Händler besteht auf Versand ohne Koffer!!!

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bazookajoe
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Meine Erfahrung mit Transportschäden ist daß ich als Kunde mit dem zerstörten Teil beim Postamt (oder sonstigem Spediteur) vorstellig werden muß und den Transportschaden melden. Bei einer ohne Koffer versendeten Gitarre ist für die jedenfalls immer klar "unzureichende Verpackung" - kein Schadenersatz.

Deshalb bestelle ich einen Koffer mit (auch wenn ich den gar nicht unbedingt brauche) um das Risiko eines Transportschadens zu reduzieren. Nachdem ich schon zweimal !!! Koffer und Gitarre in seperaten Kartons geliefert erhalten habe, weise ich jetzt immer extra darauf hin die Gitarre doch bitte IN dem bestellen Koffer zu versenden.

Zu meinem Erstaunen bekomme ich heute von Thomann darauf die Antwort daß das aus versicherungstechnischen :eek: Gründen nicht möglich wäre weil im Falle eines verlorenen Paketes nicht bewiesen werden kann daß in dem Koffer eine Gitarre war :confused::confused::confused:

Also bleibt mir mal wieder zu hoffen daß auch diesmal nichts passiert, kann mir aber echt nicht vorstellen daß Thomann dann kulanzhalber den Artikel ersetzt. Antwort von Thomann auf diese Fragen steht noch aus, ich hatte allerdings bereits vorab versucht das zu klären und nach mehreren Emails keine klare Aussage erhalten außer der Empfehlung einen sichtlich beschädigten Karton erst gar nicht anzunehmen.

Hat irgendjemand Erfahrungen damit? Wie hält das Music Service?
 
Eigenschaft
 
Also ich weiß von beiden, dass ich noch NIE defekte Ware erhalten habe. Weder bei Thomann noch bei MS.
Vielleicht meldet sich ja noch ein MS-Mitarbeiter hier, und beschreibt die Sachlage bei denen - und vielleicht machen die das ja, und du bestellst fortan auch mal da ;)
 
Zu meinem Erstaunen bekomme ich heute von Thomann darauf die Antwort daß das aus versicherungstechnischen :eek: Gründen nicht möglich wäre weil im Falle eines verlorenen Paketes nicht bewiesen werden kann daß in dem Koffer eine Gitarre war :confused::confused::confused:

Ganz ehrlich: Kann ich total nachvollziehen. Wie soll Thomann auch beweisen, dass da tatsächlich eine Gitarre drin war und sie nicht nur den leeren Koffer verschickt haben?? Pick-/Put-Listen in der Kommissionierung bzw. im Versand des Händlers sind wohl kein rechtlich-verbindlicher Beweis. Auch im Bezug auf Betrug durch mögliche Kunden, die behaupten könnten, dass der Koffer leer war (so absurd wie es jetzt klingen mag...).
 
Ich habe vor kurzem beim Musik-Service eine Acoustic und einen Gigbag bestellt und beides ebenfalls separat in einem großen Karton und gut gepolstert geliefert bekommen.

€: ich habe den Titel mal etwas allgemeiner abgeändert, damit sich T nicht unbedingt gleich angesprochen fühlen kann ;)
Schliesslich sind wir hier im Forum vom Musik-Service!
 
Ganz ehrlich: Kann ich total nachvollziehen. Wie soll Thomann auch beweisen, dass da tatsächlich eine Gitarre drin war und sie nicht nur den leeren Koffer verschickt haben?? Pick-/Put-Listen in der Kommissionierung bzw. im Versand des Händlers sind wohl kein rechtlich-verbindlicher Beweis. Auch im Bezug auf Betrug durch mögliche Kunden, die behaupten könnten, dass der Koffer leer war (so absurd wie es jetzt klingen mag...).

