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Was muss ich beachten wenn ich Musik veröffentliche? [Soloprojekt]

  • Ersteller ChasmofmySoul
  • Erstellt am
Was x-riff sagt.

Wichtig ist, dass du alle Belege, mit denen du Einnahmen und vor allem Ausgaben nachweisen kannst, aufbewahrst, um im Zweifel beweisen zu können, dass keine Gewinne entstanden sind.
 
Ich bin seit 1984 bei der GVL und hab noch nie einen Pfennig/Cent bezahlt. Allerdings auch nur einmal (Auftritt im Talentschuppen) Geld bekommen. Kann man also machen, die Einnahmen werden überschaubar sein. Im Gegensatz zur GEMA betreibt die GVL keine eigene Recherche, so viel ich weiß.
GEMA ist bei dem geplanten Projekt eher ein Kostenfaktor, aber wer weiß. Streamingdienste führen ja auch Autorenabgaben ab.
 
Vielleicht als kleiner Einwand. Ein Finanzamt wird sehr schnell skeptisch wenn man ein Gewerbe führt ohne eine Gewinnabsicht zu haben. In der Praxis sieht man sich dann schnell dem Verdacht von Scheingewerbe und co ausgesetzt weil es eigentlich nicht normal ist ein Gewerbe zu führen ohne dabei etwas verdienen zu wollen. Da wäre im Vorfeld ein Gespräch mit dem Finanzamt schon sinnvoll auch um Alternativen gezeigt zu bekommen die auf einen passen und ganz ohne Beratungskosten.

Mit dem Geldfluss und den Grenzen muss man auch immer aufpassen. Gewinn ist eine Sache, Umsatz eine andere. Wenn ich ein Produkt für 10 Euro verkaufe und vorher für 10 Euro eingekauft habe, dann ist mein Gewinn 0 Euro, mein Umsatz jedoch 20 Euro...
 
Umsatz ist 10 eur.
 
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. Im Gegensatz zur GEMA betreibt die GVL keine eigene Recherche, so viel ich weiß.
Recherche bedeutet, man muss sich weltweit durch die Zahlen klicken, wenn Titel von einem gespielt wurden. Teilweise werden da Titel oder Bandnamen nicht korrekt beschrieben.

Das ist wahrlich Recherche.

Liest du noch mit, @ChasmofmySoul ?
 
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Rechteabtretung ist bei Illustrations-Musik, Werbejingles u. ä. möglich, fällt mir noch ein.
 
Zu 1)
Finanzamt und Staat interessiert nur Gewinn und Gewinnerzielungsabsicht, mal grob gesprochen.
Beim Streaming entstehen keine Kosten, außer die der Streamingdienste. Die trägst Du und kannst sie mindern durch eventuelle Einnahmen daraus.

Ja das ist ja das was ich meine.
Zumindest im ersten Jahr kostet mich der Host 19,99$.
Ich kann mir nicht vorstellen dass ich den Rest diesen Jahres mehr als diesen Betrag an Streamingeinnahmen generiere. Daher komme ich unterm Strich im Minus raus.

Wie verhält es sich aber dann die Folgejahre?
Wenn ich keine weitere Musik über das Profil hochlade, entstehen für mich auch keine Kosten.
das Finanzamt sieht ja nur die Ausgaben eines Jahres, sprich die Folgejahre währen in den Augen des Finanzamts "Reingewinn".

Oder denke ich hier falsch?

Merch verkaufst Du zu Selbstkostenpreisen (inkl. Versand). Wer will, kann an Dich spenden.

Du meinst wenn ich beispielsweise pro Shirt 9€ kosten für Shirt und drucken habe und sagen wir mal 5€ Versand dann verkaufe ich das Shirt für 14€ inklusive Versand?
Mal schauen, vorerst ist nichts in die Richtung geplant, aber trotzdem gut im Hinterkopf zu behalten.

