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Umsatzsteuerrecht für Musikschulen und Musiker ab 2013

Shana
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Hallo


gerade herrscht ja ein wenig Panik was die (geplanten?) Änderungen des Umsatzsteuerrechtes ab 2013 für private Musikschulen und Unterrichtende bedeuten könnte.
Wisst ihr da was drüber und welche Meinung habt ihr?

Herumgeschickt wid dies:

http://openpetition.de/petition/onl...-gefaehrdet-kulturelle-erziehung-ihrer-kinder

Beim googlen fand ich aber auch diese Infos:

http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=4f7b0bb141b67&akt=news_steuern

http://www.mediafon.net/meldung_vol...akt=news_steuern&view&lang=1&si=50212d2b0aa99

Ich frage mich, was das nun alles wirklich bedeutet? Weiß hier jemand näheres?

Gruß,
Shana
 
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Hier sind die Gesetzestexte, um die es geht:

Das alte, z.Zt. noch gültige Umsatzsteuergesetz lautet in dem für uns als Musiklehrer entscheidenden § 4:

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
[...]
21.
a) die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen,
aa) wenn sie als Ersatzschulen gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder
bb) wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten,

b) die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer
aa) an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder
bb) an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen;

21a. (weggefallen)

22.
a) die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden,

b) andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen, die von den in Buchstabe a genannten Unternehmern durchgeführt werden, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht;​

Die im Referentenentwurf geplante Änderung sieht so aus:


§ 4 wird wie folgt geändert:


b) Die Nummern 21 und 22 werden wie folgt gefasst:

[Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:]

21.
Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung (Bildungsleistungen) und damit eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, Ersatzschulen, die gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind, und andere Einrichtungen mit vergleichbarer Zielsetzung sowie Bildungsleistungen von Privatlehrern. Eine vergleichbare Zielsetzung ist gegeben, wenn die Leistungen der Einrichtung geeignet sind, dem Teilnehmer spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Nicht befreit sind Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen. Erbringt eine andere Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung Leistungen im Sinne des Satzes 1, die auch der Freizeitgestaltung dienen können, sind diese nur dann befreit, wenn die Einrichtung keine systematische Gewinnerzielung anstrebt und etwaige Gewinne, die trotzdem anfallen, nicht entnommen, sondern zur Erhaltung oder Verbesserung der erbrachten Leistungen verwendet werden;​

22.
a) (weggefallen)

b) kulturelle und sportliche Veranstaltungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden oder soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht;​

Der Text läßt schon Spielraum zur Interpretation. Z.B.:
Eine vergleichbare Zielsetzung ist gegeben, wenn die Leistungen der Einrichtung geeignet sind, dem Teilnehmer spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Nicht befreit sind Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen.

Klavierunterricht vermittelt eindeutig spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten (nämlich die des Klavierspielens), für meine Schüler ist das in der Regel aber doch Freizeitgestaltung. :confused:

Entschieden ist aber offenbar noch nichts.

Viele Grüße,
McCoy

PS: Ich hab gerade fluchend meine Steuerkläung 2011 fertiggemacht, und jetzt kommt sowas. :gruebel:
 
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Ich glaube, der problematische Satz ist der:

(...) Erbringt eine andere Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung Leistungen im Sinne des Satzes 1, die auch der Freizeitgestaltung dienen können, sind diese nur dann befreit, wenn die Einrichtung keine systematische Gewinnerzielung anstrebt und etwaige Gewinne, die trotzdem anfallen, nicht entnommen, sondern zur Erhaltung oder Verbesserung der erbrachten Leistungen verwendet werden;(...)

