp und Streamripper auch rippen, und das ist auch ganz legal.

Insofern wird dadurch nur unnötiger und wirkungsloser Aufwand verursacht (siehe die Frage im anderen Thread "Wie stelle ich einen Stream online?", der ich mich nur anschließen kann).

Unsinnig und kontraproduktiv (auch für die GEMA selbst!) ist auch der Zwang, das Probehören und die Kaufmöglichkeit von CDs websitemäßig voneinander trennen zu müssen.
 
Bogie schrieb:
Nun ja, diese Unterscheidung zwischen Download und Stream durch die GEMA ist nicht mehr zeitgemäß. Jeden MP3-Stream kann man z.B. mit Winamp und Streamripper auch rippen, und das ist auch ganz legal.

Stimme Dir voll und ganz zu. Wenn jetzt irgendwann auch der Kopierschutz über die Hardware kommen sollte, bliebe immer auch noch die Möglichkeit über den Audiokanal und die dort angedockte Recordingoption zu gehen.

Unsinnig und kontraproduktiv (auch für die GEMA selbst!) ist auch der Zwang, das Probehören und die Kaufmöglichkeit von CDs websitemäßig voneinander trennen zu müssen.

Auch hier hast Du meine völlige Zustimmung. Insbesondere für die zahllosen No-name-Bands, deren Autoren aber - aus welch abstursen Gründen auch immer - GEMA-Mitglied wurden, ist der Online-Promo-Weg oft die einzige Straße zum Point-of-sale. Als Endpunkt müsste da natürlich auch immer die Bestelladresse für den Audiotonträger stehen. Aber es beginnen hier auch Portale für den Onlinevertrieb zu wachsen und zum anderen sind die wirklich interessierte User ja auch nicht doof und gehen dann halt über das Kontaktformular oder das Impressum.
Die Lizenzierung von dem Vermerk "Kauf mich!" abhängig zu machen, ist halt leider Ausdruck von nicht ganz realistischem Bürokratismus - den aber auch die Autoren innerhalb der GEMA mit zu verantworten haben.

Viele Grüße
 
Also d.h. Ich kann belibig viele der lieder die wir selber gemacht haben auf meine Website stellen?
 
Intertrigo schrieb:
Also d.h. Ich kann belibig viele der lieder die wir selber gemacht haben auf meine Website stellen?

Es geht nicht nur darum, ob Du die Songs selbst geschrieben hast. Entscheidend ist, dass Du die Verwertung nicht an die GEMA abgetreten hast. Dann kannst Du so viele Deiner Kompositionen online stellen, bis Dein Webspace platzt!

lg
 
Die Leute aus dem Bremer Bereich kennen vielleicht die Original-Deutschmacher...
Oder andere Gehn wie ein Ägypter von den Ärzten, gelten übersetztungen eigentlich als Cover version?

Oder sagen wir mal wir würden "Take a look around" von Limp Bizkit "Covern" und z.B. die Wörte Limp Bizkit durch den Namen unserer Band ersetzen und z.B. Die tonart verändern...

Wo fängt eine Cover Version an bzw hört sie auf?
 
rockbuerosued schrieb:
WICHTIG: Die Hörbeispiele dürfen nicht für den Download angeboten werden und auf der Seite sollten keinerlei Erträge (z.B. durch Werbebanner, Bestellmöglichkeit für Tonträger) erzielt werden! Dann fällt man unter einen anderen Tarif und dann wird es auch erheblich teurer
Als Ergänzung: Downloads werden nach dem Tarif VR OD 2 vergütet.

www.gema.de/kunden/industrie/internet/music_on_demand.shtml
 
Eine Frgae.
Was ist wenn ich mich dazu entscheide einige Lieder von einigen Bands rauszuhören und diese mit der Kamera aufnehme und ins Netz reinstelle, weil ich Leuten (die nicht oder schwer Sachen raushören können) helfen möchte?
Ist das OK? Ich covere ja nichts. Es ist nur meine Version von dem Song und ich spiele nicht die Kompletten Lieder sondern nur einige Akkorde die Im Lied vorkommen.:confused:
 
Pyccak schrieb:
Eine Frgae.
Was ist wenn ich mich dazu entscheide einige Lieder von einigen Bands rauszuhören und diese mit der Kamera aufnehme und ins Netz reinstelle, weil ich Leuten (die nicht oder schwer Sachen raushören können) helfen möchte?
Ist das OK? Ich covere ja nichts.

