RfC
Registrierter Benutzer
Auch zur GbR Firmierung muss ich Dir leider widersprechen. Sogar Einzelfirmen haben eine Firma und wenn Sie nur hmmm... "Karl Meier" heisst, DAS IST die Firma des Karl Meier, Einzelunternehmer. Des Weiteren kann auch eine GbR einen Namenszusatz haben, ich denke, das ist auch das, was Du meinst. Es müssen aus der kompletten Firmierung (die auch hier eine ist) nur die Namen der Gesellschafter hervorgehen. Also z.B. "Band XY, Müller, Meier und Schulze GbR".
Ok, du hast insoweit Recht, dass auch ein Kaufmann eine Firma i.S.d. HGB haben kann. Also nicht nur die Handelsgesellschaften, da hatte ich jetzt nicht daran gedacht.
Eine GbR kann einen Namenszusatz und alles andere haben, aber keine Firma! Da bin ich 100%ig sicher. Denn die "Firma" wäre gerade frei zu wählen (das ist ja u.a. das besondere daran). Im Übrigen wäre die GbR dann auch unter ihrer "Firma" zu verklagen, was meines Wissens nicht möglich ist, da weiterhin die Gesellschafter selbst genannt werden.
Schau mal in die §§17 ff HGB rein, die Firma ist eben ein besonderes Kennzeichen für Handelsgeschäfte. Und sobald eine HGB ein Handelsgewerbe betreibt, ist sie ja automatisch eine OHG.
Das mit dem Rubrum kann ich jetzt nicht widerlegen, es kommt mir aber zumindest unüblich vor. Ich hab gerade mal bei meinen Sachen über Vertragsgestaltung nachgeschaut, da steht auch nirgends der Begriff "Rubrum". Aber egal, man weiß ja was gemeint ist .
Gruß Chris