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Vertrag für Auftritte

Jürgen K;6349924 schrieb:
symbolische Werte mögen ja schön für die Künstlerseele sein, aber wenn man die noch nie durchgesetzt hat, weiß man auch nicht, ob die Klausel überhaupt vor Gericht bestehen würde.

Klauseln der Art "volle Gage auch bei Absage durch den Veranstalter" bzw. "Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Gage bei Nicht-Erscheinen der Band" sind im Profi-Coverbereich so was von gängig, dass ich mir über die Wirksamkeit keine Sorgen machen.
 

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