Patente unter Gitarrenbauern

Zergio
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Hallo zusammen,

wenn man plant, sich eines Tages Gitarrenbauer nennen zu können, macht man sich natürlich auch Gedanken über Probleme, die einen dabei erwarten könnten. Einen Punkt würde ich aber gerne mit euch diskutieren, nämlich wie das denn mit den Patenten im Gitarrenbau ausschaut. Wenn es denn Patente im Gitarrenbau gibt, wie sehr ist man als Gitarrenbauer dann in seiner Fantasie eingeschränkt?

Beispielsweise findet man die "Grand Auditorium" Korpusform von Taylor optisch sehr geil, genau so muss eine Westerngitarre für einen potentiellen Gitarrenbauer aussehen. Dieses Bild einer Gitarre hätte man aber bereits im Kopf gehabt, bevor man die Taylor Gitarren entdeckt hätte. Wenn man jetzt aber als Gitarrenbauer diesen Korpus von den Maßen her nachbauen würde, dürfte man die Gitarre dann verkaufen? Dass man auf die Kopfplatte nicht "Taylor" schreiben darf ist schon klar. Aber wie sehr müsste man von den Maßen abweichen, wenn die Korpusform tatsächlich patentiert ist? Und gibt es Unterschiede bei Hälsen, Stegen, Kopfplatten, Schallochverzierung usw.?


Würde mich über eine Antwort freuen :great:
 
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Grund: "Neutralisiert" by C_Lenny
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Puh, einfach ist das Thema definitiv nicht... Meinst du wirklich Patente oder eher so etwas wie Bildmarken / geschützte Designs? Patente schützen nur innovative, technische Entwicklungen und deren praktische Umsetzung, davon gibts im Gitarrenbau eigentlich gar nicht so viel (Vibratos beispielsweise). Designs kann man immer schützen lassen, das gilt dann aber auch nur das konkrete Design bzw. deren wichtigsten Merkmale, da können teilweise schon kleinere Änderungen dazu führen, dass das Design dann nicht mehr geschützt ist. Trotzdem kann auch noch das in Deutschland sehr strenge Urheberrecht greifen. Markennamen sind wieder etwas anderes und durch das Markengesetz geschützt. Und wenn es dann noch um das Recht anderer Länder geht, wie hier mit Taylor, wird noch komplizierter...

Übrigens ist schon die grundlegende Frage, ob eine selbst gebaute E-Gitarre ein Werk im Sinne des Urheberrechts ist, nicht einfach zu beantworten, siehe beispielsweise hier mit dem Stichwort "Les-Paul-Gitarren".

Generelle Aussagen, ab wann etwas ein "Plagiat" ist und ab wann nicht mehr sind eigentlich unmöglich, da kann man nur im konkreten Fall sich eine Beratung holen, beispielsweise durch einen Patentanwalt (und sich im Streitfall schnell wundern, dass ein anderer Anwalt das vielleicht komplett anders sieht). Es gibt aber auch an einigen Unis "Patent- und Normenzentren", dort kann man sich günstig oder sogar kostenlos beraten lassen und selbst in den einschlägigen Datenbanken recherchieren.
 
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wenn man plant, sich eines Tages Gitarrenbauer nennen zu können, macht man sich natürlich auch Gedanken über Probleme, die einen dabei erwarten könnten.

Hi

Soweit ich weiß ist z.B: Gitarrenbauer schon mal nicht geschützt. Bau als einfach
eine Gitarre und schwupps kannst du dich wahrheitsgetreu Gitarrenbauer nennen.

Puh, einfach ist das Thema definitiv nicht...

Generelle Aussagen, ab wann etwas ein "Plagiat" ist und ab wann nicht mehr sind eigentlich unmöglich, da kann man nur im konkreten Fall sich eine Beratung holen, beispielsweise durch einen Patentanwalt

Abgesehen davon das hier im Forum sowieso keine Rechtsberatung möglich/erlaubt ist,
wäre mein Rat aber der Gang zu einem Profi. Aber statt Anwalt würde ich zuerst zu einem
oder mehren Gitarrenbauern bzw Zupfinstrumentenmachern gehen.
Hier kann man in einem oder mehreren Gesprächen aus der Praxis heraus erfahren,
was geht was möglich ist und was nicht. Und bestimmt auch noch andere wichtige Infos erhalten !!
;)
 
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Stimmt, wenn die denn was dazu erzählen wollen / dürfen. Ich vermute mal, dass fast jeder Gitarrenbauer sich schon damit beschäftigen musste, mich würde jedenfalls durchaus interessieren was beispielsweise ein Eric van de Haar über Kopfplattenformen zu sagen hätte.

