
Loch
Registrierter Benutzer
Heyho!
Ich habe da mal eine Frage an Jene, die die Vorschriften für den Betrieb einer mobilen Bühne kennen:
- Was für "Zeug" ist da zulässig? -
Zusammenhang/Beispiel:
In ein paar Monaten findet hier eine VA statt (Kasernenfest). Mir wurde gesagt, dass eines der örtlichen Wohnheime für geistig Benachteiligte eine Bühne besitzt und uns diese für den Gig zur Verfügung stellt. Fragt mich bitte nicht, warum die eine eigene Bühne haben; keine Ahnung!
Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Bühne aus professionellen Platten dort vorhanden ist. Neugierig wie ich war, habe ich das Sommerfest des Hauses aufgesucht und mir die Geisterbahn mal angesehen. Ich habe leider keine Bilder, weil ich mein Handy vergessen habe :gutenmorgen: *selbstschlag*
Aus der Erinnerung: Die Fläche ist so geschätzt 2.5 (oder 3) mal 5 Meter. Soweit ich es erkennen konnte, wird ein Metallrahmen zusammen gesteckt, -schraubt oder sonstwas - keine Ahnung - und dann werden dünne Holzplatten darein gelegt. An dem Rahmen hingen an der Seite noch Geländer und die Dachkonstruktion.
Es sah nicht nach Selbstbau aus!
So, ist sowas für öffentliche VAs erlaubt oder müssen die genormten 2 mal 1 Meter Elemente mit dem ganzen anderen Material (Podestklammern etc.) verwendet werden?
Schöne Grüße!
Till
Ich habe da mal eine Frage an Jene, die die Vorschriften für den Betrieb einer mobilen Bühne kennen:
- Was für "Zeug" ist da zulässig? -
Zusammenhang/Beispiel:
In ein paar Monaten findet hier eine VA statt (Kasernenfest). Mir wurde gesagt, dass eines der örtlichen Wohnheime für geistig Benachteiligte eine Bühne besitzt und uns diese für den Gig zur Verfügung stellt. Fragt mich bitte nicht, warum die eine eigene Bühne haben; keine Ahnung!
Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Bühne aus professionellen Platten dort vorhanden ist. Neugierig wie ich war, habe ich das Sommerfest des Hauses aufgesucht und mir die Geisterbahn mal angesehen. Ich habe leider keine Bilder, weil ich mein Handy vergessen habe :gutenmorgen: *selbstschlag*
Aus der Erinnerung: Die Fläche ist so geschätzt 2.5 (oder 3) mal 5 Meter. Soweit ich es erkennen konnte, wird ein Metallrahmen zusammen gesteckt, -schraubt oder sonstwas - keine Ahnung - und dann werden dünne Holzplatten darein gelegt. An dem Rahmen hingen an der Seite noch Geländer und die Dachkonstruktion.
Es sah nicht nach Selbstbau aus!
So, ist sowas für öffentliche VAs erlaubt oder müssen die genormten 2 mal 1 Meter Elemente mit dem ganzen anderen Material (Podestklammern etc.) verwendet werden?

Schöne Grüße!
Till
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