Daß unser Unterricht AUCH der Freizeitgestaltung dient ist ja klar. In vielen Fällen ist ja gar nicht absehbar, ob jemand mal Musik studieren will (oder gar Gesang oder Musical). Solche Fälle gibt es aber auch, in denen wir die Leute auf eine Aufnahmeprüfung gezielt vorbereiten. Bisher zählte aber das Potential und das wird ja auch nicht geändert, aber was bedeutet im Fall einer Selbstständigen Gesangs-, oder Klavierlehrerin "Gewinnerzielung"? JEDE selbstständige Arbeit, die dem Lebensunterhalt dient strebt doch nach "Gewinn" oder nicht? In der Musikschule müssen Honorare gezahlt werden, der Chef muss leben, Raummieten müssen gezahlt werden, Strom etc, Materialien und so weiter. Also nach meiner Definition dient das ALLES letztendlich der Musikschule. Die Schule kann ja ohne Lehrkräfte und ohne den Chef gar nbicht existieren. Und die Menschen, die da arbeiten, müssen auch essen.

Also: WIE wird das dann am Ende definiert????
 
Aus dem Drummerforum:

(...)Somit können alle die aufatmen, die eigene Schüler haben und keine angestellten Lehrer beschäftigen, da die Regelung mit der Freizeitgestaltung nur "Einrichtungen", d.h. Unternehmen mit Angestellten, betrifft.
(...)

(...)Nur für die jenigen, die als Honorarkräfte (Anstellungen gibt es so gut wie gar nicht mehr) an privaten Musikschulen tätig sind (und daher bekomme ich und die meisten meiner Kollegen die meisten Schüler) wird dieser Umsatz dann wieder Umst-Pflichtig... (wenn ich die Darlegungen richtig gelesen habe) (...)




Also, soweit ich das jetzt verstanden habe bleibt man als private Lehrerin umsatzsteuzerbefreit. Als Lehrerin an der privaten Musikschule aber evtl nicht. Was bedeutet das in der Praxis? Werden diese Einkünfte getrennt betrachtet? Dann hat man kein Problem, denn die Einkünfte aus der Musikschule übersteigen nicht die 17.500. Bisher wurde das immer getrennt bewertet, als es noch so war, daß die Musikschule die Befreiung hatte, man aber privat nicht (wegen Kleinunternehmerregelung). Inzwischen hat man ja privat auch die Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung. Man will ja nicht immer unter der Grenze bleiben müssen, was bedeutet, Schüler abweisen zu müssen, weil man nicht mehr verdienen darf.
Als private Lehrerin hat man auch nicht so große Betriebsausgaben. Der Vorsteuerabzug bringt einem also nicht viel. In der Musikschule wäre das aber anders. Würde allerdings zu einem weit größeren bürokratischen Aufwand führen, oder sehe ich das falsch?

Ach und mit der Petition bin ich grad etwas verwirrt. Gibt es da zwei? Ich kenne nur die:

https://www.openpetition.de/petitio...-gefaehrdet-kulturelle-erziehung-ihrer-kinder
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich habe deinen beitrag editiert. bitte die besonderen regeln für dieses subforum beachten, die in groß, rot und fett oben angezeigt werden.
 
Ich kenne mediafon von ver.di (Links aus dem Startpost) als sehr zuverlässige Quelle und die gibt nicht nur "Entwarnung", sondern begrüßt positive Entwicklungen. Daher ist die Sache für mich ein weiteres Zeichen, daß heute generell ein irgendwie zweifelhaftes Demokratieverständnis herrscht, daß sich in einer "Petitioniritis" niederschlägt. Das kennen wir schon von den Themen rund um GEMA & Co.: Es wird erstmal herumgeschrien, dann werden vielleicht wirkliche Sachargumente nachgeliefert. Macht mir irgendwie Bauchschmerzen...
 
Macht mir irgendwie Bauchschmerzen...
Also am meisten macht mir Bauchschmerzen, daß in Berlin wieder mal Gesetze erfunden werden, die kein Mensch versteht!

Das muß doch irgendwann mal aufhören!

Viele Grüße,
McCoy
 
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i-drummer
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: offtopic
Ich kenne mediafon von ver.di (Links aus dem Startpost) als sehr zuverlässige Quelle und die gibt nicht nur "Entwarnung", sondern begrüßt positive Entwicklungen. Daher ist die Sache für mich ein weiteres Zeichen, daß heute generell ein irgendwie zweifelhaftes Demokratieverständnis herrscht, daß sich in einer "Petitioniritis" niederschlägt. Das kennen wir schon von den Themen rund um GEMA & Co.: Es wird erstmal herumgeschrien, dann werden vielleicht wirkliche Sachargumente nachgeliefert. Macht mir irgendwie Bauchschmerzen...


