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Deleted member 291993
Guest
Mal wieder nicht mehr, als ein Sturm im Wasserglas!
Bewusstes Missverstehen oder sinnentstellendes Zitieren gehören zwar nicht zu den Feinheiten gepflegter Argumentation, sind aber i.d.R. auch kein Anlass für gebündelte Volksempörung. Der konkrete Fall einer Zitatmanipulation ist natürlich schon sehr schräg - sowas kenne ich eigentlich nur aus dem Kleinen Handbuch der Kriegspropaganda.
Aber deswegen muss im Forum nicht an der Technik geschraubt werden - die erscheint mir weitgehend zweckdienlich zu sein.
Hier genügt es doch völlig, daran zu erinnern, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist:
Eine Textmanipulation wie im konkreten Fall ist möglicherweise bewusst vorgenommen worden, um den Zitierten "verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen" (Zitat: § 187 StGB) - damit wären in vergleichbaren Fällen u.U. also auch rechtliche Schritte möglich, und ein Thema, das hier ohnehin kaum zielführend zu diskutieren ist, hätte sich ganz schnell erledigt.
Der konkrete Fall ist ohnehin vom Tisch, da eine der Parteien die strittige Passage gelöscht hat, womit diese nicht mehr öffentlich zugänglich ist, was man auch als Einsicht in die Unstatthaftigkeit der vorgenommenen Manipulation auffassen kann. Darüber hinaus hat sich der Teilnehmer offensichtlich abgemeldet, also einer möglichen Teerung und Federung mit anschließender Verbannung bereits vorgegriffen.
Möglicherweise liegt hier aber auch nur eine zwar selten dämliche, aber deswegen nicht auszuschließende "Falschformatierung" vor, da der Zitattext nicht verändert, sondern ergänzt wurde. Und diese Ergänzung kann durchaus als interpretierender Kommentar der ursprünglichen Formulierung aufgefasst werden, im Sinne von "Dann schreib doch gleich: XYZ ...".
Dass die Kommentierung eines Zitats von diesem per Schriftformatierung deutlich zu trennen ist, sollte zwar allgemein bekannt sein - aber dass man in Bezug auf vorausgesetztes Wissen in einem Forum ebenso vorsichtig wie nachsichtig sein sollte, ist eine Binsenweisheit.
Und da im Kontext der Auseinandersetzung möglicherweise auch § 199 StGB anzuwenden ist, kann man hier wirklich den Deckel draufmachen.
Bewusstes Missverstehen oder sinnentstellendes Zitieren gehören zwar nicht zu den Feinheiten gepflegter Argumentation, sind aber i.d.R. auch kein Anlass für gebündelte Volksempörung. Der konkrete Fall einer Zitatmanipulation ist natürlich schon sehr schräg - sowas kenne ich eigentlich nur aus dem Kleinen Handbuch der Kriegspropaganda.
Aber deswegen muss im Forum nicht an der Technik geschraubt werden - die erscheint mir weitgehend zweckdienlich zu sein.
Hier genügt es doch völlig, daran zu erinnern, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist:
Eine Textmanipulation wie im konkreten Fall ist möglicherweise bewusst vorgenommen worden, um den Zitierten "verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen" (Zitat: § 187 StGB) - damit wären in vergleichbaren Fällen u.U. also auch rechtliche Schritte möglich, und ein Thema, das hier ohnehin kaum zielführend zu diskutieren ist, hätte sich ganz schnell erledigt.
Der konkrete Fall ist ohnehin vom Tisch, da eine der Parteien die strittige Passage gelöscht hat, womit diese nicht mehr öffentlich zugänglich ist, was man auch als Einsicht in die Unstatthaftigkeit der vorgenommenen Manipulation auffassen kann. Darüber hinaus hat sich der Teilnehmer offensichtlich abgemeldet, also einer möglichen Teerung und Federung mit anschließender Verbannung bereits vorgegriffen.
Möglicherweise liegt hier aber auch nur eine zwar selten dämliche, aber deswegen nicht auszuschließende "Falschformatierung" vor, da der Zitattext nicht verändert, sondern ergänzt wurde. Und diese Ergänzung kann durchaus als interpretierender Kommentar der ursprünglichen Formulierung aufgefasst werden, im Sinne von "Dann schreib doch gleich: XYZ ...".
Dass die Kommentierung eines Zitats von diesem per Schriftformatierung deutlich zu trennen ist, sollte zwar allgemein bekannt sein - aber dass man in Bezug auf vorausgesetztes Wissen in einem Forum ebenso vorsichtig wie nachsichtig sein sollte, ist eine Binsenweisheit.
Und da im Kontext der Auseinandersetzung möglicherweise auch § 199 StGB anzuwenden ist, kann man hier wirklich den Deckel draufmachen.