Je mehr ich darüber nachdenke, desto weniger kann ich das nachvollziehen, bzw. was ist der Unterschied wenn ich eine Gitarre und einen Koffer bestelle (was ja in meinen Bestelldaten nachvollziehbar ist) (und darum bitte die Gitarre im Koffer zu versenden) oder eine Gitarre in deren Lieferumfang ein Koffer enthalten ist - könnte ich (oder die Versicherung) da nicht genauso behaupten daß der Koffer leer war?
 
Btw: ich habe 2007 eine E-Gitarre beim T bestellt, in deren Lieferumfang ein Koffer dazugehörte - das Instrument kam im Koffer.
 
Meine Frage war was passiert bei Transportschaden. Ich habe während der letzen paar Jahre teils über Ebay teils von professionellen Händlern doch so einige Gitarren gekauft und bin immer wieder erstaunt wie sorglos auch von professionellen Händlern auch hochpreisige Gitarren verpackt werden. Die Totalschäden betrafen private Ebay Verkäufer die in einem labrigen Karton versendet hatten - da war ohnehin nichts zu machen. Bei einem Kauf von Händler war eine Kopfplatte gebrochen, die Gitarre war nur in knappen Trapezkarton verpackt gewesen. Die Post lehnte natürlich Haftung mit Hinweis auf unzureichende Verpackung ab - der Händler meinte daß es sich dabei um die Originalverpackung des Herstellers handelt und ich um den Schadenersatz kämpfen müsse. (sinnlos)

Deshalb bin ich jetzt etwas fassungslos daß ein Händler es ablehnt wenn ich auf meine Kosten dazu beitragen will, daß so etwas nicht passiert.
 
Hmmm, ja, die Liebe ADSp und seine Freund das HGB:D
(Ich bin Speditionskaufmann, und Haftungsrecht ist mein Thema)
Meine Erfahrung mit Transportschäden ist daß ich als Kunde mit dem zerstörten Teil beim Postamt (oder sonstigem Spediteur) vorstellig werden muß und den Transportschaden melden. Bei einer ohne Koffer versendeten Gitarre ist für die jedenfalls immer klar "unzureichende Verpackung" - kein Schadenersatz.
.....
Zu meinem Erstaunen bekomme ich heute von Thomann darauf die Antwort daß das aus versicherungstechnischen :eek: Gründen nicht möglich wäre weil im Falle eines verlorenen Paketes nicht bewiesen werden kann daß in dem Koffer eine Gitarre war :confused::confused::confused:

So.... Fangen wir mit deinem Ersten Problem an....

"mit dem zerstörten Teil beim Postamt (oder sonstigem Spediteur) vorstellig werden"...

Nur mal aus intresses, wer hat dir das denn erzählt?

Bei einen "Offem Schaden" ( Karton ist total zerstört, inhalt greifbar, ein Karton..zwei Teile, sowas eben) ist deine Reklamationsfrist ganz klar.... SOFORT.
Mal erlich, wer nimmt schon die neue Martin Gitarre an wenn er Korpus und Hals seperart geliefert bekommt?
Sofort heist in diesem Fall... Dem Fahrer darauf hinweisen und vermerken lassen (auf papier ging es super, mit den Scannern schon schwerer).
Ansonsten Rechnung/Lieferschein abmachen und vom Fahrer Datum,Namen in Klarschrift, Kennzeichen des Fahrzeugs, Name und Sitzt der Firma sowie seine Unterschrift darauf verlangen (dein gutes Recht!).

Okay, jetzt zur heikleren Sache, dem "verdecktem Schaden".
Der Karton ist verstaubt, oben Rechts ist ein kleines löchlein. Man denkt sich "och passt schon" und nimmt die Sendung dennoch an. Postbote/Spediteuer fährt weiter und beim auspacken dann der Schock.
Durch das Kleine löchlein ist Wasser in den Karton gelaufen und durch die lange Lagerzeit (man beachte "Staub") ist das ganze Massivholz der Decke sowas von aufgeschwollen.
Die Gitarre hat als Decke einen Mandolinen Bauch.
Schön blöd, aber auch hier gilt wieder Reklamation fristgerecht.
Diesmal, weil man muss ja auch an die Industrie denken die eine Sendung erst lagert und später öffnet, heist es 7 Tag (Nachdem du die Sendung in empfang genommen hast. Datum der Unterschrift zählt.).