Prinzipiell geht es darum, dass Du urheberrechtlich geschütztes Musikgut "verwertest"! In welcher Form, ist zunächst einmal nachrangig. Und diese Verwertung kostet eine Lizenzgebühr!

Zweitens: bei der GEMA gibt es leider keinen "Samariter-Tarif" für "gute Menschen", wie Du einer zu sein scheinst! Will heißen: der Verwertungsgesellschaft ist es egal, ob Du das für "musiktheoretische Offenbarungseide" als Good-will multiplizierst. Für die zählt einzig, dass Du es multiplizierst.

Noch ein Nachsatz zum Vorgang des "mit der Kamera aufnehmen". Wo oder wie machst Du das - vermutlich von nicht ganz unbekannten Stücken/Bands/Interpreten? Vom TV-Gerät? Beim Live-Gig?
Auch das ist in beiden Fällen wieder für deine Verwertungsambitionen untersagt bzw. beim TV nur die private Nutzung (Videoarchiv) gestattet. Und wenn Dich bei einem Live-Gig die Security mit der Kamera erwischt, bist du sowieso draußen. Oder sollte ich das Kamera-Argument falsch interpretiert haben.

lg
 
rockbuerosued schrieb:
Prinzipiell geht es darum, dass Du urheberrechtlich geschütztes Musikgut "verwertest"! In welcher Form, ist zunächst einmal nachrangig. Und diese Verwertung kostet eine Lizenzgebühr!

Zweitens: bei der GEMA gibt es leider keinen "Samariter-Tarif" für "gute Menschen", wie Du einer zu sein scheinst! Will heißen: der Verwertungsgesellschaft ist es egal, ob Du das für "musiktheoretische Offenbarungseide" als Good-will multiplizierst. Für die zählt einzig, dass Du es multiplizierst.

Noch ein Nachsatz zum Vorgang des "mit der Kamera aufnehmen". Wo oder wie machst Du das - vermutlich von nicht ganz unbekannten Stücken/Bands/Interpreten? Vom TV-Gerät? Beim Live-Gig?
Auch das ist in beiden Fällen wieder für deine Verwertungsambitionen untersagt bzw. beim TV nur die private Nutzung (Videoarchiv) gestattet. Und wenn Dich bei einem Live-Gig die Security mit der Kamera erwischt, bist du sowieso draußen. Oder sollte ich das Kamera-Argument falsch interpretiert haben.

lg
Dass mit der Kamera war so gemeint, dass ich zuhause mich beim spielen der Stücke von meinem Bruder filmen lasse.
 
Pyccak schrieb:
Dass mit der Kamera war so gemeint, dass ich zuhause mich beim spielen der Stücke von meinem Bruder filmen lasse.

Da kommt gleich noch ein viel gewichtigerer Punkt hinzu - als die GEMA das darstellt.

Du willst also quasi ein Lehrvideo veröffentlichen. Da ich annehme, dass die Stücke, die Du meinst, nicht ganz unbekannt sind, dürften die Noten dieser Werke sicherlich auch über deren Musikverlag/e in irgend einer Form im Handel käuflich zu erwerben sein.

Wenn Du jetzt mit einer visuellen Lernhilfe daher kommst, müsstest Du zuallererst den zuständigen Musikverlag um die Rechteklärung kontaktieren. Erfahrungsgemäß sind diese Rechte aber schon verdealt. Sollte es diese dennoch geben, wollen die Verlage an der Benutzung der Notationen verdienen. Ich weiß nicht, ob zu denen schon mal jemand gekommen ist, um deren Werke als Lernvideo zu verschenken.

