Was beachten bei Live-Effekten wie Fackeln oder Räucherstäbchen/Gerüchen

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Wollte fragen ob man fackeln auf der bühne haben darf. mir ist klar da muss man den veranstalter fragen, aber habt ihr evtl. erfahrung damit gemacht? Ist ja kein pyro in dem sinn
 
Eigenschaft
 
Hallöchen,

Auskunft gibt in solchen Fragen die VStättVO (Versammlungsstättenverordnung), hier §35.

Fackeln sind keine Pyro, aber offenes Feuer - die Benutzung ist erlaubt, wenn in der Veranstaltung begründet und vom Veranstalter im Einzelfall mit der zuständigen Dienststelle abgestimmt ist. Die Benutzung muß also angemeldet und genehmigt werden...

Den entsprechenden Paragraphen habe ich nochmal komplett als Anhang beigefügt.

Ciao, Deschek
 

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Fackeln sehen zwar cool aus, aber auf kleineren Bühnen schwitz man dann noch mehr als so schon. Ich persönlich würde drauf verzichten, aber wie alles ist das Geschmackssache!
 
Moin.

Beachte, nebst den obigen Hinweisen, bitte auch, daß zusätzlich zur Genemigung auch eine andere Versicherung notwendig wird.

Besten Grusz,
 
ah cool, merci :)
muss mich dann beim veranstalter erkundigen..
 
Hab wieder mal eine frage, und danke für die anderen antworten :)


also würde gerne auf der bühne räucherstäbchen und co verwenden. klingt n bissle "***" ich weiss, aber denke mir dadurch kann man die allgemeine stimmung verbessern und dass das ganze den leuten mehr im gedächtniss bleibt, oder ? bei uns wärs gruft geruch ^^

habt ihr erfahrung damit?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
keine erfahrung... was für musik macht ihr?

wenn ihr indische traditionsmusik macht wird es cool kommen ;) . aber grufti mukke und dann räucherstäbchen hmm...

ich persönlich kann rächerstäbchen nicht ab, in kleinen clubs ist es stickig genug.
 
Ich hab auch keine Erfahrung in der Situation damit, aber die Idee is hochinteressant.
Unser Geruchssinn ist ja immer noch hochentwickelt obwohl vernachlässigt und so denke ich laesst sich auf ganz subtile Weise ein grosser Effekt erzielen.
Reine Spekulation, aber ich wuerds unbedingt ausprobieren.
Ich merke ja selbst, dass mir bei bestimmten Geruechen plötzlich Erinnerungen durchs Hirn flitzen, und der Boom der Aromatherapie kommt vermutlich auch nicht von irgendwo. Selbst im Krankenhaus haben wir entsprechende Öle auf der Arzneimittelliste.

Wenn ich drueber nachdenke - einen gewissen deja vu Effekt erzielst du sicher, wenn du öfter spielst.
coole Idee

cu
martin
 
Wird wohl eine Frage der Wirkung sein die du damit erzielen willst.
Bei einer kleinen kleinen Kneipe hast vielleicht erfolg. Bei einer Halle mit 600 Mann kannst soviele Räucherstäbchen anzünden wie du willst.
 
Außerdem kanns auch sein, dass Leute die die Musik zwar gut finden trotzdem gehen, weil sie die Räucherstäbchen nicht mögen. Sehr viele Menschen bekommen bei intensiven Gerüchen Kopfschmerzen.
 
Hallöchen,

Auskunft gibt in solchen Fragen die VStättVO (Versammlungsstättenverordnung), hier §35.

Fackeln sind keine Pyro, aber offenes Feuer - die Benutzung ist erlaubt, wenn in der Veranstaltung begründet und vom Veranstalter im Einzelfall mit der zuständigen Dienststelle abgestimmt ist. Die Benutzung muß also angemeldet und genehmigt werden...

Den entsprechenden Paragraphen habe ich nochmal komplett als Anhang beigefügt.

Ciao, Deschek

d.h. im Klartext: Es muß ein stattl. gepr. Pyrotechniker anwesend sein, eventuell sind auch Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutz auszuführen. (Dann kann`s je nach Aufwand teuer werden)
 
d.h. im Klartext: Es muß ein stattl. gepr. Pyrotechniker anwesend sein, eventuell sind auch Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutz auszuführen. (Dann kann`s je nach Aufwand teuer werden)

Hoppla, was wollt ihr denn entzünden ;) Mal im Ernst: Offenes Feuer auf der Bühne nur in Kerzenform (wenn überhaupt). Alles was größer ist dann bitte mit entsprechenden Abschusssystemen betreiben (z.B. dem Safex Flame-Jet oder T1-Theaterfeuer) Alles andere ist unkontrollierbar und gefährlich.