Diese Befürchtung hab ich auch oft. Manchmal ist es schwer, das auseinanderzuhalten, was wirklich Beachtung braucht und verdient und was nicht.

@ambee: Sorry, wenn ich ews übersehen habe, verstehe aber grad leider nicht, was? Was hast du denn an meinem Beitrag überhaupt geändert?
 
Im Grunde betrifft es mich nicht direkt, weil ich keinen Unterricht gebe, interessiert mich aber doch, da viele meiner Bekannten unterrichten, und betrifft u.U. wiederum indirekt, wenn der Klavierunterricht für meine Tochter demnächst nicht mehr 80EUR sondern 100EUR betragen soll.
Was mich an diesem ganzen bürokratischem Wortlaut irritiert:
a. Nicht befreit sind Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen.
Geht es darum, dass jemand Leute unterricht, die Musik für ihre Freizeitgestaltung lernen wollen, im Gegensatz zu Schulen, die Berufsmusiker ausbilden, oder geht es darum, dass ich den Unterricht als meine Freizeitgestaltung ansehe, die ich mir aber - wie wenn ich als Musiker irgendwo auftrete - vergüten lasse?

sowie b. ..., sind diese nur dann befreit, wenn die Einrichtung keine systematische Gewinnerzielung anstrebt und etwaige Gewinne, die trotzdem anfallen, nicht entnommen, sondern zur Erhaltung oder Verbesserung der erbrachten Leistungen verwendet werden;
Wenn ich also Musik terrichte, um mir mit dem dort erwirtschafteten Geld für mich selber irgendwo anders Unterricht ermögliche, den ich mir sonst nicht leisten könnte, bzw. mir besseres Equipment zulegen kann?

Für mich klingt das alles wieder nach enormer Grauzone mit Auslegungsoptionen, und da gibt's dann letztendlich wieder welche, die pfiffig genug sind, und andere, die unnötigerweise draufzahlen.
Anderes Beispiel: Wir führen von unseren Gagen den verminderten Steuersatz von 7% an das Finanzamt ab, weil wir das dem FA gegenüber einmal als eine künstlerische Leistung deklariert haben. Ich kenne Bands, die führen 19% ab, weil sie's nicht besser wussten, oder weil ihr Steuerberater sie nicht besser informiert hat.
 
Es gibt zu diesem Thema inzwischen eine Online-petition an den Deutschen Bundestag (Petition 26229). Diese kann man hier unterzeichnen:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_01/Petition_26229.html

Folgende Email erreichte mich heute zu diesem Thema:

Betreff: Neuregelung des Umsatzsteuerrechts bedroht privaten Musikunterricht

Liebe Musikfreunde & Musikinteressierte,

*die Bundesregierung plant privat erteilten Musikunterricht mit 19%
Mehrwertsteuer zu belegen. *
Diese Maßnahme würde wahrscheinlich das Aus für sehr viele privaten
Unterrichtsangebote bedeuten, weil die Umsatzsteuer nicht von den bisher
erzielten Umsätzen abgeführt werden könnte, da sie bereits heute an der
Rentabilitätsgrenze arbeiten. Die Mehrwertsteuer müsste also auf die
bisherigen Unterrichtsgebühren aufgeschlagen werden, was wiederum dazu
führen würde, dass sich die allermeisten Eltern den Unterricht nicht
mehr leisten könnten oder leisten wollten.

Deshalb haben wir 2 Bitten an Sie / Dich / Euch:

1.) Bitte unterzeichnet die Onlinepetition an den Bundestag (Webseite
des Bundestages), die unter dem unten stehenden Link aufgerufen und bis
zum 20.09.2012 mitgezeichnet werden kann:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_01/Petition_26229.html



2.) Bitte leitet - unter >BCC< - diese Mail weiter, damit wir das Quorum
von 50.000 Mitzeichnern schaffen, die Petition öffentlich im Bundestag
behandelt wird und somit ein eindrucksvolles Signal an die Politik
setzen, dass diese Neuregelung der falsche Weg ist.

