G
gws
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liebe Leute,
ihr gebt ja hier ganz bereitwillig an was ihr für Einnahmen habt. Dafür kann das Finanzamt schon Interesse aufbringen.
Also 1. Ist ein Gewerbeschein nötig?
Nein, weil es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Also schon mal Glück gehabt. Damit fällt schonmal keine Gewerbesteuer an.
2. muß es dem Finanzamt gemeldet werden?
Ja, auf jeden Fall.
Ihr seid damit nämlich Unternehmer und müßt Steuern abführen.
Einmal erfüllt Ihr somit den § 1.Abs1.Nr.1 UStG. Das bedeutet Ihr müßt Umsatzsteuer abführen. Alle Einnahmen sind USt-pflichtig. (kleine Info am Rande: es heißt Umastzsteuer nicht Mehrwertsteuer. Eine Mehrwertsteuer gibt es in Deutschland nicht. Wissen aber viele Unternehmen nicht)
Aber man kommt in den meisten Fällen daran vorbei. Es gibt den §19(1) UStG.
Darin steht das Umsätze bis zu 50000€ pro Jahr USt-Frei behandelt werden können. Bedingung dafür: Im Vorjahr dürfen 17500€ Umsatz nicht Überschritten worden sein.
Der §19 Abs.1 gilt allerdings nicht automatisch und muß beim Finanzamt beantragt werden.
Sonst ist die USt fällig und muß abgeführt werden. Vorteil wäre, man kann die Vorsteuer für Ausgaben gegenrechnen.
So und nun kommt noch die Einkommenssteuer. Und da ist man ebenfals steuerpflichtig. Und zwar nicht erst ab 400€.
Da wird das Jahreseinkommen versteuert. Es gibt einen Freibetrag (Grundfreibetrag §32a(1)) Dieser Freibetrag wurde günstigerweise gerade angehoben (Konjukturpaket). Er lag bei 7664€ Jahreseinkommen und liegt nun bei 7834€ (2010 sind es 8004€).
Dieser Freibetrag gilt allerdings auf das komplette Einkommen. Also wenn ein normaler Job ausgeübt wird ist dieser Betrag bereit überschritten (und übrigens in der Lohnsteuerberechnung schon mit drin)
Bei einer Lehrstelle kann es also eng werden.
Ausserdem ist immer eine ESt-Erklärung zu machen. Egal ob steuerpflicht besteht oder nicht.
Zusätzlich ist noch eine Einnahme-Überschußrechnung EÜR zu erstellen und dem Finanzamt zu übermitteln.
Wer genaue Informationen haben will, sollte zu Steuerberater gehen. Auf keinen Fall beim Finanzamt nachfragen "hätte ich dafür Steuern zahlen müßen"
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ist Gewährleistungsfrei.
ihr gebt ja hier ganz bereitwillig an was ihr für Einnahmen habt. Dafür kann das Finanzamt schon Interesse aufbringen.
Also 1. Ist ein Gewerbeschein nötig?
Nein, weil es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Also schon mal Glück gehabt. Damit fällt schonmal keine Gewerbesteuer an.
2. muß es dem Finanzamt gemeldet werden?
Ja, auf jeden Fall.
Ihr seid damit nämlich Unternehmer und müßt Steuern abführen.
Einmal erfüllt Ihr somit den § 1.Abs1.Nr.1 UStG. Das bedeutet Ihr müßt Umsatzsteuer abführen. Alle Einnahmen sind USt-pflichtig. (kleine Info am Rande: es heißt Umastzsteuer nicht Mehrwertsteuer. Eine Mehrwertsteuer gibt es in Deutschland nicht. Wissen aber viele Unternehmen nicht)
Aber man kommt in den meisten Fällen daran vorbei. Es gibt den §19(1) UStG.
Darin steht das Umsätze bis zu 50000€ pro Jahr USt-Frei behandelt werden können. Bedingung dafür: Im Vorjahr dürfen 17500€ Umsatz nicht Überschritten worden sein.
Der §19 Abs.1 gilt allerdings nicht automatisch und muß beim Finanzamt beantragt werden.
Sonst ist die USt fällig und muß abgeführt werden. Vorteil wäre, man kann die Vorsteuer für Ausgaben gegenrechnen.
So und nun kommt noch die Einkommenssteuer. Und da ist man ebenfals steuerpflichtig. Und zwar nicht erst ab 400€.
Da wird das Jahreseinkommen versteuert. Es gibt einen Freibetrag (Grundfreibetrag §32a(1)) Dieser Freibetrag wurde günstigerweise gerade angehoben (Konjukturpaket). Er lag bei 7664€ Jahreseinkommen und liegt nun bei 7834€ (2010 sind es 8004€).
Dieser Freibetrag gilt allerdings auf das komplette Einkommen. Also wenn ein normaler Job ausgeübt wird ist dieser Betrag bereit überschritten (und übrigens in der Lohnsteuerberechnung schon mit drin)
Bei einer Lehrstelle kann es also eng werden.
Ausserdem ist immer eine ESt-Erklärung zu machen. Egal ob steuerpflicht besteht oder nicht.
Zusätzlich ist noch eine Einnahme-Überschußrechnung EÜR zu erstellen und dem Finanzamt zu übermitteln.
Wer genaue Informationen haben will, sollte zu Steuerberater gehen. Auf keinen Fall beim Finanzamt nachfragen "hätte ich dafür Steuern zahlen müßen"
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ist Gewährleistungsfrei.