Soweit so gut ADSp &HGB. (Im übrigen, dein Recht ist nur lt. HGB (du glücklicher) denn die ADSp greifen bei Privatpersonen nicht!)

Nun musst du aber nicht zum Spediteuer rennen denn ( achtung! das ist wichtig, ich könnte mir soooooo viel arbeit am Tag sparen wenn jeder das wüsste:D) dein Ansprechpartner ist der Versender.
Mit der Post/ dem Spediteuer hast du absolut nichts zu tun.
Dein Kaufvertrag hast du in deinem fall mit Big T geschlossen, für den Spediteuer bist du nur eine Adresse.
(Kaufverträge sind "konsensual Verträge". D.H. gegenseiteige Willens erklärungen. Du willst Kaufen, Big T will verkaufen, du musst frist gerecht zahlen, er mangelfrei liefern(auch das stimmt so nicht, lt. HGB ist der Transport der Ware sache des Käufers (dir, mein lieber). Big T muss nur für die Versandbereitschaft der Ware zu sorgen und sie an seinem Gerichtsstand (Burgrachdorf?!?!) an dem von dir genannten Tag zu Verladung bereit zu stellen. Das Big T die Sachen auch Versendet ist einfach, einfacher für die (1000 kunden die Täglich/por Std. anrufen:D) und im Klakulierten Preis eh schon eingerechnet (von wegen "Freihaus").) ).

So, weiter geht es....

Bei einer ohne Koffer versendeten Gitarre ist für die jedenfalls immer klar "unzureichende Verpackung" - kein Schadenersatz.
????
Auch hier wieder..... wie kommst du darauf???

Eine Gitarre die zugriffsicher, stoss und Klimageschützt verpackt ist, ja die ist gut verpackt.
Klar, als Musiker sag ich auch Koffer (warum das nicht geht,gleich...) aber das verpacken des Gutes (deiner Gitarre) ist pflicht des Absenders.
Dieser hat somit zu entscheiden was "ausreichend" ist. Und glaub mir, du bist nicht der erste der eine Kaputte Gitarre geliefert bekamm. Der Versender hat sich sicher ausnehmend gut und oft bestätigen lassen das eine mit Schutzfolie in einem Karton verpackte Gitarre "ausreichend gut" Verpackt ist.
Und das nicht von seinem Lagerhivi, sonder von Herstellern, Ingineure usw...

So zu guter letzt...

Zu meinem Erstaunen bekomme ich heute von Thomann darauf die Antwort daß das aus versicherungstechnischen :eek:
Gründen nicht möglich wäre weil im Falle eines verlorenen Paketes nicht bewiesen werden kann daß in dem Koffer eine Gitarre war
.

Recht haben sie!
Jeder Spediteuer der nicht absolut Banane im Kopf ist wird Big T nur die übernahme eines Gitarrenkoffers bestätigen (Übernahmequittung).
Was die darein gepackt haben, darf ich nicht bestätigen weil ich nicht deine Sendung öffnen darf.
Außerdem sind die meisten Spediteuer nicht grade bewandert den Warenwert korrekt zu ermitteln.
Bauen wir doch mal den Fall anderst rum...
Ich bestätige Big T das ich einen Gitarrenkoffer mit einer Martin XYZ (Warenwert 1500€) erhalten hab.
Leider weiss ich nicht das im koffer nur ein päckchen Zigarretten liegt (Warenwert 5€) enthalten ist. Ich darf deine Sendung ja nicht öffnen. Nun kommst du ins Spiel...
Ich steh mit deinem Koffer vor deiner Tür, du machst den koffer auf und fragst nur "Hey, willst du mich vera*§"en???" und ich seh keine Martin XYZ.
Nun gehst du zu Big T und sagst "Lol.... meine Gitarre fehlt" und Big T kommt zu mir....
"Hey Peter, du hast mir die übernahme einer Martin XYZ bestätigt aber nicht geliefert. Die musst du nun ersetzten..."
Dumm das bei ihm (mein Kunde, keine Privatperson) nun auch die ADSp gilt.
Diese besagt nun das ich nicht mangelfrei geliefert habe, einen Koffer und eine Gitarre in meine Obhut (Prinzip der Obhutshaftung) und in meiner Obhut ging die Gitarre verloren.....
Super dumm das ich die Gitarre nun Big T (nicht dir:D) ersetzen muss...
Würde meinem Chef auf dauer bestimmt den Hals brechen, und Big T könnte sich (wenn sie so einen dummen Spediteuer finden) eine Goldene Nase verdienen.
Die Nr. 5 mal abgezogen und die sind reich;)


