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Wann muss ich aufhören zu musizieren?

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Tobi-85
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Schönen Sonntag zusammen,

ich wüsste mal gerne bis wieviel Uhr ich mit meiner Gitarre üben darf?

Ich bin der Meinung mal einen Bericht gelesen zu haben das man im eigenen Haus (Reihenhaus oder freistehend egal) selbst ab 22:00 Uhr in Zimmerlautstärke noch musizieren darf. Ist das so korrekt?

Bei Mietwohnungen weiß ich das es dort andere Regelungen gibt da man Rücksicht auf seine Mitmenschen zu nehmen hat. Leider....:rolleyes:
Aber ich wohne halt in einem Reihenhaus im schönen Bremen. Daher interessiert mich meine obere Aussage/Frage mehr.

Ich danke euch im voraus =)

Blues zum Gruß
Tobi
 
Eigenschaft
 
Hi Tobi !
als Gitarrist darf man natürlich immer voll aufdrehn egal zu welcher Uhrzeit sonst isses ne Schande :D ...
ne ma ernsthaft ich glaub das mit 22:00 Uhr kommt ganz gut hin so hab ichs bisher zumindest auch immer mitbekommen :great:
 
hey,
die regel bis 22uhr gilt nicht mehr, sobal sich jemand gestört fühlt musst du deine musikalischefusion abbrechen;)

Lg
Sven
 
wie kommst du darauf? die regelung gilt sehr wohl noch. nur gehts natürlich vor allem um den toleranzrahmen der nachbarn. einigen isses egal, wenn du um 3 nachts noch anfängst die endstufenzerre auszuprobieren, andere fangen um sieben uhr abends schon an zu meckern.
 
aber wenn du trotzdem nicht aufhören willst, bleiben dir ja immerhin noch die kopfhörer^^
 
also das meinte ein bekannter von mir der is ein grüner...
wollte das nur so weiter geben.
aber danke werde ihn darauf nochmal ansprechen

LG
Sven
 
ne ma ernsthaft ich glaub das mit 22:00 Uhr kommt ganz gut hin so hab ichs bisher zumindest auch immer mitbekommen

ist bei uns genauso! bis 22.00 uhr und dann ist nur noch zimmerlautstärke erlaubt
 
Ich weis aus sichere Quelle, dass Musizieren Montag bis Samstag von 6.00 bis 22.00 Uhr auch bei mehr als Zimmerlautstärke erlaubt ist. An Sonn- und Feiertagen nur eben Zimmerlautstärke (auch lauter wenn sich keiner gestört fühlt :D).
Zumindest hat mir das die freundliche Polizei mal mitgeteilt, als sie wieder mal deswegen anrief.
Ach übrigens wenn dich jemand wegen Ruhestörung anklagen will müssen es mehrere Beteiligte sein (Ehepaare zählen dabei als ein Beteiligter).

PS: Ich mag nicht alle meine Nachbarn :D

mfg
 
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§ 117 OWiG - Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, z.B. Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. § 117 OWiG ist gegenüber anderen Vorschriften subsidiär (z. B. Landesrecht, Ortsrecht).

Zusätzlich können noch lokale (Landes- und Gemeindeseitige) Regelungen geben.

Wenn du also kein Berufsmusiker bist, und sich deine Nachbarn durch dein freizeitmässiges musizieren gestört fühlen (unabhängig von Tageszeit oder einem bestimmten Lautstärkepegel), sind sie rechtlich wohl auf der besserern Seite.
Meistens liegt es im (subjektiven) Ermessen der vor Ort kommenden Polizisten, ob die Anzeige deiner Nachbarn angebracht war, oder nicht.

Ich denke aber, wenn du dich im Maße hältst, und an die "allgemein akzeptierten" Ruhezeiten hältst (Mittag- und Nachtruhe), werden deine Nachbarn schon nicht böse weden.
 
