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Veranstalter zahlt nicht! Trotz Vertrag. Was nun??

  • Ersteller hexenhammer666
  • Erstellt am
Auch zur GbR Firmierung muss ich Dir leider widersprechen. Sogar Einzelfirmen haben eine Firma und wenn Sie nur hmmm... "Karl Meier" heisst, DAS IST die Firma des Karl Meier, Einzelunternehmer. Des Weiteren kann auch eine GbR einen Namenszusatz haben, ich denke, das ist auch das, was Du meinst. Es müssen aus der kompletten Firmierung (die auch hier eine ist) nur die Namen der Gesellschafter hervorgehen. Also z.B. "Band XY, Müller, Meier und Schulze GbR".

Ok, du hast insoweit Recht, dass auch ein Kaufmann eine Firma i.S.d. HGB haben kann. Also nicht nur die Handelsgesellschaften, da hatte ich jetzt nicht daran gedacht.
Eine GbR kann einen Namenszusatz und alles andere haben, aber keine Firma! Da bin ich 100%ig sicher. Denn die "Firma" wäre gerade frei zu wählen (das ist ja u.a. das besondere daran). Im Übrigen wäre die GbR dann auch unter ihrer "Firma" zu verklagen, was meines Wissens nicht möglich ist, da weiterhin die Gesellschafter selbst genannt werden.

Schau mal in die §§17 ff HGB rein, die Firma ist eben ein besonderes Kennzeichen für Handelsgeschäfte. Und sobald eine HGB ein Handelsgewerbe betreibt, ist sie ja automatisch eine OHG.

Das mit dem Rubrum kann ich jetzt nicht widerlegen, es kommt mir aber zumindest unüblich vor. Ich hab gerade mal bei meinen Sachen über Vertragsgestaltung nachgeschaut, da steht auch nirgends der Begriff "Rubrum". Aber egal, man weiß ja was gemeint ist ;) .

Gruß Chris
 
Nochmal zum Rubrum: Ich habe beruflich täglich mit Verträgen mit unseren Kunden zu tun und das, wovon wir gerade sprechen wird einhellig von mehr als 1000 Beschäftigten, darunter etliche Volljuristen, als Rubrum bezeichnet. Es ist außerdem unter dem Begriff Vertragsrubrum auch im Internet recht häufig zu finden, es müsste schon mit dem Teufel zugehen wenn... aber egal ;)

Ok, zum Teil, hinsichtlich der OHG, hast Du recht, auch was die Haftung der GbR betrifft. Aber Deine Interpretation des § 17 HGB halte ich für nicht korrekt oder zumindest unvollständig. Das Ganze gilt nur bei gemeinsamer Firma...

Ich glaub wir sollten damit mal aufhören, wir kommen ganz ordentlich vom Thema ab, fürchte ich :D

Grüße
Marc
 
Ich glaub wir sollten damit mal aufhören, wir kommen ganz ordentlich vom Thema ab, fürchte ich :D

Ok, ich bin zwar nicht überzeugt, aber ruhig :D .
Sorry für den SPAM.

hexenhammer666: Lass uns bei Gelegenheit mal hören, was bei der Sache rumgekommen ist. Es würde mich echt interessieren!
 
Mei, da brauchts keinen Anwalt. Laß Dich nicht con den Rechtsverdrehern hier im Forum zum Füttern derer Kollegen verführen ;-)
Btw, am Rande einer Rechtsberatung könnte hier überhaupt nur der Volljurist vorbeischrabbern, da möge man sich auch mal nicht ins Hemd machen.

Konkret für Dich, folgende Schritte:
- Schriftliche Mahnung mir Fristsetzung per Einschreiben. Den Botenschnickschnack brauchts nicht. Bei web.de gibts eMail-Einschreiben, das tut´s zur Not auch und kostet nix, wenn Du dort Mitglied bist.
- Wenn dann nix kommt: zu MacPaper, Mahnvordruck besorgen. SEHR sorgfältig ausfüllen, sonst bekommst Du das postwenden vom Gericht wieder und es kostet trotzdem. Sorgfältig ausgefüllt abschicken.

Der Mahnbescheid ist so wirkungsvoll wie das Anwaltsschreiben, kostet aber erheblich weniger und das Gericht macht die halbe Arbeit für Dich.

Bis jetzt hatte ich keinen Fall, wo der Mahnbescheid berechtigte Forderungen nicht erledigt hätte!

Beschreiben wir trotzdem, was zu tun ist, wenn einfach ignoriert wird: Dein Anspruch wird dann vollstreckbar. Damit geht´s ab zum Gerichtsvollzieher.

Anders, wenn ein Widerspruch kommt. Dann musst Du Deinen Anspruch begründen (interessanter Weise erst dann!) - und DAS ist der Moment für den Anwalt.

sirs ;-)
 
Mei, da brauchts keinen Anwalt. Laß Dich nicht con den Rechtsverdrehern hier im Forum zum Füttern derer Kollegen verführen ;-)
Btw, am Rande einer Rechtsberatung könnte hier überhaupt nur der Volljurist vorbeischrabbern, da möge man sich auch mal nicht ins Hemd machen.

Konkret für Dich, folgende Schritte:
- Schriftliche Mahnung mir Fristsetzung per Einschreiben. Den Botenschnickschnack brauchts nicht. Bei web.de gibts eMail-Einschreiben, das tut´s zur Not auch und kostet nix, wenn Du dort Mitglied bist.
- Wenn dann nix kommt: zu MacPaper, Mahnvordruck besorgen. SEHR sorgfältig ausfüllen, sonst bekommst Du das postwenden vom Gericht wieder und es kostet trotzdem. Sorgfältig ausgefüllt abschicken.

Der Mahnbescheid ist so wirkungsvoll wie das Anwaltsschreiben, kostet aber erheblich weniger und das Gericht macht die halbe Arbeit für Dich.

Bis jetzt hatte ich keinen Fall, wo der Mahnbescheid berechtigte Forderungen nicht erledigt hätte!

Beschreiben wir trotzdem, was zu tun ist, wenn einfach ignoriert wird: Dein Anspruch wird dann vollstreckbar. Damit geht´s ab zum Gerichtsvollzieher.

Anders, wenn ein Widerspruch kommt. Dann musst Du Deinen Anspruch begründen (interessanter Weise erst dann!) - und DAS ist der Moment für den Anwalt.

sirs ;-)

Hey Jobi!

Supa, danke soweit erstmal. Die Frist auf die derjenige reagieren kann sind doch 2 Wochen richtig? Danach is der Gerichtsvollzieher dran. Oder?
Ich denke wir werden erstmal so vorgehen.
 

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