So... sollten noch Fragen sein die ich dir erklären kann... keine Scheu, ich helf gerne:great:
Außerdem merkst du vielleicht wie komplex das Thema ist und warum leute wie ich das 3 Jahre Lehrnen und damit auf ihr Homestudio verzichten (wir sidn unterbezahlt!!!!!!!!!!1:( ).

Letztes Edit: Nachdem ich ca. 5x nachbessern musste/wollte:D
Mein Breitrag Nr. 1.900 nach dem das Board zurück gesetzt wurde und hey, das ist ja mal gut oder?:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sache ist meiner Meinung nach:
Wenn man eine Gitarre inkl. Koffer kauft (z.B. eine Gibson Les Paul Standard), dann kauft man dieses "Paket" was im Regelfall in einer(!) Verpackung verpackt ist. D.h. Gitarre im Koffer im Karton = Artikel 0815. Wenn man ein Gitarre und einen Koffer separat kauft, dann kauft man 2 Artikel die auch jeweils 2 eigenständige Verpackungen haben (2 Kartons).

Das Problem ist einfach, dass der Versender irgendwie einfacher deutlich dokumentieren kann, dass er 2 standardverpacke Artikel in den vom System vorbestimmten Karton gelegt hat, bzw. 2 Pakete verschickt hat als irgendwie zu beweisen, dass er Artikel 1 geöffnet hat und in Artikel 2 eingepackt hat und dann Artikel 2 wieder verpackt hat und verschickt hat. Gerade der T. wird schon eine Versicherung haben die mit so viele Transportschäden zu tun hat, dass solche Sachen wie Artikel 1 in Artikel 2 verpacken nur unnötige Komplikationen in der Abwicklung eines Schadenfalls machen.

Außerdem noch etwas:
Der Lieferant des Koffers garantiert, dass die Verpackung des Koffers den Koffer vor Transportschäden beim Versand schützt. Garantiert er aber auch, dass die Verpackung des Koffers eine eingepackte Gitarre im Koffer im Karton vor Beschädigungen beim Transport schützt?? Die auch noch ungleich teurer ist als der Koffer??
Ich komme aus der Branche (Versandhandel/Containerware) und viele Händler/IMporteure verlangen von ihren Lieferanten, dass die Lieferkartons bei Containerware auch gleichzeitig als Versandkarton auf dem Postweg taugen. Naja, komplizierte Sache, aber versteht ihr warum die Sache für den T. so schwierig sein könnte?? :)

EDIT: Peter im Post zuvor hat es noch besser erklärt. Da haben wir bei gleichzeitig geschrieben... ;)
 
Ich könnte mir vorstellen, dass kleinere Händler das evtl machen.
Bei Thomann und Konsorten wird es aber einfach so ablaufen, dass der Mitarbeiter die Nummern der Artikel in den großen Lagercomputer eingibt, wo dann Mitarbeiter 2 oder das Lagersystem als solches (ich denke Thomann wird da schon halbwegs modern eingerichtet sein) die entsprechenden Kartons anschleppt. Das wird dann in einen großen Karton zusammengeschmissen und gut ist.

