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Versicherung von Instrumenten im Proberaum

  • Ersteller michaelkle
  • Erstellt am
toeti schrieb:
Und wie schimpft sich das hier??? Wenn wir mit dem Motorrad zum proben fahren, nehmen wir wohl kaum die Gitarre mit.
Nichtmal die billigste die wir haben.

mfG
Thorsten


Hast du deine Sachen auch mit dem Motarrad zum Proberaum gebracht?? Ich versteh' jetzt dein Posting nicht ?

Ich möchte nur nochmals darauf hinweisen: Ich distanziere mich von jeglicher Aufforderung zum Versicherungsbetrug und habe lediglich eine Lücke in den AGB's der Hausratversicherung aufgedeckt, die für den einen oder anderen mal sehr nützlich sein kann!!
 
Morgen,
du hast eindeutig geschreiben
Ein Tipp: Sollte ein Schaden eintreten, sagt du du hast die Sachen am Vortag mitgebracht und wolltest sie am nächsten Tag wieder mitnehmen!

Es ist aber nachweisbar, dass wir immer mit dem Moped fahren und nur mit dem Auto hinbringen und das ist ganz klar gelogen.
Was ist an dem Post nicht zu verstehen?

mfG
 
Ich muss jetzt ja mal was los werden:

Warum werde ich so auf bestimmte Statements hier festgenagelt? Ich habe euch nur auf ich eine Lücke in den AGB's der Hausratversicherung hingewiesen - mehr nicht!

Jeder der eines Tages in seinen Proberaum kommt und feststellt das der Amp die Giatarren etc, weg sind oder durch Vandalismus noch zusätzlich beschädigt wurden, wird sich an diese Lücke der AGB's gerne erinnern, sofern keine eigene Versicherung vorhanden ist! Denn besser man hat die Chance etwas zurück zu bekommen als das alles verloren ist!!

Sicherlich reden wir auch nur von den "KLEINTEILEN" .. Amp - Instrumente - Effekte und nicht von tonnenschweren PA's ( man soll's ja auch nicht übertreiben, denn es ist ja von Hausrat die Rede)


und alle die hier auf die Moral hinweisen, ihr habt ja noch nie mit 15 Bier getrunken, die Kippe auf der Straße geworfen und in der 30er Zone 35 gefahren! :D

Ich denke wir sollten hier auf dem Teppich bleiben und den Sinn eines solchen Forums nicht vergessen:​

Informationsaustausch!!! - sich gegenseitig helfen und den Spass an der Musik zu teilen!
 
michaelkle schrieb:
Jeder der eines Tages in seinen Proberaum kommt und feststellt das der Amp die Giatarren etc, weg sind oder durch Vandalismus noch zusätzlich beschädigt wurden, wird sich an diese Lücke der AGB's gerne erinnern, sofern keine eigene Versicherung vorhanden ist! Denn besser man hat die Chance etwas zurück zu bekommen als das alles verloren ist!!

Alles, was ich gesagt habe ist: man möge sich auf deine (in meinen Augen etwas zweifelhafte) Information nicht verlassen. Besser ist eine ordentliche Musikinstrumentenversicherung.
Denn: Die sog. Außenversicherung ist ihrem Sinn nach gerade nicht für so etwas wie Proberäume gedacht! Dass es da eine "Lücke" in den AGBs gibt, stimmt so eigentlich nicht.
Man kann sicher bei der einen oder anderen Versicherung mit juristischen Spitzfindigkeiten da etwas machen, aber eine saubere Lösung ist und bleibt es nicht, einfach weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (Probe ungleich Urlaubsreise). Schön, wenn das bei dir klappt, aber ich möchte dringend raten, sich bei jeweils der eigenen HRV mal genau zu erkundigen, bevor man sich drauf verlässt. Wenn die dann sagen "ist versichert", ist ja alles in Butter.