Aber generell gesagt: Schau mir mal an was beispielsweise Thomann unter seinem Label "Harley Benton" so an von Fender, Gibson und PRS "inspirierten" :) Gitarren verkauft. Natürlich sind das Nachbauten, aber eben legale. Das dürfte dir einen guten Eindruck geben, was erlaubt ist. Schau vor allem auf die Details im Vergleich zum Origjnal, also wie "spitz" die Kanten abgerundet sind, die Radien von ausgeschnittenen Teilkreisen, allgemein die Form der Korpus-Hörner etc. Ich vermute, dass diese Designs so nah an den Vorbildern sind wie es eher gerade noch erlaubt ist.
 
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Allgemeine Informationen:

Yu - gibt unterschiedliche Baustellen, wo man sich gegebenenfalls schlau machen muss.
Patente - technische Lösungen
Markenschutz - Markennamen
Gebrauchsmusterschutz/Designschutz - siehe hier:
http://www.dpma.de/design/designschutz/index.html

Generell gibt es für alles, was geschützt ist, eine dementsprechende Datenbank.

Hier wird das Verfahren genauer beschrieben:
"Keine Prüfung der Schutzvoraussetzungen

Die Designstelle prüft nicht, ob das angemeldete Design tatsächlich die Schutzvoraussetzungen der Neuheit und Eigenart erfüllt. Diese Voraussetzungen werden nur im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA oder in Verletzungsverfahren vor dem Landgericht geprüft, sofern der Beklagte Widerklage erhebt.
Liegen die Voraussetzungen bei der Anmeldung nicht vor, entsteht - trotz Eintragung - kein Schutzrecht, aus dem Rechte hergeleitet werden können."
Quelle: DPMA - oben verlinkte WEB-Site


x-Riff
 
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Generell gibt es für alles, was geschützt ist, eine dementsprechende Datenbank.
Meines Wissens ist es so, dass der, der etwas herstellt/designed, sich selbst darum kümmern muss, was geschützt ist und was nicht und was genau durch den Schutz abgedeckt ist und was nicht.

Klar, das geht auch von zu Hause und zumindest für deutsche Schutzobjekte kostenfrei: http://www.dpma.de/marke/recherche/
Nur den urheberrechtlichen Schutz erhält man automatisch durch die Erstellung eines derart geschützten Werkes, um alles andere muss man sich selbst kümmern. Aber eben auch selbst recherchieren, was schon geschützt ist. Und das ist gar nicht so einfach bzw. je nach Bereich sehr unübersichtlich.

Mit diesem gesamten Themenbereich kann man sicherlich gut ein komplettes Semester füllen.
 
Abgesehen davon das hier im Forum sowieso keine Rechtsberatung möglich/erlaubt ist,
Korrekt :) ! Wir gehen nach demVerlauf von einem allgemeinen Austausch über "Patente im Gitarrenbau" aus und sehen ihn bisher nicht als individuellen Beratungs-Thread an.

LG Lenny (für die Moderation)
 
Aber statt Anwalt würde ich zuerst zu einem
oder mehren Gitarrenbauern bzw Zupfinstrumentenmachern gehen.

Also hier würde ich eher das Gegenteil raten. Ich habe anfang des Jahres für eigene Zwecke eine Marktanalyse zum Gitarrenbau in Deutschland durchgeführt und mir sind dabei wirklich unzählige Gesetzesverstöße aufgefallen, die schon direkt über die Homepage erkenntlich sind. Das zu entdecken war eigentlich gar nicht Ziel, aber das war so dreist und auffällig. Es scheint fast als seien Gesetze den deutschen Gitarrenbauern egal, aber zum Glück funktioniert dieses Handwerk als Teil des Musikgeschäfts und hier ist Vernetzung wichtiger als Konkurrenz. Sollte es aber mal einer böse meinen, gehen locker 30% der deutschen Gitarrenbauer als Angeklagter vor Gericht.

Ich würde hier in jedem Fall den Rechtsanwalt vor ziehen... in absolut jeder Hinsicht... und das fängt schon bei der Homepage an.
 
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Ich würde hier in jedem Fall den Rechtsanwalt vor ziehen... in absolut jeder Hinsicht....

