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Vertrag mit ehmmaligen Musikern

  • Ersteller gothandroll
  • Erstellt am
@Nils

Dank Dir für Deine Mühe! Ich habe das Problem schon gelöst und meine Nachforderung und auch Folgeaufträge erhalten. Aber ich hatte das eigentlich nur als Beispiel gemeint, wo man sehen kann:

-Wie gering geschätzt schöpferische Leistungen häufig werden
-Wieviel Unkentniss herrscht
-Und wie man absichtlich oder unabsichtlich um seine Rechte gebracht wird, selbst wenn sie eigentlich eindeutig geklärt sind

Ohne jetzt zu sehr ins OT abzugleiten, noch einige amüsant bis absurde Details:

-Auftraggeber ist seit Jahrzehnten zur Hälfte im Verlagsgeschäft
-hat keine Ahnung von Urheberrecht, obwohl SEIN Geschäft darauf basiert
-WILL keinen Vertrag (brauchen ehrliche Leute nämlich nicht), hat also gar nix in der Hand
-Hat den entsprechenden Titel selbst komponiert und getextet
-Hat gemeint er wäre kein GEMA-Mitglied
-War aber Mitglied in der AKM
-Wollte mir nicht glauben, dass da ne saftige GEMA-Rechnung kommt, für seine eigenen Titel
-Hat angekündigt die GEMA zu verklagen, als die erste Rechnung über 10000 EUR kam

Jetzt dürftest Du das Ganze nochmal in einem anderen Licht sehen! :D Reise nach Absurdistan...

Mit genauen und schriftlichen Vereinbarungen im Vorfeld ist das ja immer so eine Sache, es muss ja immer alles schon gestern passiert sein. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mediafon, ja. Keine Angst - irgendwie habe ich immer das Gefühl, dass Du dich schnell angegriffen bzw. deine Kompetenz in frage gestellt siehst. Wenn dem so ist, haben wir was gemeinsam!

No prob! Ich halte es da ganz mit dem Musiker/TV-Moderator Werner Schmidbauer, der sprach mir mal bei 'nem Interview auf Band: "Zu mir kann man Arschloch sagen - wenn man es begründen kann!"

Was mich bei diesem Fred etwas stört, ist das massive Abdriften in theoretische Parallelwelten - Galaxien entfernt von der Praxis und vom Problem des Threadstarters.

Nils_k hat die Realität im Alltagsgeschäft ja bereits nochmals ins Spiel gebracht. Es geht um Absprachen, um Verträge, um Verlässlichkeit.

Und das von Dir geschilderte Problem mit dem Online-Auftrag hat gänzlich nichts mit der Situation des Threadstarters zu tun. Nils hat das auch dankenswerterweise schön zurechtgerückt.

Mit genauen und schriftlichen Vereinbarungen im Vorfeld ist das ja immer so eine Sache, es muss ja immer alles schon gestern passiert sein. ;)

Selbst wenn jemand eine Aversion gegen Verträge haben sollte - wie Du das offenkundig so schilderst - bekommt bei uns jeder stets nach einer mündlichen Vereinbarung nochmals ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben des vorher besprochenen.
( http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmännisches_Bestätigungsschreiben )
Ich gehe mal davon aus, dass der Partner im geschilderten Szenario auch Kaufmann war.

Und in so einem Schreiben, auf das wir selbst die inhaltliche "Oberhoheit" haben, steht dann halt drin, dass die Nutzung nur online gestattet ist. Und eine weitere Nutzung für mechanische Vervielfältigigung oder zukünftige technische und noch unbekannte Verwertung nicht gestattet ist bzw. nachverhandelt werden muss. Damit ist die Rechtssicherheit wieder im Boot.

Ich sehe halt häufig, wie Urheber und deren Rechte "mit Füßen getreten" werden, ...

Im Startthread geht es aber nicht um die Urheberrechte, da die Mucker "nicht Komponist und nicht Texter" waren.
In der Theorie hast Du mit dem Nullsummeneinwand Recht. Aber in der Praxis ist mir und ein paar anderen Leuten aus der Branche, mit denen ich zwischenzeitlich weiteren Kontakt hatte, kein Fall bekannt, dass das jemand im Nachhinein eingeklagt hätte.