Du fragst konkret dein FA an, wie es sich damit verhalten würde und bietest ihm eine jährlich Einnahmen-Überschuss-Rechnung an, so dass es nachvollziehen und überprüfen kann, ob das im Bereich des Hobbies liegt.

Die Idee einfach mal unverbindlich anzufragen hatte ich auch schon, egal welche Horrorstorys man so hört.
Ich habe mich nun den kompletten Vormittag durch die FAQs und Infoseiten geklickt, aber natürlich ist mein Anliegen zu speziefisch.
Zudem kann man bei meinem örtlichen Finanzamt nicht einfach vorbei, sondern man benötigt einen Termin.
Ich habs auch mehrmals über die Telefonhotline versucht, bin aber leider nie durchgekommen.
Ich befürchte dass ich für eine kurze Auskunft mal wieder die komplette Willkür der deutschen Bürokratie und Beamtentum spüren muss.

Wenn Du schlagartig Erfolg hast, hast Du auch Geld genug, professionell einzusteigen, kannst dir eine/n Steuerberater/in leisten und kannst für das Merch-Zeugs und deine Musik einen professionellen Dienstleister engagieren bzw. bekommst eventuell diverse verlockende Angebote.
Wenn sich Dein Hobby erst so nach und nach anfängt, finanziell zu lohnen, hast Du Zeit, das nach und nach anzugehen und Dir jeden weiteren Schritt zu überlegen, bevor Du ihn gehst. Das zeigt sich ja dann auch an Deiner jährlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die Du machst

Da hast du natürlich recht.
Das beruhigt mich schonmal um einiges.

Wäre mein Ansatz und mein 5-EURO-Schein in dieser Angelegenheit, um mal eine Schneise in die gordischen Kopfknoten zu hauen.
Du kannst ruhig auf Sicht fahren, auch dem Finanzamt ist klar, dass sich Dinge entwickeln können. Derzeit ist es aber Hobby und Leidenschaft und sollte so auch behandelt werden.
P.S.: Solltest Du die Milliongrenze knacken, möchte ich 5 EURO.
Herzliche Grüße
x-Riff

Vielen Dank, deine Auskunft wahr wirklich sehr aufschlussreich für mich.
Falls es dazu kommt bist du natürlich vorgemerkt ;)

Du würdest dich dann zunächst als freiberuflicher Kleinunternehmer der das nebenberuflich macht beim Finanzamt melden.
Dann musst du 4 Seiten ausfüllen.
Gewerbesteuer zahlt man als Freiberufler nicht.

Kennst du jemanden von dem du weißt dass er das definitiv so gemacht hat?
In diversen Beiträgen habe ich nämlich gelesen dass der Status "Freiberufler" nicht für eine Nebentätigkeit möglich ist, sondern nur für die Haupttätigkeit.
Sprich ich habe es so verstanden dass es einen nebenberuflichen Freiberufler nicht gibt.
Ein Kleingewerbe ist jedoch möglich.
Ich kenne jemanden der freiberuflich Übersetzungstätigkeiten macht, dafür nichts anmelden musste und die Rechnungen mit der eigenen Steueridentifikationsnummer vornimmt, und so kommt es dann eben beim Finanzamt an.

Sicherlich, ja. Was zunächst Hobby war, kann ja durchaus erfolgreich werden, war bei mir auch so. Wichtig ist von Anfang an ein Vokabelheft nehmen und alle Ausgaben aufstreiben und Quittungen abheften, wenns dann erfolgreich wird, anmelden beim Finanzamt, als Freiberufler/Künstler braucht man kein Gewerbe, darum heißt es ja "frei", wenn du keinen shop aufmachst und so groß wie amazon wirst... ;)

Kannst du deine Situation und wie es dazu gekommen ist vielleicht ein wenig näher erläutern?
Bist du von Anfang an auf das Finanzamt zugekommen? Oder erst als es erfolgreich wurde?

Niemand muss sich an das Finanzamt wenden, der nichts zu versteuern hat!