Jens
 
So Leute ich habe mir heute das ganze nochmal in einem Forum für Versicherungsrecht bestätigen lassen das von Rechtsanwälten moderiert wird und dort heißt es :


Außenversicherung : Diebstahl- und Vandalismusschutz für Instrumente​

"wie heisst es so schön: grundsätzlich ja, aber...

wenn geplant ist, das die instrumente von vornherein länger als die über die aussenversicherung gedeckte zeit ausserhalb der versicherten wohnung sich befinden sollen (also ständig im übungsraum bleiben), dann sind die instrumente von anfang an nicht versichert.

nehmen sie die instrumente aber gelegentlich mit nach hause, dann besteht voller versicherungschutz im rahmen der aussenversicherung..."


Ich hoffe das das euch allen dieser Tipp irgendwann mal nützlich sein wird!​
 
Hallo,
hab gerade bei meiner Versicherung (R&V) angerufen; die bestätigen, dass Sachen für 3 Monate im Proberaum mitversichert sind. Das ist für Intrumente (vielleicht ausser Vintage-Wertanlagen, Flügel, Klaviere etc.), Combo-Verstärker etc. kein Problem. Allerdings kann ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Wenn der nun feststellt, dass es unglaubwürdig ist, dass jemand alle 3 Monate seine beiden Marshall-Full-Stacks mit nach Hause nimmt, sein Schlagzeug mit Double-Bass zuhause in seiner 30qm-Bude aufbaut etc., wirds natürlich ärgerlich.
Aber: Mein Combo, mein Bass, mein 16-Spurer, die nehm ich 1 Mal im Vierteljahr mit nach Hause (um sie durchzuchecken, hehe).

Grüße,
Hans
 
.Jens schrieb:
Alles, was ich gesagt habe ist: man möge sich auf deine (in meinen Augen etwas zweifelhafte) Information nicht verlassen. Besser ist eine ordentliche Musikinstrumentenversicherung.

@all!
Jens' letztem Satz mit der Musikinstrumentenversicherung gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen.

Ihr diskutiert hier stets NUR über den SCHADENSFALL DIEBSTAHL. Aber das führt massiv an der Realität vorbei. Oder probt Ihr Euch alle nur die Finger wund und spielt keine Gigs.

Im Stagebetrieb sind Bearbeitungsschäden an der Tagesordnung. Und komme dann mal einer und wedele mit seiner Hausratpolice.

Insofern kann ich den Rat von Jens nur unterstützen, dass man sich als Mucker eine Musikinstrumentenversicherung leisten sollte. Kostet für normales Equipment knapp im dreistelligen Bereich und ist damit finanzierbar.

Alles andere ist sehr dünnes Eis.

UND es kommt noch ein anderer Aspekt hinzu, der hier bislang noch keine Rolle spielte: wenn Ihr Gigs spielt, dann solltet Ihr in der Regel dafür auch Gage erhalten.

UND SCHON SIND WIR IM GEWERBLICHEN BEREICH. Ich darf nur auf die sehr brüchige Grenze zwischen Haftpflichtversicherung und Berufshaftpflicht verweisen.

Wenn Ihr als Mucker bei einem bezahlten Gig einen Haftpflichtschaden verursacht, dann wird Euch Eure Haftpflichtversicherung sehr dezent darauf hinweisen, dass es mit der Regulierung nichts wird, weil das nur im Falle einer Berufshaftpflicht geschehen kann.

lg
 
Wir empfehlen immer den www.vdmv.de Das ist das Versorgungswerk der Medienwirtschaft. Für Euch interessant, daß auch eine "Allgefahrenversicherung" wie Unterschlagung, europaweit sowie Abhandenkommen am Ort des Events, im Lager, Proberaum, im Auto über Nacht etc angeboten wird.Es gibt dort mehrere Versicherer.Ca. 1,2 % Versicherungssumme vom Anschaffungswert bei Selbstbeteiligung von 250 €
Zusatzversicherung wie Zumietungen von Anlagen etc können gg. Mehrprämie auch versichert werden.Fragt mal bei Herrn Preuß www.preuss24.de oder beim VDMV
 
Ein Aspekt der mir nicht ganz klar ist. Selbst wenn das mal alles so funktionieren würde mit der HRV, dann gilt doch sicher der Zeitwert meines Equpments oder?
Grade bei solchen Dingen sind Versicherung ja sehr genau.

