Versandkosten für eine E-Gitarre ?

  • Ersteller matapalo
  • Erstellt am
falsch und zwar definitiv falscht
aber das habe ich ja oben schon berichtigt, und damit die diskussion ein ende hat.

ich habe mich deswegen mit der postdirektion münchen bis auf deibel-komm-raus gestritten und den schriftlichen passus aus der dienstanweisung von meinem nachbarn gesehen. es ist defintiv so: IST DER KARTON STAPELBAR UND NICHT LÄNGER7HÖHER ALS 120 cm, IST ES EIN NORMALES PAKET UND KEIN SPERRGUT!




naja, ,musst du wissen. ich würde jedenfalls keine 20 euro versand bezahlen wenns auch für 6,90 geht (im übrigen mache ich meine gebrauchtmarktpreise immer inklusive versandkosten, weil ich gar keinen bock auf die diskussionen habe, "da gäbs aber auch was billigeres, oder warum verschickst du nicht über xyz....).
letztlich ist es dein teil und du willst es verkaufen. wenn du warten kannst, ok, ansonsten würd ich mir die vorgehensweise aber nochmal überlegen;)

wie du selbst schon gesagt hast... bei mehr als 120cm hohem oder langen karton gehts nimmer als normales paket und kostet mehr, also hab ich da schon recht mit wenn ich sag "6,90euro reichen nicht".
 
Nein, eine ausreichende Verpackung gehört zu deinen Pflichten. Was eine ausreichende Verpackung ist, darüber kann man sich vortrefflich streiten.
OK, das war was ich ungefähr meinte, der Rest war "gefährliches Halbwissen", ich gestehe :D, vermischt mit meinem Rechtsempfinden und dem was ich zuletzt in einem Schadenfall zwischen mit einem möglicherweise auch als professionellem Versender geltenden Franzosen oder war's ein Engländer, gelesen habe.

Aber als Fazit sehe ich: Ordentlich einpacken!
 
ich habe mich deswegen mit der postdirektion münchen bis auf deibel-komm-raus gestritten und den schriftlichen passus aus der dienstanweisung von meinem nachbarn gesehen. es ist defintiv so: IST DER KARTON STAPELBAR UND NICHT LÄNGER7HÖHER ALS 120 cm, IST ES EIN NORMALES PAKET UND KEIN SPERRGUT!

Schön, dass du schreist, aber in der örtlichen Postfiliale bin ich mit so einem Karton schon abgeblitzt.

Ausserdem, hast du für diese Aussage einen Beleg?
Die Webseite von DHL sagt nämlich das Gegenteil:

http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=3001065

DHL Paket, min. 15 x 11 x 1 cm, max. 120 x 60 x 60 cm* bis 5 kg 5,90€ / 6,90€

*Sendungen, welche die obigen Höchstmaße überschreiten, weder quader- noch rollenförmig sind oder keine stabile Kartonverpackung haben, gelten als Sperrgut

Für mich ist das eindeutig: Wenn nicht quaderförmig, dann Sperrgut
Von "Stapelbarkeit" als Kriterium steht da nichts. Vielleicht war das früher mal so.

Und seltsamerweise hab ich bisher Gitarren in solchen Kartons nie über DHL erhalten, immer nur per UPS oder GLS.

Also Sorry, aber wenn ich was mit DHL verschicke glaub ich erst mal, was DHL selbst sagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jungs, was schreibt ihr da für ein Zeug? :D
pat.lane schrieb:
wenn nicht eindeutig das verschulden des jeweiligen transporteurs nachzuweisen ist.
sad but true:redface:.
Nope, lucky and untrue :D. Der Transportunternehmer hat eine Obhutshaftung für übernommenes Gut, keine Verschuldenshaftung. Das gilt seit der Transportrechtsreform 1998 und kann in § 461 HGB nachgelesen werden.

(b.t.w: was interessiert mich der Versicherer? Es gibt keinen Direktanspruch)

wary schrieb:
Dann lies mal §447 BGB.
Warum? Das bring nichts erhellendes.

wary schrieb:
Für den C2C bzw. den B2B Verkauf gelten eben andere Voraussetzungen für den B2C (Business to Consumer, also Unternehmer an Verbraucher).
Da kommen wir der Sache schon näher.

Grundsätzlich trägt der Verkäufer die Preisgefahr solange, bis er den Vertrag erfüllt hat. Das kann jeder in § 326 Abs. 1, Satz 1 BGB nachlesen. Mit anderen Worten: keine den Absprachen entsprechende Leistung oder Lieferung = kein Geld.

Richtig ist aber auch, dass das Gesetz - in weiser Voraussicht - in einigen Fällen die Gefahr für den zufälligen Untergang (Verlust, Beschädigung, Zerstörung) indessen früher auf den Käufer übergehen läßt (wenn Verkäufer und Käufer nichts anderes vereinbart haben). Warys Hinweis auf den Versendungskauf ist ein solcher Fall. Das kann man in § 447 BGB nachlesen.