Das bedeutet ich muss mich erst beim Finanzamt melden sobald ich etwas damit verdiene?
Und ab welchen Betrag? Ab dem ersten Cent? oder gibt es eine Gewinnschwelle die das festlegt?


Was x-riff sagt.
Wichtig ist, dass du alle Belege, mit denen du Einnahmen und vor allem Ausgaben nachweisen kannst, aufbewahrst, um im Zweifel beweisen zu können, dass keine Gewinne entstanden sind.

Ja gut, buch führen und Belege aufheben würde ich ja sowieso.

Ich bin seit 1984 bei der GVL und hab noch nie einen Pfennig/Cent bezahlt. Allerdings auch nur einmal (Auftritt im Talentschuppen) Geld bekommen. Kann man also machen, die Einnahmen werden überschaubar sein. Im Gegensatz zur GEMA betreibt die GVL keine eigene Recherche, so viel ich weiß.

Die Info ist auch sehr interessant für mich, danke.
Sprich ich melde mich dort einfach an, es entstehen keine Kosten und falls jemals was dabei rumkommt bekomme ich was raus?

GEMA ist bei dem geplanten Projekt eher ein Kostenfaktor, aber wer weiß. Streamingdienste führen ja auch Autorenabgaben ab.

Wenn ich schaue was die GEMA kostet, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich die Investition lohnt für mich.
Aber weißt du oder jemand ob auch eine nachträgliche Anmeldung bei der GEMA möglich wäre? Natürlich ohne Rückwirkende Zahlungen.
Nur für den Fall dass es irgendwann mal relevant sein könnte.

Vielleicht als kleiner Einwand. Ein Finanzamt wird sehr schnell skeptisch wenn man ein Gewerbe führt ohne eine Gewinnabsicht zu haben. In der Praxis sieht man sich dann schnell dem Verdacht von Scheingewerbe und co ausgesetzt weil es eigentlich nicht normal ist ein Gewerbe zu führen ohne dabei etwas verdienen zu wollen. Da wäre im Vorfeld ein Gespräch mit dem Finanzamt schon sinnvoll auch um Alternativen gezeigt zu bekommen die auf einen passen und ganz ohne Beratungskosten.

Wie schon geschrieben, ich würde auch ganz gerne nachfragen. Aber aktuell sehe ich es nicht dass ich zeitnah beim Finanzamt vorstellig werde.

Mit dem Geldfluss und den Grenzen muss man auch immer aufpassen. Gewinn ist eine Sache, Umsatz eine andere. Wenn ich ein Produkt für 10 Euro verkaufe und vorher für 10 Euro eingekauft habe, dann ist mein Gewinn 0 Euro, mein Umsatz jedoch (20) 10 Euro...

Ja das stimmt wohl.
Weiß jemand wie viel Umsatz ich denn machen darf als nebenberuflicher Freiberufler falls es sowas überhaupt gibt?

Recherche bedeutet, man muss sich weltweit durch die Zahlen klicken, wenn Titel von einem gespielt wurden. Teilweise werden da Titel oder Bandnamen nicht korrekt beschrieben.
Das ist wahrlich Recherche.

Ich bin mir auch sicher dass es viel Arbeit ist seitens der GEMA. Und die Beiträge sind bestimmt auch ihr Geld wert.
Zumindest wenn es im Verhältnis zu den Einnahmen steht.
Bei professionellen Musikern, Musikern mit Labels hintendran oder Musik die gerade angesagt ist lohnt sich das wohl eher.

Liest du noch mit, @ChasmofmySoul ?

Ja ich lese noch mit.
Ich gebe mir an Wochenenden aber so gut wie es geht Internetverbot. Habe aber trotzdem ab und zu reingeschaut und mitgelesen.
 