Ganz subjektiv würde ich einschätzen, dass Du mit solch einer Anfrage bei nahezu jedem Musikverlag auf Granit beißen dürftest.

lg
 
Aber es gibt doch Tabs im Internet! Sind sie denn auch illegal? Das glaube ich nicht und kein Mensch der tabs macht, bezahlt irgendein Verlag. Ich wollte es nicht schriftlich sondern visuell machen. Wo ist denn da der Unterschied? kann ich wirklich dafür bestraft werden? Wie hoch wäre denn die Strafe?
 
Pyccak schrieb:
Aber es gibt doch Tabs im Internet! Sind sie denn auch illegal? Das glaube ich nicht und kein Mensch der tabs macht, bezahlt irgendein Verlag. Ich wollte es nicht schriftlich sondern visuell machen. Wo ist denn da der Unterschied? kann ich wirklich dafür bestraft werden? Wie hoch wäre denn die Strafe?

Zum einen kann und darf Dir manche Antworten wirklich nur ein Anwalt geben.

Generell kann man aber sagen, dass vieles im Internet (noch immer) illegal ist und vermutlich auch bleiben wird.
Das geht schon bei den Songtexten oder Fragmenten daraus los! Da haben Fanseiten-Betreiber heuer schon etliche teure Abmahnungen bekommen. Und eine Abmahnung kostet schnell ein paar hundert Euro. Lest vielleicht einfach mal hier den Text aus dem "Musikmarkt" über "Meisel Verlag mahnt Seitenbetreiber wegen urheberechtsverletzender Liedtext-Veröffentlichungen ab" ( http://www.musikmarkt.de/content/news/news_archiv.php3?bid=12165&begriff=Anw%E4lte&auts=1009839600&buts=1133203953&methode=1&afb=1&katparam=7|84|92|93|94|95|96|104|36|85|86|87|88|89|90|91-8|37-38|39|41|40|42|49|43|61|63|64|65|66|67-20|21&kate2=News&art=quick&next2=0,25,1 )

(Ergänzung: Ooops, der Link war jetzt wohl für das Portal zu kompliziert. Es geht auch einfacher: unter www.musikmarkt.de in die Suchmaschine den Begriff MEISEL VERLAG eingeben, dann kommt der o.g. Artikel auch als Treffer)

Was die Tabs betrifft, werde ich mich in den nächsten Tagen mal schlauer machen und dann nochmals hier posten.

lg
 
1.Nehmen wir an, ich spiele mit meiner band 1 lied, wir nehmen es auf, keiner von uns ist Mitglied der GEMA und wir stellen es ins Internet, es ist selbst komponiert, keine Anspielungen auf irgendwen, kein Video dabei, nur die Musik und komplett von uns!

Kann uns da irgendwer wegen irgendwas was anhaben?


2.1. Ich möchte auf einer Schulfete gecoverte Lieder spielen. Wir nehmen keinen Eintritt und lassen nur Leute rein, die auf unserer Schule sind!

[FONT=&quot]Müssen wir für die gecoverten Lieder zahlen? Oder müssen wir diese GEMA-Gebühren entrichten, diese Pro-Quadrameter-Gebühren, von denen auf deren HP die Rede ist!
[/FONT]

2.2. Ich möchte auf einer Schulfete gecoverte Lieder spielen. Wir NEHMEN Eintritt!

Müssen wir für die gecoverten Lieder zahlen? Oder müssen wir diese GEMA-Gebühren entrichten, diese Pro-Quadrameter-Gebühren, von denen auf deren HP die Rede ist!

2.3. Ich möchte auf einer Schulfete selbst komponierte Lieder spielen. Wir NEHMEN Eintritt.

[FONT=&quot]Müssen wir für die gecoverten Lieder zahlen? Oder müssen wir diese GEMA-Gebühren entrichten, diese Pro-Quadrameter-Gebühren, von denen auf deren HP die Rede ist!