Alleine der logistische Aufwand, und die Kosten, zum einen die Notiz des Bestellers zu lesen, dass man doch Gitarre in den Koffer tun soll, dann Koffer und Gitarre aus ihren Herstellerverpackungen auszupacken (das mag der der versicherungstechnische Knackpunkt sein) und wieder einzupacken, sind vmtl deutlich höher, als wenn mal im Monat ein paar Dutzend Gitarren beim Transport draufgehen.

EDIT: melde mich zum alten Eisen.. boah war ich langsam.. Peters Post stand da noch net..
 
Das Problem ist einfach, dass der Versender irgendwie einfacher deutlich dokumentieren kann, dass er 2 standardverpacke
....
EDIT: Peter im Post zuvor hat es noch besser erklärt. Da haben wir bei gleichzeitig geschrieben... ;)
In der Spedition wird immer alles Dokumentiert.
Das nennt sich "schnittstellenkontrolle" und ist grade für solche fälle gemacht;)
Ich kann zu jeder zeit immer nachweisen wo ich was und in welcher Anzahl übernommen hab. Genau aus dem Grund ist das so wichtig. Außerdem kann ich auch nachweisen wo der Schaden endstanden ist.
Wenn ich den Feuchten und zerissenen Karton schon so vom Big T aufs Autogeladen bekommen habe Hafte ich nicht weil ich den Mangel schon bei übernahme Big T angezeigt habe.
Ich könnte mir vorstellen, dass kleinere Händler das evtl machen....
EDIT: melde mich zum alten Eisen.. boah war ich langsam.. Peters Post stand da noch net..
Ich glaub das des grade im intresse der kleinen Händler läge:D
Aber im ernst, wir fahren Big T Ware, keiner meiner Kollegen kann sagen wie wertvoll so ein Packet sein könnte und ich seh auf einen Blick "Jupp, mach langsam mit dem Stabler da liegt ne PA im wert von x-1000€ drin":D.
Man darf nicht vergessen, Msuikinstrumente sind ein "prikäres" Gut, Wiegt wenig, ist meist nicht grade Sperrig kaum Geld zu holen für unsre Branche dabei vom Schaden und Warenwert sehr hoch....
Eigentlich sollte jeder seine Sachen selber holen, würde unsre Versicherung "vergünstigen", andererseits..... ich hätte dann mehr zeit zum tippen:D

Ach, ja heut war ich mal fix... :rolleyes:
 
Vielen Dank, entscheidende Information für mich ist daß der Versender mein Ansprechpartner ist, das wußte ich nicht. Meine bisherigen "Totalschäden" waren fast alle von privaten Ebay Verkäufern und auch wirklich schlecht verpackt - allerdings nicht von außen erkennbar - ich denke daß es in diesen Fällen schwierig gewesen wäre den Verkäufer (ev. in Übersee) dazu zu bewegen sich um meinen Transportschaden zu kümmern. (oder ist das ohnehin wieder ein anderes Kapitel mit Privatverkauf - ehrlich gesagt bei meinen privaten Ebayverkäufen dachte ich auch daß mich ein Transportschaden nix angeht.) Jedenfalls ließ ich am Postamt den Schaden aufnehmen - der Beamte schrieb auf das Formular "Schaden wegen unzureichender Verpackung" dem konnte ich angesichts derselben auch nicht gut widersprechen - und das wurde dann irgendwohin weitergeleitet und ich habe nie wieder davon gehört.

Jedenfalls dachte ich deshalb daß ich den Transportschaden einfordern muß wenn ich von Händler kaufe.

Und die Sache mit Karton = unzureichende Verpackung: in den Bedingungen der meisten Speditionen steht doch sowas wie daß die Verpackung so gut sein muß daß ein Fall aus einem Meter (egal auf welche Kante) ausgehalten werden muß. Eine Verpackung (für eine Gitarre) die das sicher garantiert habe ich in der Praxis noch nicht gesehen.

