Burkhard Ihme
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Hier ist ja länger nichts passiert. Hast du dich mittlerweile bei der GEMA schlau gemacht, ob die deine prozentgenaue Verteilung überhaupt abrechnen? Ist schließlich deren Arbeitszeit. Und wie das ist, wenn nur einer der Urheber in der GEMA in der GEMA ist? Wenn du nur mit einem dreistelligen Betrag rechnest, spielt es schon eine Rolle, ob einer oder fünf Urheber die 50 € Jahresbeitrag zahlen.
GVL spielt nur bei medialer Verwertung eine Rolle. In erster Linie, wenn man einen Fernsehauftritt mit guter Bezahlung hat, dann kann man diesen Betrag melden und kriegt einen Bruchteil davon noch mal ausgezahlt. Man muß aber alle Aufführungen selber melden, die GVL macht keine Erfassung, wie das die GEMA mit einem riesigen Aufwand erledigt. Zumindest ist so mein Kenntnisstand (bin 1984 in die GVL eingetreten, konnte einmal Geld wegen Fernsehen kassieren, seither keinen Pfennig mehr gesehen, auch nicht von der Plattenfirmen). Kann sich natürlich alles seither geändert haben.
GVL spielt nur bei medialer Verwertung eine Rolle. In erster Linie, wenn man einen Fernsehauftritt mit guter Bezahlung hat, dann kann man diesen Betrag melden und kriegt einen Bruchteil davon noch mal ausgezahlt. Man muß aber alle Aufführungen selber melden, die GVL macht keine Erfassung, wie das die GEMA mit einem riesigen Aufwand erledigt. Zumindest ist so mein Kenntnisstand (bin 1984 in die GVL eingetreten, konnte einmal Geld wegen Fernsehen kassieren, seither keinen Pfennig mehr gesehen, auch nicht von der Plattenfirmen). Kann sich natürlich alles seither geändert haben.