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Urheberrechtsverletzung durch Fernsehsendung?

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playdude
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Hallo liebe Musiker-Board Gemeinde,

wenn eine Fernsehsendung ohne Zustimmung der Musiker Musik einer Band zur Musikalischen Untermalung ihrer Sendung benutzt ist das ja eine klare Verletzung des Urheberrechts. Gibt es eine Mindestdauer, die der Song gelaufen sein muss, damit eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt? Auch wenn der Song zum anhören auf Plattformen wie myspace zur Verfügung gestellt wird, muss der Urherber doch um Einverständnis gebeten werden, richtig?
Hat jemand schon mal von einem solchen Fall gehört? Wie würde man sich denn am besten in einem solchen Fall verhalten, gerade wenn es sich um eine Amateurband handelt?
Vielen Dank schon mal für die (hoffentlich) zahlreichen Antworten.
 
Eigenschaft
 
Die Schranken des Urheberrechts lassen in diesem Beispiel eine Nutzung nicht zu. Bin mir ziemlich sicher, dass es eine Verletzung des Urheberrechts ist. Die Frage ist halt, wie man sich verhalten sollte, wenn man in eine solche Situation kommt. Macht es Sinn sich mit einem großen Privatsender anzulegen?
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein großer deutsche Privatsender Musik klaut. Fragen wird er auch nicht müssen, nur zaheln. Freu dich auf die Gema Abrechnung...du wirst Augen machen.

Glaubst wirklich Vox ruft bei Phil Collins an und fragt, ob das Fastfood Duell mit einem Song von ihm unterlegt werden darf?
 
Der besagte Song ist aber leider nicht bei der GEMA gemeldet. Und die Musiker auch nicht. Wie wird das denn in einem solchen Fall abgerechnet?
Und warum sollte ein privater TV-Sender nicht klauen? Muss ja nicht mit Vorsatz sein. Vielleicht denken die sich auch, dass es sowieso keiner merkt. Waren halt nur zwei kurze Einspieler jeweils 5 bis 10 Sekunden und wenn der Gitarrist der Band nicht zufälig die Sendung (im späten Abendprogramm) gesehen hätte, dann hätte es auch mit Sicherheit niemand gemerkt.
 
Wenn es sich um eine Amateurband handelt, mutet es zumindest recht unwahrscheinlich an, dass ein Fernsehsender tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begeht. Gesetzt den Fall, es wäre so, gibt es mehrere Dinge, die zu betrachten sind. Ist der Urheber Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, so hat er die Rechte zur Nutzung abgetreten und verfügt nicht mehr darüber. Er kann also nicht entscheiden, ob der Song gespielt werden darf - es sei denn,es wird gegen sein Urheberpersönlichkeitsrecht verstoßen.

Die Fernsehsender melden das verwendete Repertoire im Rahmen der Dokumentation des Senderechts an die GEMA und zahlen die für den Sendebetrieb vereinbarte Vergütung. U.a. aufgrund der Sendelisten wird an die Urheber ausgeschüttet.

Ist der Urheber nicht Mitglied der GEMA, so müsste der Fernsehsender den oder die Urheber um Erlaubnis fragen, was er bei einer GEMA-Mitgliedschaft aufgrund der vertraglichen Regelung nicht muss. Eines muss er aber in beiden Fällen - zahlen!

Im Grunde gilt dies für alle Arten der Verwertung geistigen Eigentums, ob Fernsehen, Radio, myspace oder Schützenfest ;)

Mindestdauern gibt es im Übrigen nicht. Ist das Werk identifizierbar, ist die Nutzung ab der ersten Sekunde zu vergüten.

[QUOTEGlaubst wirklich Vox ruft bei Phil Collins an und fragt, ob das Fastfood Duell mit einem Song von ihm unterlegt werden darf?][/QUOTE]
Aus o.g. Gründen nicht ;) Aber wenn Herr Collins der Auffassung ist, seine Werke sollten nicht mit einer Kochsendung in Verbindung stehen, kann er die Nutzung aufgrund seines Urheberpersönlichkeitsrechtes untersagen (lassen).