Viele Grüße,
McCoy
 
Diese Email wurde mir über die Musikschule Allegro (Halle - Saale) zugesendet. Ich denke es ist ok einen Aufruf zur Zeichnung im Forum zustarten. Den das betrifft doch einige von uns. Und ich hoffe ich habe es im richtigen Subforum geparkt. Für die Verbreitung ist jeder privat Musikschule und deren Schüler sicher jedem von euch dankbar. 50000 Zeichner müssen es mind. werden. Je mehr um so besser.

Die Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_01/Petition_26229.html


Sehr geehrte Mitglieder,

aus den Sommerferien geht es direkt in die Kulturpolitik, genauer ins Steuerrecht:

Es gibt wichtige Neuigkeiten und viel Handlungsbedarf, dem wir uns auf Bundesebene bereits stellen. Da wir dabei Ihre Hilfe brauchen, möchten wir zunächst einen kurzen Abriss geben über die Problematik "Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013":

Der Entwurf betrifft alle Musikschulen, welche inhabergeführt sind, deren Angebot auch der Freizeitgestaltung dient und die mit der Absicht zur Gewinnentnahme arbeiten. Diese Schulen müssten, würde das Gesetz im Herbst verabschiedet, ab 2013 die reguläre Umsatzsteuer von 19% auf alle Gebühren abführen.

Da dies nicht im Sinne der Musikvermittlung in Deutschland sein kann, arbeiten wir z.Z. daran, dass das Gesetz in dieser Form nicht den Bundesrat passiert.

Die Gesetzesnovelle steht im Artikel 9 des Entwurfs zum Jahressteuergesetz 2013. Sie wurde bereits im Bundestag beschlossen, muss allerdings noch vom Bundesrat bestätigt werden.

Selbige hat ihren Ursprung in einer EU Richtlinie, die in deutsches Steuerrecht übertragen werden soll.

Link:

http://www.bundesfinanzministerium....esetz-2013-anl.pdf?__blob=publicationFile&v=3

S. 33, Unterpunkt e:

"Nicht befreit sind Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen. Erbringt eine andere Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung Leistungen im Sinne des Satzes 1, die auch der Freizeitgestaltung dienen können, sind diese nur dann befreit, wenn die Einrichtung keine systematische Gewinnerzielung anstrebt und etwaige Gewinne, die trotzdem anfallen, nicht entnommen, sondern zur Erhaltung oder Verbesserung der erbrachten Leistungen verwendet werden"

Dieser Punkt muss unbedingt gestrichen werden, da er dem Gleichstellungsprinzip widerspricht und eine deutliche Wettbewerbsverzerrung im musischen Bildungssektor darstellt. Das ergibt sich u.a. daraus, dass alle kommunalen Musikschulen weiterhin umsatzsteuerbefreit wären.

Der Bundesvorstand sowie der Erweiterte Vorstand mit seinen Landesvertretern sind bereits aktiv mit der Bearbeitung dieses Themas beschäftigt und suchen sowohl das Gespräch zur Politik, zur Presse und zu Fachleuten, die in das Thema eingearbeitet sind.

Ziel muss es sein, die Öffentlichkeit und die einschlägigen politischen Gremien davon in Kenntnis zu setzen, was diese Gesetzesnovelle für freie Musikschulen und deren Schüler in der Umsetzung bedeutet.

Dass zurzeit politisch Sommerpause ist, gereicht uns hier zum Vorteil, da wir so auch das klassische "Sommerloch" der Presse nutzen können/werden und genug Zeit haben uns gut auf die Gespräche mit der Politik vorzubereiten.

Der Erweiterte Vorstand wird sich am Freitag in einer außerordentlichen Telefonkonferenz mit diesem Thema beschäftigen.

Seien Sie versichert, dass wir uns mit aller Kraft und Kompetenz diesem Thema stellen und schließen uns in Anbetracht aller bereits in Vorbereitung befindlichen Reaktionen der Empfehlung von RA Werner (Verfasser der Petition) an: "Keep cool - im Bundestag sind alle wichtigen Ausschüsse informiert!"