Die Idee einen Koffer mitzubestellen damit die Gitarre beim Versand nicht beschädigt wird ist also offenbar nicht so einfach umzusetzen. Angesichts der vielen Versand - Horrorgeschichten - war das von mir gutgemeint.
Was hab ich da zuletzt gehört: GLS Mitarbeiter wirft Gitarrenkarton 4 Meter weit in die Auffahrt, unterschreibt selber, dafür gibt es Zeugen - und trotzdem keinen Schadenersatz usw.... Deshalb meine Idee mit dem Koffer, war Blödsinn, ich seh es ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank, entscheidende Information für mich ist daß der Versender mein Ansprechpartner ist, das wußte ich nicht. Meine bisherigen "Totalschäden" waren fast alle von privaten Ebay Verkäufern und auch wirklich schlecht verpackt - allerdings nicht von außen erkennbar - ich denke daß es in diesen Fällen schwierig gewesen wäre den Verkäufer dazu zu bewegen sich um meinen Transportschaden zu kümmern. (oder ist das ohnehin wieder ein anderes Kapitel mit Privatverkauf - ehrlich gesagt bei meinen privaten Ebayverkäufen dachte ich auch daß mich ein Transportschaden nix angeht.)
So, hier wieder "Privat"..............
Steht alles im HGB. Du bezahlst den Versender (Porto du, Ebay ich:D) und Er organisiert den Transport.
Somit ist klar, Er ist dein Ansprechpartner weil du deine Verpflichtung im Kaufvertrag (muss ja nicht schriftlich sein;)), also die Pünktliche Bezahlung, erfüllt hast und Er seine Verpflichtung zur mangelfreien Lieferung nicht nachgekommen ist.

Bei Ebay ist das alles so ne sache... Gekauft wie gesehen... nur Bilder von der Decke gemacht und du hast einen 30 cm Riss auf der Rückseite zu bemängeln???
Dein Pech!
Hättest vorher dir bilder der Gesamten Gitarre machen lassen sollen. So hast du ne Sauber und Schadensfreie Decke gesehen und gekauft. Und wenn die Decke Schadensfrei ankam... nunja, das kannst dir jetzt denken:D
Anderst ist es wenn er dabei "geringe gebrauchtspuren" oder "Schadensfrei" geschrieben (=garantiert!) hat, allerdings müsstest du ihm nachweisen das ein 30cm Riss im korpus keine "geringe Gebrauchspur" ist.
Merkst.... das sind ding die sollten unbedingt mit einem Rechtsanwalt geklärt werden.
Deshalb ist Ebay ne sache für sich....

Aber immer dran denken, Schaden sofort vermerken lassen und bei problemen Annahmen verweigern!

Und die Sache mit Karton = unzureichende Verpackung: in den Bedingungen der meisten Speditionen steht doch sowas wie daß die Verpackung so gut sein muß daß ein Fall aus einem Meter (egal auf welche Kante) ausgehalten werden muß. Eine Verpackung (für eine Gitarre) die das sicher garantiert habe ich in der Praxis noch nicht gesehen.
????????????????????????????????????????????????????????????:confused:
Ich hab schon extrem viele AGB's gelesen und die skurielsten dinge darin gefunden aber das stand noch nirgends.
Denk dran Speditionen Fahren nicht nur so klein Kram wie ne Gitarre.
Verpackt mal eine 12 Tonnen Maschine so das sie einen sturz aus 1m übersteht:rofl:
Könnte vielleicht von DHL sein, aber ich glaub so ein unsin hab ich bei dennen auch noch nicht gelesen, vielleicht ist das eher eine verpflichtung wenn eine Transportversicherung abgeschlossen werden soll.
Und dann auch nur bei DHL, UPS, die Cap dienste usw...:D
Denk dran... wir fahren auch schweres zeug;)

Desweitern.........................
HGB!!!!!!!!!!! Du bist Privatperson, das HGB ist die höchste instanz aller entscheidungen für einen Transportvertrag ziwschen dir und einer Spediton.
Wenn ihrgendwas in den AGB's der Spedition im Wiederspruch zum HGB steht, gilt für dich das HGB.
Und der meistgenommene AGB anhang "wir arbeiten auf Grundlage der ADSp neuste Fassung" oder " Unsere AGB's beinhalten die ADSp..." kann dir schnuppe sein...
Privatperson;)