Dieses Buch sollte weiterhelfen:
https://www.amazon.de/Erfolgreich-im-Musikbusiness-für-Dummies/dp/3527711635/ref=pd_aw_ci_mcx_mh_mcx_views_0?pd_rd_w=Capf5&content-id=amzn1.sym.2577a17d-7001-41dc-9457-736dce92e63f&pf_rd_p=2577a17d-7001-41dc-9457-736dce92e63f&pf_rd_r=GNK2MDNSJXKMVKPN6KVC&pd_rd_wg=ywr48&pd_rd_r=42dc91e2-47e8-4ab3-a111-7c2b15a30c6c&pd_rd_i=3527711635

Ich hab mal ans Finanzamt gemailt und dann per Mail Antwort bekommen.

Du könntest auch mailen oder einen Brief schreiben.

Bei uns im Rathaus ist eine Außensprechstelle für Erstauskünfte, dort ist man sehr freundlich.

Wenn es zu umfangreich wird, werden die aber auf einen Steuerberater verweisen.

Und das ist es in deinem Fall.

Alternative:
Stell die EP zum kostenlosen Download ein und warte auf Feedback aus den sozialen Netzwerken. Realitätscheck.
 
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Ich hab mal ans Finanzamt gemailt und dann per Mail Antwort bekommen.
Du könntest auch mailen oder einen Brief schreiben.

Das wäre tatsächlich einen Versuch wert. Manchmal sieht man die simplen Dinge selbst nicht.

Wenn es zu umfangreich wird, werden die aber auf einen Steuerberater verweisen.
Und das ist es in deinem Fall. Es wirft immer wieder neue Fragen auf, weil du die entscheidenden Handlungen meidest und stattdessen theoretisch bleibst.

Das ist ja auch der Grund wieso ich mir so schwer tue, weil mein Anliegen anscheinend so speziell ist dass es keine vorgefertigte Antwort darauf gibt.
Aber andererseits wundert mich das auch, da wie schon geschrieben ich mir nicht vorstellen kann dass diese Situation so speziell ist.
Es müsste doch viel mehr Musiker geben die genau diese Konstellation haben.
Oder die machen halt einfach ohne sich darüber Gedanken zu machen, aber ich will ja niemanden etwas unterstellen.

Nebenberuflich freiberuflich, ob das geht?
Ein Freund von mir arbeitet im ersten Beruf bei der Stadt und hat seine MusikerAuftritte beim Finanzamt angemeldet.
17.620 ist die Kleinunternehmer Grenze, für die keine Umsatzsteuer anfällt.

Hat er dann aber ein Kleingewerbe? Oder ist der Freiberufler?
Und gelten die selben Grenzwerte für einen Freiberufler der es als Nebentätigkeit macht wie für ein Kleingewerbe?
Ich hatte BWL und musste den ganzen Kram auch lernen, aber hier wurde auch nur durch (Klein)Gewerbe und Freiberufler unterschieden. Von einem Freiberufler als Nebentätigkeit oder Kleinunternehmen war leider nie die Rede.

Du taktierst vorsichtig herum aus meiner Sicht, ich kann da nichts unternehmerisches erkennen.

In wie fern? Oder wie darf ich die Aussage interpretieren?

Stell die EP zum kostenlosen Download ein und warte auf Feedback aus den sozialen Netzwerken. Dies sei Dein Lohn.

Wie gesagt bin ich nur auf Instagram und das wird auch so bleiben. Ich habe die Tracks auch schon in ein Videoformat geschnitten für Instagram.
Zum einen laufen Videos bzw. Reels gut seit der Algorithmusumstellung und zum anderen möchte ich ja auch was ohne Paywall zum Besten geben.
Instagram rechnet das Audioformat halt runter und die Qualität geht verloren was aber in Ordnung ist für mich. So haben die Leute die Lust haben sich die Songs in guter Qualität anzuhören trotzdem noch einen Grund meine Musik zu streamen.

Ich habe auch überlegt mit Patreon zu arbeiten und verschiedene Pledge-Level einzubauen und als Belohnung die Musik als Download zur Verfügung zu stellen.
Jedoch habe ich dann das Problem dass es eigentlich nicht viel Sinn macht zu Streamingdiensten zu gehen, und wenn ich das nicht mache habe ich mein Ziel verfehlt, was für mich sehr schade wäre.


