Hallo Tobi,
auf deine Frage gibt es ... meine Meinung nach ... zwei Antworten:
1) Die '
juristische' Lage. Und so wie ich das gerade feststellen konnte, ist diese
Lage nicht ganz eindeutig zu klären.
Es SCHEINT sich herauszukristallisieren, dass es generell
offenbar bis 22 Uhr
erlaubt ist, ein Instrument zu spielen, WENN es sich dabei nicht um ein "übermäßig
lautes" Instrument handelt. Übermäßig laut wäre also beispielsweise ein Saxophon
oder ein Schlagzeug. "Übermäßig laute" Instrumente werden in den meisten Urteilen,
die ich finden konnte, schon ab 20 Uhr stark beschränkt.
Zudem KANN offenbar in Mietverträgen eine Einschränkung der 'Gesamtzeit pro Tag'
vorgenommen werden. UND aus allen Urteilen geht hervor, dass es natürlich alles
in einem 'vernünftigen Rahmen' ablaufen muss.
Auch herauszulesen ist, dass nach 22 Uhr häufig von "Zimmerlautstärke" die Rede ist.
Alles in allem konnte ich keine eindeutige, rechtliche Regelung finden.
Hat jemand dazu etwas, außer diesen kurzen, hier manchmal zitierten Abschnitt. (?)
Die schnellste Übersicht habe ich HIER gefunden. In einem sehr kurzen Artikel
der Morgenpost:
http://www.morgenpost.de/printarchi...ziemlich_schlechte_Hausmusik_ist_erlaubt.html
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2) Die
konkrete Lage. Beispielsweise habe ich mit meinem direkten Nachbarn
eine
mündliche Absprache, weil der sich manchmal ... nach 22 Uhr ...
gestört fühlt
e.
(Ich hatte versehentlich die Zeit vergessen und hatte einfach weiter gemixt,
bis in die Nacht rein.) Also habe ich mich entschuldigt und ihm daraufhin versprochen:
"
Um Punkt 22 Uhr mache ich IMMER Ruhe. Und wenn du dich mal gestört fühlst, weil du
mal an einem Tag Kopfschmerzen hast, oder sonstiges, dann ruf ... mich ... an!"
Diese Regelung funktioniert super. Denn mein Nachbar
kann sich darauf verlassen, dass
wenn er mal 'Ruhe vor 22 Uhr' haben will, er sie bekommt.
Und natürlich, FALLS ich noch mal die Zeit vergesse, kann er ziemlich
locker anrufen.
Das entspannt auch seine Lage.
Dieses Angebot, 'Ruhe vor 22 Uhr', hat er bisher ein Mal in Jahren genutzt, weil er krank war.
Aber ... guter Nebeneffekt ... JEDEN TAG
weiß er, dass er diese Möglichkeit
hätte.
OBWOHL ich wiederum das Recht hätte, (so weit ich weiß), bis 22 Uhr 'voll durchzuziehen'.
Aus diesem Grund (mein "nettes" und zuvorkommendes Angebot an ihn) ist unsere
'Beziehung' sehr friedlich.
Er hat nicht das Gefühl, dass ich 'mein Recht ausnutzen' will.
Und ich habe nicht das Gefühl, dass ich ihn stören könnte. Denn ich weiß ja:
wenn er
sich mal gestört fühlt, kann er immer
anrufen. Meine Nummer habe ich ihm natürlich
in diesem Zuge gegeben.
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Kurzum: Rechtslage hin- oder her. Am Ende musst du eh eine konkrete Lösung mit deinen
Nachbarn finden.
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Übrigens: Ich wohnte auch mal in einem Reihenhaus und habe dort ... auch schon in 'weiser
Vorausschau' eingeschränkt ... immer ca. 45 Minuten pro Tag Schlagzeug gespielt.
Und zwar zu 'humanen Zeiten'!
Als sich DANN, obwohl ich so 'nett' war, immer noch eine Nachbarin beschwert hat,
habe ich ihr mal mit einem kleinen, handgeschriebenen Briefchen zusammen, den genauen
Gesetzestext zur Hausmusik an die Tür geklebt!
... Als sie sozusagen 'schwarz auf weiß' gelesen hatte, was ich alles machen KÖNNTE(!),
war ganz schnell Ruhe im Karton! ... Und zwar von
ihrer Seite aus!
Diesen Text habe ich leider gerade nicht mehr gefunden. Sonst hätte ich ihn hier gepostet.
Damals hatte ich irgendwas aus dem Internet geholt, was zumindest "offiziell" aussah.
... Und habe danach mal locker meine 'Dosis' auf 60 Minuten pro Tag erhöht.
Nur als kleine Verdeutlichung, dass ich sie noch viel mehr belästigen
könnte ...
Weiterhin:
keine Beschwerden.
Diese Frau ... damals ... war sehr
bieder. Und biederen Leuten kommst du am besten mit
"hoch-offiziellen" Schreiben. Also beispielsweise mit einem kopierten Gesetzestext oder einem
beispielhaften Gerichtsurteil. (Davon gibt es einige im Internet).
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... Kurz darauf habe ich mir dann übrigens ... weil: Schlagzeug ... und weil: Band ...
einen Proberaum besorgt.
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Aber GITARRE ... eine akustische wohlmöglich noch(?), oder eine leise aufgedrehter
Verstärker(?) ...
sollte vor 22 Uhr wirklich überhaupt kein Problem sein.
Tipp: Bei biederen Leuten: Gesetzestexte kopieren und 'vorlegen'.
Für den Fall, dass du mit den Nachbarn 'vernünftig reden' kannst(?) mach das lieber so!
Persönlich und vernünftig 'reden' ist in der Regel die bessere Lösung.
... Und nur FALLS das nicht hilft, schieb Gesetzestexte nach.
(siehe oben.)
Alles Gute und beste Grüße
Nils