Ach, nur zur eigenabsicherung...
Ich gebe hier keine Rechtsbeihilfe, Rechtsbeistand oder sonstiges, all meine "Behauptungen" spiegeln nur meine meinung wieder..usw usw....:D
 
Also das hab ich jetzt auf die schnelle mal bei DPD gefunden:
Die Verpackung muss so beschaffen sein, dass der Inhalt des Paketes bei einem Fall aus 80 cm Höhe auf Ecken, Kanten und
Flächen des Paketes nicht beschädigt wird. Außerdem muss das Paket eine Kipp- und Rollsicherheit bei bis zu 30 % Stei-
gung aufweisen.


Das ist wohl ganz einfach durch die Förderanlagen in den Paketzentren begründet über die offenbar auch größere Pakete laufen

Als ich bei MailBoxesEtc eine Gitarre zum Versand mit UPS aufgegeben habe und der Karton mit einigen Aufklebern wie "OBEN" und "zerbrechlich" versehen war fragte mich der Mitarbeiter was jetzt passiert wenn der "oben" "unten" ist und ob mir klar ist daß derartige Aufkleber nicht befolgt werden können, und ich glaube daß auch er so etwas ähnliches wegen der Fallhöhe zitiert hat.
 
Also das hab ich jetzt auf die schnelle mal bei DPD gefunden:
Die Verpackung muss so beschaffen sein, dass der Inhalt des Paketes bei einem Fall aus 80 cm Höhe auf Ecken, Kanten und
Flächen des Paketes nicht beschädigt wird. Außerdem muss das Paket eine Kipp- und Rollsicherheit bei bis zu 30 % Stei-
gung aufweisen.
DPD..... CAP Dienst.. Packetdienste Arbeiten anderst als Speditionen.;)
Ob deren AGB's auch HGB fest sind kann ich nicht beurteilen... weil wie gesagt "Speditionskaufmann" und "Cap dienste". Außerdem sind mir 148€ für das HGB ausgeben zu viel um dir hier fragen zu beantworten:D (Außer DU bekommst intresse an einer Spende:D).

Ist halt immer die frage, gilt das auch nach HGB oder überhaupt für dich als Privatperson
 
Die wahrscheinlichkeit, dass ein gut beschädigt wird, ist im grunde immer dann hoch, wenn mit diesem gut hantiert wird, also beim auf-/ab-/umladen, ein- oder auspacken, ein-/auslagern usw. Umgekehrt könnte man folgern, dass die chance, dass die gitarre heil bei dir ankommt, dann am grössten ist, wenn sie durch so wenig wie möglich menschenhände ging.

Montag morgens um sieben kommt der verkaterte 2 meter grosse 180 kg schwere lagerarbeiter beim grossen musikalienhändler herein, reisst einen karton mit deiner D-41 auf, reisst einen karton mit einem koffer auf, schmeisst die D-41 in den koffer, wirft deckel zu, koffer zurück in den kaputten karton, eine rolle gaffa drum damit's wieder passt und ruff auf den wagen. Dabei geflucht, was die reichen schnösel sich so schweineteures zeug leisten können und dann noch extrawürste oder was.
Bei dem gedanken schaudert es mich :) Abgesehen davon kostet sowas arbeitszeit und ob die margen von gitarrenläden das aushalten...