Auf jedenfall, sobald Feuer, Funken oder ähnliches im Spiel sind:
Unbrennbare Bodenfläche, Rillen im (Holz)boden abdecken!, Feuerlöscher bereit stehen haben, Rauchmelder abschalten - Bereitschaftsfeuerwehr da haben ... :redface:
 
Mit diesem kleinen, aber schönen Effekt hatten die Bühnenmeister unserer Veranstaltungen kein Problem:
 

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Wird wohl eine Frage der Wirkung sein die du damit erzielen willst.
Bei einer kleinen kleinen Kneipe hast vielleicht erfolg. Bei einer Halle mit 600 Mann kannst soviele Räucherstäbchen anzünden wie du willst.

Ich war mal auf einem Konzert von Santana in München (Olympiahalle, ausverkauft). Die haben bevor das Konzert losging gefühlte 1Mio Räucherstäbchen hinter der Bühne angezündet. Ich stand relativ nahe an der Bühne und es hat so krass nach dem Zeug gerochen, dass ich froh war als sie abgebrannt sind :D
 
Hoppla, was wollt ihr denn entzünden ;) Mal im Ernst: Offenes Feuer auf der Bühne nur in Kerzenform (wenn überhaupt). Alles was größer ist dann bitte mit entsprechenden Abschusssystemen betreiben (z.B. dem Safex Flame-Jet oder T1-Theaterfeuer) Alles andere ist unkontrollierbar und gefährlich.

Auf jedenfall, sobald Feuer, Funken oder ähnliches im Spiel sind:
Unbrennbare Bodenfläche, Rillen im (Holz)boden abdecken!, Feuerlöscher bereit stehen haben, Rauchmelder abschalten - Bereitschaftsfeuerwehr da haben ... :redface:

Wenn`s denn mal so einfach wäre !!!
Selbst KERZEN auf der Bühne schreckt die Mannen der Ortnungsämter, Amt für Arbeitsschutz mancher Orten auf.
Und die notwendigen Maßnahmen zum Vorbeugenden Brandschutz legst nicht du, oder der Veranstalter, oder Hallenbetreiber fest, das macht auch das Amt!
Auf jeden Fall bewegt man sich ohne §7 bzw. §21 Sprengstoffgesetz immer am Rande einer Anzeige.
Aber solange nix passiert oder ein Offizieller Ärger bereitet, hab ich nix gesagt.
 
Wenn`s denn mal so einfach wäre !!!
Selbst KERZEN auf der Bühne schreckt die Mannen der Ortnungsämter, Amt für Arbeitsschutz mancher Orten auf.

Mit Sicherheit. Die möchten auch was zu tun haben ;) Und ganz unrecht haben sie auch nicht. Jedenfalls wäre mir auch unwohl wenn eine gut angetrunkene Newcomerband auf eine 2x2m großen Bühne ihre "Show" abzieht.
Aber sei es wie es will, bei geeigneter Absicherung ist die Kerze kein Problem (Siehe oben).

Und die notwendigen Maßnahmen zum Vorbeugenden Brandschutz legst nicht du, oder der Veranstalter, oder Hallenbetreiber fest, das macht auch das Amt!

Es gibt die feste Einrichtung und die bewegliche. Die festverbaute wird festgelegt und abgenommen, absolut richtig. Die von der ausführenden Firma (oder der Privaten Band) mitgebrachten Materialien müssen nicht extra abgenommen werden, aber über eine B1 Zertifizierung verfügen. Dafür ist jeder selbst verantortendlich! (Stichwort Molton)

Auf jeden Fall bewegt man sich ohne §7 bzw. §21 Sprengstoffgesetz immer am Rande einer Anzeige.
Aber solange nix passiert oder ein Offizieller Ärger bereitet, hab ich nix gesagt.

§ 7 Erlaubnis
(1) Wer gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

1.
mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will oder
2.
den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben will

bedarf der Erlaubnis.

(2) Die Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder zur Wiedergewinnung explosionsgefährlicher Stoffe schließt die Erlaubnis ein, explosionsgefährliche Stoffe, auf die sich die Erlaubnis bezieht, zu vertreiben und anderen zu überlassen. Die Erlaubnis zur Herstellung pyrotechnischer Gegenstände schließt die Erlaubnis ein, pyrotechnische Munition herzustellen.

