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Urheberrechtsschutz bei euren Eigenkompositionen?

  • Ersteller Strato Incendus
  • Erstellt am
Der Beitrag ist äußerst fagwürdig: Die Urban Legend, dass das an Dritte oder sich selbst adressierte Einschreiben mit Rückschein kein tauglicher Nachweis ist, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Es taugt noch nicht mal als prima facie Beweis, weil der Poststempel oder der Rückschein nichts - aber auch gar nichts - zum Beweis des Briefinhalts beiträgt.
 
Man kann abe rja ein Einschreiben mit Rückschein an Mutti schicken, die dann den Inhalt des Einschreibens bezeugt.
 
Ja, aber der Zugangsnachweis beschränkt sich dann auf ein Stück Papier oder eine Datei. Damit kann Mutti - zudem verwandt, wenn nicht Partei - nicht die Urheberschaft nachweisen. Darum aber gehts hier.

Ohnehin bedürfte es dann keines Einschreibens. Man kann Mutti den verschlossenen Briefumschlag auch gleich in die Hand drücken und Mutti dass Datum draufschreiben lassen. ;)
 

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