Ich hoffe das ist nicht zuviel der Fragerei!
Danke vorab!
[/FONT]
 
Schrumms schrieb:
1.Nehmen wir an, ich spiele mit meiner band 1 lied, wir nehmen es auf, keiner von uns ist Mitglied der GEMA und wir stellen es ins Internet, es ist selbst komponiert, keine Anspielungen auf irgendwen, kein Video dabei, nur die Musik und komplett von uns!
Kann uns da irgendwer wegen irgendwas was anhaben?

NEIN! Lies das Tutorial (Fall 1)

2.1. Ich möchte auf einer Schulfete gecoverte Lieder spielen. Wir nehmen keinen Eintritt und lassen nur Leute rein, die auf unserer Schule sind!
Müssen wir für die gecoverten Lieder zahlen? Oder müssen wir diese GEMA-Gebühren entrichten, diese Pro-Quadrameter-Gebühren, von denen auf deren HP die Rede ist!


Gehört zwar nicht in diesen Online-Thread und wurde in anderen Postings schon zigmal durchgekaut, aber wenn Du hier frägst, dann beantworte ich es Dir gerne nochmals!

Mit der berühmten Schulfete kommt man nach unserer Erfahrung schon lange nicht mehr als "Privatveranstaltung" durch. Will heißen: derjenige, der als Veranstalter fungiert, hat die Veranstaltung auch der GEMA zu melden - ob Du das bist/sein willst, musst Du selbst wissen.
Sollte die Fete aber als "Schulveranstaltung" durchgehen und die Schule zudem noch unter kommunaler Trägerschaft (Stadt) laufen, dann solltest Du mit dem Rektor reden, ob nicht die Schule als Veranstalter auftreten könne, weil Städte in der Regel Sondervereinbarungen mit der GEMA haben.
ZUDEM wärst Du dann auch das Haftungsrisiko los - oder wer zahlt, falls sich eine/r bei der Veranstaltung verletzt oder Sachschäden entstehen?
Fakt ist aber, dass es bei der GEMA auch für sog. "Eintritt-frei"-Veranstaltungen einen Tarif gibt (U-VK-Tarif, ganz linke Spalte "0 - 1 €").


2.2. Ich möchte auf einer Schulfete gecoverte Lieder spielen. Wir NEHMEN Eintritt!
Müssen wir für die gecoverten Lieder zahlen? Oder müssen wir diese GEMA-Gebühren entrichten, diese Pro-Quadrameter-Gebühren, von denen auf deren HP die Rede ist!

siehe 2.1 - es ändert sich ggf. nur die Abrechnungsspalte des GEMA-Tarifs, der sich an der Eintrittshöhe orientiert.

2.3. Ich möchte auf einer Schulfete selbst komponierte Lieder spielen. Wir NEHMEN Eintritt.

Wenn keiner Eurer Songschreiber bei der GEMA ist dann muss für diese Veranstaltung keine GEMA-Lizenz gezahlt werden - selbst wenn Ihr dadurch "reich" werden solltet!

VORSICHT. Sobald Ihr CDs für die Zwischenberieselung einschiebt, ist die GEMA automatisch wieder mit im Boot und der Veranstalter muss zahlen.
 
Bogie schrieb:
Insofern wird dadurch nur unnötiger und wirkungsloser Aufwand verursacht (siehe die Frage im anderen Thread "Wie stelle ich einen Stream online?", der ich mich nur anschließen kann).
Der Frage schliesse ich mich auch an.
 
skymaster schrieb:
Der Frage schliesse ich mich auch an.

Welcher Frage bzw. welchen konkreten Inhalts? Habe auf Bogies Post geantwortet. Den anderen Thread finde ich auf die Schnelle nicht!

Sorry, bin seit Wochen im Produktionsstress und genauso lang so gut wie offline.

Also: helfe Dir gerne. Aber poste doch konkret, welche Fragestellung Du meinst, weil ich kaum Zeit habe!

lg
 

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