CeRaM
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Hallo,
Musiker fragen sich ja oft, wie sie ihre Titel sicher und günstig schützen können. "Schützen" ist aber immer so eine Sache, denn eigentlich sollte man dazu beweisen, dass man der Urheber des Songs ist. Ein Beweis, der praktisch unmöglich ist. Trotzdem gibt es etwas was man tun kann, man kann beweisen, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt im Besitz des Songs ist/war. Die einschlägigen Methoden dafür halte ich aber für entweder wirkungslos oder viel zu teuer.
Einschreiben: Dafür müsste man den Postaufkleber imho schon direkt über den Briefverschluss (sprich auf die Rückseite) des Briefumschlages kleben. Sonst könnte es ja sein, dass man den Brief un- oder halbherzig verschlossen verschickt hat und später noch den Inhalt verändert hat... Warum aber überhaupt Einschreiben und nicht einfach nur den Verschluss breit mit Briefmarken zukleistern, und vorne draufschreiben dass hinten frankiert wurde? Wenn die Post n Einschreibenaufkleber auf der Rückseite zulässt, gibt sie bestimmt auch nen schönen Stempel über den Verschluss mit den Briefmarken. Allerdings dürfte es wohl mit speziellen Methoden möglich sein solche Arten von Siegeln unbemerkt zu brechen. Also wie gesagt, das halte ich für keine geeignete Methode.
Titelschutzanzeige: Wurde hier ja auch schon ein paar Mal vorgeschlagen. Problem: Damit kann man vll beweisen dass man zu dem Zeitpunkt wo man sie geschaltet hat die Behauptung veröffentlicht hat, der (sonst nicht näher charakterisierte) Song mit Titel X Y Z sei vom Author der Anzeige geschrieben. Das ist für mich nun wirklich völlig sinnfrei. Man denke nur an Titel wie "I believe". Wenn jemand später euren Song veröffentlich könnt ihr nur beweisen dass Ihr früher mal (selbst?) auf diese zwei Worte gekommen seid, was auch nichts bringt, da I believe nun wirklich kein seltener Name für einen Titel ist. Selbst wenn euer Song einen ganz prägnanten Titel hätte, könnte der Plagiator diesen für seine Veröffentlichung immer noch ändern und auch die Textzeile in der er vorkommt. Eine Anzeige, zumindest in dieser Art, kostet nur sehr viel Geld und bringt denke ich gar nichts.
Notar: Schön wenn man einen findet der es macht. Ist aber sehr teuer.
Deshalb möchte ich hier mal eine Methode vorschlagen, wie man - meiner Meinung nach, ich bin leider Laie - rechtssicher den Besitz zu einem gewissen Zeitpunkt nachweisen kann, und nur um diesen Beweis soll es hier auch gehen. Dazu möchte ich das Konzept der Titelschutzanzeige aufgreifen und abändern. Dazu ein kurzer Ausflug in die Informatik mit Informationen die jeder studierte Sachverständige wohl auch eidesstattlich versichern würde im Falle einer Verhandlung (Ich werde die Formulierung trotzdem laiengerecht halten):
Mit Methoden der Informatik ist es möglich, von jedem digitalen Dokument (Dokument ist hier gleichzusetzen mit "beliebiger Datei") einen "Fingerabdruck" zu erstellen, einen so genannten Hash-Wert bzw. Signatur. Bekannte Algorithmen dafür sind beispielsweise MD5 und SHA. Ein solcher Fingerabdruck sieht beispielsweise so aus (SHA-256 vom leeren Dokument):
e3b0c44298fc1c149afbf4c8996fb92427ae41e4649b934ca495991b7852b855
Ein solcher Wert sagt _nichts_ über das Dokument aus, genausowenig wie ein Fingerabdruck (ich nenn ihn mal H[A]) über einen Menschen sagt. Aber wenn man den Menschen A physikalisch "besitzt", kann man nachweisen ob ein gewisser Fingerabdruck zu ihm gehört oder nicht. Natürlich gibt es eine Wahrscheinlichkeit dass ein anderer Mensch B einen Fingerabdruck H hat, der nicht unterscheidbar von dem von Mensch A ist, also H[A]=H.