Aber ich bin sicher, dass bei allen musikalienhändlern sorgfältiger mit dem zeug umgegangen wird als ich es gerade beschrieb :)

Gruss, Ben
 
Als ich bei MailBoxesEtc eine Gitarre zum Versand mit UPS aufgegeben habe und der Karton mit einigen Aufklebern wie "OBEN" und "zerbrechlich" versehen war fragte mich der Mitarbeiter was jetzt passiert wenn der "oben" "unten" ist und ob mir klar ist daß derartige Aufkleber nicht befolgt werden können,
Kann ich bestätigen. Die, die das am Ende ausliefern, dürften die sein, die am sanftesten mit den Paketen umgehen - aber zwischen abgeben und geliefert bekommen liegen noch ein paar andere Stationen - und da muss alles so schnell gehen, dass auf sowas nicht geachtet werden kann. Wer zum Umladen eines Pakets 4-5 Sekunden Zeit hat, hat keine Zeit, sich die Beschriftungen anzusehen und darauf näher einzugehen. Quasi Tetris 3D - Bei Tetris kommen die Steine und man versucht, sie so zu legen, dass es passt. Wenn da jetzt noch Beschriftungen drauf wären, die man lesen muss, während die Steine fallen mit speziellen Wünschen, wie diese Steine gedreht werden soll, da landet man ziemlich schnell bei "Game Over". :D
Das Ausliefern am Ende der Lieferung ist dagegen der wohl sanfteste Part - wenn der Postbote nicht gerade ein Gewaltverbrecher ist und die Pakete 4m in die Einfahrt schmeißt :D


Fazit: Im Zweifel alles "mehr als gut" verpacken. Bei den großen Händlern gehe ich aber eigentlich davon aus, dass die inzwischen den Dreh raus haben. Aber das mit dem Koffer kann ich nachvollziehen - das wäre wohl ein noch besserer Schutz.
 
und da muss alles so schnell gehen, ...

Da dürfte der Hase im Pfeffer liegen: Zeit ist Geld und die wenigsten Kunden sind bereit, einen angemessen Versandkostenanteil zu bezahlen :(.
 
Von T. bekam ich noch folgende Antwort:
bestellte Waren werden grundsätzlich immer mit/in der Herstellerverpackung (originalverpackt) versendet. Im Falle einer Rückgabe Ihrerseits im Rahmen der 30 Tage Money Back Garantie, müssen Sie die Waren ebenfalls wieder originalverpackt an uns retournieren. Zusätzlich werden unsere Produkte, wenn erforderlich und vom Hersteller nicht ausreichend versandgerecht verpackt nochmals umverpackt.
Leider lässt es sich nicht immer vermeiden, dass auf dem Versandweg von uns zum Kunden, Schäden entstehen.
Folgende Möglichkeiten sind gegeben. Kommt die Ware bei Ihnen schadhaft an, können Sie primär die Annahme der Ware verweigern.
Ebenfalls ist es möglich die Lieferung anzunehmen und vorerst alle Produkte zu überprüfen. Ist ein Schaden feststellbar, müssen Sie den Schaden innerhalb von 24 h bei uns melden und bei der Post innerhalb von 7 Tagen eine Schadensmeldung aufgeben. D.h. Sie gehen mit der beschädigten Umverpackung und dem/den defekten Artikel/n zur Post; der Mitarbeiter dort MUSS eine Schadensmeldung aufnehmen (egal, ob er das auch so sieht - er ist dazu verpflichtet!); die Sachen bleiben auf der Post und werden nach der Begutachtung zu uns zurückgeschickt. Diese ganze Abwicklung nach der Schadensmeldung hat aber mit dem Endkunden nichts mehr zu tun. Sie müßten uns lediglich eine Kopie der Schadensmeldung (per Fax, Mail oder Briefpost) zukommen lassen, dann leisten wir sofort Ersatz. Ob die Post den Schaden uns gegenüber anerkennt hätte mit Ihnen nichts mehr zu tun.

---------- Post hinzugefügt um 10:32:30 ---------- Letzter Beitrag war um 10:27:21 ----------

Als ich jetzt ein Paket an T. zurücksende fragt mich der Mitarbeiter bei MailBoxesEtc gleich wieder: was ist da drin, aha, Gitarre, - ohne Koffer ???????
und erklärt mir dann ausführlich daß das Paket es auch aushalten muß wenn sich jemand draufsetzt bzw. daß es in der Praxis vorkommen kann daß zB ein kleines Paket das aber 30 kg wiegt in der Mitte auf den Gitarrenkarton "geschlichtet" wird.
 
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