Also ich las im 1. Posting
wenn man plant, sich eines Tages Gitarrenbauer nennen zu können,

Das klingt für mich nach, noch ziemlich weit entfernten und evtl etwas unkonkreten Planungen.
Daher mein Rat erstmal einen oder mehrere Profi Gitarrenbauer aufzusuchen, um dabei mal
Details zu diversen Fragen bezüglich Gitarrenbauern / Ausbildungen /Praktika etc etc in
Erfahrung zu bringen. Du schreibst ja selber

aber zum Glück funktioniert dieses Handwerk als Teil des Musikgeschäfts und hier ist Vernetzung wichtiger als Konkurrenz.

Bevor man also wirklich mal selbständig werden will/kann , und dann sicher auch
Rechtsberatung von Vorteil ist, gäbe es jeden Menge andere Infos bezüglich
des Gewerbes, die interessant seien könnten......?
 
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Daher mein Rat erstmal einen oder mehrere Profi Gitarrenbauer aufzusuchen, um dabei mal
Details zu diversen Fragen bezüglich Gitarrenbauern / Ausbildungen /Praktika etc etc in
Erfahrung zu bringen.

Achso okay.... ja das ist richtig. Aber in Rechtsfragen sollte man das nicht versuchen :D
 
lang ist's her, macht ja nix.
Die weltweite (nur Mitgliedsstaaten) Eintragung eines designs liegt derzeit bei ca. 6.500€/7.000SFR.
Puuh ...
 
Hier im Forum gibt es KEINE RECHTSBERATUNG. Als Patentanwalt möchte ich trotzdem ein paar allgemeine Hinweise geben:

Jeder, der gewerblich tätig ist, handelt grob fahrlässig und damit schuldhaft, wenn er gegen Schutzrechte Dritter (Patente, Gebrauchsmuster, Designs/Geschmacksmuster, Marken) verstößt. Es gibt also eine ganz klare Pflicht, sich über bestehende Schutzrechte zu informieren.

Patente, Gebrauchsmuster, Designs/Geschmacksmuster gibt es ggf. und wirken dann immer nur national (also BRD, ...., USA, ....). Einheitliche Schutzrechte dieser Arten für Regionen gibt es nicht. Nur bei Marken gibt es die Europäische Marke und ansonsten eben außerhalb Europas wieder nur nationale Marken. Wenn man nur im Inland tätig ist, braucht man Schutzrechte im Ausland, die es im Inland nicht gibt, nicht respektieren.

Patente leben maximal 20 Jahre, Gebrauchsmuster maximal 10 Jahre und Designs maximal 25 Jahre. Marken können theoretisch unendlich verlängert werden. Wenn also eine Technik (Patente und Gebrauchsmuster) oder eine Gestaltung (Design) schon länger als die maximale Laufzeit existiert, gibt es rein dafür kein lebendes Schutzrecht mehr

Nach meiner Erfahrung (also ohne Gewähr) gibt es für eine "Grand Auditorium" Korpusform und deren Abmessungen keine lebenden Schutzrechte. Was Kopfplattenformen, Schallochverzierungen, Stegformen u.dgl. sowie Halsbauformen,, Deckenunterkonstruktionen, Stegbauarten etc. angeht, muss man eben konkret recherchieren. Das gilt natürlich auch für Marken, bei denen auch ähnliche (angelehnte, verwechslungsfähige) Varianten den Schutz eingetragener Marken verletzen können.

Man kann keine pauschale Aussage treffen, sondern Deine @Zergio Vorhaben müssen anhand konkreter Gestaltungen und Techniken im Einzelfall geprüft werden. Da benötigst Du dann u.U. einfach eine konkrete Rechtsberatung. Wenn man geschäftlich tätig ist und ja auch eine Gewinnerzielungsabsicht hat, gehört solcher Aufwand einfach dazu wie die Haftpflichtversicherung für den Firmenwagen. Kläre aber vorher mögliche Kosten für Beratung, Recherchen u.e.m. möglichst konkret ab, weil es sonst schnell in die 1000e gehen kann. Und, um so konkreter Deine Vorstellungen und Marktkenntnisse sind (die natürlich zur Beratung etc. weitergegeben werden müssen), um so gezielter und auch kostengünstiger fallen Beratung und Recherchen aus. Also erst mal selbst sortieren - kein Wischiwaschi - und dann schauen, wer wahrscheinlich möglichst in Deiner Nähe auf dem betroffenen Gebiet Erfahrung hat (wer aber schon einen Mandanten - hier - unter Gitarrenherstellern/-bauern hat, darf leider zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes jedenfalls nicht mehr vertreten, wohl aber beraten).