Fingerabdrücke im herkömmlichen Sinne haben sehr große Beweiskraft vor Gericht, obwohl sie, verglichen mit guten Hash-Algorithmen wie SHA-256, eine geradezu astronomisch hohe Wahrscheinlichkeit aufweisen, entweder zu einer anderen Person zu gehören oder gefälscht worden zu sein. Bei SHA-256 ist diese Wahrscheinlichkeit so gering, dass es bis jetzt meines Wissens nach noch niemandem gelungen ist, zwei Dokumente mit dem gleichen SHA-256-Fingerabdruck zu präsentieren, sei es ein zufallsfund oder eine absichtliche Fälschung. Afaik wird auch weder im akademischen Umfeld, noch im Underground vermutet, dass sich ein sinnvolles Dokument zu einem gegebenen SHA-256 Fingerabdruck in näherer Zukunft erstellen lassen wird.
Nun die Idee:
Man trage alles mögliche von seinem Song in einem Dateiordner zusammen (Noten, Demoaufnahmen, Text, Urheber mit Anschrift!!, usw...), egal in welchem Format (Scans, Docs, mp3s), hauptsache digital. Nun packe man das Ganze mit einem etablierten Packer (zip, rar), brenne die Datei auf ein paar CDs. Eine davon legt man in seinen eigenen Safe, zwei gibt man an Leute zur Verwahrung denen man vertraut. Nun, und wirklich erst nun, berechnet man mit den einschlägigen Tools (Googlesuche nach Checksum SHA) den digitalen Fingerabdruck dieser gepackten Datei direkt von der CD.
Diesen Fingerabdruck vom "Beweisstück" veröffentliche man nun in einer Anzeige in einem beliebigen Magazin, das von einschlägen Stellen wie der deutschen Nationalbibliothek auch archiviert wird, und kaufe es danach selbst. Die Anzeige könnte wie folgt lauten (Beispielentwurf):
Anzeige mit Beweiskraftsabsicht: Hiermit möchte ich den Beweis erbringen, spätestens mit Veröffentlichung dieser Anzeige im Besitz des digitalen Dokumentes mit der SHA-256 Signatur e3b0c44298fc1c149afbf4c8996fb92427ae41e4649b934ca495991b7852b855 zu sein. Dieses Dokument beinhaltet Noten, Text und eine erste Aufnahme zu dem von mir/uns verfassten Song mit dem vorläufigen Arbeitstitel "I believe". Max Mustermann
Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber manche hier bestimmt, also vll kann jemand so eine Anzeige mal rechtssicher (aber bitte auch kurz und knapp) formulieren, falls ihr das Konzept für sinnvoll erachtet...
Prinzipiell solltet ihr aber damit zumindest den Besitz (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anzeige) genau dieser gepackten Datei, in dem die ganzen Infos über euren Song stehen, nachweisen können.
Aber eine wichtige Sache gibt es zu beachten: Ihr müsst die Datei unbedingt sicher und unverändert aufbewahren! Die kleinste Änderung führt zu einem völlig anderen Fingerabdruck! Also einfach Fingerabdruck erzeugen und das Beweisarchiv verlieren bedeutet zwangsläufig dass der Beweis verloren ist. Denn selbst wenn ihr das Archiv wieder genauso zusammenpackt, selbst ein anderer Timestamp einer der Dateien im Archiv würde einen anderen Fingerabdruck produzieren!
Ach und, noch etwas wichtiges: Achtet darauf den Fingerabdruck richtig abzuschreiben und darauf, dass er richtig abgedruckt wird. Am besten nimmt man dann ein Magazin das Anzeigen elektronisch entgegennimmt und auch so verarbeitet. Zeilenumbrüche im Fingerabdruck machen übrigens nichts!
So, dann bin ich mal gespannt, was ihr davon haltet.