Grüße
Marc

EDIT: Wenn nur der SOng nicht bei der GEMA gemeldet, der Urhber aber Mitglied ist, kann die GEMA natürlich nicht abrechnen, weil sie den Song nicht kennt. Ansonsten gilt für den Sender aber weiterhin trotzdem das, was ich oben zur GEMA-Mitgliedschaft geschrieben habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
ThomasA1000 schrieb:
Glaubst wirklich Vox ruft bei Phil Collins an und fragt, ob das Fastfood Duell mit einem Song von ihm unterlegt werden darf?]
Aus o.g. Gründen nicht ;) Aber wenn Herr Collins der Auffassung ist, seine Werke sollten nicht mit einer Kochsendung in Verbindung stehen, kann er die Nutzung aufgrund seines Urheberpersönlichkeitsrechtes untersagen (lassen).
Das war eine tethorische Frage, mir war das klar.

Warum ein Sender keine musik klauen wird: ganz einfach, die zahen horrende Beträge für die Verwertung von Musik, da werden sie sicher nicht genau dir ein Stück klauen um es 10 sek senden zu können.

Wie allerdings die Abrechnung von nicht bei der Gema geschützten Werken ist, kann ich jetzt auch nicht sagen. Vor allem, wie willst du im Zweifelsfall beweisen, dass das Werk von dir stammt?
 
Warum ein Sender keine musik klauen wird: ganz einfach, die zahen horrende Beträge für die Verwertung von Musik, da werden sie sicher nicht genau dir ein Stück klauen um es 10 sek senden zu können.
Nunja. Ein Sender hat aber ganz klar ein Stück geklaut. Es kann ja auch sein, dass die einen Praktikanten die Musikauswahl haben machen lassen oder so. Produzent der betreffenden Sendung ist übrigens nicht der Sender, sondern eine Argentur. Die Rechte der Sendung liegen aber wohl beim Sender.

Beweisen von wem das Stück stammt ist einfach, wenn man die Aufnahme hat. Die ist unverwechselbar, weil sie nicht 100%ig in timing eingespielt ist.
 
Ein Sender hat aber ganz klar ein Stück geklaut.
Nein, zumindest nicht bewusst. In der Praxis hat die GEMA ein Monopol was die Verwertungsrechte angeht. Für einen Nutzer ist das ja auch durchaus praktisch - man stelle sich vor, ein Radiosender müsste bei jedem Künstler, von dem er ein Lied spielen will, fragen ob er das darf bzw. dan preis erfragen und jeden einzeln bezahlen. Das wäre recht aufwändig. Stattdessen gilt die "GEMA-Vermutung". Das heißt einerseits, dass die GEMA davon ausgeht, das jede Musik von ihr verwertet wird (weshalb man auch dann eine zunächst mal GEMA-Meldung machen muss, wenn man nur GEMA-freie Musik verwendet bzw. explizi beweisen muss, dass die Musik GEMA-frei ist). Umgekehrt aber gehen eben auch Fernseh- und Radioproduzenten in der Regel davon aus, dass jeder Song bei der GEMA gemeldet ist. Die Leute die diesen beitrag produziert haben, haben sich also einfach irgendwelche Musik rausgesucht, Titel udn Interpret auf eine Liste geschrieben, diese der GEMA geschick, dafür bezahlt, und gut ist. Damit ist die Sache im Grunde für sie abgeschlossen.

Würde mich aber auch mal interessieren, wie das dann läuft, wenn der Song nicht bei der GEMA gemeldet ist. Gilt diese "VermutunG" doch nicht für den Nutzer? Also ist man thereotisch verpflichtet zu klären, ob das benutzte Werk über die GEMA abgerechnet wird? Oder schreibt die GEMA der Produktionsfirma einen Brief "Der Song XY aus ihrer letzten Meldung wird nicht von uns Vertreten. Bitte wenden sie sich persönlich an den Urheber"?
 
