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landmesser
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Hi,
die Dastellungen sind für mich nachvollziehbar bis auf zwei Punkte:
1. Gema: Deine Feststellung gilt nur für unbekannte Bands, die kein GEMA-Repertoire spielen. Dann kriegt man besser Gigs, weil der Veranstalter keine GEMA abführen muss.
Sobald aber ein einziges tantiemenpflichtiges Lied im Repertoire ist, sind bei wenigen Gigs im Jahr die Beiträge wieder drin.
2. Urheberrecht: Sobald eine CD veröffentlicht ist, erübrigt sich der Notar. Es gibt keinen Nachweis, wer ein Lied zuerst geschaffen hat. Wie willst du beweisen, dass irgendjemand deine Melodie nicht schon 1999 im Ohr hatte? Der andere kann es auch nicht beweisen ...
Veröffentlichen, auf Youtube hochladen, Konzert mitschneiden ist alles genausogut. Es gilt der schlüssige Beweis vor Gericht, wer die Idee zuerst hatte.
die Dastellungen sind für mich nachvollziehbar bis auf zwei Punkte:
1. Gema: Deine Feststellung gilt nur für unbekannte Bands, die kein GEMA-Repertoire spielen. Dann kriegt man besser Gigs, weil der Veranstalter keine GEMA abführen muss.
Sobald aber ein einziges tantiemenpflichtiges Lied im Repertoire ist, sind bei wenigen Gigs im Jahr die Beiträge wieder drin.
2. Urheberrecht: Sobald eine CD veröffentlicht ist, erübrigt sich der Notar. Es gibt keinen Nachweis, wer ein Lied zuerst geschaffen hat. Wie willst du beweisen, dass irgendjemand deine Melodie nicht schon 1999 im Ohr hatte? Der andere kann es auch nicht beweisen ...
Veröffentlichen, auf Youtube hochladen, Konzert mitschneiden ist alles genausogut. Es gilt der schlüssige Beweis vor Gericht, wer die Idee zuerst hatte.
Zum Thema GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Die GEMA ist die Verwaltung für die Nutzungsrechte der Musikschaffenden. Sie überwacht den Einsatz der Lieder und betreibt das Inkasso für die kommerzielle Verwertung des Urheberrechts im Auftrag der Mitglieder.
Ein kleines Beispiel: Die Band XYZ ist bei der GEMA Mitglied. Sie spielt Eigenkomponierte Lieder und ist damit auch sehr Erfolgreich. Nun ist es so, dass die Lieder...
- im Radio gespielt werden
- ein Musikvideo im Fernsehen läuft
- ein Cover Band die Lieder nachspielt
- Ein Klingelton *kotz von ihnen angeboten wird
- ein Discoveranstalter der Songs spielt
- ein Sampler wird gepresst mit einem Lied dieser Band
- usw.
...Band XYZ will natürlich dafür Geld sehen, da es ihr Eigentum ist. Natürlich kann die Band jetzt nicht überall sein um dies zu überwachen und jetzt kommt die GEMA ins Spiel. Die Lieder der Band sind bei der GEMA gelistet und Sie übernimmt die überwachende Funktion der Band.
Zu den Preisen der GEMA:
Aufnahme Gebühr 59,31
Jahresbeitrag 25,56
(Stand: 12.01.2005)
Ich empfehle keiner Newcomer Band sich bei der GEMA anzumelden, wann würde keinen Gewinn erzielen.