Die Anwendung des § 447 BGB ist aber schon deshalb für die Tonne, weil § 474, Abs. 2, BGB den Gefahrenübergang nach § 447 sowie die Anwendung des § 477 in Verträgen unter Verbrauchern ausdrücklich nicht zuläßt.

Halten wir also fest: es bleibt dabei, daß der versendende Verkäufer die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung trägt, bis der Käufer die Gitte in den Händen hält, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
 
Schön, dass du schreist, aber in der örtlichen Postfiliale bin ich mit so einem Karton schon abgeblitzt.

Ausserdem, hast du für diese Aussage einen Beleg?
Die Webseite von DHL sagt nämlich das Gegenteil:

http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=3001065

DHL Paket, min. 15 x 11 x 1 cm, max. 120 x 60 x 60 cm* bis 5 kg 5,90€ / 6,90€

*Sendungen, welche die obigen Höchstmaße überschreiten, weder quader- noch rollenförmig sind oder keine stabile Kartonverpackung haben, gelten als Sperrgut

Für mich ist das eindeutig: Wenn nicht quaderförmig, dann Sperrgut
Von "Stapelbarkeit" als Kriterium steht da nichts. Vielleicht war das früher mal so.

Und seltsamerweise hab ich bisher Gitarren in solchen Kartons nie über DHL erhalten, immer nur per UPS oder GLS.

Also Sorry, aber wenn ich was mit DHL verschicke glaub ich erst mal, was DHL selbst sagt.


mach was du meinst ;)
mein nachbar ist der leiter der örtlichen postfiliale (also nicht tante emma, sondern große filiale der post). der hat mir die interne dienstanweisung (jetzt heisst es ja arbeitsanweisung) zu dem thema paket und sperrgut gezeigt und da steht wortwörtlich drin, dass pakete nicht als sperrgut gelten, wenn sie innerhalb der erlaubten maße liegen und stapelbar sind. ich versende jetzt wirklich seit jahren gitarren und es sind mittlerweile deutlich mehr als 100 gewesen (schon alleine hier im flohmarkt, ebay nicht mitgerechnet) und habe in etwa genausoviele bekommen. ich habe nicht einmal mehr als 6,90, bzw. 9,90 (je nach gewicht) bezahlt und es wurde auch nur einmal (bis zu besagtem streit) mehr verlangt. die leute in deiner postfiliale haben schlicht und ergreifend keine ahnung, thats it.

und wenn du willst, beweise ich dir das gerne und schick dir bei nächster gelegenheit nen standard-gitarren-karton für 6,90:cool:

Jungs, was schreibt ihr da für ein Zeug? :D
Nope, lucky and untrue :D. Der Transportunternehmer hat eine Obhutshaftung für übernommenes Gut, keine Verschuldenshaftung. Das gilt seit der Transportrechtsreform 1998 und kann in § 461 HGB nachgelesen werden.

(b.t.w: was interessiert mich der Versicherer? Es gibt keinen Direktanspruch)

mooomentamal...
dem grundsatze nach liegst du wohl richtig, ABER
die theorie unterscheidet sich ganz gravierend von der praxis, und das ist genau das thema, was du auch andernorts schon nicht einsehen wolltest.

die post/dhl hat wie jeder andere versender eine betriebshaftpflichtversicherung, bzw. transportversicherung. wenn ein schaden gemeldet wird, wirst du an diese verwiesen, die "prüfen" den sachverhalt und weisen den schaden im regelfall von sich, und zwar mit der begründung, dass das versandgut nicht ausreichend verpackt war.
also was machst du dann? klagen vielleicht?

Grundsatz der Haftpflichtversicherung:
Befriedigung von berechtigten Ansprüchen und Abwehr unberechtigter Ansprüche, erforderlichenfalls unter Führung eines Deckungsprozesses.

dann trete mal wegen einer summe von maximal 500 euro gegen einen großen logistikkonzern und dessen versicherung an. bis es überhaupt mal zum prozess kommt, musst du mal nen anwalt finden, der für diesen streitwert (und das daraus resultierende honorar gemäß RVG) überhaupt arbeitet. vorher geht dir schon die luft aus, weil sie dich am ausgestreckten arm verhungern lassen, und wer möchte in so einer sache schon monatelang warten ....

ich höre?
 
Zuletzt bearbeitet:
...das ist genau das thema, was du auch andernorts schon nicht einsehen wolltest...
Wo?

...
die post/dhl hat wie jeder andere versender eine betriebshaftpflichtversicherung, bzw. transportversicherung. ...
Was Du meinst ist weder die BHV noch die Transportversicherung. Es ist die Verkehrshaftungsversicherung.