Ich fasse mich da auch gerne an die eigene Nase. Habe mit Bildern aus meiner journalistischen Zeit erheblich Geld verdient. Aber wenn ich Bilder verschenke, dann mache ich das im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte. Wenn ich dann im Nachhinein zu den Herrschaften der deutschen Popwelt ginge und würde sagen, ey Jungs, ich möchte aber jetzt gerne mehr oder einen Nachschlag, dann würde das auch der Philosophie vom gegebenen Wort widersprechen. Und bislang gab es da auch noch keine unabgesprochene Verwertung - obwohl die Gefahr bei Bildrechten noch erheblich größer ist, als im Audiobereich.
 
Hi,

eigentlich wollte ich ja gar nicht so weit vom Thema abdriften. Ich bin eingestiegen bei der Frage:

Können Leitungsschutzrechte auch ohne Zahlung einer Vergütung übertragen werden?

Die eindeutige Antwort darauf: "Ja, aber vor dem Gesetz gilt diese dann nicht."

Wir diskutieren ja hier einen theoretischen Fall ausscheidender Bandmitglieder, die zuvor noch auf einer Aufnahme mitgewirkt haben, die die restliche Band jetzt verwerten will.

Erstens: Auch wenn hier keine Rechtsberatung stattfindet, finde ich es fahrlässig auf diese Frage nicht direkt mit einem unmissverständlichen Hinweis auf die EINDEUTIG vorhandene Rechtsgrundlage - Anspruch auf angemessene Vergütung - zu antworten, egal ob diese nach eigener Einschätzung in der Praxis relevant ist oder nicht. Eine solche Bewertung kann man dann allenfalls im zweiten Schritt abgeben.

Zweitens frage ich mich, wieso man jetzt da versucht und berät, Wege zu finden die ausgeschiedenen Mitglieder "auszubooten". Es ist nicht nur theoretisch-rechtlich nicht möglich, sondern in der Praxis wahrscheinlich auch unfair! Die Leute haben ihren künstlerischen Beitrag geleistet, evtl. sogar die Aufnahmen mitbezahlt, etc.

Was ist denn bitteschön dabei zu sagen oder zu raten, die ausgeschiedenen Bandmitglieder einfach und unkompliziert an den Verkäufen zu beteiligen. Eine Vereinbarung pro CD Betrag X und halbjährlich wird abgerechnet.

Das ist dann a) rechtlich wasserdicht und b) menschlich fair.

Da muss eigentlich keine so riesige Diskussion entstehen. Die gab's IMHO nur, weil jeder halt Recht haben wollte, da nehm ich mich nicht aus.

Im Startthread geht es aber nicht um die Urheberrechte, da die Mucker "nicht Komponist und nicht Texter" waren.

Ja, sorry, es ist halt in einem Forum nicht einfach immer alles 100% korrekt auszuformulieren. Ich hätte wohl Urheber und Inhaber von Leistungsschutzrechten schreiben sollen, für die ja meist gleiche oder ähnliche Gesetze (vor Gericht UND auf der Strasse) gelten...

Aber in der Praxis ist mir und ein paar anderen Leuten aus der Branche, mit denen ich zwischenzeitlich weiteren Kontakt hatte, kein Fall bekannt, dass das jemand im Nachhinein eingeklagt hätte.

Sollte es wirklich praktisch keine Fälle geben, dann Frage ich warum?

Wenn ich ein Neigung zum Witz und dem Stilmittel der geschmacklosen Übertreibung hätte, würde ich sagen, dass sich ja auch noch kein Guantanamo-Häftling freigeklagt hat. :D

Du wirst ja wohl nicht ernsthaft behaupten, dass es nicht ständig Fälle gäbe, in denen eine solche Klage moralisch und rechtlich legitim wäre? Und ich glaube auch nicht, dass Du denkst, dass in der Praxis faire Bedingungen für Urheber und angemessene Vergütungen die Regel mit nur ganz wenigen Ausnahmen sind.

Ich sehe da die Gründe eben eher in dem Abhängigkeitsverhältnis und dem ungleichen Kräfteverhältnis zwischen Urhebern und Verwertern. Um diese auszugleichen hat man ja, die theoretisch feinen Gesezte geschaffen. Die funktionieren natürlich nur in der Theorie, denn hat einer mal aufgemuckt, war's das eben mit weiteren Aufträgen, vielleicht nicht nur beim beklagten Auftraggeber...