Also seitdem ich in einer Mietwohnung wohne übe ich ausschließlich über Kopfhörer. Das erspart Streß mit den Nachbarn und erlaubt mir höchstmögliche Lautstärke ;) Wobei ich für einen guten Blueston noch eine andere löung finden muss. Da gefallen mir digitale Sounds nicht :(
 
also soviel ich weis, wegen meiner band, denn unser proberaum ist zusammengebaut mit dem schlafzimmer der nachbarn^^:
Früh: ab 8. in zimmerlautstärke, ab 10 auch lauter.
von 12 bis 15 uhr ist dann mittagsruhe, da ist es allgemein verboten über zimmerlautstärke.
und von 3 bis 8 darfs wieder lauter sein, von 8 bis zehn wieder leiser.
und später sollte ruhe sein.^^

mfg
Jan
 
zum thema tollerante nachbarn...

letztens haben wir in der garage unsere endustfenracks unserer pa auf funktion geprüft war nachmittags als auf einmal vom balkon unseres nachbarn wirklich brechent laut volksmusik schallte... anscheinend war das seine art uns zu zeigen das es ihn stört xD
 
wir haben selber momnentan Probleme mit den Nachbarn und das Problem ist er ist im REcht .

Wir dürfen nur bis maximal 20 Uhr proben. Danach müssen wir aufhören. ALso 20:00 Uhr . Zimmerlautstärke ist generell erlaubt, aber das ist eben echt leise (Fernsehlautstärke)
 
Unser Nachbar hing immer im Proberaum ab, wenn wir proben. Haben ihn dann zum Roadie befördert.
Klingt komisch und off Topic ist aber so...
 
Hallo Tobi,

auf deine Frage gibt es ... meine Meinung nach ... zwei Antworten:

1) Die 'juristische' Lage. Und so wie ich das gerade feststellen konnte, ist diese
Lage nicht ganz eindeutig zu klären.

Es SCHEINT sich herauszukristallisieren, dass es generell offenbar bis 22 Uhr
erlaubt ist, ein Instrument zu spielen, WENN es sich dabei nicht um ein "übermäßig
lautes" Instrument handelt. Übermäßig laut wäre also beispielsweise ein Saxophon
oder ein Schlagzeug. "Übermäßig laute" Instrumente werden in den meisten Urteilen,
die ich finden konnte, schon ab 20 Uhr stark beschränkt.

Zudem KANN offenbar in Mietverträgen eine Einschränkung der 'Gesamtzeit pro Tag'
vorgenommen werden. UND aus allen Urteilen geht hervor, dass es natürlich alles
in einem 'vernünftigen Rahmen' ablaufen muss.

Auch herauszulesen ist, dass nach 22 Uhr häufig von "Zimmerlautstärke" die Rede ist.

Alles in allem konnte ich keine eindeutige, rechtliche Regelung finden.
Hat jemand dazu etwas, außer diesen kurzen, hier manchmal zitierten Abschnitt. (?)

Die schnellste Übersicht habe ich HIER gefunden. In einem sehr kurzen Artikel
der Morgenpost:
http://www.morgenpost.de/printarchi...ziemlich_schlechte_Hausmusik_ist_erlaubt.html
- - -


2) Die konkrete Lage. Beispielsweise habe ich mit meinem direkten Nachbarn
eine mündliche Absprache, weil der sich manchmal ... nach 22 Uhr ...
gestört fühlte.
(Ich hatte versehentlich die Zeit vergessen und hatte einfach weiter gemixt,
bis in die Nacht rein.) Also habe ich mich entschuldigt und ihm daraufhin versprochen:

"Um Punkt 22 Uhr mache ich IMMER Ruhe. Und wenn du dich mal gestört fühlst, weil du
mal an einem Tag Kopfschmerzen hast, oder sonstiges, dann ruf ... mich ... an!
"

Diese Regelung funktioniert super. Denn mein Nachbar kann sich darauf verlassen, dass
wenn er mal 'Ruhe vor 22 Uhr' haben will, er sie bekommt.
Und natürlich, FALLS ich noch mal die Zeit vergesse, kann er ziemlich locker anrufen.
Das entspannt auch seine Lage.

Dieses Angebot, 'Ruhe vor 22 Uhr', hat er bisher ein Mal in Jahren genutzt, weil er krank war.
Aber ... guter Nebeneffekt ... JEDEN TAG weiß er, dass er diese Möglichkeit hätte.

OBWOHL ich wiederum das Recht hätte, (so weit ich weiß), bis 22 Uhr 'voll durchzuziehen'.

Aus diesem Grund (mein "nettes" und zuvorkommendes Angebot an ihn) ist unsere
'Beziehung' sehr friedlich.