Viele grüße,
CeRaM
Musiker fragen sich ja oft, wie sie ihre Titel sicher und günstig schützen können. "Schützen" ist aber immer so eine Sache, denn eigentlich sollte man dazu beweisen, dass man der Urheber des Songs ist. Ein Beweis, der praktisch unmöglich ist. Trotzdem gibt es etwas was man tun kann, man kann beweisen, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt im Besitz des Songs ist/war. Die einschlägigen Methoden dafür halte ich aber für entweder wirkungslos oder viel zu teuer.
Einschreiben: Dafür müsste man den Postaufkleber imho schon direkt über den Briefverschluss (sprich auf die Rückseite) des Briefumschlages kleben. Sonst könnte es ja sein, dass man den Brief un- oder halbherzig verschlossen verschickt hat und später noch den Inhalt verändert hat... Warum aber überhaupt Einschreiben und nicht einfach nur den Verschluss breit mit Briefmarken zukleistern, und vorne draufschreiben dass hinten frankiert wurde? Wenn die Post n Einschreibenaufkleber auf der Rückseite zulässt, gibt sie bestimmt auch nen schönen Stempel über den Verschluss mit den Briefmarken. Allerdings dürfte es wohl mit speziellen Methoden möglich sein solche Arten von Siegeln unbemerkt zu brechen. Also wie gesagt, das halte ich für keine geeignete Methode.
Titelschutzanzeige: Wurde hier ja auch schon ein paar Mal vorgeschlagen. Problem: Damit kann man vll beweisen dass man zu dem Zeitpunkt wo man sie geschaltet hat die Behauptung veröffentlicht hat, der (sonst nicht näher charakterisierte) Song mit Titel X Y Z sei vom Author der Anzeige geschrieben. Das ist für mich nun wirklich völlig sinnfrei. Man denke nur an Titel wie "I believe". Wenn jemand später euren Song veröffentlich könnt ihr nur beweisen dass Ihr früher mal (selbst?) auf diese zwei Worte gekommen seid, was auch nichts bringt, da I believe nun wirklich kein seltener Name für einen Titel ist. Selbst wenn euer Song einen ganz prägnanten Titel hätte, könnte der Plagiator diesen für seine Veröffentlichung immer noch ändern und auch die Textzeile in der er vorkommt. Eine Anzeige, zumindest in dieser Art, kostet nur sehr viel Geld und bringt denke ich gar nichts.
Notar: Schön wenn man einen findet der es macht. Ist aber sehr teuer.
Deshalb möchte ich hier mal eine Methode vorschlagen, wie man - meiner Meinung nach, ich bin leider Laie - rechtssicher den Besitz zu einem gewissen Zeitpunkt nachweisen kann, und nur um diesen Beweis soll es hier auch gehen. Dazu möchte ich das Konzept der Titelschutzanzeige aufgreifen und abändern. Dazu ein kurzer Ausflug in die Informatik mit Informationen die jeder studierte Sachverständige wohl auch eidesstattlich versichern würde im Falle einer Verhandlung (Ich werde die Formulierung trotzdem laiengerecht halten):
Mit Methoden der Informatik ist es möglich, von jedem digitalen Dokument (Dokument ist hier gleichzusetzen mit "beliebiger Datei") einen "Fingerabdruck" zu erstellen, einen so genannten Hash-Wert bzw. Signatur. Bekannte Algorithmen dafür sind beispielsweise MD5 und SHA. Ein solcher Fingerabdruck sieht beispielsweise so aus (SHA-256 vom leeren Dokument):
e3b0c44298fc1c149afbf4c8996fb92427ae41e4649b934ca495991b7852b855
Ein solcher Wert sagt _nichts_ über das Dokument aus, genausowenig wie ein Fingerabdruck (ich nenn ihn mal H[A]) über einen Menschen sagt. Aber wenn man den Menschen A physikalisch "besitzt", kann man nachweisen ob ein gewisser Fingerabdruck zu ihm gehört oder nicht. Natürlich gibt es eine Wahrscheinlichkeit dass ein anderer Mensch B einen Fingerabdruck H hat, der nicht unterscheidbar von dem von Mensch A ist, also H[A]=H.