Danke das ist ein guter Tipp. Ein Freund von mir arbeitet auch bei dem Verlag, ich habe direkt mal angefragt.
 
Kennst du jemanden von dem du weißt dass er das definitiv so gemacht hat?
In diversen Beiträgen habe ich nämlich gelesen dass der Status "Freiberufler" nicht für eine Nebentätigkeit möglich ist, sondern nur für die Haupttätigkeit.
Sprich ich habe es so verstanden dass es einen nebenberuflichen Freiberufler nicht gibt.
Natürlich kann man im Nebenberuf Freiberufler sein: stell dir vor du bist Naturwissenschaftler an einer Uni o.ä. Institut (öffentlicher Dienst) und schreibst ein Lehrbuch in deiner Freizeit. Gehst zu deinem Chef und läßt dir diese Nebentätigkeit genehmigen. Dein Buch wird ein Hit bei den Studenten und du nimmst 10-20.000 € pro Jahr für 5 Jahre ein. Danach kommt die 2. überarbeitete Auflage. Du hälst Vorträge, hast weitere Einnahmen. Je nach Fach bist Du Autor oder auch Künstler, wenn du z.B. über Musik schreibst, oder auch Musik machst. Jedes Jahr gibst du das als Einnahme-Überschuß beim Fiskus an. Du hast ja auch Ausgaben: Neuer PC, neue Software, neuer Drucker, neue Kamera, Schreibtisch, anatomisch guter Stuhl (das kommt alles in die AfA: Kosten werden auf meist drei Jahre verteilt), Reisekosten (rechne ich immer mit der Pauschale ab) usw.
Du machst dir viel zu viele Gedanken, mach erstmal, Steuern zahlen kommt dann ganz von selbst. Wenn du was verdienst, netto unterm Strich !
 
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Nicht zu vergessen 800 eur Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter.

Auf geht's.
 
Du hast ja auch Ausgaben: Neuer PC, neue Software, neuer Drucker, neue Kamera, Schreibtisch, anatomisch guter Stuhl (das kommt alles in die AfA: Kosten werden auf meist drei Jahre verteilt), Reisekosten (rechne ich immer mit der Pauschale ab) usw.

Das mache ich ja schon. Durch teilweise Homeoffice und auch eine Weiterbildung bei der IHK die letzten Jahre habe ich einige Gegenstände angeschafft und auch so angegeben.
Bedeutet dies, dass ich das auch für meine Nebenberufliche Tätigkeit als Freiberufler so handhaben kann?

Du machst dir viel zu viele Gedanken, mach erstmal, Steuern zahlen kommt dann ganz von selbst. Wenn du was verdienst, netto unterm Strich !

In der Tat mache ich mir viele Gedanken. Ich will halt vermeiden dass an irgendeinem Punkt sich das Finanzamt bei mir meldet und ich dann nachzahlen muss. Daher auch meine Fragen im Vorfeld.
Und "unterm Strich" ist ja leider nicht die Realität, da ich ja Umsatzsteuerpflichtig bin. Wie bereits schon angemerkt wurde, kann unterm Strich was anderes stehen, als der Umsatz. Vorausgesetzt es werden genug Gewinne erzielt.

Nicht zu vergessen 800 eur Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter.

Hier habe ich mich auch ein wenig eingelesen, danke für den Hinweis.
Wenn ich es richtig verstanden habe, zählen als geringwertige Wirtschaftsgüter selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände die ich für meine selbstständige Arbeit benötige.
Bedeutet dies, dass ich als freiberuflicher Musiker jährlich bis zu 800€ an Equipment: PC, Software, Gitarren, Verstärker etc. absetzen könnte?