Ich habe für 2 Teile eine Instrumentenversicherung bei der Provenzial und beide Versicherungen beruhen auf dem Kaufpreis, den ich im Zweifelsfall dann bekommen würde. Schon allein deswegen wäre mir alles andere zu blöd, oder seh ich das falsch?! Versichert bin ich damit auch in nahezu allen denkbaren Fällen und sonderlich teuer ist das ganze auch nicht.
 
Das wäre auch eine gewerbl. Elektronikversicherung, keine Instrumentenversicherung beim VDMV. Man ist hier wie gesagt nicht auf eine Assekuranz festgelegt, sondern wählt aus mehreren Versicherungen aus. Dort ist auch der Wiederbeschaffungswert kalkuliert. Betriebshaftpflicht ebenfalls möglich für Schäden aus Auftritten, Beschädigungen des Parketts durch querstehende Rollen eines Amps etc.
 
michaelkle schrieb:
Hallo Leute, da ich gemerkt habe das dieses Thema wohl so einige interessiert hier ein paar Fakts:


Instrumente und Anlage sind im Proberaum durch die Hausratversicherung versichert. Dies gilt allerdings nicht bei Verlust bei einem Gig !!!! Also nur im Proberaum, wenn dieser durch eine Tür verschlossen ist und somit nicht ohne Gewalt betreten werden kann.

Hallo,

und wie ist das mit Fenstern? Unser Proberaum liegt nämlich im Erdgeschoss und hat ein Fenster (natürlich nicht von aussen ohne Gewalt zu öffnen).

Gruss

kF
 
Das Dumme ist wohl, daß die Geräte im Proberaum meist mehreren Leuten gehören.

Im Haus dessen, bei dem der Proberaum ist, sind wohl auch nur die Geräte versichert, die ihm gehören.

Eine Ausweitung auf ausgelagerte Geräte fremder Personen & Bandmitglieder wäre mir auch neu.

Die Equipmentversicherung sichert auch auf Tour ab, im Auto & auch bei einer Art GbR, die die Band gründet

www.vdmv.de bzw. www.preuss24.de

Die sind auch auf der Musikmesse vertreten
 
Also, da ich vom Fach bin kann ich nur michaelkle recht geben.
Die allgemeinen Versicherungbedingungen (die alle Versichere als Grundlage ihres Bedingungswerkes haben / natürlich hat gibt es geringe Abweichungen untereinander) sagen:

Außenversicherung:

1) Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers sind, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.

2) Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.

3) Für Schäden durch Einbruchdiebstahl muß ein Eindringen mittels nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge erfolgen. Dies gilt auch für falsche Schlüssel, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazuberechtigten Person veranlasst oder gebiligt worden ist. usw.

4) Bei Beraubung besteht Außenversicherungsschutz nur dann, wenn die angedrohte Gewalt an Ort und Stelle verübt wurde. D.h.: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
5) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist auf insgesamt 10 % der Versicherungssumme , höchstens auf XX € ( dieser Wert ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich) begrenzt.


Es hängt in erster Linie davon ab, wie hoch euer gesamter Hausrat versichert ist und ob Ihr einen guten Ansprechpartner bei eurer Versicherung habt. D.h.: ob er euch abnimmt ; ) das euer Equipment erst seit gestern im Proberaum steht.

Alles in allem muß man sagen, daß eine Hausratversicherung nur bedingten Schutz bietet. Und das es an jedem selbst liegt, da wie in einem Beitrag weiter oben fälschlicherweise gesagt, nicht der Eigentümer des Proberaumes für euren Kram verantwortlich ist. Ist bei einer Mietwohnung ja auch nicht der Fall!!!!!
 
farmerwill
  • Gelöscht von .Jens
  • Grund: Doppelpost
farmerwill
  • Gelöscht von .Jens
  • Grund: Doppelpost
Bei der Equipmentversicherung ist auch der Neuwert versichert, auch europaweit (ausbaubar gg Mehrpreis auch bis zum weltweiten Touring)

Die Hausratversicherung deckt wohl nur Geräte des jeweiligen Besitzers ab. Da die Geräte wohl mehreren Bandmitgliedern gehören, eher unzweckmäßig & nicht versichert.

Ich empfehle den VDMV Man kann dort mehrere Versicherer anbieten
 

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