...wenn ein schaden gemeldet wird, wirst du an diese verwiesen, ...
An wen die "verweisen" ist mir wurscht. Ich wende mich immer an den Schuldner/Vertragspartner. Mit der Versicherung habe ich keinen Deal, es sei denn, ich habe einen Direktanspruch (z.b. gegenüber einem gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherer).

... die "prüfen" den sachverhalt und weisen den schaden im regelfall von sich, und zwar mit der begründung, dass das versandgut nicht ausreichend verpackt war.
also was machst du dann? klagen vielleicht?
Das macht der Kollege aus der Kanzlei. Der will ja auch Geld verdienen - und fragst Du ihn nach seinem Befinden, ... dann kann der gar nicht genug klagen. :D

Im Ernst: ein Mahnbescheid genügt. Damit ist der Anspruch gerichtlich geltend gemacht und kann nicht verfristen. Außerdem macht der Kollege damit zusätzlich noch ein paar Mücken. Bei meiner letzten gerichtlichen Auseinandersetzung ging es um erfolgreich eingeklagte 75,80 EUR gegen einen Sonnenstudiobetreiber. :)
 
Ich höre nichts.

Wenn Du schon eine Antwort einforderst und ich mir die Mühe gebe, auf Dich einzugehen, dann ist es ein Gebot der Höflichkeit, darauf zu reagieren - findest Du nicht?

Nichtsdestotrotz: schönes Wochenende! ;)
 
also ...

mein gitarrenhaendler hatte gestern und vorgestern leider keine lieferungen dementsprechend keinen karton fuer mich (die meinten sie schmeissen die immer direkt weg, heben jetzt aber einen fuer mich auf wenn die naechste gitarre kommt). Montag ruf ich nochmal an und wenn dann ein karton da is bzw. wann auch immer naechste woche ich die gitarre dann verschicke schreibe ich hier hier was ich fuer den versand zahlen musste. =)
 
mein nachbar ist der leiter der örtlichen postfiliale (also nicht tante emma, sondern große filiale der post). der hat mir die interne dienstanweisung (jetzt heisst es ja arbeitsanweisung) zu dem thema paket und sperrgut gezeigt und da steht wortwörtlich drin, dass pakete nicht als sperrgut gelten, wenn sie innerhalb der erlaubten maße liegen und stapelbar sind.

Aber wir sind uns einig dass mit diese Aussage jetzt praktisch recht wenig bringt? :cool:

Wie gesagt, hier nehmen sie so einen Karton nicht an und haben die Begründung eben auch schriftlich in den Prospekten bzw. auf der Webseite.

Ich wage sehr zu bezweifeln, dass ich mich dem Argument, dass irgend jemand im Internet irgend eine interne Arbeitsanweisung erwähnt habe, die es trotzdem erlaubt, weiter komme... :rolleyes:

Wenn du das mit glaubwürdiger Quellenangabe belegen kannst schick ich dir einen Karton kostenlos zu... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das nachzuvollziehen ist nun wirklich nicht schwer:

-> http://www.versandberater.de/portal/StartAction.do

Versandberatung, "weiter" anklicken.

"Verpacken & Versenden" anklicken, "weiter" anklicken

Eingabefeld Artikel suchen: "E-Gitarre" eingeben (andere Formate als Quader oder Rolle werden nicht zugelassen!).

Versandprodukte anzeigen anklicken.

Sobald Du im Feld "Abmessungen" z.B. eine größere Länge als 120 cm angibst, landest Du automatisch auf der Seite für Sperrgut.
 
Wenn das Paket bei Lieferung des Postbooten beschädigungen aufweist nehm ich das Paket generell nicht an, bzw, nur wenn der Boote mir die Beschädigung beschenigt.
 
Bitte was? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, das wäre auch der Gipfel der Dreistigkeit... und jeder Kunde der das noch durch weitere Aufträge unterstützt gehört durchgeschüttelt.

Die Aussage wäre sinngleich mit

"Tut mir leid, wir versichern nicht mehr, weil wir so viel kaputt machen. Wir nehmen ihr Paket und ihr Geld also gerne, werden aber vermutlich ihr Paket zerstören... "

Wer bei so einem Anbieter noch was verschickt ist selbst Schuld. Wenn die sich weigern mir ein Risiko zu versichern das ich aber als Kunde dann auch noch gezwungenermaßen eingehen soll, würde ich dem entsprechenden Angestellten mal gehörig die Meinung geigen und sofot zur Konkurrenz gehen.

Jep - genau so war es! Bei der österreichischen Post!!! Da versende ich garantiert kein Paket mehr!!!!
 
hab gestern abend einen versandkarton bei meinem gitarrenladen geholt.

gitarre im gigbag in den karton und mit geknuellten seiten aus zeitschriften aufgefuellt.

versandkosten 6,90.
 

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