Quelle: http://www.bdpm.biz/
 
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Das Gleichstellungsprinzip lässt sich - möglicherweise unjuristisch - auch so interpretieren, dass alle Unternehmen, die "mit der Absicht zur Gewinnentnahme" arbeiten, auch gleichermaßen besteuert werden müssen - oder?
 
Gewinn und sich reich verdienen ist wohl ein Unterschied. Ich kenne keine "normal" arbeitenden Musiker der damit reich wird... Und steuerliche Gleichstellung bedeutet wohl die Ungleichstellung zu staatl. Schulen...
Aber der punkt ist: Viele werden die 19% mehr wohl nicht bezahlen können....
 
Aber der punkt ist: Viele werden die 19% mehr wohl nicht bezahlen können....
Klar bin ich als Musiker nicht ganz unparteiisch und meine, dass musikalische Betätigung des Volkes eine unterstützenswerte Sache ist. Aber ich sehe das zumindest so neutral, dass ich zugeben muss, dass es dann sicher auch andere gibt, die das Gleiche Argument ins Feld führen...

...also Umsatzsteuer weg für Ballettschulen, Tanzschulen, Sportschulen, Schauspielschulen, Judo-, Karate-, Taekwondokurse, Yogakurse,... ... ... das ist ein Fass ohne Boden...
 
Das Gesetzt bezieht auch auf Tanzschulen und Balletschulen. Bisher haben die wohl auch nix bezahlt. Das steht auch irgendwo in der Petition. Sry das ich es etwas auf Musiker im Musikerforum beschränkte. Aber jeder kann ja dem Link folgen und den Text selbst lesen. Mein Text war ja auch so schon lang genug. :rolleyes:
 
Irgendwo muss ja das Geld für die Euro "Rettung" herkommen. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen.

An Steuererhöhungen sollten wir uns gewöhnen und solange es nicht gerade das Essen oder die Wohnung betrifft, ist es wohl das kleinere Übel. Klar ist das Schade für die, die auf dem Weg musikalisch was lernen wollen. Wirtschatlich fatal sicher für die betroffenen Lehrer. Aber ich seh kein Alleinstellungsmerkmal, warum gerade privater Musikunterricht subventioniert werden soll. (Bei Hotels ist das natürlich völlig anders :evil:)
 
Das Gleichstellungsprinzip lässt sich - möglicherweise unjuristisch - auch so interpretieren, dass alle Unternehmen, die "mit der Absicht zur Gewinnentnahme" arbeiten, auch gleichermaßen besteuert werden müssen - oder?
Genau so sieht es aus. Warum sollen wir z.B. als Musikverein = anerkannt gemeinnützig die 19% bezahlen (wir tun es!) und eine Musikschule nicht?

...also Umsatzsteuer weg für Ballettschulen, Tanzschulen, Sportschulen, Schauspielschulen, Judo-, Karate-, Taekwondokurse, Yogakurse,... ... ... das ist ein Fass ohne Boden...

Nochmal: so ist es.

Insofern werde ich diese Petition nicht unterzeichnen. Da gäb es wesentlich mehr und andere "Ungerechtigkeiten" zu bemängeln. :rolleyes:
 
Oha dann macht dein Verein aber ziemlich guten Umsatz von über 17000,- (und Kleingeld) im Jahr. Ich kenn in meiner Gegend keine Verein der das schafft...
 
Ich würd sagen es kommt immer auf die Musikschulen an, ob eine Umsatzsteuer gerechtfertig ist oder nicht.
Die ganzen kleinen Musikgeschäfte die sich Musikschule schimpfen und für 70€ im Monat für 30 Minuten pro Woche
auf alten Instrumenten Schwachsinn unterrichten sollten Umsatzsteuer zahlen.
Ich weiß nicht ob städtische Einrichtungen nicht ohnehin befreit sind von der Umsatzsteuer.
Die städtische Musikschule die ich besucht habe war genial, gute Preise, sehr gute Lehrer, es wäre echt eine Schande wenn diese
Einrichtung auf einmal mehr Steuern zahlen müsste. Das Ziel ist keine persönliche Bereicherung, sondern die Förderung von Musik
innerhalb einer Stadt.
 

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