Yamaha P-115, Töne kommen nicht immer

kommt darauf an, was in den Garantiebedingungen schriftlich festgehalten ist.
Eben, Bedingungen (vom Hersteller festgelegt), da geht es ja schon los. ;)

Bei der gesetzlichen Mängelhaftung wählt hingegen der Käufer, wie die Nacherfüllung erfolgt und alle Nebenkosten trägt der Verkäufer. Bedingungen stehen im Gesetz.
 
wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die Aussage, dass die Garantie aus Käufersicht immer schlechter, weil eingeschränkter, sei, so nicht stimmt.
Wenn die Garantieversprechen über die Gewährleistungsvorschriften hinaus gehen, ist es eben nicht so, dass man als Käufer mit der Gewährleistung besser dasteht.
 

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