Zuletzt bearbeitet:
ist es nicht so, dass die gema- ganz unabhängig von einer eventuellen meldung des songs- die gebühren einzieht
und anschließend unter einbehaltung einer aufwandsentschädigung die gebühren wieder an die entsprechenden künstler ausschüttet?

ich meine mich zu erinnern vor kurzem darüber diskutiert zu haben, ob die einbehaltenen prozente angemessen zum verwaltungsaufwand sind.
 
ist es nicht so, dass die gema- ganz unabhängig von einer eventuellen meldung des songs- die gebühren einzieht
und anschließend unter einbehaltung einer aufwandsentschädigung die gebühren wieder an die entsprechenden künstler ausschüttet?
Kann ich mir nicht ganz vorstellen. Dann müsste man ja gar nicht mehr der GEMA beitreten und würde trotzdem von denen Geld bekommen, wenn die Lieder gespielt werden. Ich hab aber auch keine Ahnung, mich interessiert das Thema aber auch. Also grundsätzlich, wer bei einem solchen Fall die Verantwortung dafür hat, dass der Urheber entlohnt wird.
 
.
Beweisen von wem das Stück stammt ist einfach, wenn man die Aufnahme hat. Die ist unverwechselbar, weil sie nicht 100%ig in timing eingespielt ist.
Und das du das Stück vor der Sendung aufgenommen hast beweist du wie??
Sorry für OT, aber der OP solte auch auf etweilige Probleme hingewiesen werden.
Absichtlich hat der Sender nichts von dir geklaut. Hast du schonmal nachgefragt?
 
hei
ich habe mich teilweise geirrt
ich will mal kurz zusammenfassen was ich in den letzten minuten herausfinden konnte.

es stimmt, dass die gema gebühren einziehen möchte/einzieht wenn musik gespielt wird.
unabhängig davon , ob die musik angemeldet ist oder nicht.
eine ausschüttung erfolgt natürlich nur an mitglieder. dort werden die verwaltungskosten abgezogen.
scheinbar gibt es eine möglichkeit eine freistellung für seine eigenen werke zu beantragen. dann fallen die gebühren weg.

mal ein konkreteres bsp:
eine junge band veranstaltet ein konzert (zb in der schule o.ä.) und spielt dabei nur eigene songs.
theoretisch wäre das konzert anzumelden -> also gebühren zu zahlen.
sind die songs bei der gema gemeldet bekommt man nach einiger zeit sein geld nach abzug der verwaltungskosten zurück (>10% genauer habe ich es nicht gefunden)
sind die songs nicht angemeldet dann bekommt man nichts zurück.

dann gibt es noch einen haufen regelungen, bei denen pauschalen gezahlt werden müssen.
unter anderem abhängig von der größe des raumes oder der anzahl der besucher etc.

mir ist bewusst, dass ich nur sehr wage erklären konnte was sache ist.
falls jemand einen groben fehler entdeckt bitte ich um korrektur.

grüße
ron
 
Das stimmt schon soweit alles. Aber die Problematik dieses Threads ist damit weiterhin noch offen. Auf die junge Band bezogen: Wenn die Band nun einen Coversong spielt, der nicht bei der GEMA gemeldet ist - wie kommt dessen Urheber dann zu seinem Geld?
 
Das stimmt schon soweit alles. Aber die Problematik dieses Threads ist damit weiterhin noch offen. Auf die junge Band bezogen: Wenn die Band nun einen Coversong spielt, der nicht bei der GEMA gemeldet ist - wie kommt dessen Urheber dann zu seinem Geld?

Der Urheber bekommt dann das Geld direkt von der covernden Band. Dafür hat man ja auch mal die Gema eingerichtet, weil das so ein tierisch aufwändiges Verfahren ist.


Und aus genau dem Grund wurde dann auch wieder die Creative Commons eingerichtet, mit der man es dann ohne direkte Absprache die Nutzung zu erlauben.

mir ist bewusst, dass ich nur sehr wage erklären konnte was sache ist.
falls jemand einen groben fehler entdeckt bitte ich um korrektur.
Wenn man Material spielt das nicht bei der Gema gemeldet ist dann muss man auch nicht zahlen. Wäre ja noch schöner wenn sich ein paar fremde Komponisten und Gema-Bürokraten sich mit meinen Werken die Taschen füllen würden.
 
Ich würde einen Fachanwalt aufsuchen und mit ihm eine kurze Erläuterung zu dem Thema durchführen.