Toi toi toi
 
Grund: Edit zwecks Kommentar
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Aber wie sehr müsste man von den Maßen abweichen, wenn die Korpusform tatsächlich patentiert ist? Und gibt es Unterschiede bei Hälsen, Stegen, Kopfplatten, Schallochverzierung usw.?
Hm, vielleicht zum Einordnen.

Ein erteiltes Patent schützt (zeitlich und räumlich begrenzt) eine Erfindung, also eine technische Funktion, die einen bestimmten Zweck durch Einsatz von Naturkräften hervorbringt - auch wenn die Funktion aus der Wortwahl zunächst verborgen bleibt (häufig nur als Aufzählung der notwendigen Elemente der Art "ich sehe was, was Du nicht siehst"). Funktionsorientiertes Beispiel https://worldwide.espacenet.com/pat...4102/publication/US6723905B2?q=pn=US6723905B2 über eine bestimmte Art der Saitenhalterung. (Notfalls übersetzen lassen mit Patenttranslate).

Geschützt ist dieses erfinderische Konzept, und im Rahmen der Ansprüche unabhängig von (zu) konkreten Abmassen. Die technische Funktion aller nötigen Elemente kann man hier sehr schön anhand der Verben erahnen.

Dinge in Richtung "Anmutung", also auch Proportionen, Maße oder Farben, fallen dann eher unter Geschmacksmuster, oder, mit Pech, auch unter Bildmarken, Farbmarken usw. Wobei Marken Unterscheidungskraft im flüchtigen Verkehr haben sollen (also auch das am Telefon vernuschellte aBBibas lässt wohl nur schwer verbergen, wer oder was gemeint ist).

Und bekräftigend: Der Weg zu einem versierten Anwalt wäre letztendlich der richtige.
 
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Geschützt ist dieses erfinderische Konzept, und im Rahmen der Ansprüche unabhängig von (zu) konkreten Abmassen. Die technische Funktion aller nötigen Elemente kann man hier sehr schön anhand der Verben erahnen.
Nein, geschützt sind nur die konkreten Merkmalskombinationen, die in den einzelnen Ansprüchen stehen!

Bitte hier nicht Laienwissen posten, weil falsches Verständnis beim Schreiber und/oder Leser verheerende Folgen haben kann. Zudem ist die Grenze zur (vermeintlichen) Rechtsberatung damit auch überschritten, die durch den Laien grundsätzlich (gesetzlich) verboten und selbst durch den Fachmann hier im Board nicht zugelassen ist!
 
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Zudem ist die Grenze zur (vermeintlichen) Rechtsberatung damit auch überschritten, die durch den Laien grundsätzlich (gesetzlich) verboten

Das Rechtsberatungsgesetz von 1935 ist 2008 aufgrund von unvereinbaren Konflikten mit dem EU-Recht aufgehoben worden.
 
Leute, schaut mal aufs Datum.
Mist, schon wieder reingefallen ...

Wäre doch 'mal 'ne Maßnahme, Beiträge ab einem gewissen Alter auch optisch unübersehbarer hervorzuheben :giggle: (z.B. andersfarbiges Veröffentlichungsdatum, oder Fett-Kursiv, oder sonstwie)
 
Das Rechtsberatungsgesetz von 1935 ist 2008 aufgrund von unvereinbaren Konflikten mit dem EU-Recht aufgehoben worden.
Was heißt das konkret?

Bzw.: für das MusikerBoard ändert sich daduch nichts, oder?
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Mist, schon wieder reingefallen ...

Wäre doch 'mal 'ne Maßnahme, Beiträge ab einem gewissen Alter auch optisch unübersehbarer hervorzuheben :giggle: (z.B. andersfarbiges Veröffentlichungsdatum, oder Fett-Kursiv, oder sonstwie)
Habe mir angewöhnt, immer auf das Datum zu schauen und ggfls. was zu sagen.

Allerdings gibt es threads, die von allgemeinem Interesse sind bzw. die nicht nur aus Zufall wieder aufleben, sondern weil die Fragestellung wieder für jemanden interessant wird.

x-Riff
 
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Auch in solchen Fällen hilft die Wikipedia weiter:

In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert, das zum 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte.
 
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