Fingerabdrücke im herkömmlichen Sinne haben sehr große Beweiskraft vor Gericht, obwohl sie, verglichen mit guten Hash-Algorithmen wie SHA-256, eine geradezu astronomisch hohe Wahrscheinlichkeit aufweisen, entweder zu einer anderen Person zu gehören oder gefälscht worden zu sein. Bei SHA-256 ist diese Wahrscheinlichkeit so gering, dass es bis jetzt meines Wissens nach noch niemandem gelungen ist, zwei Dokumente mit dem gleichen SHA-256-Fingerabdruck zu präsentieren, sei es ein zufallsfund oder eine absichtliche Fälschung. Afaik wird auch weder im akademischen Umfeld, noch im Underground vermutet, dass sich ein sinnvolles Dokument zu einem gegebenen SHA-256 Fingerabdruck in näherer Zukunft erstellen lassen wird.
Nun die Idee:
Man trage alles mögliche von seinem Song in einem Dateiordner zusammen (Noten, Demoaufnahmen, Text, Urheber mit Anschrift!!, usw...), egal in welchem Format (Scans, Docs, mp3s), hauptsache digital. Nun packe man das Ganze mit einem etablierten Packer (zip, rar), brenne die Datei auf ein paar CDs. Eine davon legt man in seinen eigenen Safe, zwei gibt man an Leute zur Verwahrung denen man vertraut. Nun, und wirklich erst nun, berechnet man mit den einschlägigen Tools (Googlesuche nach Checksum SHA) den digitalen Fingerabdruck dieser gepackten Datei direkt von der CD.
Diesen Fingerabdruck vom "Beweisstück" veröffentliche man nun in einer Anzeige in einem beliebigen Magazin, das von einschlägen Stellen wie der deutschen Nationalbibliothek auch archiviert wird, und kaufe es danach selbst. Die Anzeige könnte wie folgt lauten (Beispielentwurf):
Anzeige mit Beweiskraftsabsicht: Hiermit möchte ich den Beweis erbringen, spätestens mit Veröffentlichung dieser Anzeige im Besitz des digitalen Dokumentes mit der SHA-256 Signatur e3b0c44298fc1c149afbf4c8996fb92427ae41e4649b934ca495991b7852b855 zu sein. Dieses Dokument beinhaltet Noten, Text und eine erste Aufnahme zu dem von mir/uns verfassten Song mit dem vorläufigen Arbeitstitel "I believe". Max Mustermann
Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber manche hier bestimmt, also vll kann jemand so eine Anzeige mal rechtssicher (aber bitte auch kurz und knapp) formulieren, falls ihr das Konzept für sinnvoll erachtet...
Prinzipiell solltet ihr aber damit zumindest den Besitz (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anzeige) genau dieser gepackten Datei, in dem die ganzen Infos über euren Song stehen, nachweisen können.
Aber eine wichtige Sache gibt es zu beachten: Ihr müsst die Datei unbedingt sicher und unverändert aufbewahren! Die kleinste Änderung führt zu einem völlig anderen Fingerabdruck! Also einfach Fingerabdruck erzeugen und das Beweisarchiv verlieren bedeutet zwangsläufig dass der Beweis verloren ist. Denn selbst wenn ihr das Archiv wieder genauso zusammenpackt, selbst ein anderer Timestamp einer der Dateien im Archiv würde einen anderen Fingerabdruck produzieren!
Ach und, noch etwas wichtiges: Achtet darauf den Fingerabdruck richtig abzuschreiben und darauf, dass er richtig abgedruckt wird. Am besten nimmt man dann ein Magazin das Anzeigen elektronisch entgegennimmt und auch so verarbeitet. Zeilenumbrüche im Fingerabdruck machen übrigens nichts!
So, dann bin ich mal gespannt, was ihr davon haltet.
Viele grüße,
CeRaM
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