Ich finde, es ist GERADE und GENAU die Aufgabe einer Interessensvertretung, ANSPRÜCHE, DIE EBEN ERSTMAL NUR THEORETISCH als Gesetzestext existieren, IN DER PRAXIS DURCHZUSETZEN! Selbst oder GERADE dann, wenn diese Ansprüche schwer durchzusetzen sind. Imho muss eine Interessensvertretung die Vertretenen auffordern u nd ermuntern, einerseits ihre Rechte durchzusetzen und anderereseits diese Rechte anderen zu zugestehen.

Und unabhänig davon: Es ist immerhin schon mal ein Druckmittel, das Wirkung zeigen kann und soll, bevor überhaupt irgendwas vor Gericht geht.

Ich habe ebenim Moment auf der Hompage des CC folgendes gefunden:

Nur eine halbe Stunde Zeit stand zur Verfügung, dennoch erfuhren die Zuhörer, warum es für Filmproduktions-Firmen wenig sinnvoll ist, auf gemafreie Musik zu setzen, denn: Gemafrei ist keinesfalls gleichbedeutend mit lizenzfrei.
Interessierten Zuhörern wurde verdeutlicht, welches Risiko mit der Verwendung gemafreier Musik im Film verbunden ist.. Es ist seit geraumer Zeit gesetzlich festgeschrieben, dass dem Musikurheber in jedem Fall eine angemessene Vergütung zusteht. Kauft ein Produzent für wenig Geld gemafreie Musik ein, geht er davon aus, den Punkt Musik kostengünstig abgehandelt zu haben. Aber: Er läuft Gefahr, wenn der Film Gewinn einbringt - und das dürfte das Ziel jedes Produzenten sein -, mit Nachforderungen des Urhebers konfrontiert zu werden, dessen Vergütung nun nicht mehr als angemessen betrachtet werden kann. Was macht der Produzent? Er wird seinen Gewinn sicher längst in die nächste Produktion investiert haben. So steht er da, kann nicht zahlen - schnell kann für ihn die Insolvenz in Sicht kommen. Anders sieht die Situation aus, hat er einen Komponisten beauftragt, der Mitglied der GEMA ist. Dieser erhält, wird der Film ein Erfolg, entsprechende Tantiemen und seine Arbeit wird somit angemessen vergütet, ohne dass der Produzent erneut dafür bezahlen muss.

Auch ich habe gegenüber Produktionsfirmen und anderen Kunden schon exakt die gleichen Argumente angeführt, um Sie von diesem "gemafrei" Trip ("gemafrei" hat seine Berechtigung für Urheber, ist aber meistens nichts als Dumping) runterzubekommen. Ob das in der Praxis vor Gericht funktionieren würde steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Aber wenn ich Bilder verschenke, dann mache ich das im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.

Wenn ich oder die meisten anderen Urheber den Kunden was "schenken", dann meist weil wir nicht im Vollbesitz unserer wirtschaftlichen Kräfte sind. ;)

[...]ich möchte aber jetzt gerne mehr oder einen Nachschlag, dann würde das auch der Philosophie vom gegebenen Wort widersprechen

Ja, wenn die Philosophie vom gegebenen Wort (allerdings nicht die Schule, die durch Leute wie Helmut Kohl vertreten wird *lol*) wieder einen gewissen Stellenwert bekäme, wäre dieser wie auch mindestens 90% aller anderen Threads in dem Unterforum und so vieles mehr überflüssig.

LG
Uranus
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön, dass wir uns - bis auf den arg von der Spur abweichenden Guantanamo-Vergleich! - wieder der Realität nähern.

Ohne dem Threadstarter zu nahe treten zu wollen, aber die überwiegende Mehrzahl der Board-User betreibt seine Mucke als Hobby oder maximal im angestrebten Semi-Bereich, der aber auch meistens nicht oder nur phasenweise erreicht wird.

Das heißt: CD-Auflage 500 Einheiten, mit ein bisschen Grafik-Schnick-Schnack um das Booklet macht das ganz grob und roundabout 2.000 € für die VÖ. Einverstanden?

Davon werden im best case 200 Einheiten bei Gigs verkauft und die verbleibenden 300 gehen zur Bemusterung an Veranstalter bzw. Medien - und der Rest liegt wie Beton im Keller. Bei 10 € VK erlöst eine Band mit einer solchen VÖ also gerade mal die Gestellungskosten von 2.000 € wieder.

Das Risiko der Vorfinanzierung verbleibt bei den aktiven Bandmitgliedern. Die ausgeschiedenen tragen kein Risiko und sollen trotzdem partizipieren.