Zudem habe ich mich noch ein wenig informiert und mich mit Leuten die in dem Thema sind ausgetauscht und habe nun folgendes gelernt:

Freiberuflichkeit als Nebenbeschäftigung:
Wird die Tätigkeit nur einmal ausgeübt (z.b. eine einzige bezahlte Session als Studiomusiker) ist keine Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt nötig.
Es reicht eine normale Rechnung für den Kunden zu schreiben und die Tätigkeit ist aber in der Steuererklärung auf Anlage S und Anlage EÜR anzugeben.

Wann muss ich die Freiberuflichkeit anmelden:
Wenn die Tätigkeit langfristig, regelmäßig und gewinnorientiert verfolgt wird.

Wie läuft die Anmeldung ab und wie lauten die Fristen:
Man setzt ein formloses Schreiben in Papierform auf mit folgenden Angaben: Vor- und Nachname, Anschrift, Kontaktdaten, genaues Datum an dem die Tätigkeit aufgenommen wird, eine kurze Tätigkeitsbeschrieben und die eigene Steueridentifikationsnummer.

Dieses Schreiben muss spätestens vier Wochen nach dem die Tätigkeit aufgenommen wird beim Finanzamt gemeldet werden.
Geschieht die Anmeldung später als vier Wochen ist das zwar ein Gesetzesverstoß, der jedoch in der Regel nicht verfolgt wird.

Danach erhält man vom Finanzamt eine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit und einen auszufüllenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
In dem Formular werden Informationen zur Person und Tätigkeit abgefragt und man muss eine Prognose aufstellen wie viel man in etwa verdienen wird.
Zudem hat man die Möglichkeit die Nutzung der Kleinunternehmerregelung auszuwählen.
Mit dieser Regelung wäre man bis zu einer gewissen Einkommensgrenze von der Umsatzsteuer befreit. Wie hoch diese Grenze ist konnte ich bislang nicht recherchieren, aber ich gehe davon aus, dass es mit dem Einkommen aus dem Hauptjob verrechnet wird und sowieso nicht auf mich zutrifft.

Partnergesellschaft für freiberufliche Tätigkeit:
Schließen sich nun mehrere Freiberufler zusammen, zum Beispiel als Band, gilt eine besondere Rechtsform, nämlich die Partnergesellschaft.
Diese ist mit einer OHG (offenen Handelsgesellschaft) zu vergleichen.
Es handelt sich um eine Personengesellschaft für deren Gründung kein Startkapital notwendig ist. Allerdings haften die Partner jeweils mit ihrem Privatvermögen.
Jedoch gibt es auch die Möglichkeit eine Freiberufler-GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
Bei einer Kapitalgesellschaft gehen aber die meisten Vorteile die man als Freiberufler hat leider verloren.

Was bedeutet das nun für meinen Fall:
Nach meinem Verständnis erfülle ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht die drei Kriterien die wichtig sind um mich als Freiberufler als Nebentätigkeit anzumelden.
Ich habe es vor langfristig zu machen, ich habe es vor regelmäßig zu machen, aber ich habe nicht vor gewinnorientiert zu handeln.
Daher mache ich einfach eine Einnahmen-Überschussrechnung und wenn ein Gewinn zustande kommen sollte, gebe ich dies bei meiner Steuererklärung auf Anlage S und Anlage EÜR an.
Bleibt dieser Betrag unter 410€ zählt es als Hobby und ist steuerrechtlich befreit, jedoch muss ich es zwingend angeben.
Wird dieser Betrag jedoch überschritten, bzw. sobald ich merke dass dieser Betrag überschritten wird, melde ich mich beim Finanzamt und melde meine Tätigkeit an.

Ich werde meine Sachlage nun ein wenig umformulieren und sicherheitshalber doch eine E-Mail an das Finanzamt schreiben um mich rückzuversichern.
Wenn ich eine Antwort habe oder weitere Fragen aufkommen melde ich mich.