Was du hier ansprichst sind Pyromaterialien welche aus der T1 Zertifizierung rausfallen. Also alles was im allgemeinen mit Feuerwerk zu tun hat.
Selber Pyroeffekte herzustellen würde ich niemandem empfehlen, der sich nicht sehr gut mit der Materie auskennt. Ohne Schein und der zugehörigen Fortbildung ist das ohnehin nicht erlaubt und absolut fahrlässig
 
Es gibt die feste Einrichtung und die bewegliche. Die festverbaute wird festgelegt und abgenommen, absolut richtig. Die von der ausführenden Firma (oder der Privaten Band) mitgebrachten Materialien müssen nicht extra abgenommen werden, aber über eine B1 Zertifizierung verfügen. Dafür ist jeder selbst verantortendlich! (Stichwort Molton)


Pustekuchen ! Wenn das Ordnungsamt sagt, da hat ein einsatzbereiter Löschzug vor der Tür zu stehen, dann ist das so. Das hat nix mit fest und beweglich zu tun.
Du kannst auch Materialien ohne B1 zertfikat benutzen, vorausgesetzt sie sind entsprechend behandelt. (d.h. kein Zertifatzwang)


Was du hier ansprichst sind Pyromaterialien welche aus der T1 Zertifizierung rausfallen.

Auch hier wieder Pustekuchen ! Ich spreche vom VERWENDEN, d.h. Abrennen auf der Bühne. Komm da mal an die richtigen Leute vom OA, die werden dir aber einen Strich durch die Rechnung machen, wenn du T1 ohne Pyrotechniker verwendest.
(Ob das rechtlich astrein ist, sei dahingestellt. Jedenfalls sitzen die am längeren Hebel.)

und wie gesagt: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Auch habe ich die Erfahrung gemacht, das die Vorgaben der Ämter vom Zuständigkeitsbereich zu Zuständigkeitsbereich stark variieren. Im Ländle (Stuttgarter Raum) sind die Jungs ehedem ein bisschen ruhiger.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Komm da mal an die richtigen Leute vom OA, die werden dir aber einen Strich durch die Rechnung machen, wenn du T1 ohne Pyrotechniker verwendest.
(Ob das rechtlich astrein ist, sei dahingestellt. Jedenfalls sitzen die am längeren Hebel.)

Kann es sein das du schlechte Erfahrungen mit einem Ordnungshüter gemacht hast und desshalb mit aller macht deinen Stanspunkt verteidigen möchtest? :rolleyes:

Also ich spreche hier von Gesetzeslage. Das es Menschen auf der Erde gibt, die es noch besser als alle Verordnungen wissen, weiß wohl jeder. Aber wenn wir uns an denen orientieren, müssen wir unser schönes Hobby aufgeben...denn Musik und Pyro ist immer zu laut, Anlage braucht zu viel Energie und Jugendliche werden nur zu den verrücktesten Dingen verführt :rolleyes:

Einen schönen Sonntag ;)
 
Kann es sein das du schlechte Erfahrungen mit einem Ordnungshüter gemacht hast und desshalb mit aller macht deinen Stanspunkt verteidigen möchtest? :rolleyes:


Einen schönen Sonntag ;)

Das trifft es auf den Punkt. Da habe ich schon die willdesten Gesetzesauslegungen um die Ohren gehauen bekommen. Den Herren vom Amt kannst du dann aber leider auch nicht mit der eindeutigen Gesetzeslage kommen, weil die "unfehlbar" sind.

Ein schönes Besispiel: Bei meiner Tochter an der Schule sollte ein Theaterstück aufgeführt werden, bei dem auch eine Szene mit Kerzen auf einem Tisch war.

Jetzt hat das Ortnungsamt folgendermaßen argumentiert: Kerze = kein BAM geprüfter Artikel = Klasse 4 Artikel = Pyrotechniker erforderlich.

Insofern kann ich zwar der Argumentierung folgen, Verständniss hab ich aber dafür nicht!
Es wird sehr oft die Sachlage ( von inkompetenten? Beamten) überzogen.
Da sollte man immer die Kirche im Dorf lassen.
Ich möchte auf gar keinen Fall den Eindruck erwecken, daß ich hier ein Gesetztesapostel bin, ich möchte nur WARNEN, das man im Leben da draußen leider zu oft auf übereifrige Beamte stößt, die einem dann leider sehr unangenehm auf den Pelz rücken können.
 
[...]
Ich möchte auf gar keinen Fall den Eindruck erwecken, daß ich hier ein Gesetztesapostel bin, ich möchte nur WARNEN, das man im Leben da draußen leider zu oft auf übereifrige Beamte stößt, die einem dann leider sehr unangenehm auf den Pelz rücken können.
Es ist halt wie im echten Leben: Man kann nie so dumm denken, wie es kommen kann :)
 

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