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Urheberrechtsverletzung durch Fernsehsendung?

  • Ersteller playdude
  • Erstellt am
Die Schranken des Urheberrechts lassen in diesem Beispiel eine Nutzung nicht zu. Bin mir ziemlich sicher, dass es eine Verletzung des Urheberrechts ist. Die Frage ist halt, wie man sich verhalten sollte, wenn man in eine solche Situation kommt. Macht es Sinn sich mit einem großen Privatsender anzulegen?

Hallo Playdude,

zu deinem Thread vier Aspekte:

1) JA, der Sender hat ... wahrscheinlich ... etwas gemacht, was
deine Urheberrechte verletzt.
(Übrigens: Ich KÖNNTE mir auch vorstellen, dass es ein Gesetz innerhalb des
ziemlich komplexen Urheberrechtsgesetzes gibt, dass einem Fernsehsender,
der tagesaktuelle Sendungen macht, erlaubt, Musik zu nehmen von der
man *annehmen* kann, dass der Komponist einverstanden mit der Ausstrahlung ist.
Beispielsweise, weil man *annehmen* kann, dass diese Musik *wahrscheinlich*
bei der GEMA gemeldet ist und der Komponist ... üblicherweise ... ein Interesse
daran hat, dass die Musik gespielt wird.)
Ein solches Gesetz würde ich persönlich durchaus sinnvoll finden. Allein schon,
um den Arbeitsaufwand bei der Rechte-Recherche in einem vertretbaren
Rahmen zu halten.

Aber NEHMEN wir in diesem Fall mal an, der Sender HÄTTE nun
wirklich deine Rechte verletzt. Nur der Einfachheit halber.

Wie sieht die *Praxis* eines solchen Senders aus?
Denn Gesetze sind *Theorie*.
In der *Praxis* sitzt da wahrscheinlich wirklich irgendein Praktikant,
oder ein überarbeiteter Redakteur, der ... natürlich(!) ... nicht für
jedes STÜCKCHEN Musik, dass der Sender in 24 Stunden pro Tag und
7 Tage pro Woche Programm ... irgendwann mal sendet, die genaue
Rechtslage überprüfen kann.
Warum sollten sie auch? Stell dir mal vor: Du bist ein Fernsehsender
und zahlst per Jahrespauschale XXX.XXX tausend Euro für Hintergrundmusik
an die GEMA. Also an die Komponisten. (Zumindest an die Profis.)

Und nun ... aus welchen Gründen auch immer ... erwischst du ZUFÄLLIG
die Musik eines Amateurs ... so etwas passiert. Und nichtmal böswillig.

Eine Urheberrechtsverletzung kann also durchaus mal vorkommen.

Interessanter finde ich eher die Frage ...

2) Wen stört das und wem bringt das was?
Hat der Sender einen *finanziellen Vorteil*, nur dadurch, dass er GENAU DIESE
Musik der Newcomer-Band spielt? ... Oder könnten die auch genau so gut die
neue Robbie Williams Single spielen?

2a) WÜRDE die Band durch diesen besagten Sende-Einsatz *wirklich* mehr von
diesem Titel verkaufen?! ... Oder kann es ... auf der BUSINESS-Seite, ... mal abgesehen
von der gesetzlichen Lage ... der Band eigentlich völlig egal sein!?
... Ist das vielleicht ein SO kurzer und irrelevanter Einsatz, dass dabei ... vielleicht ...
20 Euro GEMA-Kohle rumkommen würden.
Aber eigentlich ist es mehr eine 'ganz nette Story zum erzählen'.
"Hey, (Kumpel xyz), ... schau mal: die haben unsere Musik kurz eingespielt."

3) Zu deiner Frage:
Wenn die Musik NICHT bei der GEMA gemeldet ist, müsstest du ... THEORETISCH ...
direkt mit dem Sender verhandeln, was sie dir für den Musikeinsatz an Geld zahlen sollen.
Aber in der *Praxis*: Lass das lieber. Damit verschwendest du sowohl DEINE, als auch
die Zeit des Senders. ... Du willst doch nicht wirklich wegen 20 Euro oder einer
ähnlichen Summe 'ein Fass aufmachen'?

Und jetzt wird es interessant:

Tipp:
4) WENN der Sender diese Musik NICHT zufällig ausgewählt hat.
(Siehe Punkt 2.). Wenn also GENAU DIESE Musik der Newcomer-Band dem
Sender *wirklich* einen Vorteil bringt. Also wenn es für den Zuschauer NICHT egal
ist, ob da nun 'Robbie Williams Single Nummer 162' läuft.
Sondern GENAU DIESE Musik *wichtig* für das Programm des Senders ist ...
... oder werden könnte ...

