US Bass Import - bei der aktuellen Finanzlage der USA

  • Ersteller sirweasel
  • Erstellt am
Kann er, aber dann muss er in den USA als Käufer die NY-Steuer (~8-9% wenn ich noch richtig informiert bin) bezahlen. Dies wird ja von so vielen Leuten vergessen, dass die Preise in den USA-Shops immer ohne Steuer sind, aber falls man etwas kauft, dann wird die lokale Steuer draufgeschlagen, bzw. bei Bestellung die Steuer von dem Bundesstaat in den die Ware transportiert wird.
Ist aber natürlich für uns nur von Vorteil, da wir bei einer Bestellung nach D tatsächlich den angebotenen Preis ohne Steuer bekommen. Wenn man aber den Bass vor Ort kauft (egal ob als US-Bürger oder D-Bürger), dann wird auch die lokale Steuer fällig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit der lokalen Steuer war mir soweit klar, aber die liegt ja immerhin noch deutlich unter der deutschen Mwst.
Damit bliebe ich also klar unter den deutschen Preisen und brauche keinen Stress beim Zoll zu befürchten, weder für meinen Cheffe, noch für mich, richtig?
 
Naja, ich will/kann hier keine Rechtsberatung geben und weiß auch nicht genau wie es rechtlich aussieht, aber im Regelfall wird es möglicherweise schon ok sein, wenn ein US-Bürger ein in den USA gekauftes Instrument mit nach Deutschland bringt.
Wobei sicherlich auch der Zoll sowas hinterfragen wird/könnte (die sind ja nicht blöd, auch wenn es viele Leute denken), vorallem wenn das Instrument neu ist und der Einführer nicht unbedingt so wirkt als würde er das Teil auch spielen. Ich habe auch mal gehört (gerade bei neuen Laptops usw.), dass die einführende Person etwas unterschreiben musste und dann bei der Ausreise beweisen musste, dass der Laptop wieder mitgenommen wird.
Wenn ich jetzt aber überlegt, könnte dies auch alles nicht gelten, da dein Chef wohl dauerhaft in Deutschland lebt und vielleicht gelten dann wieder ganz andere Regeln... :rolleyes:
 
Bin zwar auch kein Rechtsexperte, habe mich aber mit dieser Thematik schon häufiger beschäftigt. Generell ist es so, dass alles was (und über den Freibeträgen liegt) nach Deutschland eingeführt wird, auch verzollt werden muss - da ist die Nationalität egal. Also alles was das Land nicht wieder nach einem Besuch verlässt. Ja, es stimmt auch, dass der Zoll dies hin und wieder auch kontrolliert. Nach meiner letzten USA-Reise habe ich allerdings niemanden angetroffen, der da irgendwas kontrolliert hätte.
Weitere Infos:

http://www.frankfurt-airport.de/content/frankfurt_airport/de/check-in_gepaeck/zoll_steuern.html
 
Wenn ich jetzt aber überlegt, könnte dies auch alles nicht gelten, da dein Chef wohl dauerhaft in Deutschland lebt und vielleicht gelten dann wieder ganz andere Regeln... :rolleyes:

Nein, der lebt und arbeitet in der Nähe von New York...wie gesagt, internationale Company.
Sein Manager z.B. arbeitet wiederum in Paris...;)
 
Dann ist er Besucher und unterliegt damit automatisch den Zollbestimmungen. Wenn er Ware ins Land bringt, dann muss sie verzollt und MwSt. entrichtet werden (sofern sie nicht irgendwelchen Freibeträgen etc. unterliegt).

Leute, die Sache ist klar und es gibt nichts zu "interpretieren". Insbesondere sollten hier keine "Möglichkeiten" zur Steuerhinterziehung diskutiert werden. Ich bin mir sehr sicher, dass die Mods oder der Boardbetreiber sonst ganz schnell mit dem grossen Knüppel dazwischen gehen :rolleyes:
 
Dann ist er Besucher und unterliegt damit automatisch den Zollbestimmungen. Wenn er Ware ins Land bringt, dann muss sie verzollt und MwSt. entrichtet werden (sofern sie nicht irgendwelchen Freibeträgen etc. unterliegt).