Nach so einem Gespräch würde sich dann alles weitere ergeben.

Wenn die Band aus mehren Mitglieder besteht, würde ich einer oder zwei Personen eine schriftliche Vollmacht als Band erteilen, um gegenüber dem Anwalt im "Fall der Fälle" "handeln" zu können.

Ggf. hat ja auch jemand aus der Band eine Rechtsschutzversicherung. Und ggf. könnte diese auch im vorgerichtlichen und ggf. gerichtlichen Streit für die Kosten eintreten. Das wäre z.B. denkbar, wenn ein Bandmitglied auch die "Rechte" an dem Song hätte, welches auch die Rechtsschutzversicherung hat....................... (aber das führt jetzt hier zu weit).

Topo :cool:
 
und nochmal nachgelesen:
es gilt generell die songenannte "gema-vermutung"
das bedeutet die gema vermutet IMMER wenn musik aufgeführt wird, dass die urheber ihre werke gemeldet haben und somit wird die gebühr erstmal fällig.
dann kommt der freistellungsantrag ins spiel. man füllt einen bogen aus, der überprüft wird.
 
Hehe, als ich sah, dass MatthiasT hierzu was geschrieben hatte, wusste ich direkt, dass er die CC erwähnen wird :D

Aber die Frage ist für mich immer noch nicht geklärt: Woher weiß denn die Band, dass der SOng, die sie Covern, nicht bei der GEMA gemeldet ist? Inwiefern darf Veranstalter/Radiomoderator/DJ/Fernsehrproduzent/... davon ausgehen, dass alle Songs, die man benutzt, bei der GEMA gemeldet sind? Also enfach GEMA-Medlung machen und zahlen, und sich nicht weiter drum kümmern? Bei der CC kann das doch auch passieren, deine Aussage trifft nicht pauschal zu. Wenn ein Song unter der CC-BY-NC veröffentlich ist, dann darf ich den auch nicht ungefragt in einen Beitrag für einen kommerziellen Fernsehesender einbauen.

Oder denke ich da jetzt zu komplizert? Bei der CC ist es ja so, dass der Lizenzvertrag weitergegeben werden muss. Wenn ich also irgendwo her dieses Lied "erwerbe", dann müste ich ja theoretisch auch über die Lizenstbestimmungen infoermiert werden. Ob das praktisch immer so funktioniert? Steht auf einer CD eigentlich immer "GEMA" drauf, kann man da irgendwie nachgehen? Irgendeiner hier hat mal erzählt, dass die Kelly Family nicht Mitglied der GEMA ist. DIe liefen ja auch mal im Radio und Musikfernsehen. Wie lief das da denn wohl ab? Die Verantwortlichen sind gewohnt, dass sie einfach das über die GEMA machen, woher wussten sie, dass die Kellys nicht dabei sind und man das extra regeln muss?
 
Bei der CC kann das doch auch passieren, deine Aussage trifft nicht pauschal zu. Wenn ein Song unter der CC-BY-NC veröffentlich ist, dann darf ich den auch nicht ungefragt in einen Beitrag für einen kommerziellen Fernsehesender einbauen.
Klar, es muss erlaubt sein - aber genau das ist ja die Idee, dass ich es erlauben kann oder auch nicht, und das rechtlich wasserdicht.

Oder denke ich da jetzt zu komplizert? Bei der CC ist es ja so, dass der Lizenzvertrag weitergegeben werden muss. Wenn ich also irgendwo her dieses Lied "erwerbe", dann müste ich ja theoretisch auch über die Lizenstbestimmungen infoermiert werden.
An sich müsste man für jede Idee, für jeden Song, jede Melodie und jedes Bild die jeweilige Lizenzbestimmung dabei haben, weil ohne die darf man ja gar nichts machen. Theoretisch gesehen zumindest.

Wobei ich nicht weiß inwieweit man jede musikalische Idee einfach so der Gema zuschreiben darf, weil das ja die noch am häufigsten vorkommende Lösung ist. Aber an sich darf man nicht einfach so Zeugs wo einem die Nutzung nicht erlaubt ist einfach nutzen.
 

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