Im Gegenteil: Als die "Ausscheider" noch bei der Band waren, sind sie als GbR einen Vertrag mit einem Studio eingegangen. Sagen wir mal der Einfachheithalber 1.000 €. Macht bei fünf Muckern 200 € pro Nase.

Da die meisten Bands keinen GbR-Vertrag schriftlich fixiert haben, erlischt die GbR bei Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder lt. Gesetz automatisch. Konsequenz: alle an den Studioaufnahmen beteiligten GbR-Mitglieder/Musiker haben eine Vertragsschuld gegenüber dem Studiobetreiber. Ist gleich 200 €/Nase.

Wenn mit den Aufnahmen nichts passiert, müssen die ein oder zwei Ausscheider also erst einmal 200 € oder 400 € an Altschulden bezahlen. Einverstanden - bis hierher?

Verwerten die Restmitglieder die Aufnahmen, kann man ja IN DER PRAXIS (!!) sagen, okay, ihr Ausscheider braucht die Studiokosten nicht mehr zu finanzieren, und der Rest versucht diese Grundkosten durch die VÖ einzuspielen. Das ist im Gothic-Bereich (darauf lässt der Avatar des Threadstarters schließen) schwierig genug, weil kein Massenprodukt.

Gelingt es der Restband die oben erwähnten 200 Einheiten zu 10 € zu verkaufen, haben sie die Herstellungskosten wieder eingespielt. Um die 1.000 € STudiokosten zu amortisieren, bedarf es weiterer 100 Abverkäufe. Das wird schwierig genug! Und dass bei dieser Produktion etwas übrig bleibt, ist mehr als fraglich.

Warum also dann User nicht praxisnah ein Feedback geben?
Sondern auf theoretische Nebenstrecken abzweigen, die für ein Minimum an Professionals relevant ist - die sich im worst case sowieso nicht hier informieren?

Denn da heißt es: Bassspuren für 5 Songs à 200 € = 1.000 €.
Ich gebe Dir recht, in den meisten Fällen sind die Leistungserbringer/Basser etc. vom Standing in der Defensive und man rundet die 1.000 € noch erheblich ab. Aber damit ist der Job für zwei Tage auch noch einigermaßen bezahlt.

Der Produzent hat aber nicht nur einen Basser, sondern eine ganze Latte an Fremdmuckern. Das summiert sich. Und wenn die Produktion ein Flop wird, trägt nicht der Leistungserbringer/Basser das unternehmerische Risiko, sondern der Produzent oder das finanzierende Label oder der Hauptkünstler.

Und Du weißt selbst, dass 85 Prozent aller Veröffentlichungen in Deutschland Flops sind. Nur ca. 8 Prozent spielen überhaupt die Produktionskosten ein und an 5 - 7 Prozent wird verdient. Das spielt sich dann aber meistens ohnehin in einer Liga ab, in die die Boarduser hier nie oder kaum vorstoßen werden.

Dabei will ich es bewenden lassen. Muss jetzt ohnehin zum Flughafen, um meine Maschine zu bekommen. Bin Dienstagabend von diesem Job wieder zurück, dann können wir gerne den Dialog AN DER REALISTISCHEN PRAXIS ORIENTIERT fortführen.
 
Hallo zusammen,

ohne jetzt zu sehr in's Detail gehen zu wollen, glaube ich, dass das Problem
des Thread-Stellers mittlerweile zu genüge geklärt ist.

Und ich denke auch, die Hinweise die gegeben wurden, waren insgesamt durchaus
OK und ... obwohl allgemein besprochen ... sehr nützlich für die Praxis.
DAS ist es in meinen Augen, was zählt.

Wie ich schon mal an anderer Stelle sagte, interessieren mich persönlich theoretische
Fragestellungen, die "die Anderen" betreffen "könnten" nicht so sehr.
Ebenso wie Probleme, die längst geklärt sind. Denn per Definition sind es dann
gar keine mehr.

Daher bin ich ein Freund von Beispielen, die sich auf die Praxis beziehen.
Die kann man ja hier immer noch in ALLGEMEINER Form besprechen, aber
es sollte ... für mein Verständnis ... schon ein praktischer Nutzen für den
Fragenden dabei herumkommen.

Wie auch immer.
Ich persönlich freue mich auf den nächsten, relevanten Thread! :)

Oder falls der Thread-Steller noch eine Nachfrage hat, natürlich
gerne auch auf die. ;)

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 

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