Wie im ersten Beitrag geschrieben, soll hier ja ein Leitfaden entstehen für Musiker die in einer ähnlichen Situation sind und dann genau nachlesen können was ihre Möglichkeiten sind bzw. was zu tun ist.
 
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Das einzelne geringwertige Wirtschaftsgut darf 800 eur nicht übersteigen.

Du kannst zB nicht von einer Gitarre, die 1600 kostet, schon mal 800 geltend machen, sondern die Gitarre geht über AfA (Abschreibung für Abnutzung).

Ich schreib zB bei elekronischen Tasteninstrumenten ein Zehntel vom Wert ab, also insgesamt über 10 Jahre.

Wenn Kaufdatum Dezember ist, dann ist es im ersten Jahr der Abschreibung nur ein Zwölftel von 1/10.
 
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Moin @ChasmofmySoul!
Welche Schritte hast Du jetzt eigentlich unternommen?
Ich bin in ähnlicher Situation-von daher wäre ich interessiert was draus geworden ist. 😅
Grüsse
KP
 
Überschuß Rechnung entscheidend: Einnahmen 40.000,- Ausgaben für Studioaufbau, Reisekosten etc. 20.000,- bleiben 20.000,- zusätzlich zu versteuern, wahrscheinlich zum höheren Steuersatz, den jetzt kommen 60.000,- zum Ansatz.
Die Ausgaben für den Studioaufbau musst Du über mehrere Jahre abschreiben, sofern es sich um höherpreisige Sachen handelt.
 
Moin @ChasmofmySoul!
Welche Schritte hast Du jetzt eigentlich unternommen?
Ich bin in ähnlicher Situation-von daher wäre ich interessiert was draus geworden ist. 😅
Grüsse
KP

Ich bin auch sehr interessiert, welche Schritte du gegangen bist. Ich stehe auch vor einer ähnlichen Situation.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Vielleicht kann mir zu meinen ähnlichen Fall nochmal jemand eine kurze Einschätzung auf meine Fragen geben.

Auch ich bin in Vollzeit angestellt und mache hobbymäßig nebenbei Musik. Diese soll dieses Jahr aber auch auf Spotify & weiteren Streamingdiensten erscheinen. Ich rechne mit Cent-Beträgen bei den Einnahmen, vielleicht verdiene ich mal etwas bei einem Auftritt. Die Ausgaben für Equipment, Videoproduktion, Anzeigen usw. werden sicherlich die Einnahmen übersteigen. Ich plane keine CD/LPs oder Merchandise zu verkaufen.

1. Muss ich mich als freiberuflicher nebenberuflicher Kleinunternehmer beim Finanzamt melden und eine zweite Steuernummer beantragen oder muss ich nichts dergleichen tun?
2. Reicht eine EÜR als Anlage zur Steuererklärung? Ist das ein notwendiges Übel, das auf jeden Fall anfällt?
3. Bis zu welchem Betrag ist es als “Hobby” einzustufen und was bedeutet das für die Steuererklärung und Anmeldung beim Finanzamt?

Danke und LG
 
Zuletzt bearbeitet:
@felix030 Du kannst so viel Geld für Dein Hobby ausgeben wie Du willst. Das interessiert das Finanzamt nicht. Wenn Du Deine Ausgaben von deinen Steuern absetzen willst, wird es interessant. Und wenn Du Einkommen generierst, wird es interessant.

Mein Vorschlag wäre, das, was Du in diesem post geschrieben hast, zur Grundlage für ein Gespräch mit Deinem zuständigen Finanzamt zu nehmen.
Meine Vermutung ist, dass dir gesagt wird, dass derzeit kein Handlungsbedarf besteht, dass du aber diese Sachlage kurz verschriftlichen und dem FA zuschicken sollst und dass es ganz gut wäre, Ausgaben und Einnahmen zu dokumentieren. Es könnte ja sein, dass du doch einen Welthit landest und dann wird das wichtig.

just my two cent

x-Riff
 
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P
  • Gelöscht von peter55
  • Grund: Userwunsch

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