... dann würde ich an eurer Stelle (Frage am Rande: Bist du überhaupt betroffen
von dem Fall, oder willst du das 'nur mal so wissen' bzw. 'hast von einem Bekannten
gehört, dass ...' ?) ... würde ich an eurer Stelle in geschäftlichen, und vor allem
freundlichen Kontakt mit dem Sender treten.

Ich würde die NICHT mit rechtlichen Sachen nerven. Selbst, für den Fall, dass du
*Recht* bekommst. ... Was bringt dir das? ... Rahmst du dir dann die Unterlassungs-
Erklärung ein und freust dich darüber, dass dieser Sender garantiert nie mehr deine
Musik verwenden wird? ... Nein, ich hoffe nicht! Ich hoffe für jeden Komponisten und
Musiker *DASS* Fernsehsender die Musik spielen!

Sieh es als Chance an, mit einem neuen Geschäftspartner in Kontakt zu treten!

Es ist doch völlig egal, wie die rechtliche Lage aussieht. Dich sollte interessieren, wie
deine geschäftliche Lage aussieht!

Also kurzum: Gibt es eine Möglichkeit aus diesem Fernseh-Einsatz ein profitables
Geschäft für die Band
... durch eine möglichst dauerhafte Zusammenarbeit
mit dem Sender ... zu machen?
DAS ist die Frage, die du dir stellen solltest!

... Nicht dieses Rechte-Gewälze. "Uhh .. die haben meine Rechte für
2 bis 10 Minuten (oder ähnlichen Zeitrahmen) verletzt ...
" :rolleyes:
Das ist doch was für Sesselpuper!

- - - - - - - - - - - - - - -

Also, der Gedankengang sollte meiner Meinung nach so laufen:

=> Ist 'meine' Musik *wichtig* für den Sender?

Nein? => Dann nimm es als 'nette Story, die man mal auf Parties erzählen kann.'
Und Ende.
Überleg in dem Fall lieber, wie du es schaffst, 'dass' die Musik wichtig für den
Sender wird.

Ja? => Dann trete in freundschaftlichen und geschäftlichen Kontakt mit dem Sender.
Nach dem Motto: "Hey Leute ... wir haben übrigens noch mehr super-tolle Musik
für euch! ... Wir würden euch gerne noch einige Titel kostenlos rum-schicken!"
(Und wenn dann mehr Einsätze kommen, meldest du dich natürlich bei der GEMA
an. ...)

Tipp:
Übrigens kannst du das Geld aus Fernseh-Einsätzen ... theoretisch ... auch
noch ca. 1 Jahr später erhalten. Bitte frag zu Details mal bei der GEMA, denn aufgrund
der erwähnten 'Jahrespauschale' KÖNNTE es sein, dass EIN Einsatz eines Titels
als HINTERGRUNDMUSIK überhaupt nicht einzeln ausgewertet wird.
... Du musst dir immer die Praxis vor Augen halten: Ca. 20 Fernsehsender senden
24 Stunden pro Tag, 7 Tage in der Woche. Häufig mit Musik ... wer sollte das alles
IM DETAIL abrechnen? ... Das geht in der Praxis nicht, oder nur bedingt.
Details kennt die GEMA direkt.

Vielleicht? => Dann ruf den Sender trotzdem mal 'auf nett' an!
Möglicherweise gibt es die Chance, dass sie noch mehr Musik
von deiner Band nutzen! ... Noch mal abschließend: Es handelt sich bei dieser
'Rechteverletzung' möglicherweise um eine 'geschäftliche Chance'!

Und diese Chance solltest du eher fördern, als eindämmen!
Beispielsweise durch eine positive Kontakt-Aufnahme. Mit 'Verklagen' schaffst du
nur Ärger, der weder dir, noch dem Sender Vorteile bringt.

- - - -

VERKLAGEN solltest du ... beispielsweise ... einen Fernsehsender, wenn sie
deine Musik als TITELSONG für eine neue Serie nehmen, ohne dich vorher
zu fragen. Oder bei einem ähnlich heftigen Fall.
Naja ... selbst dann würde ich überlegen, ob nicht eine simple GEMA-Meldung
ausreicht ... UND eine freundliche Kontaktaufnahme mit einem DANKESSCHREIBEN
an den Sender!! ... Von dieser Seite solltest du es betrachten.

Bei so Krimskrams wie Hintergrundmusik ... herrje ... da beschäftigt sich
höchstens die Praktikantin in der Rechtsabteilung des Senders mit.
Die einzige Chance, die du in dem Fall hast, wäre, dass diese Praktikantin
eventuell heiß aussieht. ;)

Ich hoffe der Thread wurde um einen 'neuen' Blickwinkel erweitert.

Alles Gute & beste Grüße
Nils
 

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