In der der Zwischenzeit haben einige Musiker/Sänger, die nicht Komponist oder Texter ware -also "nur" Musiker/Sänger- gewechselt.
Hallo Gothandroll,
wie es die Forum-Regeln verlangen, wechsele ich hiermit mal zur rein
hypothetischen
Betrachtungweise.
Also, mal angenommen jemand hätte eine Band. Die Besetzung wechselt und NICHT-
Komponisten (Leute, die NICHT an der Entstehung der genannten Werke beteiligt waren,
also auch keine Rechte an den Werken halten) verlassen die Band.
Selbstverständlich können die Komponisten (Musik-Komponist, Text-Dichter) auch mit einer
anderen Besetzung ihre Musik einspielen.
Die besagten Nicht-Komponisten dürfen den Rechte-Inhabern der Werke diesbezüglich
gar nichts verbieten.
Zu klären wäre eigentlich "nur", ob es sich WIRKLICH um Nicht-Komponisten handelt
und ob die das genau so sehen. Diese Lage solltet ihr am besten per Band-Vertrag,
also in irgendeiner Form schriftlich, klären. Also: euch darüber einig sein, wer / was
komponiert hat.
Wenn diese Lage geklärt ist und es stimmt, dass die
Urheber die Stücke neu aufnehmen
wollen, ist das kein Problem!
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FALLS die Lage so ist, dass die 'alten' Musiker bereits etwas eingespielt haben(?), sind dabei
so genannte Leistungsschutzrechte entstanden, die über die GVL vergütet werden können.
Auf die URHEBER-Rechte hat das allerdings keinen Einfluss.
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Hoffe, damit ist alles geklärt. (?)
Wenn nicht, poste noch mal, zu diesem rein HYPOTHETISCHEN Fall.
Alles Gute und beste Grüße
Nils
EDIT: Eine Einschränkung noch!
Wenn die anderen Musiker schon eingespielt haben ... so wie du es indirekt schreibst (richtig?).
=> Ich weiß nicht, ob es möglicherweise eine Art 'Blockier-Recht' für Leistungsschutzrechte gibt!
Es
könnte sein, dass die Musiker sagen dürfen: "Moment mal. Veröffentliche alles, was du willst.
Gerne mit neuen Musikern, aber
nicht mit den Tonspuren, an denen ich als einspielender Musiker
beteiligt war." ... Könnte sein. Wenn ihr dazu keine genaue Absprache oder Vertrag hattet.
Merowinger, weißt du da mehr zu?
Ansonsten schau dir mal folgenden Thread an:
https://www.musiker-board.de/vb/mus...echtsfrage-bei-kompositionen.html#post3631140
Dieses "Geld"-Argument kann man ebenso gut auf Leistungsschutzrechte anwenden.
Der Fall könnte sogar ein ähnlicher sein. Schau einfach mal in den Thread rein.