Er hat nicht das Gefühl, dass ich 'mein Recht ausnutzen' will.
Und ich habe nicht das Gefühl, dass ich ihn stören könnte. Denn ich weiß ja: wenn er
sich mal gestört fühlt, kann er immer anrufen. Meine Nummer habe ich ihm natürlich
in diesem Zuge gegeben.
- - - - - - - - - - -

Kurzum: Rechtslage hin- oder her. Am Ende musst du eh eine konkrete Lösung mit deinen
Nachbarn finden.
- - - - - - - - - - -

Übrigens: Ich wohnte auch mal in einem Reihenhaus und habe dort ... auch schon in 'weiser
Vorausschau' eingeschränkt ... immer ca. 45 Minuten pro Tag Schlagzeug gespielt.
Und zwar zu 'humanen Zeiten'!

Als sich DANN, obwohl ich so 'nett' war, immer noch eine Nachbarin beschwert hat,
habe ich ihr mal mit einem kleinen, handgeschriebenen Briefchen zusammen, den genauen
Gesetzestext zur Hausmusik an die Tür geklebt!
... Als sie sozusagen 'schwarz auf weiß' gelesen hatte, was ich alles machen KÖNNTE(!),
war ganz schnell Ruhe im Karton! ... Und zwar von ihrer Seite aus! ;)
Diesen Text habe ich leider gerade nicht mehr gefunden. Sonst hätte ich ihn hier gepostet.

Damals hatte ich irgendwas aus dem Internet geholt, was zumindest "offiziell" aussah.

... Und habe danach mal locker meine 'Dosis' auf 60 Minuten pro Tag erhöht.
Nur als kleine Verdeutlichung, dass ich sie noch viel mehr belästigen könnte ...

Weiterhin: keine Beschwerden.
Diese Frau ... damals ... war sehr bieder. Und biederen Leuten kommst du am besten mit
"hoch-offiziellen" Schreiben. Also beispielsweise mit einem kopierten Gesetzestext oder einem
beispielhaften Gerichtsurteil. (Davon gibt es einige im Internet).
- - - - - - - - - - -
... Kurz darauf habe ich mir dann übrigens ... weil: Schlagzeug ... und weil: Band ...
einen Proberaum besorgt.
- - - - - - - - - - -
Aber GITARRE ... eine akustische wohlmöglich noch(?), oder eine leise aufgedrehter
Verstärker(?) ... sollte vor 22 Uhr wirklich überhaupt kein Problem sein.


Tipp: Bei biederen Leuten: Gesetzestexte kopieren und 'vorlegen'.
Für den Fall, dass du mit den Nachbarn 'vernünftig reden' kannst(?) mach das lieber so!
Persönlich und vernünftig 'reden' ist in der Regel die bessere Lösung.
... Und nur FALLS das nicht hilft, schieb Gesetzestexte nach. :cool:
(siehe oben.)


Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Die schnellste Übersicht habe ich HIER gefunden. In einem sehr kurzen Artikel
der Morgenpost:
http://www.morgenpost.de/printarchi...ziemlich_schlechte_Hausmusik_ist_erlaubt.html
- - -

Das gibt es wohl ziemlich gut wieder. Die Bandbreite der in den Urteilen genannten Zeiträume und Einschränkungen, in denen üben möglich und nicht möglich sind, schwanken deutlich.
Außerdem legt sich die Rechtsprechung nicht fest, ab welchen Pegeln von "Lärm" auszugehen ist, wobei sowieso gilt, dass Musizieren eh nicht mit "Lärm" gleichgesetzt werden kann (kulturelle Aspekte etc., Kunst, allg. Persönlichkeitsrecht).

Dazu kommt, dass das eigentlich einschlägige Bundesimmisionsschutzgesetz teilweise von Landesgesetzen verdrängt werden kann (ungewöhnlich, aber hier so geregelt). Der Landesgesetzgeber kann also Ruhezeiten etc. abweichend von 13:00-15:00 etc. regeln.

