
cosmodog
Registrierter Benutzer
Hallo Forum,
ich habe mal die hypothetische Frage, wieviele Gitarren man besitzen darf, wenn man auf Sozialhilfe angewiesen ist? Darf man überhaupt höherwertige Instrumente besitzen? Oder muss man die erst verkaufen, bevor man Anspruch auf Sozialleistungen hat.
Man hört ja öfter, dass Beamte der Behörde vorbeikommen, um die Lebensumstände/Wohnsituation zu dokumentieren. Was passiert denn, wenn der Antragsteller mehrere Gitarren an der Wand hängen hat? Oder eine mehrere tausend Euro schwere US-Edelgitarre nebst Röhren-Amp.
Können die dann verlangen, dass man die zu Geld macht? Oder ist das zur freien Entfaltung notwendige Handwerkzeug irgendwie geschützt. Wieviele oder welche Gitarren sind angemessen für einen HartzIV-Empfänger?
Glücklicherweise betrifft es mich nicht, interessieren würde es mich aber dennoch.
Gruß
Andreas
ich habe mal die hypothetische Frage, wieviele Gitarren man besitzen darf, wenn man auf Sozialhilfe angewiesen ist? Darf man überhaupt höherwertige Instrumente besitzen? Oder muss man die erst verkaufen, bevor man Anspruch auf Sozialleistungen hat.
Man hört ja öfter, dass Beamte der Behörde vorbeikommen, um die Lebensumstände/Wohnsituation zu dokumentieren. Was passiert denn, wenn der Antragsteller mehrere Gitarren an der Wand hängen hat? Oder eine mehrere tausend Euro schwere US-Edelgitarre nebst Röhren-Amp.
Können die dann verlangen, dass man die zu Geld macht? Oder ist das zur freien Entfaltung notwendige Handwerkzeug irgendwie geschützt. Wieviele oder welche Gitarren sind angemessen für einen HartzIV-Empfänger?
Glücklicherweise betrifft es mich nicht, interessieren würde es mich aber dennoch.
Gruß
Andreas
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