Leute, die Sache ist klar und es gibt nichts zu "interpretieren". Insbesondere sollten hier keine "Möglichkeiten" zur Steuerhinterziehung diskutiert werden. Ich bin mir sehr sicher, dass die Mods oder der Boardbetreiber sonst ganz schnell mit dem grossen Knüppel dazwischen gehen :rolleyes:

Nicht umsonst frug ich nach einer legalen Möglichkeit, wenn Du mal genau liest.

Zum Thema "Ware ins Land bringen": da hast Du mit Sicherheit nicht ganz unrecht, mir ging es allerdings um die hypothetische Variante "Ein Musiker bringt sein Instrument mit nach Deutschland und verkauft es hier gebraucht weiter" und die damit verbundene Rechtslage.
Wenn er das Instrument aus den USA exportiert und hier ggf. noch mit Gewinn weiterverkauft, zieht natürliche eine andere Rechtslage.

Wenn ich Deinen Post richtig interpretiere, müsste ja ein Musiker, der eine Tour ins Ausland macht, sein Instrument an jeder Grenze verzollen und die bezahlte Steuer bei der Heimreise dann wieder erstattet bekommen, wenn er denn das Instrument wieder mit nach Hause bringt.

Ist das wirklich realistisch...? :gruebel:
 
Wenn ich Deinen Post richtig interpretiere, müsste ja ein Musiker, der eine Tour ins Ausland macht, sein Instrument an jeder Grenze verzollen und die bezahlte Steuer bei der Heimreise dann wieder erstattet bekommen, wenn er denn das Instrument wieder mit nach Hause bringt.

Ist das wirklich realistisch...? :gruebel:

Ja. Das Thema ist halt nicht so simpel, wie viele glauben.
Ein nettes Beispiel dafür (allerdings Schweizer Zoll) findest Du hier :rolleyes:
 
Ja. Das Thema ist halt nicht so simpel, wie viele glauben.
Ein nettes Beispiel dafür (allerdings Schweizer Zoll) findest Du hier :rolleyes:

Autsch.
Von Zollseite her irgendwo verständlich, das Vorgehen, aber das erleichtert das Reisen als Musiker ja nun nicht wirklich...

Aber danke für die Info, jetzt weiss ich wenigstens, dass ich durch Zahlung der amerikanischen Mehrwertsteuer nicht davon entbunden werde, die deutsche zu zahlen.

Hmm...die Konsequenz daraus wäre eigentlich logischerweise, dass derjenige, der das Instrument in USA einkauft und versteuert, und dann hier in D weiterverkauft, wo der Käufer dann ja noch einmal Mwst. bezahlen muss, mit der Verkaufsquittung zurück in den USA seine bezahlte US-Tax wieder zurückerstattet bekommen müsste...?
Bei neuen Instrumenten ja gerade noch vorstellbar, aber wenn so ein Ding mal etwas gebrauchter war, wird's kompliziert... :gruebel:
 
"Ware ins Land bringen" beinhaltet auch gebrauchte. Die muss auch verzollt werden. Es kommt lediglich auf den Wert an und der kann bei Gebraucht manchmal nur noch schwer ermittelt werden.

"Hmm...die Konsequenz daraus wäre eigentlich logischerweise, dass derjenige, der das Instrument in USA einkauft und versteuert, und dann hier in D weiterverkauft, wo der Käufer dann ja noch einmal Mwst. bezahlen muss, mit der Verkaufsquittung zurück in den USA seine bezahlte US-Tax wieder zurückerstattet bekommen müsste...?"

Also umgehehrt ist das definittiv so - also aus Deutschland raus.
 
Alles klar, danke für die Info!
 

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