Aber wie Nils schon geschrieben hat: wenn das konkrete Instrument (A-Gitarre) nicht leise spielbar ist, ist jedenfalls eine Mindestübezeit täglich zulässig, auch wenn es stumpfe Fingerübungen sind. Natürlich außerhalb der Ruhezeiten!
Generell erlaubt ist Zimmerlautstärke (das ist bei einem normal lauten Fernseher ca. 55 db(A) in 1m Entfernung - Meine E-Gitarre ist genauso laut in 1m Entfernung). Also wird es mit einer A-Git. nicht gehen zu Ruhezeiten.
Richtig ist auch, dass in der Hausordnung der generell zulässige Zeitrahmen eingeschränkt werden kann. Aber Achtung: wenn der Vermieter es übertreibt ("Musizieren tägl. von 06:00 bis 07:00 gestattet") ist die Klausel auch unwirksam und es gilt der gesetzliche Rahmen.
 
Zu dem oben habe ich noch hinzuzufügen, dass Leute, die beruflich mit Musik zu tun haben, außerhalb der Ruhezeiten in jeder Form üben dürfen. Es gibt keine gesetzliche Beschränkung.

Konkret heisst das für Dich, dass Du in Zimmerlautstärke außerhalb der Ruhezeiten soviel üben kannst, wie Du willst. Tatsächlich ist Musik in Deutschland nicht illegal, auch wenn man manchmal einen gegenteiligen Eindruck bekommt. Achte aber bitte darauf, dass 55 dB nicht besonders laut sind. Die meisten Amps gehen da deutlich drüber. Wenn das da drüber geht, ist Gewohnheitsrecht, dass 2 Stunden außerhalb der Ruhezeiten auf jeden Fall toleriert werden müssen.

Bei uns im Haus ist Musizieren außerhalb der Ruhezeiten okay, in den Ruhezeiten nach vorheriger Absprache auch, wobei meine Nachbarn extrem tolerant sind. Ich übe trotzdem viel ohne Verstärker und spiele zuhause nur auf Aktivboxen bzw. Modeller, damit es niemanden stört. So kommen sich beide Seiten entgegen und alle sind glücklich.
 
Hi,
Mein Nachbar beschwert sich seit kurzem auch ständig, weil ich soooo laut E-Git spielen würde, aber ich spiele wirklich nur bei normaler Lautstärke, etwas lauter als meine Western, die allerdings 10er-Saiten drauf hat und daher leiser als die meisten ist. Mein Lehrer hat mich nebenbei bemerkt ziemlich komisch angeschaut als ich ihm mal gezeigt habe, wie laut ich spiele. Für ihn lag das wohl irgendwo in der Kategorie "viel zu leise". ^^ Dazu sei gesagt, dass besagter Nachbar früher mitten in der nacht saulaut Pornos geschaut hat, rumgeschrien und nicht eben leise seine halbe wohnung zertrümmert hat ........ Von den anderen Nachbarn hat sich in den 1 1/2 jahren, die ich hier schon spiele noch nie jemand beschwert.
Und da ich eh schon für nen Egitarristen recht leise spiele, sehe ich auch ned ein, dass ich noch weiter runterdrehen soll, da kann ich mir dann gleich ne 100euro-klampfe kaufen, des würde dann auch keinen großen unterschied mehr machen. Und Kopfhörer hasse ich. -.-
Und da ich ned denke, dass er des so sein lassen wird und da ihm auch noch die wohnung gehört, in der er wohnt, gehe ich davon aus, dass er da noch über eigentümerversammlung oder anzeige gegen mich vorgehen wird. Was hätte ich denn da zu befürchten bzw was könnte er da gegen mich machen und auf welcher rechtlichen Grundlage?
 
Es gibt in Deutschland die "TA Lärm" sowie die "Freizeitlärmrichtlininie", zur Not einen Blick in das für dein Bundesland geltende "Landesemmissionsschutzgesetz" werfen. Die findest du im Netz und da steht es schwarz auf weiß, wer wann was wie laut machen darf. Wobei die TA sich auf den gewerblichen Lärm bezieht, aber reingucken schadet ja nicht.

TA Lärm

Freizeitlärmrichtlinie

Landesemmissionsschutzgesetz NRW

IIRC gelten die 22.00 Uhr nach wie vor für alles, was über Zimmerlautstärke hinausgeht, wobei sich das erledigt, wenn sich jemand gestört fühlt und diese Beschwerde gerechtfertigt ist.
 

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